Stellungnahme der ÖH Bundesvertretung zum Vorschlag des

18.10.2012 - vermehrt Situationen der Selbsterfahrung als Unterrichtende z.B. in Form von Schulpraktika angeboten werden und Lehrveranstaltungen ausgebaut werden, in denen theoriegeleitet über die eigene Praxiserfahrung reflektiert werden kann. 1 Vgl. LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen ...
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Wien, 18.10.2012 

Stellungnahme der ÖH Bundesvertretung zum Vorschlag des Entwicklungsrates für  PädagogInnenbildung vom 3.10.2012 sowie zum Positionspapier der Österreichischen  Universitätenkonferenz vom 15.10.2012    Zu  den  aktuellen  Entwicklungen  der  gesetzlichen  Anforderungen  an  die  PädagogInnenbildung  vom  Kindergarten bis zur Matura nimmt die ÖH wie folgt Stellung:     Die ÖH begrüßt das vorliegende verpflichtende Masterstudium für alle PädagogInnen des Elementar‐  und Primarbereiches, sowie für PädagogInnen der allgemeinbildenden Sekundarstufe. Jedoch ist im  Entwurf  des  Entwicklungsrates  das  Studium  der  berufsbildenden  PädagogInnen  ohne  ein  verpflichtendes  Masterstudium  vorgesehen,  was  die  ÖH  so  nicht  hinnehmen  kann.  Die  ÖH  fordert  eine einheitliche, hochwertige Studienstruktur mit verpflichtendem Abschluss auf Masterniveau für  alle PädagogInnen.   Über  die  PädagogInnenbildung  NEU  hinaus  muss  das  verpflichtende  Bachelor‐Master‐Studium  für  ElementarpädagogInnen  ähnlich  wie  beim  LehrerInnendienstrecht  in  einem  zu  schaffenden  österreichweiten Dienstrecht für diese Berufsgruppe verankert werden.     Umfang des Masterstudiums  Die  angemessene  Quantifizierung  der  pädagogischen  Praxis  in  der  Induktionsphase  sowie  der  Masterarbeit  ist  von  Seiten  des  Entwicklungsrats  bisher  nicht  erfolgt.  Die  Auseinandersetzung  mit  dem  Uniko‐Vorschlag  hat  gezeigt,  dass  nur  ein  Masterstudium  mit  120  EC  die  faire  Quantifizierung  dieser Bereiche gewährleisten kann, real den Studienaufwand im Vergleich zum Master mit 90 EC im  Entwurf  des  Entwicklungsrats  jedoch  nicht  erhöht.  Zusätzlich  ist  die  internationale  Vergleich‐  und  Anrechenbarkeit eines Masterstudiums mit 120 EC wesentlich höher als die eines Masters mit 90 EC.  Die ÖH erachtet eine Abgeltung der pädagogischen Praxis im Rahmen der Induktionsphase mit 30 EC  sowie  der  Master‐  bzw.  Diplomarbeit  mit  25  EC  für  sinnvoll.  Darüber  hinaus  muss  die  Induktionsphase Teil des Master‐ bzw. Diplomstudiums sein.     Die  Einbindung  der  Induktionsphase  in  das  Master‐  bzw.  Diplomstudium  ist  unter  mehreren  Gesichtspunkten  sinnvoll:  Die  durchgängige  Absolvierung  des  Studiums  wird  erhöht  sowie  die  Anbindung  der  Studierenden  an  die  Hochschule  während  der  Praxis  der  Induktionsphase   gestärkt.  1

