was wenn …

anbringen: »Gespräch mit dem Seelsorger dringend empfohlen«. Außerdem ist es angebracht, das Paar (evtl. abseits der Gruppe, in einem Einzelge-.
309KB Größe 4 Downloads 58 Ansichten
was wenn … Tipps & Antworten für Referent/innen

Inhaltsverzeichnis

Im Rahmen eines Eheseminars können für Referent/innen Situationen entstehen oder Fragen von Teilnehmer/innen auftauchen, die nicht unmittelbar mit den Seminarinhalten zu tun haben, und/oder die einen überraschen und verunsichern. Im Folgenden sind häufige Situationen bzw. Fragen und die entsprechenden Tipps bzw. Antworten zusammengestellt. Die Sammlung und Zusammenstellung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist für Ergänzungen offen.

1.

Dürfen wir einem Paar, das nicht am ganzen Seminar teilnimmt, eine Teilnahmebestätigung ausstellen? .................. 2

2.

Dürfen wir Teilnehmer/innen, die absichtlich stören, vom Seminar wegschicken? ................................................. 2

3.

Wieso müssen die Paare einen Seminarbeitrag bezahlen, obwohl sie ohnehin Kirchenbeitrag zahlen? ............. 2

4.

Wieso verlangt die Kirche für Sakramente Geld? .................... 3

5.

Was mache ich, wenn »Probleme« mit dem Kirchenbeitrag oder Fragen dazu auftauchen? ........................ 3

6.

Was mache ich, wenn ich bei einem Paar Bedenken habe oder unsicher bin, ob sie »reif« genug für die Ehe sind? ................................................................................ 3

7.

Wenn ein Paar oder Partner weiß, dass er/sie keine Kinder will, ist dann eine kirchliche Trauung möglich? ............. 3

8.

Was mache ich, wenn Fragen zur Kirchenpolitik kommen? .......................................................................... 4

9.

Wieso ist das Eheseminar verpflichtend? – Und wo steht das? ................................................................................. 4

10. Dürfen die Brautpaare einen umformulierten Vermählungsspruch bei der Trauung verwenden? ................... 4 11. Wo darf man heiraten? Welche Orte der Trauung sind möglich? ........................................................................... 5 12. Welche Möglichkeiten der Trauung gibt es für konfessions- oder religionsverschiedene Paare? ..................... 5 13. Welche Kriterien müssen die Trauzeug/innen erfüllen? ............ 6 14. Wenn einer nicht zur Kommunion gehen darf oder will, welche Form der Trauung gibt es dann? ................................ 6 15. Warum darf ein/e Ausgetretene/r nicht zur Kommunion gehen? ............................................................................. 6 16. Müssen die Brautleute gefirmt sein? ..................................... 6 17. Müssen die Brautleute zur Beichte gehen? ............................. 7 18. Wie viel kostet eine Hochzeit? Was sollen/müssen die Brautpaare dem Priester/Diakon bezahlen? ........................... 7 19. Darf man bei der Trauung auch Lesungen wählen, die nicht aus der Bibel genommen sind? ..................................... 7

seite

1.

2

Dürfen wir einem Paar, das nicht am ganzen Seminar teilnimmt, eine Teilnahmebestätigung ausstellen? Nein. - In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist eindeutig geregelt, dass Teilnahmebestätigungen an jene Teilnehmer/innen ausgestellt werden, die das betreffende Seminar zur Gänze besucht haben. In Ausnahmefällen, falls durch höhere Gewalt die Teilnahme am ganzen Seminar verhindert wird (z.B. plötzlich erkranktes Kind, Notfall…), kann eine Teilnahmebestätigung ausgestellt werden, sofern die Teilnehmer/innen mindestens 75% des Seminars anwesend waren.

»Teilnahmebestätigungen über den Besuch der Veranstaltungen werden ausgestellt, wenn der/die Teilnehmer/in die betreffende Veranstaltung zur Gänze besucht hat. Für Veranstaltungen, bei denen aus inhaltlichen Gründen eine paarweise Teilnahme erforderlich ist, wird eine Teilnahmebestätigung pro teilnehmendem Paar ausgestellt.« [Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachbereichs Ehevorbereitung der Erzdiözese Wien. Stand: April 2013]

Im Zweifelsfall müssen nicht die Referent/innen entscheiden, sondern sie können die Teilnahmebestätigung zurückhalten, dieser eine kurze Notiz beilegen und beides gemeinsam mit den Feedbackbögen und Formularen ans Fachbereichsbüro schicken. Die betreffenden Teilnehmer/innen mögen sich dann bitte per E-Mail oder telefonisch ans Fachbereichsbüro ([email protected] oder 01-515 52-3330) wenden.

