Abfallverbrennung – energetische Verwertung oder Beseitigung?

Schließlich möchte ich meinen Eltern, Elke und Helmut Brandt dafür danken, dass sie mir diese Ausbildung ermöglicht haben. André Brandt. Herford, im Oktober ...
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24.10.2006

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Berliner Umweltrechtliche Schriften

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Bei dem Milliardengeschäft Abfallentsorgung stehen sich wirtschaftliche, ordnungspolitische sowie ökologische Interessen gegenüber. Zu den besonders umstrittenen Entsorgungswegen gehört die Abfallverbrennung. Ob und wann diese als Verwertung zu fördern ist, oder ob sie als Beseitigung gilt, ist selbst nach den Entscheidungen des EuGH vom 13.2.2003 nicht abschließend geklärt. Die Arbeit befasst sich mit der immer noch aktuellen Fragestellung und versucht, die Rechtsprechung des EuGH transparenter zu machen. Außerdem werden die Auswirkungen dieser Rechtsprechung auf das nationale Recht dargestellt.

ISBN 13: 978-3-93 98 04-01-7 ISBN 10: 3-93 98 04-01-0 € 35,–

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André Brandt Abfallverbrennung – energetische Verwertung oder Beseitigung?

Umschlag André Brandt

André Brandt

Abfallverbrennung – energetische Verwertung oder Beseitigung?

Berliner Umweltrechtliche Schriften – Band 10 Herausgegeben von Haedrich / Kotulla

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André Brandt Abfallverbrennung – energetische Verwertung oder Beseitigung?

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Herausgegeben von Prof. Dr. Martina Haedrich, Friedrich-Schiller-Universität Jena und Prof. Dr. Michael Kotulla, Universität Bielefeld

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André Brandt

Abfallverbrennung – energetische Verwertung oder Beseitigung?

Berliner Umweltrechtliche Schriften – Band 10 Herausgegeben von Haedrich/Kotulla

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Bibliografische Informationen der Deutschen Bibliothek Die Deutsche Bibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über abrufbar. ISBN 13: 978-3-93 98 04-01-7 ISBN 10: 3-93 98 04-01-0

© 2006 Lexxion Verlagsgesellschaft mbH · Berlin www.lexxion.de Satz- und Layoutentwurf: Christiane Tozman

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Meiner Ehefrau Anna Maria sowie meinen Kindern Sophia Elisabeth und Johannes Sebastian

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Vorwort des Herausgebers Die Frage, wann Abfälle einer energetischen Verwertung und wann einer thermischen Beseitigung zugeführt werden dürfen, ja, was im konkreten Fall überhaupt das Eine oder das Andere sein mag, spiegelt zwar einer der bedeutsamsten Aspekte aus dem Bereich der Abfallwirtschaft. Dennoch dürften die damit verbundenen Implikationen bislang allenfalls einem hoch spezialisierten Fachpublikum vertraut sein. Bei ihrer Beantwortung scheiden sich nach wie vor die Geister. Befürworter wie Gegner einer möglichst weitgehenden Verkehrsfähigkeit des längst zu einem „milliardenschweren“ Wirtschaftsgut avancierten Abfalls, kommunale wie private Entsorgungsunternehmen, streiten um das Zugriffsrecht im Rahmen eines europaweit „boomenden“ Abfallmarktes. Schon ganze Fachtagungen haben sich nahezu ausschließlich mit dieser Thematik beschäftigt, ohne hierbei befriedigende Antworten zu finden. Auch oder gerade der Europäische Gerichtshof (EuGH), der in diesem Zusammenhang schon einige Male aufgerufen war, Klärungen des insoweit abgesteckten europarechtlichen Rahmens herbeizuführen, trug mit seiner Judikatur (z. B. „MVA Straßburg“, „Belgische Zementwerke“) bisher nur dazu bei, die nunmehr schon mehr als fünf Jahre währende Diskussion weiter zu stimulieren. Je nach den vertretenen wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Interessen wird von den Protagonisten gerade aus der Rechtsprechung des Gerichtshofes das jeweils Nützliche herausgelesen, ohne daß es bisher auch nur ansatzweise gelungen wäre, der Abfallverbrennung die dringend benötigten klaren rechtlichen Konturen zu geben. Um so verdienstvoller ist es, wenn es André Brandt mit seiner nachfolgend in diesem Band vorgestellten Studie gelingt, einen rechtstheoretisch wie rechtspraktisch „gangbaren“ Weg aufzuzeigen. Er leistet damit einen wertvollen Beitrag, die vom EuGH nur höchst vage umrissene Abgrenzung zwischen der Beseitigung und der Verwertung im Bereich der der Verbrennung zugeführten Abfälle zu strukturieren und zudem in einem durchaus pragmatischen Sinne voranzubringen. Es darf dieser Arbeit daher insbesondere seitens der damit von Berufs wegen beschäftigten Kreise eine möglichst große Beachtung gewünscht werden. Prof. Dr. Michael Kotulla