Die  Bezugsdauer  der  Beihilfen  für  Studierenden  während  des  Masterstudiums  wird  durch  die  Ausweisung der Induktionsphase mit 30 EC verlängert.  Trotz  der  Einbindung  der  Induktionsphase  in  das  Masterstudium  muss  die  darin  enthaltene  pädagogische  Praxis  im  Rahmen  eines  Dienstrechts  geregelt  und  bezahlt  werden.  Eine  Verschlechterung  der  Bezahlung  sowie  eine  Erhöhung  der  Unterrichtsverpflichtung  für  Lehramtsstudierende auf über 50 % während der Praxis werden von der ÖH strikt abgelehnt.     Eine  PädagogInnenbildung  mit  330  EC  umfasst  im  Detail  somit  ein  Bachelorstudium  bzw.  1.  Studienabschnitt  mit  240  EC,  an  welches  direkt  das  Masterstudium  bzw.  der  2.  Studienabschnitt  inklusive  begleiteter  Induktionsphase  im  Gesamtumfang  von  120  EC  anschließt.  Das  von  der  ÖH  geforderte  Masterstudium  umfasst  die  pädagogische  Praxis  der  Induktion  mit  30  EC,  die  die  Induktion  begleitenden  Lehrveranstaltungen  mit  15  EC  in  enger  Verknüpfung  mit  10  EC  bildungswissenschaftlichen 

Grundlagen, 

fachwissenschaftliche 

und 

fachdidaktische 

Lehrveranstaltungen mit 40 EC sowie die Masterarbeit mit 25 EC. Vergleicht man dies mit dem 90‐EC‐ Master  des  Entwicklungsrats,  in  dessen  Entwurf  die  Praxis  und  die  Masterarbeit  nicht  quantifiziert  sind, gibt es keinen zusätzlichen Studienaufwand.     Sofern  die  Universitäten  Lehramtsstudien  mit  Bachelor/Masterstruktur  einführen,  müssen  aus  Sicht der ÖH folgende Punkte gewährleistet werden:  ‐  Die  Lehramtsausbildung  und  die  Ausbildung  für  den  Elementarbereich  muss  durchgängig  und  mit  einem Umfang von mindestens 330 EC stattfinden.   ‐  Der  Bachelorabschluss  darf  NUR  für  das  Masterstudium  und  damit  für  die  Induktionsphase   qualifizieren, NICHT jedoch für ein darüber hinausgehendes Anstellungsverhältnis.   ‐ Weiters muss sichergestellt werden, dass  die  Absolvierung der Induktionsphase nicht curricular an  einen  bestimmten  Zeitpunkt  während  des  Masterstudiums  (z.B.  durch  Voraussetzungsketten)  gebunden wird.   ‐  Die  genauen  rechtlichen  Rahmenbedingungen  der  Induktionsphase,  wie  die  Beschränkung  der  Unterrichtsverpflichtung in der Induktionsphase auf maximal 50%, sowie die Entlohnung, müssen im  LehrerInnendienstrecht verankert werden.   ‐ Die Induktionsphase muss durch entsprechend qualifizierte MentorInnen begleitet werden.   ‐  Die  Induktionsphase  und  die  begleitenden  Lehrverantstaltungen  sind  zeitgleich  zu  absolvieren.  Diese müssen auf jeden Fall Lehrveranstaltungen zur Reflexion der Praxis und professionsbezogene  Rechtsgrundlagen beinhalten.   2