2.

Dürfen wir Teilnehmer/innen, die absichtlich stören, vom Seminar wegschicken? Ja, wenn die Seminarqualität darunter stark leidet. - In den allgemeinen Geschäftsbedingungen ist geregelt, dass Personen, die durch ihr Verhalten die Veranstaltungsqualität grob beeinträchtigen, vom Seminar weggewiesen werden können. Der evtl. bereits bezahlte Teilnehmer/innen-Beitrag wird in diesem Fall nicht rückerstattet.

3.

»Wir behalten uns vor, Personen zu einer Veranstaltung nicht zuzulassen oder während dieser wegzuweisen, wenn durch deren Verhalten die Veranstaltungsqualität grob beeinträchtigt wird. Im Einzelfall kann dies auch ohne Angabe von Gründen erfolgen. Ein evtl. bereits bezahlter Teilnehmer/innen-Beitrag kann in diesem Fall nicht rückerstattet werden.« [Allgemeine Geschäftsbedingungen des Fachbereichs Ehevorbereitung der Erzdiözese Wien. Stand: April 2013]

Wieso müssen die Paare einen Seminarbeitrag bezahlen, obwohl sie ohnehin Kirchenbeitrag zahlen? Der Kirchenbeitrag versteht sich als Solidarbeitrag, den alle Katholik/innen unabhängig davon erbringen, welche konkrete »Leistung« sie in Anspruch nehmen. Durch diesen Solidarbeitrag wird der größte Teil der laufenden Kosten der Kirche abgedeckt. Die entstehenden Seminarkosten sind damit nur teilweise abgedeckt. Andererseits ist es erst durch einen solidarischen Kirchenbeitrag aller möglich, die Seminarbeiträge für einige (also die teilnehmenden Paare) so niedrig wie möglich zu halten. Die Seminarkosten werden also gemeinsam durch Kirchenbeitragsmittel, die Seminarbeiträge, Subventionen und Einnahmen aus Inseraten abgedeckt.

seite 4.

3

Wieso verlangt die Kirche für Sakramente Geld? Für Sakramente selbst wird kein Geld verlangt. Es kann aber z.B. anlässlich einer Hochzeit ein finanzieller Aufwand entstehen, der nicht abgedeckt ist. Niemand wird sich daran bereichern, aber im Sinne des Teilens und der Fairness sollten die Kosten auch anteilig vom Brautpaar getragen werden (z.B. für die Reinigung der Kirche und der Räume für die Agape, Betriebskosten für Strom, Wasser, Kanal, Müll, Instandhaltungskosten, Kosten für Musik…). Die Regelungen sind im Einzelnen von Pfarre zu Pfarre verschieden.

5.

Was mache ich, wenn »Probleme« mit dem Kirchenbeitrag oder Fragen dazu auftauchen? Oft sind mit dem Kirchenbeitrag viele Missverständnisse aufgrund fehlender Informationen und damit negative Erfahrungen verknüpft. Es ist nicht die Aufgabe der Referent/innen oder des Eheseminars, über den Kirchenbeitrag zu diskutieren. Sinnvoll ist es, freundlich an kompetente Stelle weiterzuvermitteln: An die für den entsprechenden Wohnsitz zuständige Kirchenbeitragsstelle, die im Internet unter www.kirchenbeitrag.at/beitragsstellen zu finden ist. Oder an die Mitarbeiter/innen im Kirchenbeitrags-Servicecenter, die für Auskünfte per E-Mail ([email protected]) bzw. telefonisch (05 0155 2000) zur Verfügung stehen.

6.

Was mache ich, wenn ich bei einem Paar Bedenken habe oder unsicher bin, ob sie »reif« genug für die Ehe sind? Die Aufgabe des Eheseminars und der Referent/innen ist es, die Brautpaare ein Stück auf dem Weg zu begleiten bzw. Impulse für den weiteren Weg zu geben, jedoch nicht, die Paare zu beurteilen. Festzustellen, ob einer kirchlichen Eheschließung etwas im Weg steht, ist Aufgabe des Priesters oder Diakons beim Aufnehmen des Trauungsprotokolls. Sollten im Eheseminar von einem Paar Bemerkungen fallen oder Dinge auftauchen, die offensichtlich gegen eine kirchliche Eheschließung sprechen, können die Referent/innen z.B. auf der Teilnahmebestätigung den Vermerk anbringen: »Gespräch mit dem Seelsorger dringend empfohlen«. Außerdem ist es angebracht, das Paar (evtl. abseits der Gruppe, in einem Einzelgespräch) auf den möglichen Widerspruch aufmerksam zu machen.

