Tag des Pferdes Sonntag, 01. Mai 2016 in Grangeneuve, Posieux

Qualifikationsprüfung FM/HF. Stufe 1 Einsteiger. Wertung: B. 40 s. unten. Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00. Depot für die Startnummer). 6 01.05.2016 ...
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Journée du cheval - Tag des Pferdes Sonntag, 01. Mai 2016 in Grangeneuve, Posieux Veranstalter OK-Präsident Chef Dienste OK-Sekretärin Jurypräsident Nennschluss

Haflingerverein Freiburg Aebischer Wendelin, Bösingen Aebischer Wendelin, Bösingen (079 395 88 80) Linder Kathrin, Brünisried Daniel Wüthrich, Gerzensee 04.04.2016

Parcoursbauer Veterinär Arzt

Perrin Daniel, Pailly Trachsel Paul, St. Antoni Graubner Claudia, Bern Schumacher Jean-Daniel, Bourguillon

Nr. Datum Kategorie 1 01.05.2016 S Hindernisfahren Stufe 4 BLMS Einspänner Pferde und Ponys 2 01.05.2016 S Hindernisfahren Stufe 4 BLMS Zweispänner Pferde und Ponys 3 01.05.2016 S Hindernisfahren Stufe 4 BLMS mit 2-3 fixen Hindernissen Einspänner Pferde und Ponys 4 01.05.2016 S Hindernisfahren Stufe 4 BLMS mit 2-3 fixen Hindernissen Zweispänner Pferde und Pony 5 01.05.2016 D Gymkhana Qualifikationsprüfung FM/HF Stufe 1 Einsteiger 6 01.05.2016 D Gymkhana Qualifikationsprüfung FM/HF Stufe 2 Fortgeschrittene 7 01.05.2016 D Gymkhana Qualifikationsprüfung FM/HF Stufe Top Elite 8 01.05.2016 D Gymkhana leicht

Details Lizenzen: FB,FL,FM,FS

NG 40

Preise Natural/100/80/60

Lizenzen: FB,FL,FM,FS

40

Natural/100/80/60

Lizenzen: FB,FL,FM,FS

40

Natural/100/80/60

Lizenzen: FB,FL,FM,FS

40

Natural/100/80/60

Wertung: B

40

s. unten

Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer)

Wertung: B

40

s. unten

Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer)

Wertung: B

40

s. unten

Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer)

Wertung: B

40

s. unten

9 01.05.2016 D Gymkhana leicht Junioren (Jahrgang 2002 und jünger) 10 01.05.2016 D Gymkhana Führzügelklasse (Jahrgang 2008 und jünger) 11 01.05.2016 D Gymkhana schwer

Wertung: B

40

s. unten

Wertung: B

40

s. unten

Wertung: B

40

s. unten

Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer)

30

s. unten

12 01.05.2016 D Geländeritt

Bemerkungen Wertung A. Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Wertung A. Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Wertung B. Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) Wertung B. Nenngeld Fr. 40.00 (Fr. 30.00 und Fr. 10.00 Depot für die Startnummer)

Prov. Zeitplan

Prüfungen Nr. 1, 2, 5, 8, 9, 10 und 12 morgens / Prüfungen Nr. 3, 4, 6, 7 und 11 nachmittags