Soziale Absicherung von Studierenden  Aufgrund  der  Absolvierung  der  Induktionsphase  während   des  Masterstudiums  müssen  die  Beihilfesysteme  für  die  zukünftigen   Lehramtsstudien  mit  Sonderregelungen  adaptiert  werden.  Die   Induktionsphase  ist  dabei  in  die  Bezugsdauer  der  Beihilfen   einzubeziehen.  Studierende  verlieren  sonst aufgrund der Absolvierung der Induktionsphase während dem Masterstudium ihre Beihilfen.    Wie  bereits  oben  ausgeführt,  muss  die  Praxis  der  Induktionsphase  weiterhin  unbedingt  in  einem  geregelten Dienstverhältnis und ohne Verschlechterung der Entlohnung erfolgen.  Studierende  die  sich  durch  sogenannte  "StudentInnenjobs"  ihr  Studium  finanzieren  müssen,  sollen  mit dem Ausbau von berufsbegleitenden Studienangeboten unterstützt werden.   Für  im  Dienststand  befindliche  PädagogInnen  muss  es  möglich  sein  im  Rahmen  einer  bezahlten  Bildungskarenz Weiterbildungsmaßnahmen (siehe unten) zu besuchen.       Studienaufbau Elementar‐, Primar‐ und Sekundarbereich  Bachelor  Dass  Lehramtsstudien  und  Studien  der  Elementarpädagogik  zukünftig  aus  einem  mindestens  vier  jährigen Bachelor sowie einem verpflichtenden Master für alle PädagogInnen bestehen soll, begrüßt  die ÖH sehr.  Die  Beibehaltung  eines  "gemeinsamen  pädagogischen  Kerns",  in  dem  alle  Studierende  unabhängig  von der Altersstufe in der sie später pädagogisch tätig sein wollen gemeinsame Lehrveranstaltungen  absolvieren,  ist  wünschenswert.  Im  aktuellen  Entwurf  fehlt  die  Bezeichnung  "gemeinsamer  pädagogischer  Kern"  und  muss,  so  die  Forderung  der  ÖH,  im  Bereich  der  "allgemeinen  bildungswissenschaftlichen  Grundlagen"  (auch  im  Studium  der  berufsbildenden  PädagogInnen)  aufscheinen.  Um  die  Funktion  eines  pädagogischen  Grundlagenstudiums  österreichweit  zu  gewährleisten  muss  der  Entwicklungsrat  Eckpfeiler  des  gemeinsamen  pädagogischen  Kern  ausdefinieren, die über den reinen Studienumfang hinausgehen. Im gemeinsamen Kern absolvieren  die  Studierenden  Lehrveranstaltungen,  die  ihnen  Einblicke  in  die  unterschiedlichen  Anforderungen  der jeweiligen Schulstufe bzw. Altersgruppe ermöglichen. Da im gemeinsamen Kern Einblicke in alle  Altersbereiche  hinsichtlich  didaktischer,  methodischer  und  fachwissenschaftlicher  Kompetenzen  vermittelt werden sollen, wird dadurch auch der Umstieg zwischen den Altersstufen erleichtert.         3

Master   Im  aktuellen  Entwurf  des  Entwicklungsrats  gibt  es  einen  Master  mit  60  EC  für  Elementar‐  und   PrimarpädagogInnen  und  PädagogInnen  der  Sekundarstufe  I,  sowie  einen   Master  mit  90  EC  für  PädagogInnen der Sekundarstufe I und II. Es gibt jedoch keinen Masterstudium mit 60 EC, das nur für  die  Sekundarstufe  II  qualifiziert.  Hier  kommt  der  Verdacht  einer  Weiterführung  der  nicht  zu  rechtfertigenden Differenzierung in PädagogInnen für die Hauptschule bzw. Neue Mittelschule (60 EC  Master) und die AHS‐PädagogInnen (90 EC  Master) auf. Wie oben bereits ausgeführt wurde fordert  die  ÖH  hingegen  ein  Masterstudium  mit  120  EC  inklusive  Induktionsphase.  Der  Master  mit  120  EC  qualifiziert für die Berufsausübung im Elementar‐, Primar‐ oder Sekundarbereich. Um sowohl in der  Elementar‐  und  in  Primarstufe  tätig  werden  zu  können  sieht  die  ÖH  die  Möglichkeit  der  Zusatzqualifikation im Rahmen eines Weiterbildungsstudiums (siehe unten) von 30 EC vor.       Studienaufbau QuereinsteigerInnen und berufsbildende PädagogInnen  Leider muss die ÖH feststellen, dass es zwischen dem Entwurf vom 10.9 und dem Entwurf vom 3.10  zu erneuten Verschlechterungen im Bereich der berufsbildenden PädagogInnen gekommen ist. Da es  sich aber um eine fast einmalige Chance handelt, das berufsbildende Schulwesen zu verändern und  vor allem die pädagogische Qualität in diesem Bildungsbereich zu verbessern, muss unbedingt noch  nachverhandelt  werden.  Auf  den  Masterabschluss  für  diese  Gruppe  von  LehrerInnen  darf  nicht  verzichtet werden, damit auch dieser Bereich in Zukunft eine gleichwertig hohe Ausbildung erfährt.  Die  ÖH  fordert  auch  für  diesen  Bereich  die  gleiche  Bachelor‐Master‐Struktur  wie  im  Elementar‐,  Primar‐  und  Sekundarbereich,  wobei  bis  zu  180  EC  (von  insgesamt  240  EC)  des  Bachelors  durch  Berufs‐ oder Studienqualifikationen angerechnet werden können.   Die Induktionsphase mit ihren begleitenden Lehrveranstaltungen darf frühestens nach Abschluss des  Bachelorstudiums erfolgen und ist keinesfalls als Teil dessen sondern während des Masterstudiums  zu  absolvieren.  Lehrveranstaltungen  aus  dem  Bereich  der  bildungswissenschaftlichen  Grundlagen  und  der  Fachdidaktik  dürfen  nicht  in  die  Induktionsphase  ausgelagert  werden.  Sie  sind  integraler  Bestandteil der pädagogischen Grundausbildung im Bachelor. Die begleitenden Lehrveranstaltungen  während  der  Induktionsphase  haben  einen  anderen  Zweck  zu  erfüllen,  nämlich  die  ersten  Praxiserfahrungen theoriegeleitet zu reflektieren.  Der aktuelle Entwurf des Entwicklungsrats sieht vor, dass QuereinsteigerInnen, sowie berufsbildende  PädagogInnen  ohne  und  mit  tertiärer  Fachausbildung  nach  einer  Eignungsfeststellung  berufsbegleitend studieren können. Das heißt dass diese Personen ohne jegliche pädagogische und  4

