Verfahrensdiagramm (vereinfacht)

gegen Verlust und Mietausfall. Geht eine Anlage verloren, erhält der Investor in Höhe seiner Miteigentumsanteile ei- nen gleichwertigen Ersatz. Die Kosten der ...
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EWR Umwelttechnik GmbH

Verfahrensdiagramm (vereinfacht)

Kaufpreis

gegebenenfalls

Vermietung

Weitervermietung

Technische Anlage

Technische Anlage

• Miete vierteljährlich (10%  p. a.) • teilweiser Inflationsausgleich • Rückkauf zu vertraglich vereinbartem Kaufpreis

• quotale Abtretung der Ansprüche gegen Dritte aus der Nutzung

4,5 Jahre Investor / Käufer

Erlöse EWR Verkäufer / Mieter

Kauf und Miete Der Investor erwirbt ideelle Miteigentumsanteile an der im jeweiligen Angebot näher beschriebenen technischen Anlage (nachfolgend „Anlage“ genannt) von der EWR Umwelttechnik GmbH in Trier (nachfolgend „EWR“ genannt). Bei dem Kaufpreis handelt es sich um den reinen Kaufpreis für den erworbenen Bruchteil an der technischen Anlage. Standortbeschaffungs- und Aufbereitungskosten gehen zu Lasten der EWR. Anschließend vermietet der Investor, zusammen mit den übrigen Miteigentümern, die Anlage wiederum an die EWR. Diese hat das Recht, die Anlage weiter zu vermieten. Die Höhe der vierteljährlichen Mietraten, deren Fälligkeit und die Mietdauer sind vertraglich festgelegt.

Stand: Juli 2014

Sicherungsabtretung Um die Ansprüche des Investors auf Mietzahlung abzusichern, verpflichtet sich die EWR, ihre künftigen Ansprüche gegen Dritte aus der Nutzung der jeweiligen Anlage an den Investor anteilig in Höhe seines quotalen Miteigentums an der Anlage abzutreten.

Betreiber / Untermieter

Rückerwerb Nach Ablauf des Mietvertrages kauft die EWR die Miteigentumsanteile des Investors zu einem bereits bei Vertragsabschluss festgelegten Preis zurück. Versicherung / Wartung / Instandhaltung Die Anlage wird branchenüblich versichert – insbesondere gegen Verlust und Mietausfall. Geht eine Anlage verloren, erhält der Investor in Höhe seiner Miteigentumsanteile einen gleichwertigen Ersatz. Die Kosten der Versicherung gehen zu Lasten des Mieters, der auch für die Wartung und Instandhaltung und die damit im Zusammenhang stehenden Kosten verantwortlich ist. Dies ist eine Kurzübersicht, die mit größter Sorgfalt erstellt wurde. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben kann jedoch keine Haftung übernommen werden. Rechtlich verbindlich ist allein der Kauf-, Miet- und Rückerwerbsvertrag.

Gewinn für Investor und Umwelt!

www.ewr-umwelttechnik.de