20160320 Angebot Hochzeit Alexandra A


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raumklang stuttgart

An: Alexandra A.

dj . ton . licht

20.04.2016

Unverbindliches Angebot für Eure Hochzeit am 04.06.2016 in 70180 Stuttgart, Anfrage über askCharlie

Hallo Alexandra, vielen Dank für Deine Anfrage. Hiermit möchte ich Euch gerne folgendes Angebot unterbreiten: Angebotsnummer 20160320-01

Angebotdetails Veranstaltungsort 70180 Stuttgart, 25-50 Gäste, Technik ab 18:00 Uhr, Beginn 21:00 Mobiler DJ, Grundbuchungszeit 5 Stunden

350 €

inkl. Vorgespräch und Open-End-Garantie An-/Abreisepauschale (bis 50 km Entfernung von Uhlbach zum Veranstaltungsort) Einmalige Pauschale bei Musikbeginn ab 21 Uhr

25 € 35 €

Grundpaket Ton- und Lichttechnik

150 €

für kleinere bis mittlere Veranstaltungen (bis ca. 75 Gäste / Saalgröße 75 m2) inkl. 2 Lautsprecher, 1 Verstärker, Mikro, Lichtanlage, Auf- und Abbau Details zur Anlage findest Du unter: www.raumklang-stuttgart.de Erweiterungspaket Tontechnik (optional) 50 € für mittlere bis größere Veranstaltungen (ca. 75 - 150 Gäste / Saalgröße ab ca. 75 m2) zus. 2 Lautsprecher, 1 Verstärker, Auf- und Abbau Gesamt (zzgl. Verlängerung)

560 €

Zzgl. je nach Aufwand 35 € für jede weitere angefangene ½ Stunde Ich hoffe Euch ein attraktives Angebot erstellt zu haben. Für Rückfragen stehe ich Euch gerne jederzeit telefonisch, per email, whatsapp oder sms zur Verfügung. Gruß Sini

raumklang stuttgart Inh. Sinisa Jurcevic . Trollinger Str. 10 . 70329 Stuttgart-Uhlbach +49 (0)172 279 6828 . [email protected] . www.raumklang-stuttgart.de Konto 15260011 . BLZ 120 300 00 . Deutsche Kreditbank Berlin Seite 1 von 3

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (siehe Anhang)

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)



raumklang stuttgart dj . ton . licht

Auf alle geschlossenen Verträge zwischen raumklang stuttgart (Auftragnehmer) und Kunden (Auftraggeber) finden folgende allgemeine Geschäftsbedingungen Anwendung.

§ 1. Angebot / Vertrag / Buchung Das Angebot ist freibleibend und hat eine Gültigkeit von 1 Monat. Eine verbindliche Buchung kommt zustande durch: • • •

Annahme des Angebotes durch den Auftraggeber in schriftlicher Form Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in schriftlicher Form Leistung einer Anzahlung von 50% der vereinbarten Gage durch den Auftraggeber

Mündliche Vereinbarungen oder Zusagen müssen zu ihrer Gültigkeit in Schriftform festgehalten werden. Der Schriftverkehr (Annahme, Bestätigung, Vereinbarungen) kann zur einfacheren Abwicklung auch per Email erfolgen.

§ 2. Preise / Zahlungen / Gage Die Preise richten sich nach der schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden, in der Regel handelt es sich um Endverbraucherpreise inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19%).
Zahlungen sind ausschließlich und ohne Abzüge nur an raumklang stuttgart, unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung, zu leisten. Die Gage ist direkt vor, während oder unmittelbar nach der Veranstaltung in bar und in der vereinbarten Höhe zuzüglich eventueller Zuzahlungen für Verlängerungen zu leisten. Der DJ, so wie eine eventuelle Aufbauhilfe, erhalten während der Veranstaltung ausreichend Getränke und eine Mahlzeit vom Auftraggeber kostenlos zur Verfügung gestellt. 


§ 3. Leistungserbringung durch den DJ Die gesamte Leistungserbringung durch raumklang stuttgart umfasst die Anlieferung und den Aufbau des gebuchten Equipments, die Durchführung der Veranstaltung sowie den Abbau und den Abtransport des Equipments. Der Aufbau und Abtransport findet soweit nichts anderes vereinbart wurde, unmittelbar vor bzw. nach der Veranstaltung statt.
Soll der Aufbau/Abbau zu einer anderen Zeit erwünscht sein, so werden die Kosten für eine weitere Anfahrt und Abfahrt gesondert geregelt und schriftlich festgehalten.



