Veränderungen in den Gottesdienstzeiten und der

vor 3 Tagen - umgekehrt. Gottesdienste an Sonn- und. Festtagen. Verklärung Christi Oy. St. Ulrich Wertach. „gerade“ Monate. (Juni, August usw.) 10.30 Uhr.
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Veränderungen in den Gottesdienstzeiten und der Gottesdienstgestaltung ab Ostermontag Wortgottesfeiern Nach eingehenden Beratungen in den Pfarrgemeinderäten und dem Pastoralrat haben wir uns zu folgenden Veränderungen in Bezug auf die Gottesdienstordnung entschieden. An Sonn – und Festtagen werden Gottesdienste, zu denen kein Priester verfügbar ist, von den Gottesdienstbeauftragten der jeweiligen Pfarrei vorbereitet und geleitet. Anderenfalls müssten sie entfallen. Das betrifft insbesondere die Gottesdienste um 9.00 Uhr, wo wir öfter einen Engpass haben.

Neue Gottesdienstzeiten Um die Lasten zwischen den Pfarreien gerechter zu verteilen, haben sich die Verantwortlichen der Pfarreien Oy und Wertach darauf geeinigt, dass auch hier (wie bei allen anderen Pfarreien der Pfarreiengemeinschaft) ein monatlicher Wechsel stattfindet. Bis auf weiteres wird also in den „ungeraden“ Monaten (Mai, Juli, September usw.) in Oy der Sonn- und Festtagsgottesdienst um 9.00 Uhr stattfinden und in Wertach um 10.30 Uhr - und in den „geraden“ Monaten (Juni, August, Oktober usw.) umgekehrt. Gottesdienste an Sonn- und Festtagen „gerade“ Monate (Juni, August usw.) „ungerade“ Monate (Mai, Juli usw.)

Verklärung Christi Oy

St. Ulrich Wertach

10.30 Uhr

9.00 Uhr

9.00 Uhr

10.30 Uhr

Es ist davon auszugehen, dass jede Pfarrei zukünftig in den Monaten, wo die Sonntagsgottesdienste um 9.00 sind, in unregelmäßiger Reihenfolge ein bis zwei durch die örtlichen Teams geleitete Wortgottesfeiern haben werden. Das ersehen Sie bitte aus dem Kirchenanzeiger. Ebenso wird dort vermerkt, ob die Wortgottesfeier mit Austeilung der Kommunion stattfindet oder nicht. Sie werden also im Kirchenanzeiger künftig folgende Varianten lesen:  

Eucharistiefeier Wortgottesfeier mit/ohne Kommunionausteilung

Weiterhin werden in der Pfarreiengemeinschaft an Sonntagen je nach Möglichkeit der Priester meistens sechs Eucharistiefeiern stattfinden. In Zeiten von Urlaub, Krankheit etc. aber gelegentlich auch weniger. Hier möchte ich unseren Ruhestandsgeistlichen und aushelfenden Priestern auch ganz herzlich für ihren Dienst und ihre Mithilfe danken!

Intentionen (Messe für …) Die kirchenrechtliche Regelung besagt, dass nur die erste Intention vor Ort in der jeweiligen Messe gefeiert wird. Die anderen Intentionen werden seit jeher an andere Institutionen, Klöster etc. in der ganzen Welt weitergereicht, wo diese Messen dann gefeiert werden. Die erste Intention am Sonntag bezieht sich nach der Vorschrift immer auf alle „Lebenden und Verstorbenen der Pfarrei“, die weiteren Intentionen werden in das Gedenken einbezogen. So werden Sie zukünftig im Kirchenanzeiger korrekt lesen:    

Bei der Sonntagsmesse: „Für die Lebenden und Verstorbenen der Pfarrei, außerdem gedenken wir…“ Bei der Wortgottesfeier am Sonntag: „Wir gedenken der Lebenden und Verstorbenen der Pfarrei, außerdem…“ Bei der Messe am Werktag: „ Für… außerdem gedenken wir…“ Bei der Wortgottesfeier am Werktag: „Wir gedenken… „

Bei der Annahme von Messintentionen werden wir Sie auf Wortgottesfeiern möglichst hinweisen, damit Sie das bei der Terminwahl berücksichtigen können.

Ausbildung der Gottesdienstbeauftragten Bei einem Treffen kamen bereits 25 Gläubige aus den Pfarreien zusammen, von denen bereits 18 die notwendige Ausbildung und Beauftragung besitzen. Für die weiteren Interessierten werden wir in diesem Jahr noch in Zusammenarbeit mit der Diözese Augsburg einen entsprechenden Kurs anbieten. Voraussetzung für die Teilnahme an der Ausbildung und die anschließende bischöfliche Beauftragung ist die Befürwortung durch den Pfarrgemeinderat und den Pfarrer.

Für die regen Beratungen und die Bereitschaft, Veränderungen mitzutragen, möchte ich mich bei allen Ehrenamtlichen herzlich bedanken bitte auch alle Gläubigen um Verständnis und Unterstützung für diesen Schritt.

Es grüßt Sie herzlich

Pfr. Roland Högner