fachdidaktische Bildung sofort in den Schulen unterrichten dürfen, während sie zusätzlich nebenbei  das Studium  absolvieren. Hier wird ein System fortgeführt, dass aus Sicht der ÖH unverantwortlich  gegenüber  den  SchülerInnen  ist  und  die  enormen  Belastungen,  die  ein  solches  berufsbegleitendes  Studium in sich birgt, verschleiert. Die ÖH hat des Öfteren auf wissenschaftliche Studien hingewiesen  die  belegen,  dass  durch  diese  Mehrfachbelastung  höchstens  veraltete  pädagogische  und  fachdidaktische  Schemata  reproduziert  werden.  Die  Reform  der  PädagogInnenbildung  muss  daher  unbedingt genutzt werden um dieses System aufzubrechen und zu verbessern. Als Alternative schlägt  die  ÖH  vor,  dass  zukünftige  PädagogInnen  das  Lehramtsstudium  berufsausbegleitend  zu  ihrem  außerschulischen Arbeitsverhältnis in ihrem absolvieren.     QuereinsteigerInnen  Beim  aktuellen  Passus  des  „Aufbaustudiums“  fordert  die  ÖH,  dass  dieses  Studium  nur  als  ordentliches Studium angeboten werden darf, damit Studierende auch Beihilfen für dieses Studium  beantragen  können  (was  aktuell  bei  Universitätslehrgängen  nicht  möglich  ist).  Deshalb  muss  nach  Ansicht der ÖH auch dieses Studium ein reguläres Bachelorstudium mit 240 EC darstellen, wobei sich  QuereinsteigerInnen dabei aus ihren früheren Studien bis zu 180 EC anrechnen können sofern eine  inhaltliche Gleichwertigkeit gegeben ist und wie im Vorschlag des Entwicklungsrats noch allgemeine  bildungswissenschaftliche  Grundlagen,  Fachdidaktik  und  berufsfeldpraktische  Studien  absolviert  werden müssen. QuereinsteigerInnen im Bereich der Allgemeinbildung sollen nach Meinung der ÖH  keine  einjährige  Berufspraxis  vorweisen  müssen  um  in  die  PädagogInnenbildung  einsteigen  zu  können.  Die  ÖH  begrüßt,  dass  QuereinsteigerInnen  im  allgemeinbildenden  Bereich  ein  Masterstudium  absolvieren  müssen  um  eine  dauerhafte  Anstellung  zu  erhalten.  Dieses  Masterstudium muss jedoch analog zum Masterstudium für die Bereiche der Elementar‐, Primar und  Sekundarstufe gestaltet sein. Wie bereits erwähnt spricht sich die ÖH für eine  Defragmentierung des  PädagogInnenbildung  aus,  daher  auch  für  eine  einheitliche  Masterstudium‐Struktur  mit  gleichem  Umgang für alle PädagogInnen.     Berufsbildende PädagogInnen ohne tertiäre Fachausbildung  Diese  Gruppe  soll  nach  dem  aktuellen  Entwurf  ein  Bachelorstudium  im  Ausmaß  von  240  EC  absolvieren, wovon jedoch 180 EC durch die Berufsausbildung angerechnet werden könnten. Übrig  bliebe  ein  Bachelor  mit  sehr  geringem  Umfang.  Die  ÖH  kann  dem  Studienaufbau  für  jene  Gruppe  nicht  zustimmen,  solange  nicht  feststeht,  dass  auch  diese  Gruppe  ein  verpflichtendes  120  EC  umfassendes  Masterstudium  absolvieren  muss,  eine  Forderung  die  zusammen  mit  der  BMHS  5

