Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht - Buch.de

von wissenschaftlichen Untersuchungen des Zentralinstituts für Raumpla- nung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster veröffentlicht. Schriftleitung: ...
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Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Beiträge zum Raumplanungsrecht

ISBN 978-3-869 65-242-9

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€ 28,– · www.lexxion.de

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Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht

Hans D. Jarass (Hg.)

Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 6. September 2012

H. D. Jarass (Hg.)

Die Bundesregierung hat den stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie beschlossen mit dem Ziel, den Strom in Deutschland bis zum Jahre 2020 knapp zur Hälfte und bis zum Jahre 2050 nahezu vollständig aus erneuer­ baren Energien zu erzeugen. Die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere der Windenergie, macht einen Stromnetzausbau notwendig. Der flächenintensive Ausbau der Windkraftanlagen sowie der beschleunigte Netzausbau stellen besonders die Raumordnung und die Bauleitplanung vor neue Herausforderungen. Das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung widmete sich den damit verbundenen Rechtsfragen. Das Zentralinstitut für Raumplanung macht traditionsgemäß mit dem vorliegenden Tagungsband sämtliche Vorträge und die Zusammenfassungen der Diskussionen der Veranstaltung am 6. September 2012 der interessierten Öffentlichkeit zugänglich.

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Hans D. Jarass (Hg.) Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht

Zentralinstitut für Raumplanung der Deutschen Akademie für Städtebau und Landesplanung

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Herausgeber: Hans D. Jarass

In der Schriftenreihe Beiträge zum Raumplanungsrecht werden Ergebnisse von wissenschaftlichen Untersuchungen des Zentralinstituts für Raumplanung an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster veröffentlicht. Schriftleitung: Dr. Susan Grotefels

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Zentralinstitut für Raumplanung an der Universität Münster Beiträge zum Raumplanungsrecht

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Hans D. Jarass (Hg.)

Windenergie und Netzausbau im Planungsrecht Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung an der Universität Münster am 6. September 2012

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Vorwort Unmittelbar nach der Katastrophe von Fukushima im Jahre 2011 beschloss die Bundesregierung in Deutschland den stufenweisen Ausstieg aus der Kernenergie mit dem Ziel, den Strom in Deutschland bis zum Jahre 2020 knapp zur Hälfte und bis zum Jahre 2050 nahezu vollständig aus erneuerbaren Energien zu erzeugen. Die Nutzung regenerativer Energien, insbesondere der Windenergie, macht einen weitreichenden Stromnetzausbau notwendig. Der massive flächenintensive Ausbau der Windkraftanlagen an Land und auf See sowie der beschleunigte Netzausbau stellen besonders die Raumordnung und die Bauleitplanung vor neue Herausforderungen. Den damit verbundenen Rechtsfragen war das Symposium des Zentralinstituts für Raumplanung gewidmet. Eingeleitet wurde die Veranstaltung traditionell mit den Berichten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung sowie der Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen über die aktuellen Entwicklungen im Bereich des Raumplanungsrechts. Daran schloss sich als Einstieg in die Thematik ein Vortrag über die Trassensicherung für Höchstspannungsleitungen an, der insbesondere die neue Bundesfachplanung aufgrund des im Zuge der Energiewende erlassenen Netzausbaubeschleunigungsgesetzes (NABEG) näher beleuchtete. In einem weiteren Beitrag wurde die Förderung der Windkraftnutzung an Land durch die Raumordnung untersucht. Sodann wurden Rechtsfragen zur Behandlung der Windenergie in der Bauleitplanung sowie das Verhältnis des Windenergieausbaus zum Umweltrecht behandelt. Ein besonderer Dank gilt den Referenten, Diskussionsleitern und Diskussionsteilnehmern, die zu einer interessanten und anregenden Diskussion und somit zum Gelingen der Veranstaltung in erheblichem Maße beigetragen haben. Darüber hinaus dankt das Zentralinstitut für Raumplanung der Universität Münster für die Bereitstellung der Räumlichkeiten sowie für die Unterstützung bei der Durchführung der Veranstaltung. Die Planung

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Vorwort

und Realisierung schließlich ist ein Verdienst der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Zentralinstituts für Raumplanung, denen ebenfalls herzlich gedankt sei. Münster, im November 2013 Prof. Dr. Hans D. Jarass, LL.M.

