WILLKOMMEN - Canton de Vaud

Geflüchtete können sich für Beratung und Unterstützung ... Einkommen in der Regel kostenlos. Zum. Teil wird auch ..... oder Arbeitnehmer in der Schweiz bzw.
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ALLEMAND

WILLKOMMEN BIENVINI, WELCOME, MIRË SE VINI, MARHABA, KARIBU, WELKOM, DOBRODOŠLI, BIENVENIDO, UDVOZLOM, VELKOMMIN, BENVENUTO, TONGA SOA, BEM-VINDO, SWAGATA, WILLKOMMEN, NAL-VARRAVU, BOYEI BOLAMU, VITAJTE, YÔKOSO,

IM KANTON WAADT

© Régis Colombo

LIEBE NEUZUZÜGERIN, LIEBER NEUZUZÜGER

© Moix Cindy

Der Kanton Waadt ist schweizweit einer der Kantone mit dem höchsten Anteil an Neuzuzügerinnen und Neuzuzügern aus dem Ausland (30,5 % der Wohnbevölkerung). Mehr als 175 verschiedene Nationalitäten treffen hier zusammen und der Kanton verzeichnet jährlich fast 20'000 «Neuankömmlinge». Diese kulturelle Vielfalt stellt zweifellos einen grossen Reichtum dar, gleichzeitig ist sie in Bezug auf den sozialen Zusammenhalt und die Integration eine grosse politische und soziale Herausforderung. Integration darf nicht einfach als Sache einiger Weniger betrachtet werden. Integration findet im Alltag statt und betrifft uns alle, ob Migrantin oder Schweizer. Zwei Grundsätze der Schweizer Verfassung sind dabei von besonderer Bedeutung: die gegenseitige Achtung der unterschiedlichen Identitäten und die Respektierung der rechtsstaatlichen Werte. Es funktioniert genau wie das Entstehen diese Broschüre: Ganz im Sinne der Waadtländer Tradition der Gastfreundschaft haben alle Beteiligten etwas beigetragen, um Sie mit möglichst klaren und übersichtlichen Informationen zu Ihrem neuen Lebensort zu versorgen. Kantons- und Gemeindestellen sowie Verbände und Stiftungen haben dabei ihre Kompetenzen vereint, um Sie gemeinsam willkommen zu heissen. Diese Broschüre ist damit mehr als nur Papier: Sie ist ein Bindeglied.

Philippe Leuba Staatsrat, Vorsteher des Wirtschafts- und Sportdepartements



Um die Lesbarkeit zu verbessern, wird in dieser Broschüre manchmal nur die männliche Form verwendet, gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.

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LIEBE NEUZUZÜGERIN, LIEBER NEUZUZÜGER

Sie sind neu im Kanton Waadt und wir heissen Sie herzlich WILLKOMMEN.

DANKE r e s e i d n e h e t s t n E m u an al e, die z getragen haben. Broschüre bei

Sich an einem noch unbekannten Ort niederzulassen und einzurichten ist ein Moment voller Vorfreude und Hoffnungen, er ist aber auch verbunden mit einigen Herausforderungen und Schwierigkeiten. Diese Broschüre dient als symbolischer Kompass, damit Sie sich an Ihrem neuen Wohnort möglichst schnell zurechtfinden. Sie enthält Informationen zum institutionellen System des Kantons Waadt (Aufenthaltsbewilligung, Schule, Versicherungen, Arbeit usw.), zu den nötigen Behördengängen, aber auch Kontakte zu Personen und Organisationen, die Ihnen weiterhelfen können. Nun liegt es an Ihnen, die nötigen Informationen zu suchen und zu finden ... sei es auf diesen Seiten oder andernorts! Diese Broschüre gehört Ihnen, aber auch all jenen, die mit viel Engagement und Professionalität zu ihrer Realisierung beigetragen haben. Wir danken allen, die mitgeholfen haben – und Ihnen wünschen wir ein gutes Ankommen und eine erfolgreiche Integration im Waadtland.

Amina Benkais Integrationsdelegierte des Kantons Waadt und Vorsteherin der kantonalen Fachstelle für Integration und Rassismusprävention (BCI)

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KANTON WAADT

KANTON WAADT

ÜBERSICHT UND KONTAKTE

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Um die Aufgliederung der Informationen nach Region zu erleichtern, haben wir den Kanton in 4 Zonen aufgeteilt.

FÜR ALLGEMEINE INFORMATIONEN Die kantonale Fachstelle für Integration und Rassismusprävention (BCI), der Sozialdienst der Fraternité (protestantisches Sozialzentrum Waadt, CSP) und die kommunalen Integrationsdelegierten stehen zu Ihrer Verfügung.

Zone NORDEN Jura-Nord vaudois, Gros-de-Vaud, Broye-Vully, Est lausannois, Lavaux-Oron

FÜR SPEZIFISCHE INFORMATIONEN Sie finden in dieser Broschüre Informationen zu Institutionen und Organisationen, die am besten auf Ihre Fragen antworten können.

Der Kanton Waadt besteht aus 316 Gemeinden, die in 10 Bezirken zusammengefasst sind.

Zone WESTEN Nyon, Morges Ouest lausannois Zone SÜDEN Lausanne Zone OSTEN Riviera, Pays-d’Enhaut, Aigle

Die Kantonsdelegierte und das Team der BCI BUREAU CANTONAL POUR L’INTÉGRATION DES ÉTRANGERS ET LA PRÉVENTION DU RACISME (BCI) Département de l’économie et du sport Service de la Population Rue du Valentin 10 | 1014 Lausanne YVERDON-LES-BAINS, NYON, RENENS, VEVEY, BEX, 021 316 49 59 [email protected] www.vd.ch/integration

MIGRATION – BERATUNG UND INFORMATION | LE CENTRE SOCIAL PROTESTANT (CSP) Place M.-L. Arlaud 2 | 1003 Lausanne PAYERNE, LAUSANNE, RENENS, ORBE 021 213 03 53 [email protected] www.csp.ch/fraternite

Zögern Sie nicht, Kontakt aufzunehmen – diese Dienste beraten Sie gerne! Die kommunalen Integrationsdelegierten YVERDON-LES-BAINS Mme Katja BLANC JEUNESSE ET COHÉSION SOCIALE Rue de Neuchâtel 2 1400 Yverdon-les-Bains 024 423 69 44 [email protected] www.yverdon-les-bains.ch/integration

NYON Mme Christiane PIAZZINI SERVICE DES AFFAIRES SOCIALES, ÉDUCATION ET JEUNESSE Rue des Marchandises 17 CP 1395 | 1260 Nyon 079 211 02 74 [email protected] www.nyon.ch

LAUSANNE Mme Gabriela AMARELLE BUREAU LAUSANNOIS POUR LES IMMIGRÉS (BLI) Place de la Riponne 10 | CP 5354 1002 Lausanne 021 315 72 45 [email protected] | www.lausanne.ch/bli

RENENS Mme Joëlle THARIN SERVICE DE LA SÉCURITÉ SOCIALE, SECTEUR INTÉGRATION Rue de Lausanne 25 | CP 141 | 1020 Renens 021 632 77 95 [email protected] www.renens.ch

VEVEY Mme Stéphanie ZUFFEREY BUREAU DE L’INTÉGRATION Rue du Simplon 14 | CP 320 1800 Vevey 021 925 51 85 [email protected] www.vevey.ch 6

Der Sozialdienst der Fraternité (CSP)

Websites in mehreren Sprachen www.ch.ch www.swissinfo.ch 7

INHALTSVERZEICHNIS

INHALTSVERZEICHNIS

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

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SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

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ARBEIT

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VERSICHERUNGEN

25

WOHNEN

29

KINDER

33

GESUNDHEIT

38

FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

42

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

46

NÜTZLICHE KONTAKTE

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GLOSSAR PIKTOGRAMME

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Kontakt

E-Mail

Öffnungszeiten

Adresse

Website

Verwaltung

Telefon

Ort

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CHECKLISTE

CHECKLISTE: Vergessen Sie nach Ihrer Ankunft nicht ...

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AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

... sich innerhalb der ersten 8 Tage nach Ankunft persönlich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde (siehe Seite 31) unter Vorweisung folgender Dokumente anzumelden: a. Gültiger amtlicher Ausweis, falls nötig mit Einreisevisa b. Ein Zivilstandsdokument mit Übersetzung in eine der Landessprachen (Deutsch, Französisch, Italienisch oder allenfalls Englisch) LEDIGE Geburtsurkunde VERHEIRATETE Heiratsurkunde GETRENNT LEBENDE EHEPAARE Trennungsvereinbarung mit Datum der Trennung und Familienausweis GESCHIEDENE definitives und rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde c. Ihr Miet- oder Kaufvertrag. Falls Ihr Name nicht auf dem Miet- oder Kaufvertrag aufgeführt ist, muss: › eine datierte Bestätigung Ihres Vermieters › der Miet- oder Kaufvertrag Ihres Vermieters beigelegt werden d. Falls bereits vorhanden: Ihr AHV- oder Krankenversicherungsausweis e. 2 Passfotos f. Die Anmeldegebühren müssen bar bezahlt werden (zwischen CHF 15.– und 30.–).

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... sich spätestens 3 Monate nach Ankunft bei einer obligatorischen Krankenversicherung anzumelden (siehe Seite 27). www.vd.ch > Social > Informations sociales > Agences www.priminfo.ch

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... falls Sie Kinder im Schulalter haben (ab 4 Jahren), diese möglichst bald in der nächstgelegenen Schule anzumelden (siehe Seite 35). www.web-vd.ch/vd_dgeo/ etablissements

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AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

ERHALT DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG Die schweizerische Migrationspolitik beruht auf einem dualen Zulassungssystem. Sie unterscheidet zwischen Angehörigen der EU/EFTA-Staaten und Angehörigen von Drittststaaten. › Angehörige von EU/EFTA-Staaten können sich als Touristen 3 Monate in der Schweiz aufhalten, danach brauchen Sie für die Niederlassung eine Aufenthaltsbewilligung. Der Zugang zum Arbeitsmarkt und der Familiennachzug werden erleichtert. › Angehörige von Drittstaaten benötigen für die Einreise ein Visum der Schweizer Botschaft oder des Schweizer Konsulats des Herkunftslands. Es wird nur eine sehr begrenzte Anzahl Personen für einen langfristigen Aufenthalt zugelassen. 32 % der Bevölkerung im Kanton Waadt sind Migrantinnen und Migranten mit einer Aufenthaltsbewilligung bzw. -genehmigung, die dazu berechtigt, in einer Waadtländer Gemeinde zu leben. Es gibt verschiedene Bewilligungen: L Kurzaufenthaltsbewilligung (weniger als ein Jahr, erneuerbar)



B Aufenthaltsgenehmigung

AUFENTHALTSBEWILLIGUNG



› Ausbildung › Asyl

Die Art Ihrer Aufenthaltsbewilligung hängt von Ihrem Herkunftsland (EU/ EFTA oder Drittstaat), den Gründen für Ihren Aufenthalt und den Aufenthaltsbedingungen ab (zum Beispiel: Dauer des Arbeitsvertrags oder Bewilligung und Nationalität Ihres Partners im Falle von Heirat oder Familiennachzug).

AUFENTHALTSBEWILLIGUNGEN (Arbeit, Familiennachzug, Ausbildung)

Falls Sie aufgrund Ihrer Arbeit, zum Zwecke der Familienvereinigung oder für eine Ausbildung in eine Waadtländer Gemeinde ziehen, können Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde einen Antrag für eine Aufenthaltsbewilligung L oder B einreichen.

www.ucv.ch > annuaire > nom de votre

commune > contrôle des habitants

Wie die ursprüngliche Beantragung werden auch Anträge zur Erneuerung oder Änderung der Aufenthaltsbewilligung (zum Beispiel Änderung einer B-Bewilligung in eine C-Bewilligung nach mehreren Jahren) über die Wohngemeinde abgewickelt.

(1 Jahr oder 5 Jahre, erneuerbar)



C Niederlassungsbewilligung

(5 Jahre, erneuerbar)

N Aufenthaltsgenehmigung während des Asylverfahrens (3 bis 6 Monate, erneuerbar)



F Vorläufige Aufnahme

(1 Jahr, erneuerbar)



G Grenzgängerbewilligung

(Dauer des Arbeitsvertrags oder 5 Jahre bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag)

Diese Bewilligungen werden zu verschiedenen Zwecken ausgestellt: › Arbeit › Familiennachzug 12

ACHTUNG! Beim Familiennachzug haben sie je nach Fall zwischen 1 und 5 Jahren Zeit, um Ihren Antrag zu stellen. Nach Ablauf dieser Frist erschwert sich der Erhalt einer Bewilligung beachtlich!

