Stellungnahme des Deutschen Bühnenvereins Landesverband Ost ...

Die Kommunen setzen die Kürzungen im Theater- und Orchesterbereich seit nunmehr 23 Jahren durch einen ständigen. Personalabbau um. Seit 1990 wurden ...
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Deutscher Bühnenverein Landesverband Ost

Stellungnahme des Deutschen Bühnenvereins Landesverband Ost zum ersten Entwurf des Kulturkonzepts der Landesregierung 1. Der erste Entwurf eines Kulturkonzepts der Landesregierung stellt unter anderem fest, dass Theater und Orchester ein unverzichtbarer Bestandteil der öffentlichen Kultur Sachsen-Anhalts sind und bleiben sollen. Daraus leitet sich die Verantwortung zur Förderung durch das Land ab. Dieser Verantwortung soll wie bisher durch eine Förderung der kommunalen Träger, also der Städte und Landkreise, nachgekommen werden. Das Land möchte weiterhin an langfristigen Förderverträgen festhalten. Die Langfristigkeit der Förderverträge ist von besonderer Wichtigkeit. Sie gibt sowohl den Kommunen als auch den Einrichtungen selbst eine Planungssicherheit, die für die Erfüllung ihrer Aufgabe unerlässlich ist. 2. Der Entwurf weist auf Struktur- und Finanzprobleme hin, die es an einzelnen Standorten gebe. Eine Definition des Begriffs „Strukturproblem“ beziehungsweise eine Konkretisierung dessen, was an einzelnen Standorten als Strukturproblem erachtet wird, fehlt. Dabei ist grundsätzlich festzuhalten: Die Theater und Orchester befinden sich seit der Gründung des Landes Sachsen-Anhalt in einer permanenten Strukturanpassung durch ihre Träger und dem Land, die auch mit dem vorgelegten Entwurf und dem Haushaltsplan 2014 immer noch kein Ende finden soll. „Strukturprobleme“ ergeben sich im Bereich der Theater und Orchester in der Regel aus Finanzproblemen. Diese Finanzprobleme entstehen durch eine Diskrepanz zwischen der allgemeinen Kostenentwicklung und den ständig enger gesteckten finanziellen Rahmenbedingungen der Kommunen und des Landes. Die Kommunen setzen die Kürzungen im Theater- und Orchesterbereich seit nunmehr 23 Jahren durch einen ständigen Personalabbau um. Seit 1990 wurden fast die Hälfte der Stellen im Personalbereich der Theater und Orchester in Sachsen-Anhalt abgebaut, zwei Theaterstandorte wurden geschlossen, zwei Theater und drei Orchester wurden fusioniert, zwei Musiktheatersparten geschlossen. Seit vielen Jahren „erhalten“ die meisten Mitarbeiter der Theater und Orchester durch Gehaltsverzichtsleistung von mehreren Mio. Euro jährlich ihre Arbeitsplätze und somit die Theaterstandorte. Diese Gehaltsverzichtsleistungen finden in sogenannten Haustarifverträgen ihren Niederschlag, die zwischen Tarifvertragsparteien in der Regel über einen mehrjährigen Zeitraum vereinbart werden. Die Gehaltsverzichtsleistungen der Mitarbeiter sind mittlerweile ein „fester Finanzierungsbestandteil“ der Theater und Orchester geworden. Ein Missstand, den nicht nur der Kulturkonvent kritisierte, sondern auch der Minister bei der Vorlage seiner Theaterförderpläne anprangerte. Ein Ausweg, um diese Missstände zu beseitigen, zeigt das Konzept nicht auf. Im Gegenteil werden durch die kurzfristig geplante Nichterhöhung bzw. die Kürzung der künftigen Landesförderung diese Missstände verschärft. Die kurzfristige Streichung bzw. Nichterhöhung der für den Betrieb der Einrichtungen erforderlichen Mittel werden von den Kommunen nur schwer aufzufangen sein. Die Kommunen werden wohl nur durch eine Forderung an die Tarifvertragsparteien nach weiter verschärften Haustarifen oder durch erneuten Personalabbau reagieren können. Da das Land die Einrichtung der Haustarife (die an einzelnen Orten bis zu 20% unter den Flächentarifen liegen) zu Recht kritisiert und künftig nicht mehr unterstützen möchte, liegen die Folgen auf der Hand.

