Unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen

2 Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG, Inkrafttreten 1.1.2018) erhoben, dessen Maximum 2.3 Rp./kWh beträgt.
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TA R I F E – N E T Z N U T Z U N G

Unterbrechbare oder steuerbare Anwendungen

Diese Zusatzprodukte richten sich an Kunden, die in der Regel auf Nieder­ spannung (NS) angeschlossen sind und an derselben Abgabestelle bereits ein Netznutzungsprodukt der BKW beziehen.

Produktzuordung Zusatzprodukt NS UR (unterbrechbar) NS UR ist für Kunden mit fest angeschlossenen Geräten und Anlagen, die während der Hochtarifzeit für zweimal zwei Stunden durch die BKW unterbrochen werden können. Das Zusatzprodukt kann nur beansprucht werden, wenn es die Netzverhältnisse der BKW erlauben. Die Anpassung der Installation geht zulasten des Kunden.

Zusatzprodukt NS SR (steuerbar) NS SR gilt für Kunden mit Zentralspeicherheizungen mit einem jährlichen Energiebezug ab 10 000 kWh. Der Energie­ bezug erfolgt nach einem werkgesteuerten Programm. NS SR wird nicht mehr angeboten. Für werkgesteuerte Anlagen, die dieses Produkt bereits haben, bleibt es gültig.

Beispiele für unterbrechbare Anlagen sind: bewilligte Wärmepumpen, Grossboiler und andere Geräte, deren Stromverbrauch unterbrochen werden kann.

Tarifinformationen

Tarifinformationen exkl. MWSt

inkl. MWSt

84.00

90.72

Arbeitstarif Hochtarif 7–21 Uhr (Rp. / kWh)

7.25

7.83

Arbeitstarif Ergänzungsladung (EL) (Rp. / kWh)

Arbeitstarif Niedertarif 21–7 Uhr (Rp. / kWh)

4.90

5.29

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

0.32

0.35

Offen

Offen

0.50

0.54

NS UR Grundtarif (CHF / a)

Abgabe an die Gemeinde3

inkl. MWSt

84.00

90.72

7.25

7.83

Arbeitstarif Programmladung (PL) (Rp. / kWh)

4.00

4.32

Systemdienstleistungen Swissgrid1 (Rp. / kWh)

0.32

0.35

Offen

Offen

0.50

0.54

NS SR

Abgaben (Rp. / kWh) Gesetzliche Förderabgabe2

exkl. MWSt

Grundtarif (CHF / a)

Abgaben (Rp. / kWh) Gesetzliche Förderabgabe2 Abgabe an die Gemeinde3

Die BKW erhebt bei den Kunden die von der Swissgrid in Rechnung gestellten Kosten der allgemeinen Systemdienstleistungen (SDL) für das Übertragungsnetz. Die gesetzliche Förderabgabe wird über einen Netzzuschlag (gemäss Art. 35 EnG, Inkrafttreten 1.1.2018) erhoben, dessen Maximum 2.3 Rp./kWh beträgt. Die Höhe für 2018 legt der Bundesrat im Herbst 2017 fest. In der Abgabe enthalten ist u. a. die Einspeisevergütung zur Förderung erneuerbarer Energien. 3 Ob und in welcher Höhe die Gemeindeabgabe erhoben wird, ist von der jeweiligen Gemeinde abhängig. Siehe Gemeindeabgabeliste unter www.bkw.ch/gemeindeabgabe 1 2

Bei den Tarifen inkl. 8 % MWSt handelt es sich um kaufmännisch gerundete Angaben.

Ergänzende Erläuterungen

Ausrüstung der Messstelle

Einschränkung NS UR und NS SR sind mit Eigenverbrauch nicht möglich.

Für NS UR In der Regel Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Die Energie wird auf Niederspannung (0.4 kV) abgegeben und mit einem separaten Zähler gemessen.

NS SR – Für das Zusatzprodukt NS SR finden keine Tarifzeiten Anwendung. – Ergänzungsladungen bis maximal 10 % der Gesamtladung werden zum Tarif der Programmladung in Rechnung gestellt. Bei Ergänzungsladungen über 10 % der Gesamt­- ladung werden die ersten 10 % zum Tarif der Programm-­ ladung und der Rest zum Tarif der Ergänzungsladung in Rechnung gestellt.

N17D4018

Messstandard Durch die BKW genehmigter Netzzugang: Die Messstelle ist zwingend mit einer Lastgangzählung (4 Quadranten) mit Fernauslesung auszurüsten. In diesem Fall entfällt der Grundtarif und es wird ein Tarif für Messung und Abrechnung in Rechnung gestellt.

BKW Energie AG Viktoriaplatz 2 3013 Bern www.bkw.ch

Gültigkeit Tarife gültig ab 1. Januar 2018

Für NS SR In der Regel Doppeltarifmessung mit Tarifumschaltung. Die BKW stellt die erforderliche Messeinrichtung zur Verfügung. Das Überwachungsgerät für die Aufladung und die zugehöri­ gen Messfühler bilden einen integrierenden Bestandteil der Messeinrichtung und unterliegen denselben Bestimmungen. Die Energie wird in der Regel auf Niederspannung (0.4 kV) abgegeben und mit einem separaten Zähler mit zwei Zählwer­ ken gemessen. Das Zählwerk 1 misst die werkgesteuerte Programmladung des Wärmespeichers, das Zählwerk 2 die Ergänzungsladung.

­Ergänzende Bestimmungen Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ­Netzanschluss und Netznutzung der BKW Energie AG. Weitere Informationen unter www.bkw.ch/info