FÜR ALLGEMEINE INFORMATIONEN wenden Sie sich an: SERVICE DE LA POPULATION, DIVISION ETRANGERS Avenue de Beaulieu 19 1014 LAUSANNE 021 316 46 46 www.vd.ch/entree-et-sejour

VORZEITIGE ERTEILUNG DER C-BEWILLIGUNG Drittstaatsangehörige mit einer Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) können im Falle einer gelungenen Integration ein Gesuch um vorzeitige Erteilung einer C-Bewilligung einreichen, und zwar bereits nach einem rechtmässigen und ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz von 5 anstelle von 10 Jahren. Die Personen müssen: › die Rechtsordnung und die Werte der Schweizer Bundesverfassung respektieren; › über Kenntnisse der am Wohnort gesprochenen Landessprache verfügen. Erforderlich ist mindestens das Niveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen des Europarats. In begründeten Fällen können auch Kenntnisse einer anderen Landessprache berücksichtigt werden; › den Willen zeigen, am Wirtschaftsleben teilzunehmen und sich zu bilden.

MIGRATION – BERATUNG UND INFORMATION Verschiedene Organisationen informieren und beraten Sie gerne in Bezug auf Aufenthaltsbewilligungen und leisten auch rechtliche Unterstützung, falls Sie mit einem Entscheid der Kantons- oder Bundesbehörden nicht einverstanden sind. Entsprechende Fachpersonen, die mehrere Sprachen sprechen, stehen zu Ihrer Verfügung.

ASYLGESUCH Während des Asylverfahrens verfügt die betroffene Person über eine N-Bewilligung. Wenn der Bund den Asylantrag gutheisst, stellt der Kanton die B-Bewilligung aus; wenn er eine vorläufige Aufnahme erteilt, stellt der Kanton eine F-Bewilligung aus. SERVICE DE LA POPULATION DIVISION ASILE Avenue de Beaulieu 19 1014 LAUSANNE 021 316 46 20 www.vd.ch/asile

Asylsuchende (N-Bewilligung) und vorläufig Aufgenommene (F-Bewilligung) werden im Kanton Waadt durch die Waadtländer Empfangsstelle für Migrantinnen und Migranten (EVAM) untergebracht und unterstützt. ÉTABLISSEMENT VAUDOIS D’ACCUEIL DES MIGRANTS (EVAM) Route de Chavannes 33-37 1007 LAUSANNE 021 557 06 00 [email protected] | www.evam.ch

Personen, denen Asyl gewährt wurde und die somit über den Flüchtlingsstatus verfügen, werden vom Centre social d’intégration des réfugiés (CSIR) unterstützt. CENTRE SOCIAL D’INTÉGRATION DES RÉFUGIÉS (CSIR) Avenue des Casernes 2 1014 LAUSANNE 021 316 03 80 www.vd.ch/centre-social-refugies

LA FRATERNITE DU CSP Place M.-L. Arlaud 2 | 1003 LAUSANNE PAYERNE, LAUSANNE, RENENS, ORBE [email protected] 021 213 03 53 | www.csp.ch/fraternite

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AUFENTHALTSBEWILLIGUNG

BERATUNG ASYLFRAGEN Geflüchtete können sich für Beratung und Unterstützung im Kanton Waadt an verschiedene auf Asylfragen spezialisierte Organisationen wenden. Diese bieten auch Rechtsbeistand in Bezug auf den Asylantrag und bei Uneinigkeit mit Entscheiden der Behörden an. EPER - ENTRAIDE PROTESTANTE SERVICE D’AIDE JURIDIQUE AUX ÉXILÉS (SAJE) Rue Enning 4 | 1002 LAUSANNE [email protected] 021 351 25 51 | www.eper.ch/saje ORGANISATION SUISSE D’AIDE AUX RÉFUGIÉS (OSAR) [email protected] 031 370 75 75 | www.osar.ch contact uniquement par téléphone

ZIVILSTANDSEREIGNIS Zivilstandsereignisse (zum Beispiel Heiratsvorbereitungen oder eine Namensänderung) müssen dem Zivilstandsamt telefonisch gemeldet werden. Das Zivilstandsamt vereinbart dann mit Ihnen einen Termin. CENTRE ADMINISTRATIF DE L’ÉTAT CIVIL 1510 MOUDON 021 557 07 07 www.vd.ch/etat-civil

Zivilstandsdokumente (Geburtsurkunde, Todesurkunde usw.) können entweder telefonisch oder über die Website des Zivilstandsamts bestellt werden. Sie werden Ihnen dann per Post zugestellt. TIPP: Vergessen Sie nicht, die Änderungen auch dem Konsulat oder der Botschaft Ihres Herkunftslandes zu melden. 14

SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

SCHWEIZERIN/SCHWEIZER WERDEN, EINBÜRGERUNG Manche Einwohnerinnen und Einwohner ausländischer Nationalität möchten nach mehreren Jahren im Kanton Waadt Ihre Verbundenheit mit ihrem Wohnort ausdrücken und die Schweizer Staatsbürgerschaft annehmen. Zu diesem Zweck gibt es das Einbürgerungsverfahren.

SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

Manche Organisationen bieten Vorbereitungskurse für die Einbürgerung an. FÜR WEITERE INFORMATIONEN: zur Einbürgerung und den Einbürgerungsbedingungen kontaktieren Sie Ihre Wohngemeinde oder: SERVICE DE LA POPULATION, SECTEUR NATURALISATIONS Avenue de Beaulieu 19 1014 LAUSANNE 021 316 45 91 [email protected] www.vd.ch/naturalisation

› AUFENTHALTSBEWILLIGUNG IHRE ANSPRECHSPARTNER Falls Sie im Ausland sind Die Schweizer Botschaft in Ihrem Land Falls Sie bereits in der Schweiz sind Ihre Wohngemeinde Die Dienststelle für Bevölkerung Der Sozialdienst der Fraternité (CSP)

GLOSSAR PIKTOGRAMME Kontakt

E-Mail

Öffnungszeiten

Adresse

Website

Verwaltung

Telefon

Ort

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SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

FRANZÖSISCH LERNEN Damit Sie sich an Ihrem neuen Lebensort zuhause fühlen und sich in alltäglichen Situationen unterschiedlichster Art verständigen können, sind Kenntnisse der lokalen Sprache eine wichtige Voraussetzung. Auch bei der Arbeitssuche ist dieses Kriterium von grosser Bedeutung. Im Kanton Waadt ist der Schulunterricht für Kinder und Jugendliche von 4 bis 15 Jahren obligatorisch. Eingeschulte Kinder, die aus dem Ausland zugezogen sind, haben im Rahmen der Schule Anrecht auf Französischintensivkurse (siehe Seite 35). Für Erwachsene stehen im ganzen Kanton zahlreiche Französischkurse zur Verfügung. Sie können sich das Angebot heraussuchen, das Ihren Bedürfnissen, Ihren Arbeitszeiten, Ihren familiären Verpflichtungen und Ihren finanziellen Ressourcen am besten entspricht. Es gibt zwei Arten von Kursen: › Sprachkurse von Privatschulen › Sprachkurse von Vereinen und Organisationen.

SPRACHKURSANGEBOT VON PRIVATSCHULEN Französischkurse von Privatschulen sind relativ teuer, aber die Aufnahmebedingungen sind in der Regel flexibel. Auf der Website der Waadtländer Vereinigung der Privatschulen (AVDEP) finden Sie eine Liste aller verfügbaren Schulen. Sie finden dort die Kontaktdaten, aber auch das Kursangebot der verschiedenen Schulen: www.avdep.ch

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SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

SPRACHKURSANGEBOT VON VEREINEN UND ORGANISATIONEN Von Vereinen und Organisationen angebotene Französischkurse werden von erfahrenen Fachpersonen durchgeführt und sind für Personen mit niedrigem Einkommen in der Regel kostenlos. Zum Teil wird auch eine Kinderbetreuung während der Kurse angboten. Details zu den Kursangeboten (Kurszeiten, Niveau, Anmeldung) können online auf der Website der BCI abgerufen werden: www.vd.ch/integration > catalogue en ligne > cours de français

Bei Fragen können Sie auch direkt mit den aufgeführten Organisationen Kontakt aufnehmen. Hier finden Sie eine Liste nach Region und in alphabetischer Reihenfolge:

ZONE NORDEN ASSOCIATION THAÏS AND FRIENDS Pré-Vulliemin 18 1400 Cheseaux-Noréaz YVERDON 024 420 32 30 | 077 421 96 69 [email protected] www.thaisandfriends.populus.ch CARITAS VAUD Espace Traits d’Union | Rue du Collège 4 1400 Yverdon-les-Bains CHAVORNAY, ORBE ET YVERDON 024 425 32 48 | 079 289 10 88 [email protected] www.caritas-vaud.ch COMMISSION D’INTÉGRATION D’AVENCHES Rue Centrale 33 | 1580 Avenches 026 675 51 21 AVENCHES | [email protected] www.commune-avenches.ch

COMMISSION D’INTÉGRATION DE PAYERNE Chemin du Mont 18 1562 Corcelles-Payerne PAYERNE 026 660 50 89 | 077 402 92 75 [email protected] ECAP Avenue Vinet 19 | 1004 Lausanne LE SENTIER ET YVERDON 021 320 13 27 www.ecap.ch [email protected] | FRANÇAIS EN JEU Rue Mauborget 6 | 1510 Moudon Chemin Grand-Record 50 | 1040 Echallens ECHALLENS, LUCENS ET MOUDON 021 905 44 64 | 076 340 44 64 [email protected] www.francaisenjeu.ch LE TRIANGLE Chasseron 36 | 1450 Sainte-Croix SAINTE-CROIX 024 454 21 76 ou 076 561 45 92 [email protected] LIRE ET ÉCRIRE, NORD VAUDOIS Espace Traits d’Union | Rue du Collège 4 1400 Yverdon-les-Bains LE SENTIER, SAINTE-CROIX, LUCENS, ORBE, PAYERNE ET YVERDON 024 425 32 22 [email protected] www.lire-et-ecrire.ch PARLONS FRANÇAIS MOUDON Rue du Poyet 3 | 1510 Moudon MOUDON 021 646 40 52 | 079 560 19 26 [email protected] www.parlonsfrancaismoudon.ch TISSERANDS DU MONDE Maison Rouge 14 1400 Yverdon-les-Bains YVERDON 076 339 96 50 [email protected] www.tisserandsdumonde.ch

VERSO Rue de l’hôpital 31 1400 Yverdon-les-Bains YVERDON 024 420 10 45 [email protected] www.verso-yverdon.ch

ZONE WESTEN ASSOCIATION FRANC-PARLER Rue de l’industrie 1 | 1020 Renens RENENS 021 634 69 63 [email protected] www.franc-parler.ch CARITAS Route de L’Etraz 20B | 1260 Nyon GLAND ET NYON 079 621 43 93 [email protected] www.caritas-vaud.ch COMMISSION D’INTÉGRATION DE ROLLE Grand-Rue 44 | 1180 Rolle ROLLE 021 822 44 23 www.rolle.ch [email protected] | ECAP Avenue Vinet 19 | 1004 Lausanne NYON 021 320 13 27 www.ecap.ch [email protected] | FRANÇAIS EN JEU Avenue Chanel 51 | 1110 Morges GLAND ET NYON 021 801 71 68 [email protected] www.francaisenjeu.ch/cours_morges Rue de l’Avenir 6 | 1020 Renens OUEST LAUSANNOIS 021 635 19 62 [email protected] www.francaisenjeu.ch/cours_ouest lausannois

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SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

LIRE ET ÉCRIRE, LA CÔTE Route de L’Etraz 20B | 1260 Nyon 022 366 34 04 [email protected]

ZONE SÜDEN - LAUSANNE

COMMISSION D’INTÉGRATION DE VILLENEUVE Grand’Rue 110 | 1844 Villeneuve ROCHE ET VILLENEUVE 077 407 58 75 [email protected]

Für eine vollständige Liste der Französischkurse in Lausanne können sie sich an das BLI wenden (siehe Seite 7).