Anschrift: Universitätsring 24, 06108 Halle (Saale) Telefon: : (0345) 5110-150; Telefax: (0345) 5110-567 Saalesparkasse : BLZ: 800 537 62; Konto 189 4010 600 www.landesverband-ost.de [email protected]

Deutscher Bühnenverein Landesverband Ost

Dieser Personalabbau kann aufgrund der arbeits- und tarifvertraglichen Verhältnisse nicht sofort umgesetzt werden. Auch ein „Strukturanpassungsfonds“ kann hier keine kurzfristige Abhilfe schaffen. Somit tragen die Kommunen als Arbeitgeber der Theater und Orchester eine erhöhte Last der Finanzierung, die die Finanzlage der Kommunen dramatisch verschärfen würde. An den kleineren Häusern, an denen in den vergangenen Jahrzehnten schon ein erheblicher Personalabbau durchgeführt wurde, stellt sich bei einer weiteren Personalreduzierung die Frage nach ihrer Existenzfähigkeit. Somit sind alle Standorte gefährdet, darunter Eisleben und Dessau bereits ab 2014, andere in den folgenden Jahren. Nach wie vor bleibt im Konzeptentwurf die Frage unbeantwortet, wie die angestrebte dauerhafte Finanzierungssicherheit der Theater- und Orchester mit den im Haushaltsentwurf geplanten Kürzungen funktionieren kann. 3. Für den Deutschen Bühnenverein Landesverband Ost, stellen sich im Übrigen noch einige grundsätzlichen Fragen, die von einem Kulturkonzept angerissen oder möglicherweise sogar beantwortet werden sollten, bevor Strukturmaßnahmen geplant oder gar umgesetzt werden: z. B.: - Besitzt das Land, auch wenn es kein eigenes Theater oder Orchester betreibt, ein kulturelles, wirtschaftliches oder Renommee-Interesse an einer Einrichtung, die über eine überregionale oder sogar bundesweite Strahlkraft verfügen soll? Und wenn ja, wie soll der betreffende kommunale Träger darin unterstützt werden? - Besteht ein besonderes Landesinteresse an den Einrichtungen über die bloße Unterstützung der Kommune hinaus? - Wie können und sollen die Stadttheater und Landesbühnen künftig aus Landessicht ihre Aufgaben erfüllen? - Welche Bedeutung besitzen aus Landessicht die Theater und Orchester im Bereich der (kulturellen) Bildung? Welche Aufgaben erfüllen diese Einrichtungen mittlerweile neben der Kunstvermittlung? Dies betrifft beispielsweise die theater- und musikpädagogische Aufgaben, die an anderer Stelle (Elternhaus, Schulen etc.) nicht oder nicht mehr erfüllt werden (können). Sollen diese Aufgaben weiterhin von Theatern und Orchestern wahrgenommen werden, oder an andere Stellen zurückgegeben werden? Dieser Fragenkatalog ließe sich fortsetzen. 4. Insgesamt ist festzuhalten, dass die Empfehlungen des Schlussberichts des Kulturkonvents für den Bereich Theater- und Orchester bisher noch keinen Eingang in diesen ersten Entwurf des Landeskulturkonzepts gefunden haben. Auch eine Auseinandersetzung mit den im Bericht vorgetragenen Argumenten fehlt bisher. Der Konzeptentwurf nährt die Befürchtung, dass auch weiterhin „Strukturen“ kurzfristig nach Kassenlage und nicht nach tatsächlichem Bedarf geschaffen werden. Deshalb ist an dieser Stelle darauf hinzuweisen, dass der Kulturkonvent empfahl, mögliche Strukturveränderungen intensiv zu prüfen und am tatsächlichen Bedarf zu orientieren, bevor erneute Strukturveränderungen eingeleitet werden. Bei einer Weiterentwicklung des Konzeptentwurfs hin zu einem Strategiepapier stehen sowohl der Bundes- als auch der Landesverband des Deutschen Bühnenvereins weiterhin konstruktiv zur Verfügung.

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