Teilnahmebedingungen ZWILLING Gewinnspiel - ZWILLING JA ...

18.12.2016 - Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 12. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
155KB Größe 4 Downloads 287 Ansichten
ZWILLING Gewinnspiel „#festlichgeniessen Woche 2“ Die Teilnahme am Gewinnspiel sowie dessen Durchführung richtet sich nach den folgenden Bestimmungen: 1.

Veranstalter des Gewinnspiels ist die ZWILLING J.A. Henckels AG (kurz „ZWILLING“), Grünewalder Straße 14-22, 42657 Solingen.

2.

Dieses Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Dem Teilnehmer sind die Instagram-Nutzungsbedingungen und Richtlinien bekannt.

3.

Das Instagram-Profil der Teilnehmer muss öffentlich einsehbar sein.

4.

Die Teilnahme an dem Gewinnspiel ist auf volljährige Teilnehmer beschränkt, die ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland oder Österreich haben. Ausgeschlossen von der Teilnahme am Gewinnspiel sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ZWILLING Gruppe sowie deren Angehörige.

5.

Das Gewinnspiel findet vom 12.12.2016 – 18.12.2016 statt. Zur Teilnahme am Gewinnspiel muss der Teilnehmer ein Bild zum Thema „die liebsten Weihnachtskochrezepte“ hochladen, welches den ZWILLING Instagram Account @zwilling_de markiert und die Hashtags #festlichgeniessen und #zwillingkocht vorweist. Damit der Beitrag für den ZWILLING Instagram Account sichtbar ist, muss das Profil des Teilnehmers auf „öffentlich“ gestellt sein. Andernfalls kann dieser nicht bei der Gewinnerauslosung berücksichtigt werden.

6.

Kommentare, die gegen die Instagram Richtlinien, deutsches Recht und die gute Sitte verstoßen werden nach Kenntnisnahme ohne Ankündigung entfernt. Der Autor ist damit vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Ebenfalls untersagt sind etwaige Links auf andere Webseiten oder sonstige werbliche Hinweise.

7.

Teilnahmeschluss ist der 18.12.2016. Gewinnen können alle Teilnehmer einen von drei Kochtöpfen aus der Serie ZWILLING Prime.

8.

Der Gewinner wird binnen 3 Tagen nach Gewinnspiel-Ende von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des ZWILLING Marketing-Teams nach dem Zufallsprinzip ermittelt und auf der ZWILLING InstagramSeite bekannt gegeben. Dabei wird der Instagram-Namen des Gewinners genannt. Der Gewinner muss sich innerhalb von 5 Tagen über eine private Nachricht an die ZWILLING Deutschland Instagram Seite mit seinen Adressdaten melden. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, wird ein neuer Gewinner unter allen Teilnehmern ermittelt.

9.

ZWILLING behält sich vor, die Gewinner und deren Gewinn namentlich (Beispiel: Manfred M. aus Musterstadt) auf ihrer Internetseite, im Newsletter oder auf der Firmenpräsenz auf Instagram zu benennen (ohne Angaben der Adresse oder weiterer Angaben). Die Bekanntgabe der Gewinner auf der Internetseite erfolgt ohne Gewähr. Der Teilnehmer erklärt sich mit dieser Form der Veröffentlichung einverstanden. Hinsichtlich der Verwendung personenbezogener Daten gilt des Weiteren Punkt 10 der Teilnahmebedingungen.

10.

ZWILLING behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel anzupassen, zu ändern oder abzubrechen, falls die Notwendigkeit besteht. Dem Teilnehmer stehen im Falle einer Modifizierung, Aussetzung oder Beendigung des Wettbewerbs durch ZWILLING keinerlei Ersatzansprüche gegen ZWILLING zu.

11.

Die vom Teilnehmer übermittelten personenbezogenen Daten werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen von ZWILLING nur für die Dauer des Gewinnspiels und dessen Abwicklung gespeichert und anschließend – vorbehaltlich handelsrechtlicher oder anderer gesetzlichen Aufbewahrungsfristen – gelöscht. Es werden keine Daten an Dritte weitergegeben, unberührt hiervon bleibt eine mögliche Weitergabe von personenbezogenen Daten zur Auftragsdatenverarbeitung im Sinne des § 11 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).

12.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.