7.

Wenn ein Paar oder Partner weiß, dass er/sie keine Kinder will, ist dann eine kirchliche Trauung möglich? Eine bewusste und grundsätzliche Ablehnung von Kindern in einer Ehe macht die Eheschließung ungültig. Die Kinderlosigkeit an sich hat aber keinen Einfluss auf die Gültigkeit der Ehe. Bei der Frage nach den Kindern im Trauungsprotokoll und der Trauungsliturgie geht es um die grundsätzliche Offenheit für Kinder. Das Paar entscheidet partnerschaftlich (!) über Zeitpunkt der Zeugung und Zahl der Kinder. Der

seite

4

Text bzw. die Frage aus dem Trauungsprotokoll lautet wörtlich: »Sind Sie grundsätzlich bereit, Kindern das Leben zu schenken und sie im christlichen Glauben zu erziehen? (Sind keine Kinder mehr zu erwarten, so unterbleibt diese Frage.)« Auch in diesem Punkt gilt: Festzustellen, ob einer kirchlichen Eheschließung etwas im Weg steht, ist Aufgabe des Priesters oder Diakons beim Aufnehmen des Trauungsprotokolls.

8.

Was mache ich, wenn Fragen zur Kirchenpolitik kommen? Sollte eine Frage zu komplex für eine kurze und prägnante Antwort sein oder gar eine Diskussion in der Gruppe nach sich ziehen, die den zeitlichen und inhaltlichen Rahmen des Seminars sprengt, ist es sinnvoll, dem/der Fragestellerin eine Gesprächsmöglichkeit außerhalb der Seminarzeiten (z.B. in einer Pause) anzubieten.

9.

Wieso ist das Eheseminar verpflichtend? – Und wo steht das? Das Eheseminar ist für jedes Brautpaar ein fixer Bestandteil der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung. Das hat die Österreichische Bischofskonferenz zuletzt im Herbst 2007 offiziell bekräftigt. Unabhängig davon, wie lange ein Paar schon zusammen ist, geht es nun um die Entscheidung kirchlich zu heiraten. Katholische Christ/innen verstehen die Ehe als Sakrament. Und für die meisten Sakramente ist eine Zeit der Vorbereitung vorgesehen – auch für die katholisch geschlossene Ehe. Das Ziel des Eheseminars ist, dass die Brautpaare in ihrer Entscheidung, kirchlich zu heiraten, in ihrer Beziehung, in ihrer Verantwortung füreinander und für die Welt sowie im Glauben gestärkt werden. Auch wenn der Besuch eines Eheseminars fixer Bestandteil in der Vorbereitung auf die kirchliche Trauung ist, ist der Seminarbesuch kirchenrechtlich gesehen keine Bedingung, um kirchlich heiraten zu können.

»Neben der Begleitung durch die Gemeinde, den verpflichtenden Trauungsgesprächen bei der Aufnahme des Trauungsprotokolls und der Vorbereitung auf die liturgische Feier der kirchlichen Trauung ist der Besuch eines Eheseminars für Brautpaare fester Bestandteil einer umfassenden Trauungspastoral.« Vorgesehen ist die »Teilnahme aller Brautpaare bei den Seminaren im Ausmaß von wenigstens einem Tag bzw. 8 Einheiten (zu mindestens 45 Minuten je Einheit)«. [Standards der Eheseminare für Brautpaare, Pkt. 1. Approbiert durch die Herbstvollversammlung der Österreichischen Bischofskonferenz im Heiligen Land 2007. Text veröffentlicht in: Wiener Diözesanblatt, 146. Jahrgang, Nr. 5, Mai 2008, S. 15-19.]

10. Dürfen die Brautpaare einen umformulierten Vermählungsspruch bei der Trauung verwenden? Nein. - Die Gültigkeit der Eheschließung ist an die »Form« gebunden und dazu zählt auch der Text des Vermählungsspruches. Es gibt allerdings auch Priester und Diakone, die bei »ihren« Trauungen einen umformulierten Text akzeptie-

seite

5

ren, sofern alle wesentlichen Inhalte enthalten sind. Dies ist aber immer mit dem jeweiligen Priester oder Diakon abzusprechen.