www.lire-et-ecrire.ch ECUBLENS, MORGES, NYON, PRILLY, ROLLE ET RENENS

COMMISSION D’INTÉGRATION OLLON-VILLARS 1867 Ollon | VILLARS 079 621 42 54 [email protected]

APPARTENANCES - CENTRE FEMMES Rue des Terreaux 10 | 1003 Lausanne 021 351 28 80 [email protected] www.appartenances.ch

ASSOCIATION TAF Chemin du Vallon 1 | 1030 Bussigny BUSSIGNY 079 706 29 68 [email protected]

ECAP Avenue du Général-Guisan 58 | 1800 Vevey 021 923 59 90 VEVEY | www.ecap.ch [email protected] |

APPARTENANCES - ESPACE MOZAIK Avenue Vinet 19 | 1004 Lausanne 021 320 01 31 [email protected] www.appartenances.ch

Rue de l’Avenir 6 | 1020 Renens 021 329 04 48 [email protected]

ZONE OSTEN APPARTENANCES ESPACES FEMMES RIVIERA Rue des Communaux 2A | 1800 Vevey VEVEY 021 922 45 23 [email protected] www.appartenances.ch ASSOCIATION POUR LE FRANÇAIS À CLARENS 1815 Clarens CLARENS 079 228 62 16 [email protected] www.francais-clarens.ch BLONAY: ENSEMBLE Route de Prélaz 6 | 1807 Blonay BLONAY 021 926 82 70 [email protected] www.blonay.ch COMMISSION D’INTÉGRATION DE BEX Rue Centrale 1 | 1880 Bex BEX 079 686 61 10 www.bex.ch [email protected] |

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SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

FRANÇAIS EN JEU Rue des Remparts 7 1814 La Tour-de-Peilz LA TOUR-DE-PEILZ, CLARENS, MONTREUX, VEVEY, AIGLE 021 977 03 51 [email protected] www.francaisenjeu.ch/cours_riviera COURS DE FRANÇAIS AU PAYS-D’EN HAUT Route de l’Etambeau 14 1660 Château-d’Oex CHÂTEAU D’OEX 076 387 53 22 et 026 924 51 20 [email protected] www.pays-denhaut.ch SERVICE COMMUNAUTAIRE DE LA PLANCHETTE Chemin de la Planchette 16 | 1860 Aigle AIGLE 024 466 76 00 [email protected] www.planchette.ch LIRE ET ÉCRIRE, RIVIERA - CHABLAIS Grand Rue 50 | 1814 La Tour-de-Peilz AIGLE, CLARENS, LA TOUR-DE-PEILZ ET VEVEY 021 922 46 10 [email protected] www.lire-et-ecrire.ch/riviera-chablais

ARMÉE DU SALUT Rue de la Louve 10 | 1003 Lausanne 021 312 73 52 [email protected] www.armeedusalut.ch/arclemanique ASSOCIATION THAÏS AND FRIENDS Pré-Vulliemin 18 1400 Cheseaux-Noréaz 024 420 32 30 | 077 421 96 69 LAUSANNE [email protected] www.thaisandfriends.populus.ch BOURSE À TRAVAIL (BAT) Rue Curtat 6 | 1005 Lausanne 021 323 77 15 [email protected] www.laboursetravail.ch COMMUNAUTÉ SANT’EGIDIO Rue de l’Industrie 5 | 1005 Lausanne 078 641 08 33 [email protected] www.santegidio.ch

ECAP Avenue Vinet 19 | 1004 Lausanne 021 320 13 27 [email protected] www.ecap.ch FRANÇAIS EN JEU Place Pépinet 2 | 1003 Lausanne 021 329 04 49 [email protected] www.francaisenjeu.ch/cours_lausanne LIRE ET ÉCRIRE, LAUSANNE ET RÉGION Place St-François 12 bis | 1003 Lausanne 021 329 04 48 [email protected] www.lire-et-ecrire.ch NOUVELLES PERSPECTIVES CP 1 | Lausanne 1010 078 848 67 27 [email protected] PÔLE SUD Avenue J-J. Mercier 3 | 1003 Lausanne 021 311 50 46 [email protected] www.polesud.ch UNIVERSITÉ POPULAIRE DE LAUSANNE Escaliers du Marché 2 | 1002 Lausanne 021 315 24 24 [email protected] www.uplausanne.ch UNIVERSITÉ DE LAUSANNE Bâtiment Anthropole | 1015 Lausanne 021 692 30 90 [email protected] www.unil.ch/cvac

CORREF Place de la Gare 10 | 1003 Lausanne 021 341 71 11 [email protected] www.corref.ch 19

SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG

ZERTIFIZIERUNG DES FRANZÖSISCHNIVEAUS Für gewisse Anträge (zum Beispiel für die Beantragung einer vorzeitigen C-Bewilligung) verlangen die Behörden den Nachweis Ihres Französischniveaus.

ARBEIT

Lassen Sie das Dokument im Kanton Waadt übersetzen oder übersetzen Sie es selber und lassen Sie es anschliessend von einem Notar im Kanton Waadt beglaubigen.

ARBEIT

www.notaires.ch

INTERKULTURELLES DOLMETSCHEN Das DELF-Zertifikat (Diplôme d’études en langue française) weist Ihr Französischniveau mittels schriftlicher und mündlicher Prüfung nach. Die Prüfungen finden in Lausanne statt. Für weitere Informationen zu den Prüfungsdaten und -orten: DELF DALF CENTRE D’EXAMENS LAC LÉMAN C/O IFAGE - FONDATION POUR LA FORMATION DES ADULTES Place des Augustins 19 | 1205 GENÈVE 022 807 30 07 www.delfdalf.ch

ACHTUNG! Einige Schulen stellen eigene Zertifikate aus, diese sind aber nicht für alle Anträge ausreichend.

Bei Gesprächen mit medizinischen Fachpersonen, Sozialämtern oder Schulen kann die Fachperson (Arzt, Sozialarbeiterin, Lehrperson usw.) den Service Intermedia des Vereins Appartenances in Anspruch nehmen, der auf Anfrage zertifizierte Dolmetschende organisiert (in fast 60 Sprachen). APPARTENANCES SERVICE INTERMEDIA 021 341 12 47 [email protected] www.appartenances.ch/intermedia

In Ergänzung zum interkulturellen Dolmetschdienst vor Ort hat AOZ Medios in Zusammenarbeit mit Appartenances auch einen schweizweiten TelefonDolmetschdienst auf die Beine gestellt.

SCHRIFTLICHE ÜBERSETZUNGEN Um offizielle Dokumente übersetzen zu lassen (Diplome, Geburts- oder Heiratsurkunden, Arbeitsbescheinigungen usw.) und um beglaubigte Übersetzungen zu erhalten, haben Sie zwei Möglichkeiten: Kontaktieren Sie anerkannte und professionelle Übersetzerinnen und Übersetzer (zum Beispiel über die



Website des Schweizerischen Übersetzer-, Terminologen- und Dolmetscher-Verbands ASTTI)

ASTTI Altenbergstrasse 29 | CP 686 3000 BERN 8 031 313 88 10 www.astti.ch [email protected] |

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0842 442 442 www.aoz.ch/medios

› SPRACHKURSE UND ÜBERSETZUNG IHRE ANSPRECHSPARTNER Privatschulen oder Vereine und Organisationen



die kommunalen Integrationsdelegierten



(Seite 7)



Ihre

Wohngemeinde

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ARBEIT

ARBEITEN IM KANTON WAADT Einen Arbeitsplatz («Stelle») zu finden ist eines der wichtigsten Ziele der Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger im Kanton Waadt. Eine Anstellung ermöglicht die legale Niederlassung in einer Waadtländer Gemeinde und die Erlangung der L- oder B-Bewilligung, je nach Art des Arbeitsvertrags (siehe Seite 12). Ausserdem erhält man dadurch Zugang zu den Sozialversicherungen (siehe Seite 26). Das Vorgehen bei der Arbeitssuche und beim Antreten einer Stelle sowie die Arbeitsbedingungen unterscheiden sich aber von Land zu Land. Es ist daher wichtig, sich über die Rechte und Pflichten, die man als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer in der Schweiz bzw. im Waadtland hat, zu informieren.

ANNERKENNUNG AUSLÄNDISCHER DIPLOME UND ANDERWEITIG ERWORBENER FÄHIGKEITEN Für die Ausübung gewisser Berufe oder die Zulassung zu einer Ausbildung müssen Sie in der Schweiz allenfalls Ihre ausländischen Diplome oder Ihre erworbenen Fähigkeiten anerkennen lassen. Die Anerkennung von Diplomen ist Sache des Bundes. Sie finden alle wichtigen Informationen dazu unter: SECRÉTARIAT D’ÉTAT À LA FORMATION, À LA RECHERCHE ET À L’INNOVATION (SEFRI) Einsteinstrasse 2 | 3003 BERNE 058 462 21 29 [email protected] www.sbfi.admin.ch

Die Anerkennung von erworbenen Fähigkeiten ist Sache des Kantons. Bitte wenden Sie sich an:

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ARBEIT

OFFICE CANTONAL DE L’ORIENTATION SCOLAIRE ET PROFESSIONNELLE (OCOSP) Rue de la Borde 3d | 1014 LAUSANNE 021 316 11 66 www.vd.ch/orientation

Diese kantonale Fachstelle kann Sie auch über verschiedene Bildungsangebote informieren.

STELLENSUCHE Falls Sie im Kanton Waadt auf Stellensuche sind, können Sie: › sich bei einer Vermittlungsagentur einschreiben, die Sie bei den weiteren Schritten unterstützt

Falls der Arbeitgeber an Ihrem Dossier interessiert ist, werden Sie zu einem oder mehreren persönlichen Bewerbungsgesprächen eingeladen.

ARBEITSVERTRAG Falls sich der Arbeitgeber nach dem Bewerbungsgespräch dafür entscheidet, Sie anzustellen, wird ein Arbeitsvertrag unterschrieben oder eine mündliche Vereinbarung getroffen. In jedem Fall müssen die Bedingungen der Anstellung (Vertragsdauer, Stellenprozent, Jahreslohn, Sozialabzüge usw.) vor der Aufnahme der Arbeitstätigkeit geregelt werden.

(Sie finden die Liste unter www.swisstaffing.ch)

› auf Stellenangebote in Onlineportalen oder Tageszeitungen antworten

LOHN

(zum Beispiel: www.espace-emploi.ch, www.jobup.ch, und viele mehr!)

Der Lohn wird in der Regel Ende Monat von Ihrem Arbeitgeber auf Ihr Bank- oder Postkonto ausbezahlt (siehe Seite 48). In der Schweiz gibt es Gesamtarbeitsverträge (GAV), welche Mindestlöhne festlegen.

