Öffentliche Konsultation - Europa EU

27.01.2017 - Erhebung von nicht über Sekundärrecherchen oder aus zusätzlichen. Informationsquellen einzuholenden Informationen und Daten über die.
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Titel Öffentliche Konsultation zu den politischen Optionen für die Festlegung von Mindestanforderungen an die Qualität von wiederverwendetem Wasser in der Europäischen Union Politikfeld(er) Landwirtschaft, Klimaschutz, Umwelt, Lebensmittelsicherheit, Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU, öffentliche Gesundheit, Handel Zielgruppe(n). Alle Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen können an der Konsultation teilnehmen. Konsultationszeitraum Vom 28.10.2016 bis 27.1.2017 Ziel der Konsultation Die Europäische Kommission führt diese Konsultation durch, um die Standpunkte von Interessenträgern und Bürgern zu den politischen Optionen für die Festlegung von Mindestqualitätsanforderungen für wiederverwendetes Wasser in der Europäischen Union einzuholen. Die Konsultation hat folgende Zielsetzung: 



Erhebung von nicht über Sekundärrecherchen oder aus zusätzlichen Informationsquellen einzuholenden Informationen und Daten über die Vorteile und Hürden einer weiteren Entwicklung der Wiederverwendung von Wasser in der Europäischen Union. Information und Rückmeldung; Einholung der Standpunkte, Rückmeldungen und Vorstellungen eines breiten Spektrums an Interessenträgern zum Thema Mindestqualitätsanforderungen für wiederverwendetes Wasser in der Europäischen Union.

Auf der Website der Initiative finden Sie ausführliche Informationen über die geplanten Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Förderung der Weiterentwicklung der Wiederverwendung von Wasser in der EU. Bitte lesen Sie die beigefügte Datenschutzerklärung, die Informationen über die Bearbeitung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihres Beitrags enthält. Einreichen eines Beitrags Wenn Sie sich an dieser öffentlichen Konsultation beteiligen möchten, füllen Sie bitte den Online-Fragebogen aus. Der Fragebogen ist in 23 Amtssprachen der EU verfügbar. Sie können Ihren Beitrag in jeder dieser Sprachen einreichen. Da es aufgrund der notwendigen Übersetzung der in bestimmten Sprachen eingereichten Antworten zu zeitlichen Verzögerungen kommen kann, empfiehlt es sich, Beiträge in englischer, französischer, deutscher, spanischer oder italienischer Sprache abzufassen. Dies ermöglicht der Kommission eine zügigere Auswertung der Umfrage. Aus methodischen Gründen müssen alle Fragen beantwortet werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, mit „Ich weiß nicht“ zu antworten. Es stehen auch Freitextfelder zur Verfügung, in denen Sie Alternativen zu den bei Multiple-Choice-

Fragen vorgegebenen Optionen angeben können. Sie können die Beantwortung jederzeit unterbrechen und zu einem späteren Zeitpunkt fortfahren. Nachdem Sie Ihren Beitrag eingereicht haben, können Sie eine Kopie des ausgefüllten Fragebogens herunterladen. Zusätzlich zu Ihren Antworten werden Sie um Angabe von Hintergrundinformationen gebeten (persönlicher Name oder Name Ihrer Organisation; Art der Organisation oder des Unternehmens; ggf. Ihre Kennnummer im EU-Transparenzregister; Land, in dem Sie Ihre Tätigkeit ausüben). Wir weisen darauf hin, dass es sich hierbei um Pflichtangaben handelt, ohne die Ihr Beitrag nicht bearbeitet werden kann. Sie können Ihre Antwort allerdings anonym veröffentlichen lassen (siehe Schutz personenbezogener Daten). Fragebogen einsehen Referenzdokumente Folgenabschätzung in der Anfangsphase Förderung der Wiederverwendung von Wasser in der Europäischen Union Bericht über eine vorherige öffentliche Konsultation zur Wiederverwendung von Wasser Kontaktangaben der zuständigen Dienststelle Generaldirektion Umwelt – Referat C1 [email protected] Europäische Kommission Generaldirektion Umwelt BU 9 – 4/173 B-1049 Brüssel Belgien Beiträge einsehen Im Rahmen der Europäischen Transparenzinitiative fordert die Kommission Organisationen (einschließlich NRO, Wirtschaftsverbände, Unternehmen usw.), die sich im Rahmen öffentlicher Konsultationen äußern wollen, dazu auf, die Kommission und die breite Öffentlichkeit darüber zu informieren, in wessen Namen sie sprechen und wofür sie eintreten, und ihre Ziele, Finanzmittel und Strukturen offen zu legen, indem sie sich im Transparenzregister anmelden und den dafür geltenden Verhaltenskodex übernehmen. 



Ist Ihre Organisation bereits registriert, tragen Sie bitte Ihre Registernummer in den Fragebogen ein. Ihre Antworten werden dann als für die Standpunkte Ihrer Organisation repräsentativ angesehen. Ist Ihre Organisation noch nicht im Transparenzregister angemeldet, können Sie sie jetzt registrieren. Kehren Sie anschließend zu dieser Seite zurück, um

Ihren Beitrag als registrierte Organisation einzureichen. Bei der Auswertung der Konsultationsbeiträge werden Antworten von Teilnehmern, die sich nicht registriert haben, als Beiträge von Privatpersonen behandelt (es sei denn, die Teilnehmer sind aufgrund von Bestimmungen des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Europäischer Sozialdialog, Art. 154-155 AEUV) als repräsentative Interessenträger anerkannt. Ergebnisse der Konsultation und nächste Schritte Die Kommission ist verpflichtet, Rückmeldungen zu Konsultationen zu geben. Eine kurze sachbezogene Zusammenfassung sowie ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Konsultation werden auf der Bewertungswebsite im Internet veröffentlicht. Schutz personenbezogener Daten Ihr Beitrag zu dieser öffentlichen Konsultation wird zusammen mit Ihren personenbezogenen Daten im Internet veröffentlicht, es sei denn, Sie haben zuvor angegeben, dass Ihr Beitrag anonym oder gar nicht veröffentlicht werden soll (siehe Fragebogen). Bitte lesen Sie unbedingt die Website der Kommission zum Schutz personenbezogener Daten und die spezielle Datenschutzerklärung im Anhang zu dieser Konsultation; dort finden Sie Informationen über den Umgang mit personenbezogenen Daten und Beiträgen. Der Fragebogen bietet Ihnen, was die Veröffentlichung Ihrer Daten betrifft, mehrere Optionen. Bitte beachten Sie jedoch, dass gemäß der Verordnung (EU) Nr. 1049/2001 unabhängig von der gewählten Option Zugang zu Dokumenten beantragt werden kann. Ein solcher Antrag wird unter Berücksichtigung der Vorschriften der Verordnung und im Einklang mit den geltenden Datenschutzbestimmungen geprüft. Spezielle Datenschutzerklärung Die Website ist in englischer Sprache und in 22 weiteren Amtssprachen der EU verfügbar: BG - CS - DA - DE - EL - EN - ES - ET - FI - FR - HR - HU - IT - LT - LV - MT - NL - PL PT - RO - SK - SL - SV.