Bielefeld, im Oktober 2006

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Vorwort Diese Arbeit habe ich im Januar 2006 als Dissertation unter dem Titel „Die Differenzierung zwischen energetischer Verwertung und thermischer Beseitigung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH vom 13.02.2003“ der Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Bielefeld vorgelegt. Berücksichtigt wurde daher das Schrifttum bis Januar 2006. Ich danke dem Erstgutachter Herrn Prof. Dr. Michael Kotulla, M.A. sowohl für die Unterstützung bei der Promotion als auch für seine gutachterliche Mühe und die Bereitschaft, die Arbeit in diese Schriftenreihe aufzunehmen. Weiterhin möchte ich Frau Dr. Dagmar Richter für die zügige Erstellung des Zweitgutachtens und ihr sowie Frau Prof. Dr. Regina Harzer als Vorsitzende für das intensive und anregende Prüfungsgespräch danken. Ich möchte Herrn Süleyman Kolcu und Frau Doris Andresen für die Unterstützung bei administrativen Angelegenheiten sowie Herrn Dr. Martin Dippel und Herrn Egon Gerwert für die Anregung zur Promotion danken. Besonderer Dank gebührt meiner Ehefrau Anna Maria Brandt, die in der Zeit der Promotion neben der Übernahme der alleinigen Erziehungsverantwortung auch jederzeit diese Arbeit fachlich begleitet und mir in allen Phasen der Arbeit beigestanden hat. Bei meinen Schwiegereltern, Regina und Martin Strickling möchte ich mich für die Unterstützung meiner Ehefrau bei der Erziehung meiner Kinder bedanken. Schließlich möchte ich meinen Eltern, Elke und Helmut Brandt dafür danken, dass sie mir diese Ausbildung ermöglicht haben. André Brandt

Herford, im Oktober 2006

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Inhaltsverzeichnis I Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .XIII A. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 I. Die Bedeutung der Abfallverbrennung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Wirtschaftliche Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 II. Die Bedeutung der Abgrenzungsproblematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1. Die Bedeutung der Abgrenzung auf Gemeinschaftsebene . . . . . . . . . . . . 10 2. Die Bedeutung der Abgrenzung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 III. Die Urteile des EuGH vom 13.02.2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IV. Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 B. Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 I. Auslegungsgegenstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 1. Die Abfallverbrennung als Entsorgungsmaßnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 2. Die Abfallverbrennung als Beseitigung oder Verwertung . . . . . . . . . . . . . 22 3. Bestimmung der entscheidenden Norm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 II. Harmonisierter Bereich der Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1. Begriffsbestimmungen nach Art. 1 e) und f) AbfRRl. . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 2. Verfahren zur Änderung des Anhangs II zur AbfRRl . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3. Fehlender Auftrag zur inhaltlichen Ausgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 4. Verhältnis zur AbfVerbrVO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 III. Auslegung des Tatbestandes R 1 des Anhangs II B zur AbfRRl . . . . . . . . . . . . 33 1. „Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung“ . . . . . . . . . . . . . . . 34 2. Der Verwendungsbegriff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89 3. Der Hauptbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 4. Auslegungsergebnis des Tatbestandes R 1 des Anhangs II B zur AbfRRl . . 123 IV. Anforderungen an den Vollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 1. Feststellung der brennstofflichen Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 2. Feststellung des Hauptzwecks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 3. Anforderungen an die überwiegende Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 4. Zusammenfassung differenziert nach Verfahrensarten . . . . . . . . . . . . . . 135 V. Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH. . . . . . . . . . . . . . . . . 137 1. Die Bedeutung der Substitutionsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 138 2. Verwendung als Mittel der Energieerzeugung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 140 3. Die Hauptverwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143 4. Ergebnis zur Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH . . . . 145

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C. Auswirkungen auf das nationale Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Bindungswirkung der Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Richtlinienkonforme Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Bestimmung des Prüfungsgegenstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Begriffsbestimmung nach § 3 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Der duale Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . 2. Die Entledigung nach dem Anhang II zum KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . 3. Ergebnis zur Begriffsbestimmung nach § 3 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . V. Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in § 4 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Einsatz als Ersatzbrennstoff gem. § 4 Abs. 4 S. 1 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . 2. Thermische Behandlung gem. § 4 Abs. 4 S. 1, 2. Hs. KrW-/AbfG . . . . . . 3. Hauptzweck der Maßnahme gem. § 4 Abs. 4 S. 2 und 3 KrW-/AbfG . . . 4. Ergebnis zu § 4 Abs. 4 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Die stoffliche und energetische Verwertung nach § 6 Abs. 2 KrW-/AbfG . . . 1. Generelle Zulässigkeitsbestimmung für die energetische Verwertung . . . 2. Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung . . . . . . . . . . . 3. Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Ergebnis zu den Auswirkungen auf das nationale Recht . . . . . . . . . . . . .