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Inhaltsverzeichnis Bericht über aktuelle Entwicklungen Regierungsdirektor Dr. Rolf Blechschmidt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Berlin. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bericht über aktuelle Entwicklungen Leitender Ministerialrat Dr.-Ing. Christoph Epping Staatskanzlei des Landes NRW, Düsseldorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Diskussionszusammenfassung Alexander Milstein Zentralinstitut für Raumplanung, Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Trassensicherung für Höchstspannungsleitungen – Bundesfachplanung nach NABEG Professor Dr. Klaus Joachim Grigoleit Fachgebiet Raumplanungs- und Umweltrecht, Fakultät Raumplanung, Technische Universität Dortmund . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 Diskussionszusammenfassung David Weghake Zentralinstitut für Raumplanung, Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Förderung der Windkraftnutzung an Land durch die Raumordnung Regierungsbaudirektor Dipl.-Ing. Hauke von Seht M.A. Bezirksregierung Düsseldorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Diskussionszusammenfassung Alexander Petschulat Zentralinstitut für Raumplanung, Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Inhaltsverzeichnis

Windenergie in der Bauleitplanung Professor Dr. Martin Kment, LL.M. (Cambridge) EBS Universität für Wirtschaft und Recht, Wiesbaden . . . . . . . . . . .

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Diskussionszusammenfassung Dr. Boas Kümper Zentralinstitut für Raumplanung, Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Ausbau der Windenergie und Umweltschutz Ministerialrat Dr. Stefan Lütkes Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, Bonn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Diskussionszusammenfassung Vivien Höcker Zentralinstitut für Raumplanung, Münster . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Bericht über aktuelle Entwicklungen Regierungsdirektor Dr. Rolf Blechschmidt Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, Referat für Städtebaurecht und Bauplanungsrecht, Berlin

I. Einleitung Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP vom 26.10.2009 sieht vor, den Klimaschutz und die Innenentwicklung im Baugesetzbuch (BauGB) zu stärken. Des Weiteren soll die Baunutzungsverordnung umfassend geprüft werden. Der zur Umsetzung dieses Auftrages durchzuführenden Bauplanungsrechtsnovelle gingen intensive Vorarbeiten voraus. Von besonderer Bedeutung sind hierbei die „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“. Die Gesprächsreihe, in der von Juni bis November 2010 ca. 25 Baurechtsexperten den Änderungsbedarf im Baugesetzbuch und in der Baunutzungsverordnung diskutiert haben, wurde zur Vorbereitung der Bauplanungsrechtsnovelle im Auftrag des Bundesamtes für Bau-, Stadt- und Raumforschung vom Deutschen Institut für Urbanistik (Difu) durchgeführt.1 Der Ergebnisbericht zu den „Berliner Gesprächen zum Städtebaurecht“ wurde Herrn Bundesminister Dr. Peter Ramsauer am 19.11.2010 im Rahmen einer Festveranstaltung zum 50-jährigen Jubiläum des Bundesbaugesetzes/Baugesetzbuches übergeben. Ein wesentliches Ergebnis der Berliner Gespräche war, dass schlanke Änderungen ausreichen, um den politischen Vorgaben Rechnung zu tragen. Dies entspricht im Ergebnis auch den Wünschen der Kommunen, für die umfangreiche Gesetzesänderungen regelmäßig auch einen erheblichen Umstellungsaufwand bedeuten.

1 Der Ergebnisbericht zu den „Berliner Gesprächen zum Städtebaurecht“ kann von den Internetseiten des Difu heruntergeladen werden: http://www.difu.de/publikationen/2010/berliner-gespraeche-zum-staedtebaurecht.html.

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II. Gesetzgebungsverfahren Das federführende Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung leitete im Februar 2010 die Ressortabstimmung zu einem ersten Arbeitsentwurf ein. Der zunächst angestrebte Zeitplan für die Novelle, der auf ein Inkrafttreten zu Beginn des Jahres 2012 zielte, musste jedoch modifiziert werden. Denn nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima am 11.03.2011 hat die Bundesregierung entschieden, die Energiewende beschleunigt durchzuführen. In diesem Zusammenhang sollte als Bestandteil eines umfangreichen Gesetzespakets zum sog. Atomausstieg auch der energie- und klimapolitische Teil der Bauplanungsrechtsnovelle vorgezogen werden. Das Gesetzgebungsverfahren zu dieser „Klimaschutznovelle“ fand sodann in ungewöhnlicher Zügigkeit statt. Das Gesetz wurde am 30.06.2011 vom Deutschen Bundestag mit breiter Mehrheit beschlossen und ist als Gesetz zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden am 30.07.2011 in Kraft getreten. Im September 2011 wurde die Ressortabstimmung zum zweiten Teil der Bauplanungsrechtsnovelle eingeleitet. Nach intensiven Beratungen innerhalb der Bundesregierung und mit den Ländern, kommunalen Spitzenverbänden und Interessenverbänden wurde der Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden und weiteren Fortentwicklung des Städtebaurechts am 04.07.2012 vom Bundeskabinett beschlossen. Der Bundesrat wird am 21.09.2012 Stellung nehmen. Bei zügigem Abschluss des parlamentarischen Verfahrens könnte das Gesetzgebungsverfahren zur Jahreswende abgeschlossen sein. Inkrafttreten soll das Gesetz drei Monate nach Verkündung.

