Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in Kooperationsländern des BMZ Estland Lettland Grönland
Finnland Russland Ungarn Schweden Kroatien Kaliningrad Dänemark (Russland) Slowenien Irland England Polen Slowakei NiederUkraine lande Tschechien Belgien Frankreich Kasachstan Moldau Rumänien Bundesrepublik Italien Deutschland Serbien Schweiz Bulgarien Georgien Usbekistan Kirgisistan Kosovo Österreich AserbaiSpanien Armenien dschan Portugal Turkmenistan Tadschikistan Türkei Montenegro BosnienMazedonien Albanien Herzegowina Zypern Syrien Afghanistan Griechenland Libanon Iran Irak Tunesien Marokko Israel Jordanien Norwegen
Kanada
Vereinigte Staaten von Amerika
Algerien Kuba
Guatemala El Salvador
Venezuela Kolumbien
Oman
Niger
Tschad
Sudan
Peru
Burkina Dschibuti Gambia Faso Guinea Guinea-Bissau Südsudan Nigeria Côte ZentralSierra Leone d’Ivoire Äthiopien afrikanische Ghana Kamerun Republik Liberia Togo Somalia Kongo Uganda Benin Kenia Gabun ÄquatorialD.R. Kongo guinea Ruanda
Angola
100 bis 149 über 150 keine Daten kein Kooperationsland
Quellen: UN Inter-Agency Group for Child Mortality Estimation, Levels and Trends in Child Mortality Report 2013
Indien
Südkorea
Japan
China Bhutan Taiwan
Bangladesch Myanmar Laos Thailand Kambodscha Vietnam
Philippinen
Sri Lanka Malaysia
Indonesien
Burundi
Papua-Neuguinea
Namibia
Malawi Sambia
Mosambik
Simbabwe Botswana
Madagaskar
Paraguay
Chile
Vereinigte Arabische Emirate
Nepal
Nordkorea
Der Zugang zu effektiven Ge sundheitsdienstleistungen ist in Kambodscha insbesondere für Arme zumeist nicht gewährleis tet. Eine Patientenrechts-Charta, die das vom BMZ geförderte Gesundheitsprogramm in Kambodscha entwickelt hat, informiert Patienten über ihre Rechte und sensibilisiert Gesundheitsdienstleister über ihre Pflichten. Dies hat die Qualität der Dienstleistungen deutlich verbessert, medizini sches Personal behandelt arme Patienten seitdem respektvoller und professioneller.
Timor-Leste
Brasilien
Bolivien
Pakistan
Mongolei
Jemen
Eritrea
Tansania
Swasiland
Argentinien
Darstellung der Umsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten anhand des Proxyindikators Kindersterblichkeit der unter 5-Jährigen pro 1.000 Lebendgeburten
Guyana Suriname FranzösischGuayana
Ecuador
Legende
** 0 bis 9 10 bis 19 20 bis 39 40 bis 99
Mali
Senegal
Nicaragua
Panama
Seit 2005 richtet sich das BMZ-Pro gramm zur Förderung von Q ualität in der Grundbildung (PACE) am Menschenrecht auf Bildung aus. Dank eines speziell entwickelten E-Learning Kurses werden beispiels weise Beamte aus dem Bildungs ministerium sensibilisiert und fortgebildet, wie das Recht auf Bildung insbesondere für indigene Kinder umgesetzt werden kann. Dies erfordert eine kulturell ange passte Bildung, die der sprachlichen Vielfalt Rechnung trägt.
Mauretanien
Jamaika
Costa Rica
Interkulturelle und bilinguale Bildung für indigene Kinder in Guatemala
Ägypten
Kuwait Palästinensische Gebiete Bahrain Saudi-Arabien
Haiti Dominikanische Republik
Belize Honduras
Libyen
West sahara
Mexiko
Bessere Umsetzung des Menschenrechts auf Gesundheit in Kambodscha
Litauen Weißrussland
Island
Südafrika Uruguay
Lesotho
Zugang zu Trinkwasser auch für die Ärmsten in Kenias Städten Mit Förderung durch das BMZ hat das kenianische Wasserministerium seine Wassersektorreform syste matisch am Menschenrecht auf Wasser ausgerichtet. Wasserkioske ermöglichen der armen städtischen Bevölkerung leichten Zugang zu Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen. Ein gestaffeltes Tarifsystem für Hausanschlüsse sowie ein Beschwerdesystem der Wasserver sorger sind weitere Maßnahmen, um das Menschenrecht auf Wasser umzusetzen und einzufordern.
Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte: Der Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Der Sozialpakt ist 1976 in Kraft getreten und für alle Vertragsstaaten rechtlich bindend. Der 1985 gegründete Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht seine Umsetzung. Die durch den Sozialpakt garantierten Rechte sind vor allem folgende: Artikel 1 Recht der Völker auf Selbstbestimmung Artikel 2 Recht auf diskriminierungsfreie Gewährleistung und schritt weise Verwirklichung der im Sozialpakt verankerten Rechte Artikel 3 Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau Artikel 6 Recht auf Arbeit Artikel 7 Recht auf gerechte und würdige Arbeitsbedingungen Artikel 8 Recht, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, Streikrecht Artikel 9 Recht auf soziale Sicherung
Artikel 10 Recht auf Familie und Ehe, Schutz von Kindern Artikel 11 Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung Artikel 12 Recht auf körperliche und geistige Gesundheit Artikel 13 Recht auf Bildung Artikel 14 Grundsatz des unentgeltlichen Zugangs zur Grundschule Artikel 15 Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und wissenschaft lichen Fortschritt
Australien
Neuseeland
IMPRESSUM Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Redaktion BMZ, Referat Menschenrechte, Gleichberechtigung der Geschlechter, Kultur und Entwicklung Stand Dezember 2013 Grafische Gestaltung EYES-OPEN, Berlin
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