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D. Zusammenfassung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Die energetische Verwertung nach der Abfallrahmenrichtlinie . . . . . . . . . . II. Der energetische Verwertungstatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Anpassung des europäischen Rechts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsverzeichnis II A. Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 I. Die Bedeutung der Abfallverbrennung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 1. Funktionsweise . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 2. Wirtschaftliche Bedeutung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 II. Die Bedeutung der Abgrenzungsproblematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1. Die Bedeutung der Abgrenzung auf Gemeinschaftsebene . . . . . . . . . . . . 10 2. Die Bedeutung der Abgrenzung in Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 III. Die Urteile des EuGH vom 13.02.2003 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 IV. Aufgabenstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 B. Auslegung der Abfallrahmenrichtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Auslegungsgegenstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Die Abfallverbrennung als Entsorgungsmaßnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Die Abfallverbrennung als Beseitigung oder Verwertung . . . . . . . . . . . . . 3. Bestimmung der entscheidenden Norm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Harmonisierter Bereich der Richtlinie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Begriffsbestimmungen nach Art. 1 e) und f) AbfRRl. . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Verfahren zur Änderung des Anhangs II zur AbfRRl . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Fehlender Auftrag zur inhaltlichen Ausgestaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Verhältnis zur AbfVerbrVO. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Auslegung des Tatbestandes R 1 des Anhangs II B zur AbfRRl . . . . . . . . . . . . 1. „Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung“ . . . . . . . . . . . . . . . a. Wortlautauslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Der Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Verhältnis zwischen dem Brennstoff und den anderen Mitteln bbb. Der Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ccc. Qualitative Anforderungen an die Energieerzeugung . . . . . . . . ddd. Quantitative Anforderungen an die Energieerzeugung . . . . . . . bb. Ergebnis der Wortlautauslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Systematische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Der Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Die Bedeutung des Art. 3 Abs. 1 b) AbfRRl . . . . . . . . . . . . . . . bbb. Der Abfallbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Das Abfallgemisch als einzelner Abfall . . . . . . . . . . . . . . . ii) Das Abfallgemisch als Verfahrensgegenstand . . . . . . . . . . iii) Das Abfallgemisch als Gegenstand einer Verbringung . . . ccc. Ergebnis zum Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Der Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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aaa. Qualitative Anforderung an die Energieerzeugung . . . . . . . . . bbb. Quantitative Anforderung an eine Energieerzeugung . . . . . . . . ccc. Ergebnis zum Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . cc. Anforderungen an eine Energiebilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Verfahrensergebnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bbb. Verfahrensenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . i) Vorbereitende Tätigkeiten als Verfahren . . . . . . . . . . . . . . ii) Das Einsammeln und Befördern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iii) Nachgeschaltete Tätigkeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . iv) Die Genehmigung nach Art. 9 bis 11 AbfRRl . . . . . . . . . . ccc. Zwischenergebnis zu den Anforderungen an eine Energiebilanz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd. Ergebnis der Systematischen Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c. Teleologische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Der Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Die wirtschaftliche Bedeutung der Ersetzungsfunktion . . . . . . bbb. Der enge Substitutionsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ccc. Der weite Substitutionsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ddd. Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . eee. Ergebnis zum Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Der Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc. Anforderungen an die Verfahrensenergie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Qualitative Anforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bbb. Quantitative Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd. Ergebnis der teleologischen Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d. Historische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . e. Ergebnis zur Auslegung „Brennstoff oder andere Mittel der Energieerzeugung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Der Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Der Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc. Die Brennstoffdefinition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Der Verwendungsbegriff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a. Wortlautauslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Die Energieerzeugung als Hauptzweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aaa. Die Energieerzeugung als ausschließlicher Zweck . . . . . . . . . bbb. Die „nützliche“ Energieerzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Ergebnis zur Wortlautauslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Systematische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Das Verhältnis zur thermischen Beseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Die Energieerzeugung als Hauptzweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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aaa. Die Energieerzeugung als ausschließliche Motivation . . . . . . . 96 bbb. Die „nützliche“ Energieerzeugung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 c. Teleologische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97 aa. Die Energieerzeugung als Hauptzweck . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 98 bb. Die Energienutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 100 cc. Die Reduzierung der Entsorgungslast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101 dd. Ergebnis der teleologischen Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 102 d. Historische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103 aa. Der maßgebliche Zweck der Verwertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 bb. Die Reduzierung der Entsorgungslast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104 e. Ergebnis zum Verwendungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 106 3. Der Hauptbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 107 a. Wortlautauslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 aa. Das Hauptzweckkriterium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 108 bb. Die brennstoffliche Verwendung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 109 cc. Reduzierung der Entsorgungslast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110 b. Systematische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 111 aa. Die mengenbezogene Anforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 112 bb. Die Anforderung an die Verfahrenseffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . 113 cc. Die Reduzierung der Entsorgungslast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 114 dd. Ergebnis zur Systematischen Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 c. Teleologische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 115 aa. Die mengenbezogene Anforderung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 116 bb. Die Anforderung an die Verfahrenseffizienz . . . . . . . . . . . . . . . . . 117 cc. Die Reduzierung der Entsorgungslast . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 dd. Ergebnis zur teleologischen Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 120 d. Historische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121 e. Ergebnis zur „Hauptverwendung“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 122 4. Auslegungsergebnis des Tatbestandes R 1 des Anhangs II B zur AbfRRl . . 123 a. Der Brennstoffbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 123 b. Der Energieerzeugungsbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 124 c. Der Verwendungsbegriff. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125 d. Die Hauptverwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 126 e. Definition . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 IV. Anforderungen an den Vollzug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 127 1. Feststellung der brennstofflichen Eignung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 a. Verfahren der Monoverbrennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 130 b. Verfahren der Mitverbrennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 131 2. Feststellung des Hauptzwecks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 132 3. Anforderungen an die überwiegende Nutzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 133 XI