§ 4. Technische Anforderungen Equipment Es wird ein Tisch mit den Maßen von ca. 0,8m x 2m sowie mind. zwei unabhängig von einander abgesicherte Stromanschlüsse 230V/16A in der Nähe des Tisches benötigt. Der Veranstalter sorgt beim Auf- und Abbau für einen freien Zugang zum Veranstaltungsort und stellt dem DJ einen kostenlosen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes zur Verfügung. Findet die Veranstaltung im Freien statt so hat der Auftraggeber für ausreichend wind- und regengeschützten Unterstand für den DJ und dessen Equipment zu sorgen. Für Schäden die durch nicht ausreichenden Regenschutz oder unzureichende Stromversorgung entstehen haftet der Auftraggeber mit dem Wiederbeschaffungswert des beschädigten Equipments.

raumklang stuttgart Inh. Sinisa Jurcevic . Trollinger Str. 10 . 70329 Stuttgart-Uhlbach +49 (0)172 279 6828 . [email protected] . www.raumklang-stuttgart.de Konto 15260011 . BLZ 120 300 00 . Deutsche Kreditbank Berlin Seite 2 von 3

raumklang stuttgart

§ 5. Haftung Vor, während und nach und der Veranstaltung haftet ausschließlich der Auftraggeber für Personen- und Sachschäden sofern ein Schaden nicht durch ein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten durch raumklang stuttgart verursacht wurde. 


dj . ton . licht

Der Auftraggeber haftet ebenfalls für Schäden an dem Equipment von raumklang stuttgart die vor, während oder nach der Veranstaltung durch den Auftraggeber oder seiner Gäste/Besucher verursacht wurden.
 Kann raumklag stuttgart die vereinbarten Leistungen aufgrund von unvorhergesehenen Umständen wie höherer Gewalt, Naturkatastrophen, einer behördlichen Anordnung oder Betriebsstörungen wie z.B. Stromausfall / Stromschwankungen beim Auftraggeber nicht erbringen, so hat der Auftraggeber weder Recht auf Rücktritt vom Vertrag noch auf Zurückhaltung der vereinbarten Gage. Grundsätzlich sind Haftungen durch raumklang stuttgart auf die Höhe der vereinbarten Gage beschränkt.

§ 6. GEMA Für die Anmeldung und Zahlung der Lizenzgebühren an die GEMA ist alleine der Veranstalter/Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber wird hiermit darauf hingewiesen, dass während der Veranstaltung auch MP3Titel eingesetzt werden. Für private Veranstaltungen (z.B. Geburtstage, Hochzeiten) fallen in der Regel keine GEMA-Gebühren an. Hierbei handelt es sich aber um keine rechtsverbindliche Auskunft.

§ 7. Rücktritt / Auftragsstornierung Ein Rücktritt oder Stornierung eines bereits schriftlich bestätigten Auftrags durch den Auftraggeber ist jederzeit möglich, jedoch werden folgende Stornogebühren berechnet:
 Stornierung bis 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin:

30% der vereinbarten Gage


Stornierung weniger als 30 Tage vor dem Veranstaltungstermin:

50% der vereinbarten Gage


Die Stornokosten können von raumkang stuttgart mit der Anzahlung verrechnet werden. Ein Rücktritt durch raumklang stuttgart ist nur aus wichtigem Grund möglich, dazu gehören insbesondere auch technisch bedingte Ausfälle oder Krankheit. In diesem Fall behält sich raumklang stuttgart das Recht vor, ohne Inanspruchnahme einer Konventionalstrafe/Regress durch den Auftraggeber, vom Vertrag zurück zu treten. Vom Auftraggeber geleistete Anzahlungen werden selbstverständlich ohne Abzug zurückerstattet. Bei der Suche nach einer Vertretung wird der Auftraggeber durch raumklang stuttgart unterstützt.

§ 8. Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht, Gerichtsstand Grundsätzlich zählt das anwendbare Recht der Bundesrepublik Deutschland. Sollten einzelne aufgeführte Bestimmungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen von raumklang stuttgart nicht gültig oder rechtlich unwirksam werden, so sind alle übrigen Bestimmungen nicht davon berührt. Alle unwirksamen Bestimmungen werden dann in ihrem Zweck in rechtswirksamer Weise erfüllt und umgeschrieben. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragsgegenstand. Mit der Übersendung einer schriftlichen Buchungsbestätigung per E-Mail, geht der Auftraggeber gemäß dem ihm vorliegenden Angebot vom Auftragnehmer einen rechtsverbindlichen Vertag mit dem Auftragnehmer ein. Der Gerichtsstand für beide Parteien ist Stuttgart.

raumklang stuttgart Inh. Sinisa Jurcevic . Trollinger Str. 10 . 70329 Stuttgart-Uhlbach +49 (0)172 279 6828 . [email protected] . www.raumklang-stuttgart.de Konto 15260011 . BLZ 120 300 00 . Deutsche Kreditbank Berlin Seite 3 von 3