› die Website des Unternehmens, bei dem Sie arbeiten möchten, abrufen und mit diesem Kontakt aufnehmen, indem Sie Ihre Bewerbungsunterlagen als Initiativbewerbung einschicken. TIPP: Nützen Sie auch Ihr soziales Netzwerk. Dieses spielt bei der Stellensuche eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen finden Sie auf der folgenden Website oder bei den Gewerkschaften. www.service-cct.ch

BEWERBUNGSUNTERLAGEN

GEWERKSCHAFTEN

Um auf Stellenangebote zu reagieren, müssen Sie bei den meisten Schweizer Arbeitgebenden ein Bewerbungsdossier mit den folgenden Unterlagen einreichen: › ein Motivationsschreiben › einen Lebenlauf (CV) › eine Kopie Ihrer Diplome und Bildungsbestätigungen › eine Kopie Ihrer Arbeitszeugnisse

Zahlreiche Arbeitnehmerverbände, sogenannte Gewerkschaften, stehen für Informationen im Bereich Arbeit und/ oder für Unterstützung bei Konflikten mit dem Arbeitgeber zur Verfügung: www.union-syndicale-vaudoise.ch

Die Gewerkschaft UNIA hat sich dabei besonders auf die Rechte von migrantischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern spezialisiert. Auf ihrer Website finden Sie die verschiedenen Kampagnen der UNIA sowie die Geschäftszeiten ihrer Standorte in Lausanne, Vevey, Yverdon, Nyon und im Vallé de Joux. UNIA Place de la Riponne 4 | 1002 LAUSANNE 0848 606 606 www.vaud.unia.ch

STEUERN Alle natürlichen Personen mit Wohnsitz oder Einkommen im Kanton Waadt müssen proportional zu ihrem Einkommen und Vermögen Steuern zahlen. Es gibt zwei verschiedene Arten, Steuern zu zahlen: › QUELLENSTEUER Arbeitgebende ziehen den Steuerbetrag direkt von Ihrem Lohn ab (L-, B-, F- und N-Bewilligung). Es ist möglich, eine vereinfachte Steuererklärung auszufüllen. Das Formular können Sie hier herunterladen: www.vd.ch/fileadmin/user_upload/ organisation/dfin/aci/fichiers_ pdf/21570_DIS_formulaire.pdf › JÄHRLICHE STEUERERKLÄRUNG Sie zahlen Ihre Steuern als monatliche Vorauszahlungen und füllen dann die jährliche Steuererklärung aus (im Februar/ März) und reichen diese per Post oder online ein (C-Bewilligung). FÜR WEITERE INFORMATIONEN: ADMINISTRATION CANTONALE DES IMPÔTS (ACI) Route de Berne 46 | 1014 LAUSANNE 021 316 00 00 [email protected] www.vd.ch/impots 23

ARBEIT

Der Verein Avivo bietet kostenlose Unterstützung für das Ausfüllen der Steuererklärung an: www.avivo-vaud.ch

ARBEITSLOSIGKEIT Falls Sie die Stelle verlieren, melden Sie sich so schnell wie möglich im Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) Ihrer Wohngemeinde. Das RAV betreut Sie bei der Stellensuche und der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt und unterstützt Sie bei der Beantragung der finanziellen Leistungen der Arbeitslosenversicherung. Auf der folgenden Website finden Sie das nächste RAV: www.vd.ch > économie > emploi chômage > ORP

FIRMENGRÜNDUNG UND UNTERNEHMENSFÖRDERUNG Der Kanton Waadt ist um günstige Rahmenbedingungen für Firmengründungen und die Unternehmensförderung besorgt. Die Abteilung Wirtschaftsförderung der Wirtschaftsabteilung SPECo berät Unternehmer und leitet diese ihren Bedürfnissen entsprechend an die passenden Organisationen weiter (Beratung, Finanzierung, technologische Unterstützung usw.). Unterstützung ist für Unternehmen im Industrie- und Technologiesektor verfügbar. SERVICE DE LA PROMOTION ÉCONOMIQUE ET DU COMMERCE (SPECO) Rue Caroline 11 | 1014 LAUSANNE 021 316 58 20 [email protected] www.vd.ch/promotion-economique

VERSICHERUNGEN

EHRENAMTLICHE ARBEIT

VERSICHERUNGEN Falls Sie sich einige Stunden pro Woche für eine gemeinnützige Sache engagieren oder einen Verein gründen möchten, wenden Sie sich an folgende Adresse: BENEVOLAT-VAUD Ruchonnet 1 | 1003 LAUSANNE 021 313 24 00 [email protected] www.benevolat-vaud.ch

Nebst der Erweiterung Ihrer Kompetenzen und Ihres sozialen Netzwerks kann die Freiwilligenarbeit auch ein Sprungbrett für den Arbeitsmarkt sein.

BERUFLICHE INTEGRATION Zahlreiche Vereine und Organisationen haben Projekte zur beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten entwickelt. Diese Angebote können Sie bei der Stellensuche oder der Suche nach einer passenden Ausbildung unterstützen. Sämtliche Projekte sind auf der Website der BCI aufgeführt: www.vd.ch/integration > catalogue en ligne > intégration professionnelle

› LOHNARBEIT IHRE ANSPRECHSPARTNER

Ihr

Arbeitgeber



die

BCI (Seite 7)



die

Gewerkschaften

www.vaud.ch/economie 24

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VERSICHERUNGEN

DIE SOZIALVERSICHERUNGEN IN DER SCHWEIZ Die Sozialversicherungen sind in der Schweiz obligatorisch. Sie unterstützen Arbeitnehmende, die Beiträge geleistet haben, und ihre Familien im Falle von Arbeitsunterbrechung, Krankheit oder Arbeitslosigkeit. Zum grössten Teil laufen die Sozialversicherungen über Ihren Arbeitgeber (ausser die Krankenversicherung!) Das Schweizer Sozialversicherungssystem beinhaltet mehrere Versicherungen: › die Alters- und Hinterlassenenversi cherung und die Invalidenversicherung (AHV und IV, 1. Säule) › die berufliche Vorsorge (BVG, 2. Säule) › der Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (EO) › die Arbeitslosenversicherung (ALV) und die Familienzulagen (FamZG) › die Kranken- und Unfallversicherung (KVG und UVG) Die Sozialversicherungsanstalten (SVA) des Kantons Waadt beraten Sie gerne zu Ihren Rechten und Pflichten in Bezug auf Versicherungen. Es gibt je nach Region verschiedenen Versicherungsanstalten. Konsultieren Sie folgende Website, um die Versicherungsanstalt Ihres Wohnorts zu finden: www.vd.ch > Social > Informations sociales > Agences

VERSICHERUNGEN

ab der Pensionierung und die Invalidenversicherung (IV) stellt diese Leistungen im Falle von Gesundheitsproblemen während der Berufslaufbahn sicher. Bei den Arbeitnehmenden wird ein Teil der Beiträge für diese Versicherungen direkt vom Lohn abgezogen, der andere Teil wird vom Arbeitgeber bezahlt. Auch Personen ohne Erwerbstätigkeit sind angehalten, einen Jahresbeitrag zu entrichten. Alle Personen, die erwerbstätig sind oder Beiträge bezahlen, erhalten einen AHV/IV-Ausweis als Bestätigung. Dieser Ausweis dient als Nachweis, dass Sie bei der AHV/IV versichert sind. Er muss jedem neuen Arbeitgeber überreicht werden und kann auch in anderen Situationen verlangt werden.

Die Beiträge zur 3. Säule können von den Steuern abgezogen werden.

ERWERBSERSATZ (DIENST ODER MUTTERSCHAFT) Für jeden Tag im Dienst der Schweizer Armee, im Zivilschutz oder beim Roten Kreuz sowie während des Mutterschaftsurlaubs haben Sie Anrecht auf Erwerbsersatzzahlungen (EO). Diese finanzielle Unterstützung wird von Ihnem Arbeitgeber ausbezahlt, falls Sie angestellt sind, oder von der Waadtländer Ausgleichskasse, falls Sie keiner angestellten Erwerbstätigkeit nachgehen.

Die berufliche Vorsorge soll es Personen im Rentenalter ermöglichen, auch nach der Pensionierung ihren früheren Lebensstandard aufrecht zu erhalten. Es handelt sich um einen Zusatz zur AHV oder IV (1. Säule). Sie ist für Angestellte obligatorisch und für Selbstständigerwerbende freiwillig. Arbeitgeber müssen ihre Angestellten bei der Pensionskasse des Unternehmens versichern und mindestens die Hälfte der Beiträge entrichten.

Sie können sich auch direkt an Ihren Arbeitgeber wenden.

Die Arbeitslosenversicherung wird allen Arbeitnehmenden direkt vom Lohn abgezogen und an die Ausgleichskasse Waadt überwiesen. Sie garantiert Leistungen im Falle eines Stellenverlusts oder einer Kündigung.

KINDERZULAGEN Die schweizerische Familienpolitik garantiert Familienzulagen (finanzielle Unterstützung) für jedes Kind. Diese Zulagen werden durch den Arbeitgeber ausbezahlt, oder bei Personen ohne Erwerbsarbeit durch die Ausgleichskasse des Kantons Waadt.

LEBENSVERSICHERUNG (3. SÄULE) KRANKENVERSICHERUNG AHV UND IV (1. SÄULE) Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) garantiert allen in der Schweiz lebenden Personen ein Grundeinkommen 26

Je nach Bedürfnis und finanziellen Möglichkeiten kann auch eine Lebensversicherung (3. Säule) bei einer Versicherung oder Privatbank abgeschlossen werden.

Als Gegenleistung übernimmt die Krankenversicherung 90% der Kosten, welche die gewählte jährliche Franchise (mindestens CHF 300.– pro Erwachsener) übersteigen. Der 10 %-Anteil zu Ihren Lasten liegt nicht höher als CHF 700.– pro Jahr. Es stehen im Kanton Waadt mehrere Krankenversicherer zu Ihrer Auswahl. Der Versicherer hat die Pflicht, jede Person aufzunehmen, ungeachtet deren Alter oder Gesundheitszustand. Hier finden Sie das Angebot, das Ihren Bedürfnissen am besten entspricht:

ARBEITSLOSENVERSICHERUNG BERUFLICHE VORSORGE (2. SÄULE)

tritt ab dem Datum der Wohnsitznahme in Kraft. Als versicherte Person zahlen Sie eine monatliche Versicherungsprämie, die nicht von Ihrem Einkommen abhängig ist.

Jede in der Schweiz wohnhafte Person ist verpflichtet, innerhalb von 3 Monaten nach Wohnsitznahme in der Schweiz eine Grundversicherung abzuschliessen. Sie

www.priminfo.ch

Die Prämien ändern jedes Jahr und es ist auch jedes Jahr möglich, die Krankenversicherung zu wechseln, indem vor Ende November ein eingeschriebener Kündigungsbrief eingereicht wird.

SUBVENTIONIERUNG (FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG) Falls Sie für die Versicherungsprämien nicht aufkommen können, kann Ihnen der Kanton Waadt eine finanzielle Unterstützung gewähren und einen Teil der Prämienzahlungen an Ihre Krankenversicherung übernehmen. Die Höhe dieser Prämienverbilligung ist von Ihrem Einkommen abhängig. Der Antrag auf Unterstützung ist an die Sozialversicherungsanstalt (SVA) Ihrer Wohngemeinde zu richten (siehe Seite 26).

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VERSICHERUNGEN

UNFALLVERSICHERUNG Die Unfallversicherung deckt die wirtschaftlichen Folgen von Berufsunfällen und Nichtberufsunfällen ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten, sind über den Arbeitgeber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Nichterwerbstätige Personen müssen bei der Krankenkasse eine Zusatzversicherung abschliessen.

WOHNEN

ÉTABLISSEMENT D’ASSURANCE CONTRE LES INCENDIES ET LES ÉLÉMENTS NATURELS DU CANTON DE VAUD Avenue du Général Guisan 56 1009 PULLY 058 721 21 21 www.eca-vaud.ch

WOHNEN

WEITERE VERSICHERUNGEN Die Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung versichert Ihren Hausrat und Ihre Güter gegen jegliche Schäden. Sie wird empfohlen, ist aber nicht obligatorisch.

SOZIALHILFE Die regionalen Sozialdienste des Kantons Waadt stehen allen in einer Waadtländer Gemeinde wohnhaften Personen für Informationen, Beratung und Begleitung bei finanziellen, sozialen oder familiären Problemen zur Verfügung. Wenden Sie sich in solchen Fällen an den nächstgelegenen regionalen Sozialdienst. Fachpersonen unterstützen Sie dort zum Beispiel bei Fragen bezüglich des Eingliederungseinkommens oder der beruflichen Wiedereingliederung.

Die Autoversicherung (Kfz-Versicherung) ist hingegen obligatorisch und versichert Ihr Auto oder Motorrad gegen selbstund fremdverursachte Schäden. Je nach Bedürfnissen bestehen weitere Versicherungen wie Tierversicherungen, Reiseversicherung, Rechtsschutzversicherung usw. Sie werden von diversen Privatversicherungen angeboten. Angebotsvergleiche finden Sie auf folgender Website: www.comparis.ch

www.vd.ch/contact-aide-sociale

FEUER- UND ELEMENTARVERSICHERUNG (ECA) Die Feuer- und Elementarversicherung der ECA ist für Ihre Mobilien und Immobilien im Kanton Waadt obligatorisch.

› VERSICHERUNGEN IHRE ANSPRECHSPARTNER die Sozialversicherungs anstalten (SVA)



Arbeitgeber



Ihr



Ihre

Privatversicherungen

Hier finden Sie weitere Informationen:

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WOHNEN

EINE WOHNUNG FINDEN Eine Wohnung zu finden ist im Kanton Waadt nicht immer einfach und kann viel Zeit in Anspruch nehmen. Am gängigsten ist es, über eine Immobilienagentur (auch Immobiliengesellschaft oder Liegenschaftenverwaltung) eine Wohnung oder ein Haus zu mieten/kaufen. Hier finden Sie eine Liste aller Agenturen: www.local.ch > agence immobilière > vaud

Sie können bei der Wohnungssuche direkt mit den entsprechenden Liegenschaftenverwaltungen Kontakt aufnehmen oder Websites mit allen Angeboten konsultieren: › www.comparis.ch › www.homegate.ch › www.immoscout.ch › www.immostreet.ch › www.immobilier.ch › www.anibis.ch In den Online-Anzeigen finden Sie jeweils die Kontaktangaben des Mieters oder der Hausverwaltung, welche für die Besichtigung der Wohnung zuständig ist. TIPP: Mobilisieren Sie bei der Wohnungssuche auch Ihr soziales Netzwerk und nutzen Sie die sozialen Medien.

