Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in ...

Wasserkioske ermöglichen der armen städtischen ... Artikel 10 Recht auf Familie und Ehe, Schutz von Kindern. Artikel 11 Recht ... Bildung für indigene Kinder in.
575KB Größe 18 Downloads 344 Ansichten
Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte in ­Kooperationsländern des BMZ Estland Lettland Grönland

Finnland Russland Ungarn Schweden Kroatien Kaliningrad Dänemark (Russland) Slowenien Irland England Polen Slowakei NiederUkraine lande Tschechien Belgien Frankreich Kasachstan Moldau Rumänien Bundesrepublik Italien Deutschland Serbien Schweiz Bulgarien Georgien Usbekistan Kirgisistan Kosovo Österreich AserbaiSpanien Armenien dschan Portugal Turkmenistan Tadschikistan Türkei Montenegro BosnienMazedonien Albanien Herzegowina Zypern Syrien Afghanistan Griechenland Libanon Iran Irak Tunesien Marokko Israel Jordanien Norwegen

Kanada

Vereinigte Staaten von Amerika

Algerien Kuba

Guatemala El Salvador

Venezuela Kolumbien



Oman

Niger

Tschad

Sudan

Peru

Burkina Dschibuti Gambia Faso Guinea Guinea-Bissau Südsudan Nigeria Côte ZentralSierra Leone d’Ivoire Äthiopien afrikanische Ghana Kamerun Republik Liberia Togo Somalia Kongo Uganda Benin Kenia Gabun ÄquatorialD.R. Kongo guinea Ruanda

Angola

100 bis 149 über 150 keine Daten kein Kooperationsland

Quellen: UN Inter-Agency Group for Child Mortality Estimation, Levels and Trends in Child Mortality Report 2013

Indien

Südkorea

Japan

China Bhutan Taiwan

Bangladesch Myanmar Laos Thailand Kambodscha Vietnam

Philippinen

Sri Lanka Malaysia

Indonesien

Burundi

Papua-Neuguinea

Namibia

Malawi Sambia

Mosambik

Simbabwe Botswana

Madagaskar

Paraguay

Chile

Vereinigte Arabische Emirate

Nepal

Nordkorea

Der Zugang zu effektiven Ge­ sund­heits­dienstleistungen ist in Kambodscha insbesondere für ­Arme zumeist nicht gewährleis­ tet. Eine Patientenrechts-Charta, die das vom BMZ geförderte Gesundheits­programm in ­Kambodscha ent­wickelt hat, informiert Patienten über ihre Rechte und sensibilisiert ­Gesundheitsdienstleister über ihre Pflichten. Dies hat die ­Qualität der Dienstleis­tungen deutlich verbessert, medizini­ sches Personal behandelt arme Patienten seitdem respektvoller und professioneller.

Timor-Leste

Brasilien

Bolivien

Pakistan

Mongolei

Jemen

Eritrea

Tansania

Swasiland

Argentinien

Darstellung der Umsetzung von wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechten anhand des Proxyindikators Kindersterblichkeit der unter 5-Jährigen pro 1.000 Lebendgeburten



Guyana Suriname FranzösischGuayana

Ecuador

Legende

** 0 bis 9 10 bis 19 20 bis 39 40 bis 99

Mali

Senegal

Nicaragua

Panama

Seit 2005 richtet sich das BMZ-Pro­ gramm zur Förderung von Q ­ ualität in der Grundbildung (PACE) am Menschenrecht auf ­Bil­dung aus. Dank eines speziell ent­wickel­ten E-Learning Kurses werden beispiels­ weise Beamte aus dem Bildungs­ ministerium sensibilisiert und fortgebildet, wie das Recht auf ­Bildung ins­besondere für indigene Kinder umgesetzt werden kann. Dies erfordert eine kulturell ange­ passte Bildung, die der sprachlichen Vielfalt Rechnung trägt.

Mauretanien

Jamaika

Costa Rica

Interkulturelle und bilinguale Bildung für indigene Kinder in Guatemala

Ägypten

Kuwait Palästinensische Gebiete Bahrain Saudi-Arabien

Haiti Dominikanische Republik

Belize Honduras

Libyen

West­ sahara

Mexiko

Bessere Umsetzung des ­Menschenrechts auf Gesundheit in Kam­bodscha

Litauen Weißrussland

Island

Südafrika Uruguay

Lesotho

Zugang zu Trinkwasser auch für die Ärmsten in Kenias Städten Mit Förderung durch das BMZ hat das kenianische Wasserministerium seine Wassersektorreform syste­ matisch am Menschenrecht auf Wasser ausgerichtet. Wasserkioske ermöglichen der armen städtischen Bevölkerung leichten Zugang zu Trinkwasser zu erschwinglichen Preisen. Ein gestaf­feltes Tarifsystem für Haus­anschlüsse sowie ein ­Beschwerdesystem der Wasserver­ sorger sind weitere Maßnahmen, um das Menschenrecht auf Wasser umzusetzen und einzufordern.

Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte: Der Sozialpakt (Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte) Der Sozialpakt ist 1976 in Kraft getreten und für alle Vertragsstaaten rechtlich bindend. Der 1985 gegründete Ausschuss für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte überwacht seine Umsetzung. Die durch den Sozialpakt garantierten Rechte sind vor allem folgende: Artikel 1 Recht der Völker auf Selbstbestimmung Artikel 2 Recht auf diskriminierungsfreie Gewährleistung und schritt­ weise ­Verwirklichung der im Sozialpakt verankerten Rechte Artikel 3 Recht auf Gleichberechtigung von Mann und Frau Artikel 6 Recht auf Arbeit Artikel 7 Recht auf gerechte und würdige Arbeitsbedingungen Artikel 8 Recht, Gewerkschaften zu gründen oder beizutreten, ­Streikrecht Artikel 9 Recht auf soziale Sicherung

Artikel 10 Recht auf Familie und Ehe, Schutz von Kindern Artikel 11 Recht auf einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich ­ausreichender Ernährung, Bekleidung und Unterbringung Artikel 12 Recht auf körperliche und geistige Gesundheit Artikel 13 Recht auf Bildung Artikel 14 Grundsatz des unentgeltlichen Zugangs zur Grundschule Artikel 15 Recht auf Teilhabe am kulturellen Leben und wissenschaft­ lichen ­Fortschritt

Australien

Neuseeland

IMPRESSUM Herausgeber Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) Redaktion BMZ, Referat Menschenrechte, ­Gleichberechtigung der Geschlechter, Kultur und Entwicklung Stand Dezember 2013 Grafische Gestaltung EYES-OPEN, Berlin

Diese kartografische Darstellung dient nur dem informativen Zweck und beinhaltet keine völkerrecht­liche Anerkennung von Grenzen und G ­ ebie­ten. Das BMZ übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit oder Vollständigkeit des bereitgestellten Karten­ materials. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Benutzung entstehen, wird ausgeschlossen.