AbfallbilanzV Umsetzung für Baufirmen - eADok

21.03.2011 - Personen, die erwerbsmäßig Produkte abgeben in Bezug auf die Rücknahme von Abfällen gleicher oder gleichwertiger Produkte, welche ...
227KB Größe 6 Downloads 36 Ansichten
AbfallbilanzV Umsetzung für Baufirmen Ing. Markus Kraml Land Salzburg

Stand: 20112011-0303-21

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

AbfallbilanzV Allgemein Behandler Behandler mit einer Erlaubnis gem. § 24 a AWG 2002 idgF Personen, die nicht gefährliche Abfälle zum Nutzen der Landwirtschaft oder der Ökologie auf den Boden aufbringen

Sammler Sammler mit einer Erlaubnis gem. § 24 a AWG Erlaubnisfreie Rücknehmer: Personen, die erwerbsmäßig Produkte abgeben in Bezug auf die Rücknahme von Abfällen gleicher oder gleichwertiger Produkte, welche dieselbe Funktion erfüllen, zur Weitergabe an einen berechtigten Abfallsammler oder Abfallbehandler

Bauherr Abfallerzeuger im Sinne des AWG 2

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirmen Grundsätzliches Baufirmen (insb. auch Dachdecker, Erdbaufirmen, Elektriker etc) gelten als erlaubnisfreie, rücknahmebefugte Abfallsammler nur dann, wenn sie die (auf der Baustelle) übernommenen Abfälle einem weiteren befugten Sammler übergeben. Baufirmen (s.o.), welche eine Behandlung (auch Verwertung) von Abfällen durchführen, sind dafür jedenfalls erlaubnis-, aufzeichnungs- und bilanzpflichtig. Der Bauherr sollte in seinen Verträgen jedenfalls Ausführungen zu den Bestimmungen des § 15 Abs. 5a+5b aufnehmen! 3

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnisfreier, rücknahmebefugter Sammler - I Vorgang 1

Bauherr = Abfallerzeuger

Vorgang 2

Befugter Sammler/Behandler2

Baufirma1 Container der Baufirma/ des Sammlers

Vorgang 5 Vorgang 3

2befugter

Sammler/Behandler: * Erlaubnisinhaber gem. §24a AWG * Weiterer erlaubnisfreier Rücknehmer *keine §24a notwendig

Zwischenlager der Baufirma

* Person, die Material zum Nutzen der Ökologie/Landwirtschaft ausbringt * keine §24a notwendig

1Baufirma:

Firma, welche im Auftrag des Bauherrn Tätigkeiten durchführen, bei denen Abfälle anfallen; zB: Baumeister, Dachdecker, Erdbeweger, Elektriker etc. 4

ggf. Lohnbehandlung Vorgang 4

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnisfreier, rücknahmebefugter Sammler - II Beschreibung der Vorgänge: 1. Bauherr erzeugt Abfall und übergibt an die Baufirma Nur Bauherr (Ausnahme: Privatperson) zeichnet Übergabe auf (ANVO)

2. Baufirma übergibt Abfälle direkt an befugten Abfallsammler/Behandler Übergabe vor Ort (bereitgestelle Container) bzw. Lieferung an Sammler/Behandler Baufirma zeichnet Ausgang von Baustelle an Sam/Beh auf (ANVO) Sam/Beh zeichnet Übernahme von Baufirma mit Standort (Adresse) der Baustelle auf Sam/Beh dafür auch bilanzierungspflichtig

3. Baufirma „sammelt“ auf eigenem Lagerplatz Keine Aufzeichnung notwendig 5

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnisfreier, rücknahmebefugter Sammler - III Beschreibung der Vorgänge (Fortsetzung): 4. Baufirma läßt Abfall durch mobile Anlage am Standort der Baufirma behandeln (Lohnbehandlung) Lohnbehandler zeichnet Übernahme in Lohnarbeit und Übergabe aus Lohnarbeit (wieder an die Baufirma) auf Lohnbehandler ist auch bilanzierungspflichtig Baufirma zeichnet nicht auf, da kein Besitzübergang des Abfalls stattfindet

5. Übergabe des Abfalls vom Lager der Baufirma an befugten Sam/Beh Baufirma zeichnet Übergabe vom Standort des Lagers zum Standort des Sam/Beh auf Sam/Beh zeichnet Übernahme vom Standort des Lagers zum Standort des Sam/Beh auf Sam/Beh ist auch bilanzierungspflichtig 6

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnispflichtiger, bilanzierungspflichtiger Sam/Beh - I Vorgang 1

Weitergabe als Produkt1

Bauherr Baufirma

Vorgang 3

Container der Baufirma

Vorgang 5

Vorgang 6

Produktlager Zwischenlager der Baufirma 1Weitergabe

als Produkt: zB Baurestmassen, welche aufgrund von Aufbereitungsmaßnahmen und durch entspr. Qualitätssicherung nach dem Aufbereiten Produktstatus erhalten

ggf. Abfallbehandlung

Verfüllungsmaßnahme der Baufirma

Vorgang 4

7

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnispflichtiger, bilanzierungspflichtiger Sam/Beh - II Beschreibung der Vorgänge: 1. Bauherr erzeugt Abfall und übergibt an die Baufirma Bauherr zeichnet Übergabe auf (ANVO) (eigentlich erst Vorgang 3!)

3. Baufirma entleert Container auf eigenes Zwischenlager Baufirma zeichnet Übernahme (Bauherr, Standort der Baustelle) zu eigenem Zwischenlager auf Vorgang für Baufirma bilanzierungspflichtig

4. Baufirma behandelt innerbetrieblich: Durch Aufbereitung und Qualitätssicherung: Abfallende wird erreicht Baufirma zeichnet innerbetrieblich auf und bilanziert den Vorgang Produkt wird aufs Produktlager gebucht 8

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml

Baufirma als erlaubnispflichtiger, bilanzierungspflichtiger Sam/Beh - III Beschreibung der Vorgänge (Fortsetzung): 5. Abgabe als Produkt Keine Aufzeichnung bei der Baufirma und beim Übernehmer des Produktes notwendig

6. Baufirma verfüllt das Material auf eigenem Standort Baufirma zeichnet diesen Vorgang auf und bilanziert Innerbetriebliche Aufzeichnung vom Lager (ggf. auch von der Baustelle) auf die Anlage zur Verfüllung Bei einer Deponierung sind zusätzlich gem. DeponieVO der Abfallerzeuger (=Bauherr) und entspr. Abfallinformationen aufzuzeichnen

9

AMT DER SALZBURGER LANDESREGIERUNG • ABTEILUNG 5: UMWELTSCHUTZ

Ing. Markus Kraml