III. Einzelne Regelungen 1. Allgemeines Innenstädte und Ortskerne sind Schlüsselfaktoren für die Stadtentwicklung; sie sind für die Identifikation der Bürger mit ihren Städten und Gemeinden unverzichtbar. Umstrukturierungsprozesse können jedoch die Funktionsfähigkeit dieser Zentren zunehmend gefährden. Es ist daher ein Ziel der Städtebaupolitik des Bundes, die Innenentwicklung in den Städten und Gemeinden zu stärken. Dabei geht es zum einen darum, die Neuinanspruchnahme von Flächen auf der „Grünen Wiese“ weitestgehend zu vermeiden. Die 2

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Bericht über aktuelle Entwicklungen

Innenentwicklung hat zum anderen eine qualitative Dimension, die darauf zielt, die Urbanität und die Attraktivität von Städten und Gemeinden, auch in baukultureller Hinsicht, zu wahren und zu stärken. Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte vom 21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3316) sind bereits wirksame Instrumente für die Stärkung der Innenentwicklung eingeführt worden. Mit dem zweiten Teil der Bauplanungsrechtsnovelle sollen fortführende und weitere wesentliche Regelungen für die Innenentwicklung getroffen werden. Darüber hinaus sind Änderungen der Baunutzungsverordnung und insbesondere auch eine Anpassung des § 35 BauGB an aktuelle Entwicklungen vorgesehen. 2. Einzelne Regelungen a) Stärkung der Innenentwicklung aa) Reduzierung der Flächenneuinanspruchnahme (§ 1 Abs. 5 und § 1a Abs. 2 und 3 BauGB) Zur Unterstützung des Ziels der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie, die Flächenneuinanspruchnahme auf 30 ha pro Tag zu reduzieren, hat auch die Bauleitplanung einen Beitrag zu leisten. Zu diesem Zweck soll ausdrücklich geregelt werden, dass die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen soll (§ 1 Abs. 5 BauGB). Des Weiteren soll künftig die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich oder als Wald genutzter Flächen begründet werden; hierbei sollen Ermittlungen zu den Möglichkeiten der Innenentwicklung, d. h. den Innenentwicklungspotenzialen, zugrunde gelegt werden, zu denen insbesondere Brachflächen, Gebäudeleerstand, Baulücken und andere Nachverdichtungsmöglichkeiten bzw. -potenziale zählen können. Hierzu bieten sich in größeren Gemeinden Flächenkataster an (§ 1a Abs. 2 BauGB). Im Interesse des Schutzes der für die landwirtschaftliche Nutzung besonders geeigneten Flächen soll § 15 Abs. 3 des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Eingriffsregelung entsprechende Anwendung finden.

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bb) Darstellung zentraler Versorgungsbereiche im Flächennutzungsplan (§ 5 BauGB) Im Baugesetzbuch ist der Begriff „zentraler Versorgungsbereich“ (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2, § 34 Abs. 3, § 1 Abs. 6 Nr. 4 und § 9 Abs. 2a BauGB) in den letzten Novellierungen zu einem Schlüsselbegriff der geordneten städtebaulichen Entwicklung geworden. Die Erhaltung und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche in den Städten und Gemeinden ist von hoher Bedeutung für die Stärkung der Innenentwicklung und Urbanität der Städte sowie besonders auch für die Sicherstellung einer wohnortnahen Versorgung, die angesichts der demografischen Entwicklung besonderen Schutzes bedarf, namentlich auch wegen der geringeren Mobilität älterer Menschen. Die Erhaltung und die Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche soll daher durch eine ausdrückliche Darstellungsmöglichkeit in § 5 Abs. 2 Nr. 2 BauGB weiter gestärkt werden. cc) Steuerung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten (§ 9 BauGB) Die Anzahl von Spielhallen, die dem bauplanungsrechtlichen Begriff der Vergnügungsstätten zuzurechnen sind, hat in den vergangenen Jahren zugenommen. Im Rahmen der „Berliner Gespräche zum Städtebaurecht“ wurde festgestellt, dass das Steuerungsinstrumentarium der Baunutzungsverordnung sich insoweit als grundsätzlich ausreichend erweist. Im nicht beplanten Innenbereich kann § 9 Abs. 2a BauGB genutzt werden, wenn zentrale Versorgungsbereiche geschützt werden sollen. Zur Unterstützung der gemeindlichen Planungshoheit soll darüber hinaus in § 9 Abs. 2b BauGB eine gezielte Regelung für die städtebaulichen Aspekte dieser Problematik eingefügt werden. dd) Abweichen vom Gebot des Einfügens (§ 34 BauGB) Die Vorschrift des § 34 Abs. 3a BauGB, die im Wege einer Ermessensentscheidung zusätzliche bauliche Maßnahmen im Zusammenhang mit vorhandenen Gewerbe- und Handwerksbetrieben und – seit der Novellierung von 2007 – auch für Wohnbauvorhaben im nicht beplanten Innenbereich ermöglicht, soll erweitert werden um die Möglichkeit einer Nutzungsänderung von einem Gewerbe- und Handwerksbetrieb zu einem Wohnzwecken dienenden Gebäude. 4

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