BEWERBUNGSDOSSIER FÜR DIE HAUSVERWALTUNG Falls Ihnen die Wohnung an der Besichtigung gefallen hat, können Sie bei der Hausverwaltung ein Bewerbungsdossier mit den folgenden Dokumenten einreichen: › Anmeldeformular der Hausverwaltung › Kopie des Identitäsausweises (und/ oder der Aufenthaltsbewilligung) › Kopie des Lohnausweises der letzten drei Monate 30

WOHNEN

› Aktueller Betreibungsregisterauszug (www.vd.ch/poursuites) › Nachweis einer Hausrats- und Haftpflichtversicherung (nicht obligatorisch) Falls Sie nicht alle Bedingungen erfüllen, kann jemanden aus Ihrem Umfeld als Bürge fungieren. BEI FRAGEN können Sie sich direkt an die entsprechende Hausverwaltung wenden.

MIETVERTRAG UND MIETKAUTION Nach dem Erhalt einer Wohnung wird ein Mietvertrag zwischen dem Mieter und der Hausverwaltung unterzeichnet. Oft muss innerhalb von 30 Tagen eine Mietkaution in der Höhe von zwei bis drei Monatsmieten hinterlegt werden: › Sie können mit dem Mietvertrag und einem Identitätsausweis zu einer Bank gehen und ein Mietkautionskonto auf Ihren Namen eröffnen › Sie können eine Kautionsfirma beauftragen oder sich an Ihren Bürgen wenden

ANTRITTSPROTOKOLL, MIETE UND NEBENKOSTEN Achten Sie bei der Wohnungsübernahme und dem entsprechenden Antrittsprotokoll darauf, dass alles in Ordnung ist und allfällige vom Vormieter verursachte Schäden vermerkt und nötige Reparaturen durchgeführt worden sind. Die Miete wird jeweils Ende des Monats für den Folgemonat bezahlt. Zusätzlich zur Miete erhalten Sie auch Rechnungen für die Nebenkosten (Heizung, Unterhalt) und von den Stadtwerken für Elektrizität und Wasser.

ANMELDUNG BEI DER EINWOHNERKONTROLLE IHRER GEMEINDE

Verhältnissen. Die Kontaktdaten der zuständigen Fachstelle finden sie hier:

Innerhalb von 8 Tagen nach Ihrem Umzug müssen Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Wohngemeinde anmelden. Auf folgender Website finden Sie die Kontaktdaten:

SERVICE DES COMMUNES ET DU LOGEMENT (SCL): DIVISION LOGEMENT Rue Caroline 11 bis | 1014 LAUSANNE 021 316 64 00 www.vd.ch/logement > aides-subventions

www.ucv.ch > annuaire > nom de votre commune > contrôle des habitants

Das Schalterpersonal hilft Ihnen bei der Anmeldung und beantwortet gerne Fragen rund um die Niederlassung in der Gemeinde (Aufenthaltsgenehmigung, Schule, Kinderbetreuung, Mülldeponien usw.) Zögern Sie nicht, Fragen zu stellen!

ZOLLFORMALITÄTEN

APFALLTRENNUNG Seit dem 1. Januar 2014 haben die meisten Gemeinden im Kanton Waadt eine «Sackgebühr» eingeführt. Die Einwohnerinnen und Einwohner kaufen somit im Supermarkt gebührenpflichtige Kehrichtsäcke und werden zu einer sachgerechten Mülltrennung zugunsten der Umwelt angeregt.

Um Ihren Hausrat (Möbel, Auto usw.) aus dem Ausland einführen zu können, müssen Sie Ihren Wohnsitz in die Schweiz verlegen. Anlässlich der Einfuhr legen Sie der Einreisezollstelle folgende Dokumente vor: › Einen Miet- oder Arbeitsvertrag › Das Antragsformular 18.44 «Übersiedlungsgut» Die Kosten für den Umzug können von den Steuern abgezogen werden FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

SUVENTIONIERTE WOHNUNGEN

Die gekauften Kehrichtsäche werden für die Haushaltsabfälle verwendet und müssen in den Müllcontainern Ihres Wohngebäudes oder Ihres Quartiers deponiert werden.

Einige Gemeinden im Kanton Waadt verfügen über subventionierte Wohnungen für Mieterinnen und Mieter in bescheidenen wirtschaftlichen

Recycelbare Abfälle, Sperrmüll und gefährliche Abfälle können hingegen in der nächsten Sammelstelle kostenlos entsorgt werden.

www.ezv.admin.ch

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WOHNEN

KINDER

FONDATION APOLLO Rue de Lausanne 17 | CP 435 1800 VEVEY 021 923 09 20 Avenue Haldimand 8 1400 YVERDON-LES-BAINS 021 923 35 30

Die meisten Wohngebäude/Quartiere verfügen über Container für Glas, Papier und Grünabfälle. Einkaufszentren verfügen meist über Sammelstellen für Aluminium, PET und Batterien.

PERMANENCES AIGLE, VEVEY, YVERDON [email protected] www.fondation-apollo.ch

Elektrogeräte (Computer, Mobiltelefone, TV, Haushaltsgeräte, HiFi usw.) können gratis und ohne Kaufverpflichtung bei jedem Geschäft, das solche Geräte verkauft, abgegeben werden.

FONDATION LE RELAIS Grand-Rue 82 | 1110 MORGES 021 801 86 02 PERMANENCES MORGES [email protected] www.relais.ch > prestations > se loger

WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie bei der Einwohnerkontrolle Ihrer Gemeinde oder auf: www.vd.ch > themes > environnement > dechets

MIETERINNEN- UND MIETERVERBAND (MV) Im Streitfall mit dem Eigentümer oder dem Vermieter Ihrer Wohnung bietet der schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband (Association suisse des locataires, ASLOCA) Rechtshilfe und Beratungen für CHF 60.– pro Jahr an. Voraussetzung dafür ist eine Mitgliedschaft im Verband.

KINDER

EINIGE REGELN FÜR DIE GUTE NACHBARSCHAFT Insbesondere in Mietobjekten mit mehreren Wohnungen ist es wichtig, gute Beziehungen mit der Nachbarschaft zu unterhalten. Dafür sind einige ungeschriebene Regeln zu beachten: › Kein Lärm zwischen 22 Uhr nachts und 7 Uhr morgens, damit alle gut schlafen können. › An Sonn- und Feiertagen sind alle lauten Aktivitäten (Musik, Staubsaugen, Umzug, Glasentsorgung usw.) zu vermeiden.

0840 17 10 07 www.asloca.ch/asloca-vaud

UNTERSTÜTZUNG BEI DER WOHNUNGSSUCHE Falls Sie bei der Wohnungssuche Probleme haben oder von einer Kündigung bedroht sind, können Sie sich an folgende zwei Organisationen wenden: 32

› WOHNEN IHRE ANSPRECHSPARTNER die Liegenschaftsverwal-

tungen

Ihre Wohngemeinde

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KINDER

KINDER IM KANTON WAADT Falls Sie mit Ihrer Familie in den Kanton Waadt ziehen, sind einige zusätzliche Schritte für Ihre Kinder erforderlich, wie zum Beispiel die Erlangung der Bewilligung für den Familiennachzug (siehe Seite 12), die Forderung nach Familienzulagen bei Ihrem Arbeitgeber (siehe Seite 27), die Organisation einer Kinderbetreuung oder die Anmeldung in der Schule. Falls Ihr Kind eine andere Sprache spricht als Französisch, ist es wichtig, dass es auch die Kenntnisse in der Muttersprache weiterentwickeln kann, während gleichzeitig die französische Sprache erlernt wird. Ausserdem ist es wichtig, dass das Kind an sportlichen und kulturellen Aktivitäten teilnehmen kann (siehe Seite 44).

KINDER

VON 4 BIS 15 JAHREN (SCHULALTER) Sobald Ihr Kind eingeschult ist, stehen Betreuungsstrukturen vor, während, und nach dem Schulunterricht zur Verfügung. Diese laufen im Allgemeinen unter den Namen APEMS (accueil pour enfants en milieu scolaire) oder UAPE (unité d’accueil pour écoliers).

ELTERN-KIND-AKTIVITÄTEN

AUFNAHMEKLASSEN

Verschiedene Vereine und Organisationen bieten kostenlose Aktivitäten an, damit sich Ihr Kind vor dem Schuleintritt mit der französischen Sprache vertraut machen kann.

In einigen Gemeinden, insbesondere in Lausanne, stehen spezielle Aufnahmeklassen zur Verfügung, welche sich an Kinder richten, die neu in der Schweiz sind und noch kein Französisch sprechen.

FÜR WEITERE INFORMATIONEN können Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes wenden.

Indem Sie ebenfalls teilnehmen (diese Aktivitäten erfordern die Anwesenheit der Eltern) können Sie sich bei den Leiterinnen und Leitern über den Alltag im Kanton Waadt informieren.

Für junge Erwachsene zwischen 15 und 19 Jahren bietet die OPTI (Organisation für Schulbildung und berufliche Eingliederung) 6-monatige Integrationsmodule an.

ZU BEACHTEN: Die Betreuungsplätze sind beschränkt und es besteht oft eine Warteliste. Es wird empfohlen, sich vor der Geburt des Kindes zu informieren.

Alle angebotenen Aktivitäten sind online auf der Website der BCI aufgeführt:

KINDERBETREUUNG ZU HAUSE Die Kinderbetreuung kann auch bei Ihnen zu Hause stattfinden. Dafür müssen Sie eine «Nanny» oder ein Au-Pair finden und diese Person aus eigener Tasche bezahlen.

OBLIGATORISCHE SCHULZEIT

PRIVATSCHULEN

Die obligatorische Schulzeit dauert in der Schweiz 11 Jahre, mit Schuleintritt im Alter von 4 Jahren. Im Kanton Waadt werden alle Kinder, unabhängig von der Aufenthaltbewilligung, kostenlos in die obligatorischen Schulen aufgenommen. In diesem Rahmen können Kinder, welche die französische Sprache nicht beherrschen, auch von kostenlosen Französischintensivkursen profitieren.

Das Angebot von Privatschulen richtet sich an Eltern, welche für Ihre Kinder eine Schule mit spezifischem Lehrplan oder eine Schulbildung in einer Fremdsprache wünschen. Die Angebote bestehen für alle Bildungsgrade und Altersgruppen. Die Suchfunktion der Website der Waadtländer Vereinigung der Privatschulen (AVDEP) leitet Sie zu den Schulen, die Ihren Bedürfnissen entsprechen:

KINDERBETREUUNG VON 0 BIS 4 JAHREN (VORSCHULALTER) Falls Sie kleine Kinder haben, haben Sie die Wahl zwischen Kinderkrippen oder der Betreuung durch Tageseltern (Privatpersonen), die sich während Ihrer Arbeitszeit um Ihre Kinder kümmern. Der Preis für solche Leistungen variiert je nach Lohn der Eltern. Die Kinderbetreuung ist im Kanton Waadt in Betreuungsnetzwerken organisiert. Für weitere Informationen wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde oder Ihr Betreuungsnetzwerk, das Sie auf folgender Website finden: www.vaudfamille.ch/N189048

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BABYSITTING UND NOTFALLBETREUUNG Für einige Stunden am Abend oder für ein Wochenende kann auch ein Babysitter organisiert werden. Das Rote Kreuz bildet junge Menschen für die Kinderbetreuung aus. IM NOTFALL ODER BEI KRANKHEIT können Sie für die Kinderbetreuung ebenfalls den (kostenpflichtigen) Dienst des Roten Kreuzes in Anspruch nehmen. CROIX-ROUGE VAUDOISE Rue Beau-Séjour 9-13 | 1002 LAUSANNE Lundi au vendredi 7h à 12h - 13h30 à 17h30 021 340 00 80/81 [email protected] www.croixrougevaudoise.ch

www.vd.ch/integration > catalogue en ligne > intégration préscolaire

Falls Sie Kinder im Schulalter haben, müssen Sie diese möglichst bald nach der Ankunft in der nächstgelegenen Schule einschreiben. Hier finden Sie die Liste: www.web-vd.ch/vd_dgeo/ etablissements/

Im Sekretariat der jeweiligen Schule oder bei den entsprechenden Lehrpersonen erhalten Sie alle weiteren Informationen zum Waadtländer Schulsystem.