Anmeldung

www.fnch.ch oder mit beiliegendem Formular an Kathrin Linder, Rüdeweidweg 39, 1719 Brünisried, Tel. 079 380 38 22, E- Mail [email protected] . Prüfung 1 - 11 Fr. 40.00 (inkl. Fr. 10.00 Depot für die Startnummer) und Prüfung 12 Fr. 30.00 zahlbar bis 4. April 2016 an Postfinance, Konto 17-187635-0, IBAN CH02 0900 0000 1718 7635 0, zu Gunsten Haflingerverein Freiburg, 3178 Bösingen (mit Vermerk: Name des Startenden). Die Anmeldung ist erst nach Bezahlung des Startgeldes gültig. . Prüfung 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 und 11: Plakette an 50% der Teilnehmer und Naturalpreise an min. 50 % der Teilnehmer - Prüfung 9 und 10: Plakette und Flots an alle Teilnehmer und Naturalpreise an min. 50% der Teilnehmer - Prüfung 12: Plakette an alle Teilnehmehmer und Naturalpreise an min. 50% der Teilnehmer . Kopfbedeckung, Handschuhe, Bockdecke und Peitsche sind obligatorisch. Das Fahrzeug muss strassentauglich sein (Bremse, keine Sulkys). Bei den Prüfungen 1 und 2 ist ein Beifahrer obligatorisch. Bei den Prüfungen 3 und 4 ist ein Beifahrer, Rückenschutz und Helm obligatorisch, nur Vollgummireifen. Mindestalter der Pferde für die Prüfung 1 und 2 ist 4 Jahre, für die Prüfung 3 ist 6 Jahre und für die Prüfung 4 ist 5 Jahre. Keine separate Rangliste für Ponys. . Nach dem Schlussgong wird die Punktzahl berechnet. Sollte der Parcours vor der vorgegebenen Zeit beendet sein, wird die Zeit gestoppt. Bei Punktegleichheit ist die Zeit entscheidend. Das Tragen von Reit- oder Velohelm (Western Schale) ist obligatorisch. Keine Sporen und keine mechanische Zäumung, Peitsche erlaubt. Qualifikationsprüfungen FM/HF: 3-jährige Pferde müssen in der Stufe 1 starten, ältere Pferde können bei der ersten Teilnahme Stufe 1 oder Stufe 2 frei wählen. Stufe Top nur durch Qualifikation. . Der Geländeritt geht nicht auf Zeit. Bei den verschiedenen Posten punktet jeder für sich selber, es gibt keine Teamwertung. Bei Punktgleichheit entscheidet das Resultat des letzten Postens. Das Tragen von Reit- oder Velohelm (Western Schale) ist obligatorisch. Keine Brevetpflicht.

Nenngeld

Preise

Fahren

Gymkhana

Geländeritt

Allg. Bestimmungen

Generell gelten die Reglemente und Bestimmungen des SVPS sowie allfällige Spezialreglemente. Alle Prüfungen werden gem. dem Reglement SVPS und dem Reglement für Sport- und Freizeitprüfungen des SHV und des SFZV durchgeführt (Download unter www.fnch.ch, www.fm-ch.ch oder www.haflinger.ch). · Für die Prüfungen 1 - 7 sind das Brevet oder die Lizenz obligatorisch. Für die Prüfungen 1 - 4 muss diese beim SVPS aktiviert sein. · Für die Prüfungen 1 - 7 ist der Pferdepass obligatorisch. Für die Prüfungen 1 - 4 ist der Registereintrag SVPS obligatorisch. · Die Prüfungen 5 - 7 sind offen für Haflinger und Freiberger. Die Prüfungen 1, 2, 3, 4, 8, 9, 10, 11 und 12 sind offen für alle Rassen. · Jedes Pferd darf nur einmal starten pro Prüfung. Ausnahme: in Prüfung Nr. 10 darf jedes Pferd zweimal starten. · Die Skalmaimpfung ist obligatorisch. Nachweis (Pferdepass) muss auf Verlangen vorgewiesen werden können. · Der Organisator behält sich vor, Prüfungen mit einer ungenügenden Anzahl Nennungen zusammenzulegen, abzusagen oder zeitliche Reihenfolge zu ändern. Wenn es die Wetterverhältnisse erfordern, können Prüfungen gestrichen oder gekürzt werden. · Haftung: der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Unfälle, Krankheiten, Sachschäden und Materialverluste, welche Fahrer, Besitzer, Hilfspersonal oder Pferde betreffen. Gegenüber Dritten besteht nur eine Haftpflicht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. · Ethik: nach jeder Handlung oder Serie von Handlungen, die nach Meinung der Jury oder der Richter klar und ohne Zweifel als Tierquälerei bezeichnet werden kann, wird die Disqualifikation ausgesprochen. · Vergütungen: es werden keine Reiseentschädigungen oder andere Vergütungen an Konkurrenten oder Pferdebesitzer ausbezahlt. Es stehen keine Stallungen zur Verfügung. · Nenngeldrückerstattung nur mit Arztzeugnis, schriftlich und bis spätestens 1 Woche nach der Veranstaltung an das Sekretariat. · Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Die Reihenfolge der Anmeldungen wird berücksichtigt. Registriert: SVPS (2016.8794)