TOP 30: Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen ... - Bundesrat

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Erläuterung, 920. BR, 14.03.14

TOP 30:

Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Prävention und die Kontrolle der Einbringung und Verbreitung invasiver gebietsfremder Arten COM(2013) 620 final Drucksachen:

679/13 und zu 679/13

Zurzeit gibt es keinen umfassenden EU-Rahmen für den Umgang mit invasiven gebietsfremden Arten. Invasive Arten sind solche Arten, die zunächst durch menschliches Handeln über ökologische Barrieren aus ihrem natürlichen Verbreitungsgebiet heraus verbracht werden, anschließend überleben, sich fortpflanzen und ausbreiten und negative Folgen für die Ökologie ihres neuen Standortes sowie ernste wirtschaftliche und soziale Auswirkungen haben. Derzeit - so die Kommission - gebe es in Europa mehr als 12 000 Arten, die gebietsfremd seien. Bei etwa 15 Prozent davon handele es sich um invasive Arten, und ihre Zahl steige weiter rasch an. Ziel des Verordnungsvorschlags ist es, den Problemen durch Schaffung eines Rahmens für Maßnahmen zur Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen invasiver gebietsfremder Arten auf Biodiversität und Ökosystemdienstleistungen zu begegnen. Außerdem sollen die sozialen und wirtschaftlichen Schäden begrenzt werden. Erreicht werden soll dies durch Maßnahmen zur Gewährleistung eines koordinierten Handelns sowie Konzentration der Mittel auf prioritäre Arten und auf die Verstärkung präventiver Maßnahmen im Einklang mit dem Konzept des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und den Tierund Pflanzengesundheitsregelungen der EU. Konkret sollen diese Ziele gemäß dem Vorschlag durch Maßnahmen erreicht werden, die die absichtliche Einbringung invasiver gebietsfremder Arten in die EU und ihre absichtliche Freisetzung in die Umwelt, die unabsichtliche Einschleppung und Freisetzung solcher Arten, die erforderliche Schaffung eines Frühwarnsystems mit Sofortmaßnahmen sowie die erforderliche Kontrolle der Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten in der Union betreffen. Invasive gebietsfremde Arten haben der Kommission zufolge erhebliche Auswirkungen auf die Biodiversität. Sie seien eine der Hauptursachen für Bio-

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diversitätsverlust und Artensterben und würden diesbezüglich an Bedeutung zunehmen. Hinsichtlich der wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen könnten invasive gebietsfremde Arten Krankheitsüberträger sein oder direkt Gesundheitsprobleme verursachen (z. B. Asthma, Dermatitis und Allergien). Schätzungen zufolge würden durch solche Arten in der EU Kosten von jährlich mindestens zwölf Milliarden Euro entstehen und die Schadenskosten weiter steigen. Die Kommission weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten zwar bereits eine Reihe von Maßnahmen treffen würden, um gegen invasive gebietsfremde Arten vorzugehen, doch seien diese Maßnahmen überwiegend reaktiv und darauf ausgerichtet, bereits aufgetretene Schäden zu minimieren, ohne dass der Prävention oder der Ermittlung und Abwehr neuer Bedrohungen genügend Aufmerksamkeit gewidmet werde. Auf nationaler Ebene getroffene Maßnahmen reichten daher der Kommission zufolge nicht aus, um die Union vor der Bedrohung durch bestimmte solcher Arten zu schützen. Der Bundesrat hat am 8. November 2013 eine Stellungnahme zu der Vorlage beschlossen, vergleiche BR-Drucksache 679/13 (Beschluss). Es ist beantragt worden, die Beratungen mit dem Ziel der Herbeiführung eines Folgebeschlusses wieder aufzunehmen. Die Empfehlungen der Ausschüsse sind aus der Drucksache 679/2/13 ersichtlich.