OPTI - ACCUEIL Avenue des Croix-Rouges 26 1007 LAUSANNE 021 316 79 79 www.optivd.ch

www.avdep.ch

AUFGABENHILFE Nach der Schule haben Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit, Ihre Hausaufgaben unter Aufsicht oder mit der Unterstützung eines Erwachsenen zu machen. Solche Angebote bieten ein gutes Lernklima und sind im Allgemeinen kostenlos. FÜR WEITERE INFORMATIONEN wenden Sie sich direkt an die Schule Ihres Kindes.

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KINDER

SCHULE die Schule Ihres Kindes

2e

18-19 14-15 13-14 12-13

9S

10S

11S

Raccordement

15-16

1re

16-17 17-18

3e

4e

Matu pro intégrée (apprentissage)

Ecole de commerce

Formation professionnelle

Maturité professionelle

Universités et hautes écoles Maturité professionelle Ecole de culture Générale

Orientation

45-6 - 12

Ihre Wohngemeinde

Degré secondaire

Die Kinderbetreuungs netzwerke

4-5

Der Staat unterstützt, unter der Berücksichtigung gewisser Bedingungen wie Nationalität und Wohnort, in finanzieller Hinsicht die Berufsbildung und die Weiterführung der Ausbildung

KINDERBETREUUNG

1P - 8P

GEWÄHRUNG VON STIPENDIEN

› KINDER IHRE ANSPRECHSPARTNER

2 niveaux en français, allemand et mathématiques

Junge Erwachsene, die für die obligatorische Schule bereits zu alt sind (18 Jahre und älter), sowie Erwachsene können sich für Auskünfte bezüglich Französischkursen oder dem Beginn bzw. der Fortsetzung einer Ausbildung ebenfalls an diese Dienste wenden.

Die Gemeinden oder Schulen informieren Sie gerne zu den HSK-Kursen in der Nähe Ihres Wohnorts.

Voie générale

www.vd.ch/orientation > contact (OCOSP et centres régionaux)

Damit Ihr Kind seine Erstsprache gleichzeitig mit dem Erlenrnen der französischen Sprache ebenfalls entwickeln kann, stehen im Kanton Waadt diverse Kurse in Heimatlicher Sprache und Kultur (HSK) zur Verfügung, die von Migrantenorganisationen und den ausländischen Botschaften angeboten werden. Sie können Ihr Kind für Kurse in Italienisch, Portugiesisch, Spanisch, Arabisch usw. anmelden, je nach aktuellem Angebot.

Degré primaire

Auf folgender Website finden Sie die Kontaktdaten:

KURSE IN HEIMATLICHER SPRACHE UND KULTUR (HSK)

Gymnase, école de maturité

Nach der obligatorischen Schulzeit haben Jugendliche die Möglichkeit, die Ausbildung fortzusetzen und den Weg zu wählen, der ihnen am besten entspricht. Die fünf regionalen Berufbildungszentren (BBZ) beraten Sie gerne zu den Möglichkeiten in der Nähe Ihres Wohnorts.

OFFICE CANTONAL DES BOURSES D’ÉTUDES (OCBE) Rue Cité-Devant 14 | 1014 LAUSANNE 021 316 33 70 www.vd.ch/ocbe

Voie prégymnasiale

NACH DER OBLIGATORISCHEN SCHULZEIT

FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

Post-obligatoire

ASSOCIATION DES PARENTS D’ÉLÈVES (APE) Avenue de Rumine 2 | 1005 LAUSANNE 021 341 90 77 ou 078 689 63 63 [email protected] www.ape-vaud.ch

ÜBERSICHT ÜBER DAS BILDUNGSSYSTEM DES KANTONS WAADT

Transition

Die Elternvereinigung (APE) kann Ihnen bei Fragen zu den Waadtländer Schulen, der ausserschulischen Betreuung, den Aufgabenhilfen und dem Organisieren von Fahrdiensten Auskunft geben

nach der obligatorischen Schulzeit. Die staatliche Unterstützung soll diejenige der Familie ergänzen oder bei Bedarf ersetzen.

Enseignement obligatoire

HILFE FÜR ELTERN

KINDER

Âge

36

37

GESUNDHEIT

GESUNDHEIT

GESUNDHEIT

SICH IM KANTON WAADT BEHANDELN LASSEN Die Qualität der Gesundheitsleisungen in der Schweiz und im Kanton Waadt sind allgemein annerkannt. Zahlreiche Spitäler und Gesundheitsfachpersonen stehen bei Gesundheitsproblemen zu Ihrer Verfügung. Denken Sie aber daran, das Sie in den ersten drei Monaten nach Ihrer Ankunft eine Krankenversicherung abschliessen müssen, welche Ihnen den Zugang zu Gesundheitsleistungen zu geringeren Preisen ermöglicht (siehe Seite 27). Dieser Schritt ist wichtig, da ein Artzbesuch oder Spitalaufenthalt sehr teuer ist. Mit Ihrem Versicherungsausweis können Sie sich in einer Arztpraxis oder einem Spital behandeln lassen und die ambulanten Kosten werden grösstenteils von Ihrem Versicherer übernommen. Für einige spezialisierte Gesundheitsleistungen (Physiotherapie, Ergotherapie, Naturheilkunde) benötigen Sie eine Verordnung des behandelnden Artzes. Bei einem Spitalaufenthalt oder Fragen zu der Übernahme von Leistungen ist es besser, sich vor der Behandlung bei Ihrem Versicherer zu informieren. ACHTUNG! Zahnarztkosten, Brillen und Kontaktlinsen werden von der Krankenversicherung nicht übernommen!

EINEN ARZT FINDEN En der Schweiz verfügt man im Allgemeinen über einen «Hausarzt». Die kantonale Ärztegesellschaft (Société Vaudoise de Médecine, SVM) gibt Ihnen gerne Auskunft über Ärzte oder Kinderärzte im Kanton Waadt. Einige Ärzte im Kanton Waadt sprechen auch mehrere Sprachen. 38

SOCIÉTÉ VAUDOISE DE MÉDECINE (SVM) Chemin de Mornex 38 case postale 7443 | 1002 LAUSANNE 021 651 05 05 [email protected] | www.svmed.ch

Auf der folgenden Website können Sie nach Ärzten suchen, die eine bestimmte Sprache sprechen: www.doctorfmh.ch

WAS TUN BEI EINEM GESUNDHEITSPROBLEM?

KONTAKTIEREN SIE IHREN ARZT Rufen Sie bei Krankheit, einem mittelschweren Unfall oder bei psychischen Problemen Ihren Arzt oder Apotheker an. Sie können so mit der Person reden, die Sie am besten kennt, Ihre Situation einschätzen und die Behandlung organisieren kann.



FALLS SIE KEINE ANTWORT ERHALTEN: WÄHLEN SIE 0848 133 133 Falls Sie keine Antwort erhalten oder keinen Hausarzt haben, beantwortet die Telefonzentrale der diensthabenden Ärzte Ihren Anruf rund um die Uhr: 0848 133 133 (Lokaltarif). Diese Nummer gilt im ganzen Kanton Waadt. Eine Gesundheitsfachperson evaluiert dabei Ihre Situation, berät Sie und vermittelt Sie an die entsprechende Stelle. Ihr Anruf kann in mehreren Sprachen beantwortet werden.



BEI LEBENSBEDROHLICHEN NOTFÄLLEN: BEGEBEN SIE SICH IN DIE NÄCHSTE NOTFALLSTATION ODER WÄHLEN SIE 144 Falls es sich um einen Notfall handelt und Sie transportfähig sind, begeben Sie sich ins nächste Spital. Die Nummer 144 ist für lebensbedrohliche Notfälle reserviert. Wählen Sie diese Nummer nur, wenn Ihr Leben oder das Ihrer Mitmenschen in Gefahr ist und eine dringende medizinische Intervention benötigt wird. 39

GESUNDHEIT

PATIENTENRECHTE

VOR DER GEBURT

INTIMITÄT

Für Beratung bezüglich Vorgehen rund um die Gesundheit oder im Falle eines Konflikts mit einem Therapeuten oder einem Versicherer:

Die Maternité-Abteilungen der Waadtländer Spitäler und die Stiftung PROFA bieten in den verschiedenen regionalen Beratungsstellen der Stiftung PROFA vertrauliche und kostenlose Beratungen mit einer Fachperson für sexuelle Gesundheit, einer Hebamme oder einer Sozialarbeiterin oder einem Sozialarbeiter an. Sie finden die nächstgelegene Beratungsstelle telefonisch oder auf folgender Website:

Für eine Beratung oder Untersuchung rund um Sexualität, Verhütung, Schwangerschaftsabbruch, HIV/AidsTests, STI-Tests (sexuell übertragbare Krankheiten) oder Homosexualität kontaktieren Sie die Beratungsstelle sexuelle Gesundheit der Stiftung PROFA.

ORGANISATION SUISSE DES PATIENTS (OSP) CHUV | Mont-Paisible 18 1011 LAUSANNE 021 314 73 88 www.spo.ch

Die Broschüre «Die Patientenrechte im Überblick» informiert Sie über Ihre Rechte. Sie ist in mehreren Sprachen auf folgender Website erhältlich: www.vd.ch/droits-des-patients

MUTTERSCHAFT Der Gesundheitszustand der werdenden Mutter wird während der ganzen Schwangerschaft von einer Gynäkologin/einem Gynäkologen und/oder einer Hebamme überprüft. Um eine Gynäkologin/einen Gynäkologen oder eine Hebamme zu finden, kontaktieren Sie die Waadtländer Ärztegesellschaft (siehe Seite 39) oder die Organisation der freiberuflichen Hebammen im Kanton Waadt. Die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. PERMANENCES TÉLÉPHONIQUES 021 213 79 05 SAGES-FEMMES INDÉPENDANTES www.hebamme.ch > parents > votre sage-femme > sages-femmes indépendantes

Weitere Fachpersonen stehen vor und nach der Geburt ebenfalls für Informationen und Beratung zur Verfügung.

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GESUNDHEIT

FONDATION PROFA 021 631 01 52 www.conseil-en-perinatalite.ch

Der Verein Pan Milar bietet Geburtsvorbereitungskurse mit einem interkulturellen Dolmetscherdienst in verschiedenen Sprachen an. ASSOCIATION PAN MILAR 077 410 20 24 [email protected] www.pan-milar.ch

Die Website enthält Informationen in 14 Sprachen.

NACH DER GEBURT

FONDATION PROFA 021 631 01 42 www.planning-vd.ch

Beratungspersonal und medizinische Fachpersonen empfangen Sie nach Absprache gerne in den 8 Regionalzentren. Diese Dienstleistung wird im Allgemeinen Familienplanung genannt.

Das sozialmedizinische Zentrum (Centre Médico-Social, CMS) bietet in allen Regionen des Kantons medizinische Pflegeleistungen, Mahlzeitendienste und Hilfe bei der Betreuung an. FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

Die Angebote und Kontaktdaten finden Sie auf folgenden Websites:

PSYCHOLOGISCHE UNTERSTÜTZUNG

ESPACE PRÉVENTION www.espace-prevention.ch

APPARTENANCES - CPM Rue des Terreaux 10 | 1003 LAUSANNE 021 341 12 50 [email protected] www.appartenances.ch

HÄUSLICHE GEWALT Opfer von physischer, sexueller oder psychischer Gewalt können gemäss Opferhilfegesetz (OHG) beim Notfalldienst für Gewaltopfer (Unité de médecine des violences, UMV) des Universitätsspitals Lausanne (CHUV) um Hilfe ersuchen. UNITÉ DE MÉDECINE DES VIOLENCES CHUV Rue du Bugnon 44 | 1011 LAUSANNE 021 314 00 60 www.chuv.ch > UMV

HILFE UND PFLEGE ZU HAUSE

Für die Pflege der Mutter und des Kindes führen die freiberuflichen Hebammen des Kantons Waadt nach der Geburt Hausbesuche durch. Die Mütterberatung der AVASAD und des Espace Prévention bieten ebenfalls Hausbesuche mit Beratung und Information, postnatale Treffen und diverse Workshops und Kurse an.