11. Wo darf man heiraten? Welche Orte der Trauung sind möglich? Nur in einer Kirche. - Grundsätzlich kann eine Trauung zwischen zwei Katholiken oder einem/einer katholischen Partner/in und einem/einer Christen/in einer anderen Konfession nur in einer Kirche stattfinden. Das Gebäude Kirche ist Symbol dafür, dass Braut und Bräutigam in der Gemeinschaft der Kirche heiraten. In der Erzdiözese Wien wird zurzeit keine Erlaubnis für die Trauung an einem anderen Ort als in einer Kirche gegeben. Für die Eheschließung zwischen einem/einer katholischen und einem/einer ungetauften Partner/in kann es Ausnahmen geben, wenn es stichhaltige Argumente für einen anderen passenden Ort gibt.

»Can. 1118 § 1. Eine Ehe zwischen zwei Katholiken oder zwischen einem katholischen und einem nichtkatholischen, aber getauften Partner ist in der Pfarrkirche zu schließen; mit Erlaubnis des Ortsordinarius oder des Pfarrers kann die Ehe in einer anderen Kirche oder Kapelle geschlossen werden. § 2. Der Ortsordinarius kann erlauben, dass eine Ehe an einem anderen passenden Ort geschlossen wird. § 3. Eine Ehe zwischen einem katholischen und einem ungetauften Partner kann in einer Kirche oder an einem anderen passenden Ort geschlossen werden.« [Codex des kanonischen Rechtes]

12. Welche Möglichkeiten der Trauung gibt es für konfessions- oder religionsverschiedene Paare? Es sind folgende Formen vorgesehen und möglich: Katholik/in mit einem/einer evangelischen Partner/in: a) nach katholischem Ritus (unter Beteiligung eines/einer evangelischen Pfarrers/in); b) nach evangelischem Ritus (unter Beteiligung eines katholischen Geistlichen). Katholik/in mit einem/einer orthodoxen Partner/in: a) nach orthodoxem Ritus mit einem orthodoxen Priester; b) nach katholischem Ritus mit einem katholischen Priester. (Dieser Trauung darf aus Rücksicht auf das orthodoxe Eheverständnis nur ein Priester, aber kein Diakon assistieren!) Katholik/in mit einem/einer nichtgetauften Partner/in, der/die an Gott glaubt (also z.B. jüdische/r, muslimische/r Partner/in…). Katholik/in mit einem/einer Partner/in, der/die nicht an Gott glaubt. In jedem Fall ist es wichtig, sich rechtzeitig am besten an die Wohnpfarre zu wenden, da sich die Vorlaufzeit durch zusätzliche formale Schritte etwas verlängern kann.

seite

6

13. Welche Kriterien müssen die Trauzeug/innen erfüllen? Bei der katholischen Trauung sind zwei Trauzeug/innen erforderlich. Mit ihrer Unterschrift bezeugen sie die Eheschließung von Braut und Bräutigam. Die Trauzeug/innen müssen mindestens 18 Jahre alt sein und das Geschehen sprachlich und geistig erfassen können. Die Konfession bzw. Religionszugehörigkeit ist dabei belanglos, d.h. Trauzeug/innen müssen nicht Mitglied der römisch-katholischen Kirche sein. Im Trauungsprotokoll werden Name, Geburtsdatum, Wohnadresse und Beruf der beiden Trauzeug/innen vermerkt.

14. Wenn einer nicht zur Kommunion gehen darf oder will, welche Form der Trauung gibt es dann? Es ist die Trauung sowohl innerhalb eines Wortgottesdienstes als auch innerhalb einer Eucharistiefeier möglich. Ausschlaggebend wird wohl der Zugang bzw. das Verständnis von Eucharistie beim/bei der anderen Partner/in bzw. den mitfeiernden Gästen sein. Letztlich muss das mit dem zuständigen Priester besprochen werden.

15. Warum darf ein/e Ausgetretene/r nicht zur Kommunion gehen? Kommunion bedeutet Gemeinschaft bzw. ist das Symbol dafür, miteinander und mit Gott in Gemeinschaft zu sein. Wer aus der Kirche »austritt«, distanziert sich bewusst und willentlich von dieser Gemeinschaft. Die Kommunion wäre in diesem Fall ein widersprüchliches Symbol zur Lebensentscheidung bzw. dem »Austritt«.

