Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz ...

15.12.2015 - Das gegenständliche Engagement wurde zum 30.06.2014 mit einer Einzelwertberichtigung in Höhe von. EUR 90 Mio versehen.
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Wien, 15. Dezember 2015

Veröffentlichung gemäß § 5 Abs. 2 Rechnungslegungs-Kontrollgesetz (RL-KG) Im Konzernabschluss zum 31.12.2013 wurde im Rahmen der Kreditbewertung gegenüber einer Gruppe verbundener Kunden eine notwendige Einzelwertberichtigung in Höhe von mindestens EUR 86 Mio nicht erfasst. Dies verstößt gegen lAS 39.63, wonach der Verlustbetrag als Differenz zwischen dem Buchwert des Vermögenswertes und dem Barwert der erwarteten künftigen Cashflows ergebniswirksam zu erfassen ist. Da dieses Gesamtengagement seitens der Bank zu diesem Zeitpunkt nicht als notleidend eingestuft wurde, ist die zurechenbare Portfoliowertberichtigung um EUR 11 Mio zu hoch ausgewiesen. Im Konzernabschluss zum 31.12.2013 wurde somit sowohl das Jahresergebnis vor Steuern als auch das Eigenkapital um mindestens EUR 75 Mio zu hoch ausgewiesen. Das gegenständliche Engagement wurde zum 30.06.2014 mit einer Einzelwertberichtigung in Höhe von EUR 90 Mio versehen. Der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2014 ist daher insofern fehlerhaft, als aufgrund der verspätet erfolgten Erfassung der Wertminderung erst im Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2014 das Halbjahresergebnis 2014 vor Steuern um rund EUR 75 Mio zu niedrig ausgewiesen wurde. Folglich sind der Konzernabschluss zum 31.12.2013 und der Halbjahresfinanzbericht zum 30.06.2014 der Erste Group Bank AG fehlerhaft.

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