LES INFIRMIÈRES PETITE ENFANCE www.avasad.ch

FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

ASSOCIATION VAUDOISE D’AIDE ET DE SOINS À DOMICILE (AVASAD) Avenue de Chavannes 37 1014 LAUSANNE 021 623 36 36 [email protected] | www.avasad.ch

Der Verein Appartenances bietet psychotherapeutische Beratungen in mehreren Sprachen für Migrantinnen und Migranten an. Appartenances verfügt über drei Beratunszentren in Lausanne, Vevey und Yverdon-les-Bains.

Die Opferberatungsstelle LAVI und das Empfangszentrum Malley-Prairie bieten ähnliche Dienste an: www.centre-lavi.ch www.violencequefaire.ch

INFORMATIONEN IN MEHREREN SPRACHEN ZUR GESUNDHEIT Die Website des Schweizerischen Roten Kreuzes bietet zahlreiche Informationen zu Gesundheitsthemen. Die Informationsbroschüren können in 18 verschiedenen Sprachen heruntergeladen werden. www.migesplus.ch/fr

› GESUNDHEIT IHRE ANSPRECHSPARTNER Ihr Arzt Ihre Krankenversicherung 41

FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

SOZIALE UND KULTURELLE AKTIVITÄTEN Als Waadtländerin oder Waadtländer hat man nicht nur Rechte und Pflichten, sondern kann auch am öffentlichen und sozialen Leben teilnehmen und seine Freizeit geniessen. Hier finden Sie eine (unvollständige) Liste mit sozialen, politischen und kulturellen Aktivitäten.

POLITISCHE RECHTE Auf der politischen Ebene können ausländische Personen im Kanton Waadt an kommunalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen, sich in den Gemeinde- oder Stadtrat wählen lassen und Initiativen und Referenden auf Gemeindeebene unterschreiben. Die Voraussetzungen dafür sind: › Mindestens 18 Jahre als sein › seit zehn Jahren über eine Schweizer Aufenthaltsgenehmigung verfügen › seit mindestens drei Jahren im Kanton wohnhaft sein Sobald eine ausländische Person in einer Waadtländer Gemeinde eingetragen ist und die oben genannten Bedingungen erfüllt, erhält sie für die kommunalen Wahlen und Abstimmungen automatisch die offiziellen Unterlagen. WEITERE INFORMATIONEN finden sie auf folgender Website: www.vd.ch/vote-etrangers

Der Erwerb der Schweizer Staatsbürgerschaft durch Einbürgerung garantiert alle politischen Rechte (siehe Seite 14).

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VEREINSLEBEN Die Freiwilligenarbeit (siehe Seite 24) und das Vereinsleben spielen in der Waadtländer Gesellschaft eine wichtige Rolle. Einige der zahlreichen Waadtländer Vereine wurden von Migrantinnen und Migranten gegründet. Sie unterstützen die Intergration der Neuzuzügerinnen und Neuzuzüger in die Gastgesellschaft und fördern gleichzeitig auch die Herkunftskultur. Dazu organisieren sie zahlreiche Aktivitäten. Auf folgender Website finden Sie eine Liste mit verschiedenen Migratenorganisationen. Vielleicht macht Ihnen die eine oder andere Lust, Mitglied zu werden? www.vd.ch/integration > publications > brochure associations de migrants

RELIGION Die Schweiz garantiert die Religionsfreiheit. Im Kanton Waadt sind mehrere Religionen anerkannt und es steht allen frei, den Glauben ihrer Wahl zu praktizieren. Das Haus des interreligiösen Dialogs L’Arzillier ist eine interreligiöse Struktur, die den Austausch zwischen Menschen mit verschiedenen religiösen und spirituellen Hintergründen fördert. Auf seiner Website sind unter anderem christliche, muslimische, jüdische, hinduistische, buddhistische und bahaistische Glaubensgruppen vertreten. L’ARZILLIER, MAISON DU DIALOGUE Avenue de Rumine 62 1005 LAUSANNE 079 489 87 77 www.arzillier.ch

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FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

SOZIALE INTERGRATION Zahlreiche Vereine und Verbände organisieren im Kanton Waadt multikulturelle Feste und schaffen Begegnungs- und Austauschorte für die verschiedenen Gruppen und Nationalitäten, die im Waadtland Seite an Seite leben. Details zu den verschiedenen Projekten können online auf der Website der BCI abgerufen werden:

WEITERE INFORMATIONEN zu den Angeboten erhalten Sie bei den Gemeinden oder auf der Website des Dachverbands für Kinder- und Jugendaktivitäten GLAJ-VD. www.glaj-vd.ch

Jugendgruppen, die ein soziales, sportliches oder kulturelles Projekt organisieren, können sich für finanzielle Unterstützung an folgende Adresse wenden:

www.vd.ch/integration > catalogue en ligne > intégration sociale

DÉLÉGUE CANTONAL À L’ENFANCE ET À LA JEUNESSE [email protected] www.vd.ch/delegue-jeunesse

ANGEBOTE FÜR INTERNATIONALE ARBEITNEHMER

SPORTLICHE UND KULTURELLE AKTIVITÄTEN

International Link, ein Angebot der Waadtländer Industrie- und Handelskammer (CVCI), organisiert Veranstaltungen speziell für neu im Kanton Waadt angesiedelte internationale Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und ihre Familien. Dreimal jährlich finden sogenannte «Welcome Days» statt und einmal pro Monat veranstaltet die CVCI ein «Reloc’coffee».

Für sportliche oder kulturelle Aktivitäten (Volleyball, Fussball, Tanz, Musik, Theater etc.) machen Sie am besten eine Internetrecherche oder wenden Sie sich an Ihre Wohngemeinde. In den meisten Fällen finden Sie auf der Einwohnerkontrolle eine Liste mit den lokalen Vereinen und Organisationen, die solche Aktivitäten anbieten.

CVCI - INTERNATIONAL LINK Avenue d’Ouchy 47 | 1006 LAUSANNE 021 613 36 63 [email protected] www.internationallink.ch

AUSSERSCHULISCHE AKTIVITÄTEN FÜR KINDER UND JUGENDLICHE In allen Regionen des Kantons bieten Organisationen, Vereine, Jugendgruppen und die Gemeinden zahlreiche ausserschulische Aktivitäten für Kinder und Jugendliche an (Ferienlager, Jugendzentren, Tagesausflüge, Jugendräte usw.). 44

FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ»

TOURISMUS Der Kanton Waadt wartet sowohl im Flachland als auch in den Bergen mit traumhaften Landschaften auf; es gibt zahlreiche Sehenswürdigkeiten und Ausflugsziele, die es sich zu entdecken lohnt. Hier finden Sie weitere Informationen zu Ihrer Region: OFFICE DU TOURISME DU CANTON DE VAUD (OTV) Avenue d’Ouchy 60 | 1001 LAUSANNE 021 613 26 26 [email protected] www.region-du-leman.ch

KULTURAGENDA Der Kanton Waadt verfügt über ein sehr vielfältiges kulturelles Angebot: Festivals, traditionelle Feste, Theater, Ausstellungen, Kino, Konzerte usw. Auf der Website des Waadtländer Tourismusbüros finden Sie die aktuellen Angebote, es gibt aber auch noch andere Websites: www.region-du-leman.ch www.temps-libre.ch

Sie können sich auch auf den Kulturseiten der Tageszeitungen informieren.

INTERKULTURELLE BIBLIOTHEK GLOBLIVRES Diese Bibliothek bietet mehr als 27’000 Titel in 272 Sprachen. Sie steht allen offen und verfügt auch über zahlreiche Französischlehrmittel. GLOBLIVRES Rue Neuve 2 bis | 1020 RENENS 021 635 02 36 [email protected] www.globlivres.ch

GEMEINDEBIBLIOTHEKEN Zahlreiche Gemeinden verfügen zudem über eigene Bibliotheken. Für weitere Informationen kontaktieren Sie Ihre Gemeinde.

MUSEEN (jedes 1. Wochenende des Monats gratis) Informationen zu den Museen des Kantons Waadt, zu Dauer- und Sonderausstellungen finden Sie unter: www.musees.vd.ch www.museums.ch/fr

BIBLIOTHEKEN KANTONS- UND UNIVERSITÄTSBIBLIOTHEK LAUSANNE (BCUL) Die BCUL verfügt über eine grosse Sammlung an Büchern/CDs/Filmen, zweisprachigen und fremdsprachigen Texten sowie über viele Französischlehrmittel. BIBLIOTHÈQUE CANTONALE ET UNIVERSITAIRE- LAUSANNE (BCUL) Place de la Riponne 6 | 1014 LAUSANNE 021 316 78 63 [email protected] www.bcu-lausanne.ch

Die BCUL verfügt über mehrere Standorte, insbesondere an der Place de la Riponne und auf dem Universitätscampus in Dorigny.

KULTURLEGI Die von der Caritas angebotene Kulturlegi ermöglicht Personen mit geringem Einkommen die Teilhabe am kulturellen und sozialen Leben, indem sie in den Bereichen Kultur, Sport und Bildung Preisermässigungen gewährt. CARTE CULTURE VAUD p.a. Caritas Vaud Avenue César-Roux 8 1005 LAUSANNE 021 317 59 80 [email protected] www.carteculture.ch

› FREIZEIT UND «CITOYENNETÉ» IHRE ANSPRECHSPARTNER die Tourismusbüros (Seite 44) Ihre Wohngemeinde

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PRAKTISCHE INFORMATIONEN

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

PRAKTISCHE INFORMATIONEN

In diesem Kapitel finden Sie praktische Informationen insbesondere zu Mobilität und finanziellen Fragen.

MOBILITÄT IM KANTON WAADT MIT DEM ZUG Das öffentliche Verkehrsnetz der Schweiz ist sehr gut ausgebaut. Die schweizerische Bundesbahn (SBB) bietet verschiedene Abonnemente wie z. B. das Generalabonnement (GA), welches in der ganzen Schweiz die unbeschränkte, kostenlose Fahrt mit fast allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Bahn, Bus, Schiff usw.) ermöglicht. Mit dem HalbtaxAbo fährt man zum halben Preis. WEITERE INFORMATIONEN erhalten Sie am Bahnschalter oder auf der Website der SBB: www.cff.ch

Einige Gemeinden bieten ihren Einwohnerinnen und Einwohnern ermässigte Tageskarten an; diese Karten können telefonisch, am Schalter oder online auf der Website der Gemeinde reserviert werden. Die SBB bietet je nach Tageszeit und Fahrplan auch Sparbillette an.

MIT DEM BUS Der Einheitsfahrausweis Mobilis ist im gesamten Verbundgebiet des Kantons und seinen 316 Gemeinden gültig. Mit diesem Fahrausweis können alle öffentlichen Verkehrsmittel genutzt und beliebig kombiniert werden. Preise und Bedingungen können hier eingesehen werden:

MIT DEM AUTO Wer einen ausländischen Führerausweis besitzt, muss diesen innert 12 Monaten nach seiner Einreise in einen schweizerischen Ausweis umschreiben lassen. Je nach Herkunftsland kann eine praktische und/oder schriftliche Prüfung verlangt werden. FÜR INFORMATIONEN zum Führerausweis oder zu Ihrem Auto: SERVICE DES AUTOMOBILES ET DE LA NAVIGATION Avenue du Grey 110 | 1014 LAUSANNE YVERDON-LES-BAINS, AIGLE, NYON 021 316 82 10 [email protected] www.vd.ch/san

BEACHTEN SIE, dass Sie für die Benutzung der Schweizer Autobahnen eine Jahresvignette (CHF 40.–) erwerben und auf der Windschutzscheibe anbringen müssen. Die Vignette ist am Kiosk oder bei der Post erhältlich.

MIT DEM VELO Das Velo ist ein praktisches und ökologisches Fortbewegungsmittel für kürzere Strecken. Seit einigen Jahren kümmert sich der Kanton Waadt um Radstreifen am Strassenrand (gelb markiert), Velowege sowie Veloabstellplätze. Einige Städte bieten auch einen Veloverleih an. Ein Velohelm ist nicht obligatorisch, wird aber sehr empfohlen.

www.mobilis-vaud.ch

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PRAKTISCHE INFORMATIONEN

FINANZIELLES EIN BANK- ODER POSTKONTO ERÖFFNEN Der Besitz eines Bank- oder Postkontos ermöglicht es, sich den Lohn überweisen zu lassen, Rechnungen zu begleichen, Zins zu erhalten und Kredite aufzunehmen. Grundsätzlich kann jede erwachsene Person in der Schweiz ein Konto eröffnen; dafür wird ein offizielles Dokument, wie z. B. ein gültiger Reisepass oder ein Identitätsausweis mit Foto, benötigt. Manchmal müssen Sie auch die Aufenthaltsbewilligung oder eine Wohnsitzbescheinigung vorweisen.

