2013_Lesara Besondere Geschäftsbedingungen Feuerwerk

Lebensjahr vollendet hat. (2) Um eine Auslieferung der Ware an den Kunden zu gewährleisten, sind wir aufgrund gesetzlicher. Bestimmungen gezwungen zur ...
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Besondere Geschäftsbedingungen für den Verkauf von Feuerwerkskörpern der Klasse II § 1 Geltungsbereich (1) Für die Geschäftsbeziehungen im Bereich des Verkaufs von Feuerwerkskörpern der Klasse II zwischen uns und unseren Kunden gelten ausschließlich sowohl unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen als auch diese besonderen Geschäftsbedingungen, jeweils in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden gültigen Fassung. Entgegenstehende oder von unseren allgemeinen oder besonderen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden, erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. (2) Unsere allgemeinen und besonderen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender, oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführen. § 2 Besonderheiten bei der Bestellung von Feuerwerksartikeln (1) Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen ausschließlich an volljährige Personen, also solche die das 18. Lebensjahr vollendet haben, geliefert oder ausgehändigt werden. Durch Anklicken des Kauf-Buttons gibt der Kunde gegenüber Lesara gleichzeitig eine verbindliche Erklärung ab, dass er das 18. Lebensjahr vollendet hat. (2) Um eine Auslieferung der Ware an den Kunden zu gewährleisten, sind wir aufgrund gesetzlicher Bestimmungen gezwungen zur Sicherheit einen rechtzeitigen Altersnachweis (rechtzeitig bedeutet in diesem Fall den Eingang bis zum 23.12.2013) unserer Kunden anzufordern. Dieser Nachweis kann per E-Mail, per Fax oder per Post geleistet werden. Es genügt ein leserlicher Scan oder eine leserliche Kopie des Personalausweises des Kunden. Sollte der Nachweis nicht erbracht werden können, so erfolgt eine Rückabwicklung des Kaufvertrages zwischen dem Kunden und Lesara. Sämtliche Gebühren für diese Rückabwicklung, die je nach Zahlungsmittel abweichen können, trägt in diesem Fall der Kunde, welcher den rechtzeitigen Altersnachweis schuldig geblieben ist. (3) Sämtliche Bestellungen werden im gesetzlich zulässigen Lieferzeitraum vom 28. bis zum 31. Dezember 2013 durch unseren Partner Beventa ausgeliefert. Eine Lieferung vor oder nach diesem Zeitraum ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich (gemäß § 22 Abs. 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (SprengV)). (4) Retouren sind für sämtliche Artikel, die gänzlich oder teilweise aus Feuerwerkskörpern der Klasse II bestehen, ausgeschlossen.