Verhaltenskodex (Code of Conduct) - Gabor Shoes AG

08.05.2012 - Produktion und ihren sonstigen Prozessen eliminieren,. - Maßnahmen ergreifen, die Ressourcen schonen, Verschmutzung und Abfall vermindern, sowie Energie- und Wasserverbrauch senken,. - Verantwortung übernehmen für ein geeignetes Abfallmanagement,. - ein Umweltmanagementsystem haben,.
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Verhaltenskodex (Code of Conduct) Präambel Gabor beschäftigt seit über 60 Jahren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Deutschland und seit über 50 Jahren auch im Ausland. Damit wurden über Generationen hinweg kontinuierliche Beiträge zum Wohlstand der Beschäftigten sowie zur wirtschaftlichen Entwicklung zum Teil benachteiligter Regionen geleistet. Gabor ist sich der Verantwortung bewusst, die dem Unternehmen aus den globalisierten Geschäftsaktivitäten und der internationalen Beschäftigung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erwächst. Gabor erkennt an, dass sich diese Verantwortung auf alle Mitarbeitenden erstreckt, die Produkte oder Teile für Gabor herstellen – unabhängig davon, ob sie Beschäftigte von Gabor sind oder nicht. Gabor verpflichtet sich und seine Zulieferer zur Wahrung der Menschenrechte, wie sie in der „Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte“ bestimmt sind. Zur Regelung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbeziehungen lässt sich Gabor von den entsprechenden Richtlinien der Vereinten Nationen leiten. Gabor spricht sich für einen offenen und fairen Welthandel aus, weil das Unternehmen darin die beste Voraussetzung für eine profitable und nachhaltige Entwicklung und damit für sichere Arbeitsplätze sieht. Gabor setzt sich außerdem für den Schutz der Umwelt und einen schonenden Umgang mit Ressourcen ein. Sozialstandards Gabor verpflichtet sich selbst und seine Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer, die nachfolgend aufgeführten Mindeststandards und Empfehlungen einzuhalten. 1. Freiwilligkeit der Arbeit – Verbot der Zwangsarbeit Die Beschäftigung in den Unternehmungen und Betrieben von Gabor erfolgt ausschließlich auf der Basis freiwilliger Vereinbarungen. Jegliche Form von Zwangsarbeit, verrichtet in Knechtschaft oder durch Gefangene, ist verboten (IAO-Übereinkommen 29 und 105). 2. Vereinigungs- und Tariffreiheit Das Recht aller Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, Gewerkschaften zu gründen und ihnen beizutreten sowie das Recht auf Tarifverhandlungen werden anerkannt (IAO-Übereinkommen 87 und 98). Die Arbeitnehmervertreter und -vertreterinnen dürfen nicht diskriminiert werden und müssen Zugang zu allen erforderlichen Arbeitsplätzen haben, damit sie ihre Vertretungsfunktionwahrnehmen können (IAO-Über-einkommen 135 und Empfehlung 143).

3. Ausschluß von Kinderarbeit Kinder und Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden. Es werden nur Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt, die bei Aufnahme ihrer Tätigkeit mindestens das 15. Lebensjahr vollendet oder das Pflichtschulalter überschritten haben (IAO-Übereinkommen 138). 4. Diskriminierungsverbot Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden ausschließlich auf der Grundlage ihrer Arbeitsbefähigung und Eignung eingestellt. Jegliche unterschiedliche Behandlung oder Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Abstammung, Hautfarbe, Religion, Nationalität, Herkunft, politischen Betätigung oder Einstellung bzw. aufgrund ihres Geschlechts oder Alters haben zu unterbleiben (IAOÜbereinkommen 100 und 111). 5. Angemessene Entlohnung und berufliche Förderung Gabor gewährt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Arbeitseinkommen, das sich an den vergleichbaren Standards im jeweiligen Land und an den allgemeinen Entgelt-Richtlinien bei Gabor orientiert. Die Löhne und sonstigen Leistungen entsprechen den gesetzlichen oder für die Industrie geltenden Mindestlöhnen und reichen aus, um die Grundbedürfnisse der Mitarbeitenden zu erfüllen. Fähige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden gefördert und – wenn möglich – bei der Wahrnehmung künftiger Führungsverantwortung im Rahmen der jeweiligen Personalentwicklung berücksichtigt. Allen Mitarbeitenden wird ein zeitgemäßes Arbeitsumfeld geboten, wobei die allgemeinen Arbeitsbedingungen unter Wahrung der jeweiligen nationalen Standards und Regeln gestaltet werden. 6. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz Eine sichere und hygienische Arbeitsumgebung wird vor Ort an den Arbeitsplätzen gewährleistet. Gesundheits- und Sicherheitsmaßnahmen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wissensstandes der Industriebranche und etwaiger spezifischer Gefahren gefördert. Körperliche Misshandlung, Androhung von körperlicher Gewalt sowie unübliche Strafen oder Disziplinarmaßnahmen, sexuelle und andere Belästigungen sowie Einschüchterungen sind verboten. 7. Geregelte Arbeitszeiten Die Arbeitszeiten werden im Einklang mit den geltenden Gesetzen und Normen der Branche festgelegt. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt in der Regel nicht mehr als 48 Stunden, und alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten innerhalb eines Zeitraums von 7 Tagen mindestens einen freien Tag. Überstunden sind freiwillig und werden jeweils mit einer Mehrarbeitszulage zum Lohn kompensiert, sofern in flexiblen Arbeitszeitmodellen nichts Abweichendes geregelt ist.