NÜTZLICHE KONTAKTE

muss nicht über ein Konto verfügen und kann das Geld stattdessen am Schalter abheben.

NÜTZLICHE KONTAKTE

PER GELDÜBERWEISUNGSINSTITUT Geldüberweisungsinstitute sind in der Regel sehr schnell (dafür aber auch teurer). Das Geld kann bar am Schalter eingezahlt und weltweit an einem anderen Schalter wieder abgehoben werden.

INFO BUDGET Bei der Telefonberatungsstelle «INFO BUDGET» können Sie sich rund um Fragen zur persönlichen Budgetverwaltung und zu Schulden informieren. 0840 43 21 00

ZAHLUNGEN TÄTIGEN Sie können Ihre Zahlungen entweder auf Papier, am Post- oder Bankschalter oder online (E-Banking) durchführen.

Ausserdem stehen Kurse und individuelle Beratungen zur Verfügung, die in Zusammenarbeit mit CARITAS Waadt, CORREF und der Westschweizer Konsumentenvereinigung (FRC) erarbeitet wurden. FÜR WEITERE INFORMATIONEN:

GELDÜBERWEISUNGEN INS AUSLAND Geldüberweisungen ins Ausland können per Bank, Post oder Geldüberweisungsinstitut vorgenommen werden.

www.vd.ch/dettes

TELECOM INTERNET UND FERNSEHEN

PER BANK Diese Überweisungsart ist am sichersten, setzt aber voraus, dass beide Parteien über ein Bankkonto verfügen. Sie können die Überweisung am Schalter, per Telefon oder online anordnen. Die Kosten für die Überweisung fallen geringer aus, wenn der Zahlungsauftrag online vorgenommen wird. PER POST Die Post verfügt über die gleichen Angebote wie die Banken, mit zwei zusätzlichen Optionen: Der Empfänger 48

BILLAG: RADIO- UND FERNSEHEMPFANGSGEBÜHREN In der Schweiz müssen alle Personen, die über ein Empfangsgerät für Radio, TV oder Internet verfügen, Billag-Gebühren bezahlen. [email protected] www.billag.ch

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NÜTZLICHE KONTAKTE

Für Informationen und Beratungen im Integrationsbereich stehen weitere Kontakte zur Verfügung, die nicht in dieser Broschüre aufgeführt sind. Hier finden Sie eine thematisch geordnete Liste:

ASYL www.plateforme-asile.ch

VEREINE UND ORGANISATIONEN Im Kanton Waadt gibt es zahlreiche Vereine und Organisationen von Migrantinnen und Migranten, die im Bereich Integration aktiv sind. Einige davon können Ihnen sicher weiterhelfen. www.vd.ch/integration > publications > brochure associations de migrants

KANTON WAADT CHAMBRE CANTONALE CONSULTATIVE DES IMMIGRES (CCCI) Rue du Valentin 10 | 1014 LAUSANNE 021 316 49 59 www.vd.ch/ccci

NÜTZLICHE KONTAKTE

INTEGRATIONSKOMMISSIONEN DIE GEMEINDEKOMMISSIONEN SCHWEIZER-IMMIGRIERTE (CCSI) In vielen Gemeinden besteht eine Gemeindekommission SchweizerImmigrierte, welche Integrationsprojekte organisiert und als Plattform für Austausch und Dialog zwischen migrierten Personen, Schweizerinnen und Schweizern sowie den Behörden fungiert. Diese sind auch gute Vermittler für Integrationsangebote. Hier finden Sie eine Liste.

ZONE NORDEN AVENCHES COMMISSION CONSULTATIVE SUISSESIMMIGRÉS (CCSI) Rue Centrale 33, CP 63 1580 AVENCHES 026 675 51 21 [email protected] www.commune-avenches.ch

MOUDON GROUPE SUISSES-ÉTRANGERS DE MOUDON ET RÉGION (SUETMO) Champ du Gour 48 | CP 8 | 1510 MOUDON 079 777 63 27 [email protected] www.suetmo.ch

ORBE–CHAVORNAY COMMISSION D’INTÉGRATION SUISSESÉTRANGERS ET DE PRÉVENTION DU RACISME ORBE-CHAVORNAY (CISEROC) p.a. Contrôle des habitants Hôtel de Ville | CP 32 | 1350 ORBE 024 442 92 22 [email protected] www.orbe.ch/integration

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PAYERNE

GLAND

COMMISSION COMMUNALE SUISSESIMMIGRÉS PAYERNE (CCSI) p.a. Service de la Population Hôtel de Ville | CP 112 | 1530 PAYERNE 026 662 66 26 [email protected] www.1530.ch

COMMISSION INTÉGRATION (CCSI) Grand-Rue 38 | CP 320 | 1196 GLAND 022 354 04 44 [email protected] www.gland.ch/integration

YVERDON-LES-BAINS COMMISSION CONSULTATIVE SUISSESIMMIGRÉS (CCSI) Rue de Neuchâtel 2 1400 YVERDON-LES-BAINS 024 423 69 44 [email protected] www.ccsi-yverdon.org

ZONE WESTEN AUBONNE COMMISSION SUISSES-ETRANGERS AUBONNE (COCHE) Place du Marché 12 | CP 133 1170 AUBONNE 021 821 51 08 [email protected] www.aubonne.ch

BUSSIGNY COMMISSION INTÉGRATION (CI) Place de l’Hôtel-de-Ville 1 | CP 96 1030 BUSSIGNY 021 706 11 20 [email protected] www.bussigny.ch

ECUBLENS COMMISSION D’INTÉGRATION ET D’ÉCHANGE «SUISSES–ÉTRANGERS» (CIESEE) p.a. Greffe Municipal Chemin de la Colline 5 | CP 133 1024 ECUBLENS 021 695 33 10 [email protected] www.ecublens.ch

MORGES COMMISSION CONSULTATIVE SUISSES – ÉTRANGERS (CCSE) Place de l’Hôtel-de-Ville 1 | CP 272 1110 MORGES 1 021 804 96 70 [email protected] www.morges.ch/ccse

NYON COMMISSION D’INTÉGRATION SUISSESÉTRANGERS (CISEN) p.a. Service des affaires sociales, éducation et jeunesse Rue des Marchandises 17 | CP 1395 1260 NYON 022 363 84 74 [email protected] www.nyon.ch

PRILLY COMMISSION D’INTÉGRATION SUISSESIMMIGRÉS (CISIP) Avenue de la Rochelle 1 | 1008 PRILLY 079 808 53 67 [email protected] www.prilly.ch

RENENS COMMISSION INTÉGRATION SUISSES – ÉTRANGERS (CISE) Service de la Sécurité sociale Rue de Lausanne 25 | CP 141 1020 RENENS 021 632 77 95 www.renens.ch [email protected] |

ROLLE COMMISSION CONSULTATIVE SUISSES ÉTRANGERS (COCISE) Grand-Rue 44 | CP 1224 | 1180 ROLLE 021 822 44 23 [email protected] www.rolle.ch 51

NÜTZLICHE KONTAKTE

ZONE OSTEN AIGLE COMMISSION D’ACCUEIL ET D’INTÉGRATION DE LA VILLE D’AIGLE (CAIA) Place du Marché | CP 500 | 1860 AIGLE 024 468 41 11 | 079 649 07 37 [email protected] www.aigle.ch

BEX COMMISSION CONSULTATIVE MULTICULTURELLE DE BEX (CCMB) Rue Centrale 1 | CP 64 | 1880 BEX 024 463 02 67 www.bex.ch [email protected] |

BLONAY COMMISSION D’INTÉGRATION BLONAY: ENSEMBLE! (CCSI) p.a. Maison de Commune Route du Village 45 | CP 12 | 1807 BLONAY 021 926 82 50 www.blonay.ch [email protected] |

NÜTZLICHE KONTAKTE

VILLENEUVE COMMISSION D’INTÉGRATION (CIV) Route de Longefan 4 | 1844 VILLENEUVE 077 407 58 75 [email protected]

OLLON COMMISSION D’INTÉGRATION (CI) Greffe municipal | CP 63 | 1867 OLLON 079 621 42 54 [email protected]

ZONE SÜDEN LAUSANNE COMMISSION TRIPARTITE POUR L’INTÉGRATION DES IMMIGRÉS (CTI) c/o Bureau lausannois pour les immigrés Place de la Riponne 10 | CP 5354 1002 LAUSANNE 021 315 72 45 [email protected] www.lausanne.ch/bli

BUND

INTERKULTURELLE MEDIEN

SECRÉTARIAT D’ETAT AUX MIGRATIONS (SEM) Quellenweg 9 | 3003 BERNE-WABERN 058 325 11 11 www.bfm.admin.ch

A LA VISTA! COMMUNICATION SOCIALE CARREFOURS TV Place Neuve 1 | 1009 PULLY 078 685 40 79 [email protected] www.carrefourstv.ch

RECHTSBERATUNGEN CENTRE SOCIAL PROTESTANT (CSP) Beau-Séjour 28 | 1003 LAUSANNE 021 560 60 60 www.csp.ch [email protected] |

FRAUEN BUREAU CANTONAL DE L’ÉGALITÉ ENTRE LES FEMMES ET LES HOMMES Rue Caroline 11 | 1014 LAUSANNE 021 316 61 24 [email protected] www.vd.ch/befh

MONTREUX COMMISSION CONSULTATIVE POUR LA COHÉSION SOCIALE ET L’INTÉGRATION (COCOSI) c/o Direction des affaires sociales, familles et jeunesse Avenue des Alpes 22 | CP 2000 1820 MONTREUX 1 021 962 78 30 [email protected] www.commune-de-montreux.ch

VEVEY COMMISSION DES ACTIVITÉS INTERCULTURELLES (CAIV) p.a. Direction des Affaires Sociales et Familiales Rue du Simplon 48 | CP 320 | 1800 VEVEY 2 021 925 53 33 [email protected] | www.vevey.ch

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BUREAU INFORMATION FEMMES Avenue Eglantine 6 | 1006 LAUSANNE 021 320 04 04 [email protected] www.bif-vd.ch

HOMOSEXUALITÄT VG - VOGAY CP 1514 | 1001 LAUSANNE 079 310 31 78 www.vogay.ch [email protected] |

NOTHILFE (Kleidung, Nahrung, Wohnen, Gesundheit)

RASSISMUS Bei Diskriminierung am Arbeitsplatz (oder in einem anderen Bereich) können Sie sich für Unterstützung an die kantonale Fachstelle für Integration und Rassismusprävention (BCI) wenden. BUREAU CANTONAL POUR L’INTÉGRATION DES ÉTRANGERS ET LA PRÉVENTION DU RACISME (BCI) Rue du Valentin 10 | 1014 LAUSANNE 021 316 49 59 [email protected] www.vd.ch/integration

Falls Sie in Lausanne wohnen, könne Sie sich auch beim BLI (siehe Seite 7) melden.

SENIOREN PRO SENECTUTE VAUD Rue du Maupas 51 | 1004 LAUSANNE 021 646 17 21 [email protected] www.vd.pro-senectute.ch

RECHTSAUSKUNFTSSTELLE ORDRE DES AVOCATS VAUDOIS (OAV) Rue du Grand-Chêne 8 | 1003 LAUSANNE 021 311 77 39 www.oav.ch [email protected] |

ÉGLISE MIGRATION www.eglisemigrationvd.com

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54 © Grégoire Chappuis

© Régis Colombo

création : konsept.ch - illustration : jenay.ch

Bureau cantonal pour l’intégration des étrangers et la prévention du racisme (BCI) Rue du Valentin 10, 1014 Lausanne Tél. 021 316 49 59 [email protected] www.vd.ch/integration

Cette brochure existe en albanais, allemand, anglais, arabe, bosniaque/croate/serbe, espagnol, français, italien, portugais, somalien, tamoul, tigrinya et turc. Elle est gratuite et peut être commandée auprès du BCI. © 8e édition, 2017