16. Müssen die Brautleute gefirmt sein? Im katholischen Verständnis leben Frau und Mann die Ehe als Sakrament. Die Eheschließung bzw. Ehe ist also kein isoliertes Geschehen, sondern steht in engem Zusammenhang mit der Taufe und Firmung. Insofern macht es Sinn, dass Braut und Bräutigam, wenn sie getauft sind, auch gefirmt sind. Die Firmung ist für eine kirchliche Trauung aber nicht zwingend erforderlich.

»Katholiken, die das Sakrament der Firmung noch nicht empfangen haben, sollen es, damit ihre Eingliederung in die Kirche vollendet wird, noch vor der Zulassung zur Eheschließung empfangen, wenn dies ohne große Beschwernis geschehen kann.« [Rituale Romanum ordo celebrandi matrimonium, ed. typ. altera (19.3.1990). Praenotanda (Dt. Übersetzung) II.18.] »Sollte von katholischen Brautleuten einer oder beide noch nicht gefirmt sein, dann sollen sie nach entsprechender Vorbereitung noch vor der Trauung durch die Firmung (und gegebenenfalls durch den ersten Empfang der Eucharistie) voll in die Gemeinschaft der Kirche eingegliedert werden.« [Pastorale Einführung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes 18. In: Die Feier der Trauung in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Herder: Freiburg – Basel – Wien, 1993.]

seite

7

17. Müssen die Brautleute zur Beichte gehen? Verzeihen und Vergeben sind wesentliche Bestandteile einer partnerschaftlichen Ehe. Sie sind möglich, weil sie von Gottes Liebe getragen sind, die jede menschliche Liebe übersteigt. Ist das Verständnis von Gottes entgegenkommender Liebe und eine Vertrauensbasis zu einem Priester gegeben, ist es sinnvoll, dass die Brautleute das Sakrament der Buße empfangen. Eine »Überprüfung der Beichte« ist aber weder vorgesehen noch angebracht.

»Den Brautleuten wird empfohlen, dass sie im Zuge der Vorbereitung auf das Sakrament der Ehe, wenn es notwendig ist, das Sakrament der Buße empfan-gen und – vor allem bei der Feier der Trauung selbst – zu Kommunion gehen.« [Rituale Romanum ordo celebrandi matrimonium, ed. typ. altera (19.3.1990). Praenotanda (Dt. Übersetzung) II.18.] »Dringend empfohlen wird, dass sie [die Brautleute] das Bußsakrament empfangen.« [Pastorale Einführung der Bischöfe des deutschen Sprachgebietes 16. In: Die Feier der Trauung in den katholischen Bistümern des deutschen Sprachgebietes. Herder: Freiburg – Basel – Wien, 1993.]

18. Wie viel kostet eine Hochzeit? Was sollen/müssen die Brautpaare dem Priester/Diakon bezahlen? Die Kosten variieren von Pfarre zu Pfarre. Zwar ist für eine Hochzeit eine fixe Stolgebühr von EUR 30,- (Stand: 1.1.2009) vorgesehen. Allerdings gibt es solche Pfarren, die darauf verzichten, und solche, die für die Benützung von Kirche und Pfarrräumen um eigene (höhere) Beträge als Unkostenersatz bitten. Dazu kommen evtl. Kosten für Organisten/in, Chor, Musik, Blumenschmuck… Ob das Brautpaar dem Priester bzw. Diakon und/oder den Ministranten/innen Geld gibt bzw. wie hoch der Betrag sein soll, liegt im Ermessen des Paares.

19. Darf man bei der Trauung auch Lesungen wählen, die nicht aus der Bibel genommen sind? Nein. - Die Lesungen (inkl. Evangelium) müssen aus der Bibel sein! Das heißt nicht, dass außerbiblische Texte schlecht sind. »Wortgottesdienst« bzw. »Lesung« bedeutet aber immer, dass es um Texte aus der Heiligen Schrift geht. Alles andere wäre eine »Mogelpackung«. Nicht-biblische Texte können an anderer Stelle im Gottesdienst untergebracht werden (z.B. am Schluss, vor dem Segen…), sofern es passend ist. Das muss aber unbedingt mit dem Priester oder Diakon abgesprochen werden. Auf keinen Fall sollten außerbiblische Texte als »Lesung« bezeichnet werden.

Impressum: Herausgeber und Medieninhaber: Erzdiözese Wien – Kategoriale Seelsorge – Ehevorbereitung 1010 Wien, Stephansplatz 6 kirchliche-hochzeit.at Für die Zusammenstellung und den Inhalt verantwortlich: Mag. Johannes Ojak, Fachbereichsleiter Stand: August 2013