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4. Zusammenfassung differenziert nach Verfahrensarten . . . . . . . . . . . . . . a. Verfahren der Mitverbrennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Verfahren der Monoverbrennung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . V. Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH. . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Die Bedeutung der Substitutionsklausel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2. Verwendung als Mittel der Energieerzeugung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a. Hauptzweckkriterium . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Die Verfahrensbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Die Hauptverwendung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Ergebnis zur Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des EuGH . . . .

135 136 136 137 138 140 140 142 143 145

C. Auswirkungen auf das nationale Recht. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Bindungswirkung der Urteile des EuGH . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . II. Richtlinienkonforme Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Bestimmung des Prüfungsgegenstandes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Begriffsbestimmung nach § 3 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Der duale Abfallbegriff nach § 3 Abs. 1 S. 2 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . 2. Die Entledigung nach dem Anhang II zum KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . 3. Ergebnis zur Begriffsbestimmung nach § 3 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . V. Grundsätze der Kreislaufwirtschaft in § 4 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . 1. Einsatz als Ersatzbrennstoff gem. § 4 Abs. 4 S. 1 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . 2. Thermische Behandlung gem. § 4 Abs. 4 S. 1, 2. Hs. KrW-/AbfG . . . . . . a. Abgrenzung der Verfahren nach der Abfallzusammensetzung . . . . . . b. Ausnahme vom Verwertungsvorrang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c. Inhaltlose Bestimmung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d. Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Wortlaut . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Systematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . cc. Sinn und Zweck der Regelung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . dd. Gesetzeshistorie . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3. Hauptzweck der Maßnahme gem. § 4 Abs. 4 S. 2 und 3 KrW-/AbfG . . . a. Der einzelne, unvermischte Abfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . aa. Der einzelne Abfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . bb. Der unvermischte Abfall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Art und Ausmaß derVerunreinigungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . c. Anfallende weitere Abfälle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . d. Entstehende Emmissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4. Ergebnis zu § 4 Abs. 4 KrW-/AbfG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VI. Die stoffliche und energetische Verwertung nach § 6 Abs. 2 KrW-/AbfG . . . 1. Generelle Zulässigkeitsbestimmung für die energetische Verwertung . . .

147 147 149 150 152 152 155 157 159 159 162 162 163 164 164 164 165 167 169 169 173 174 175 177 178 180 181 182 183

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2. Vorrang der stofflichen vor der energetischen Verwertung . . . . . . . . . . . 3. Stellungnahme . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . a. Wortlaut und Systematik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . b. Teleologische Auslegung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . VII. Ergebnis zu den Auswirkungen auf das nationale Recht . . . . . . . . . . . . .

183 184 186 187 188

D. Zusammenfassung und Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . I. Die energetische Verwertung nach der Abfallrahmenrichtlinie . . . . . . . . . . II. Der energetische Verwertungstatbestand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . III. Bewertung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . IV. Anpassung des europäischen Rechts. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

192 193 194 196 198

Literaturverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 204

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