Umwelt Umweltschutz ist uns wichtig. Auch von unseren Auftragnehmern, Subunternehmern, Lieferanten und Lizenznehmern erwarten wir ein klares Bekenntnis und ernsthafte Anstrengungen zum Schutz der Umwelt sowie kontinuierliche Verbesserungen mit der Zielsetzung einer umweltschonenden, nachhaltigen und sauberen Produktion. Gabor wird Partner bevorzugen, die -

gesundheits- oder umweltschädigende Substanzen aus ihren Produkten, ihrer Produktion und ihren sonstigen Prozessen eliminieren,

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Maßnahmen ergreifen, die Ressourcen schonen, Verschmutzung und Abfall vermindern, sowie Energie- und Wasserverbrauch senken,

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Verantwortung übernehmen für ein geeignetes Abfallmanagement,

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ein Umweltmanagementsystem haben,

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durch regelmäßige Berichte die Auswirkungen Ihres Handelns auf die Umwelt offenlegen.

Recht zur Überwachung Gabor verpflichtet Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer, die Durchführung und Überwachung dieses Verhaltenskodexes zu unterstützen und daran mitzuwirken, indem sie: •

Gabor die relevanten Informationen über ihre Tätigkeiten liefern,



jederzeit eine Prüfung ihrer Arbeitsstätten und Tätigkeiten zulassen,



Aufzeichnungen über die Namen, das Alter, die Arbeitszeit und die gezahlten Löhne für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aufführen und diese Unterlagen im Rahmen der im jeweiligen Land geltenden Datenschutzbestimmungen auf Anfrage zur Verfügung stellen,



die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer über die Bestimmungen dieses Kodexes unterrichten und



von Disziplinarmaßnahmen, Entlassungen oder sonstigen Diskriminierungen von Mitarbeitenden absehen, die Informationen über mögliche Verletzungen dieses Kodexes weitergegeben haben.

Falls ein Zulieferer gegen eine oder mehrere Bestimmungen dieses Kodexes verstößt, wird der entsprechende Betrieb angehalten, sofortige Korrekturmaßnahmen einzuleiten. Sollten die geforderten Korrekturmaßnahmen nicht umgesetzt werden, kann Gabor die aktuelle Produktion stoppen, bestehende Aufträge annullieren, zukünftige Aufträge aussetzen oder die Geschäftsbeziehung beenden.

Umsetzungsbestimmungen Gabor verpflichtet seine Auftragnehmer, Subunternehmer, Lieferanten und Lizenznehmer, die zur Umsetzung des Kodexes notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, indem sie •

festlegen, wo die Verantwortung für sämtliche Fragen im Zusammenhang mit diesem Kodex innerhalb des Unternehmens angesiedelt ist;



insbesondere die Vorgesetzten und die betriebliche Arbeitnehmervertretung über den Inhalt der beschriebenen Standards, Empfehlungen und Ziele in geeigneter Weise unterrichten;



dafür sorgen, dass alle Mitarbeitenden den Inhalt des Kodexes kennen und dieser den Mitarbeitenden in einer ihnen verständlichen Sprache erläutert wird. Gabor veranlasst zu diesem Zweck, dass dem jeweiligen Betrieb der Kodex in englischer, italienischer oder deutscher Sprache ausgehändigt wird;



Ihre jeweiligen Subauftragnehmer, Lieferanten und Lizenznehmer über den Inhalt des Kodexes informieren und zur Einhaltung vertraglich verpflichten;



im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren die Einhaltung des Kodexes überprüfen.

Monitoring Gabor bildet einen Ausschuss zur Überwachung der Bestimmungen dieses Verhaltenskodexes.

* * * 390, 08.05.2012

Bestätigung Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Gabor Shoes AG vom 08.05.2012

Wir, die Unterzeichner, bestätigen, dass wir den Verhaltenskodex (Code of Conduct) der Gabor Shoes AG erhalten und zur Kenntnis genommen haben und verpflichten uns, diesen vollinhaltlich und ohne Änderungen zu beachten und seine Anforderungen zu erfüllen. Datum:

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Firma:

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Adresse:

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Name und Stellung des Unterzeichnenden: ______________________________________________

Unterschrift:

Firmenstempel:

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Dieses Dokument muss von einem ordnungsgemäß Bevollmächtigten des Geschäftspartners unterschrieben und an die Gabor Shoes AG, Qualitätsmanagement, z. Hd. Herrn Bobbert, Marienbergerstr. 31, 83024 Rosenheim, Deutschland, zurückgeschickt werden.