Gewerkschaft  gestellt  wird.  Des  Weiteren  dürfen  die  Induktionsphase  sowie  die  15  EC  begleitende  Lehrveranstaltungen nicht Teil des Bachelorstudiums sein.    Berufsbildende PädagogInnen mit tertiärer Fachausbildung  Diese  Gruppe  muss  laut  aktuellem  Entwurf  einen  tertiären  Bildungsabschluss  auf  Diplom‐,  bzw.  Masterniveau  vorweisen.  Die  ÖH  fordert  darüber  hinaus  jedoch  auch,  dass  in  diesem  Bereich  ein  verpflichtendes Masterstudium mit Bezug zur pädagogischen Tätigkeit absolviert werden muss. Das   fachwissenschaftliche  Know‐How  dieser  Gruppe  ist  sicherlich  groß,  ihre  pädagogischen  Fähigkeiten  müssen  jedoch  erst  entsprechend  reflexiv  entwickelt  werden.  Statt  einem  Aufbaustudium  soll  hier  gerade wie bei den QuereinsteigerInnen zu Beginn ein Bachelorstudium mit 240 EC erfolgen, wobei  wiederum 180 EC angerechnet werden können und noch die allgemeinen bildungswissenschaftlichen  Grundlagen,  Fachdidaktik  und  berufsfeldpraktische  Studien  absolviert  werden  müssen.  Im  Master  mit Umfang von 120 EC (wobei bis zu 40 EC bei vorliegender Gleichwertigkeit angerechnet werden  können)  muss  dann  die  Vertiefung,  in  der  auch  über  die  eigene  Praxis  reflektiert  werden  kann,  erfolgen.  Wie  bei  allen  Studien  der  PädagogInnenbildung  muss  die  Induktionsphase  Teil  des  Masterstudiums und nicht des Bachelorstudiums sein.    Was  im  aktuellen  Entwurf  noch  fehlt  ist  eine  Quantifizierung  der  Induktionsphase  für  die  QuereinsteigerInnen und berufsbildenden PädagogInnen.  Hier erachtet die ÖH eine Induktionsphase  analog  zum  allgemeinbildenden  Bereich  mit  mindestens  45  ECTS,  von  denen   30  EC  für  die  pädagogische  Praxis  und  15  ECTS  für  die  die  Praxis  begleitenden  Lehrveranstaltungen  vorgesehen  sind, als sinnvoll.      Berufsbildende PädagogInnen mit tertiärer Fach‐ und Pädagogikausbildung  Der  Prozess  der  PädagogInnenbildung  soll  eine  neue  einheitliche  Struktur  für  die  Ausbildung  aller  PädagogInnen,  die  in  öffentlichen  Bildungsinstitutionen  im  Bereich  der  Elementar‐,  Primar‐  und  Sekundarstufe  tätig  werden,  schaffen,  um  hier  österreichweit  eine  vergleichbare  und  hochwertige  Qualität zu gewährleisten. Aus diesem Grund kann die ÖH die Beibehaltung von Ausnahmefällen für  die  Studien  der   Wirtschaftspädagogik  nicht  nachvollziehen.  Da  das  Wirtschaftspädagogikstudium  neben der außerschulischen Tätigkeit auch zum Unterricht in der Sekundarstufe befähigt, müssen die  oben genannten Bedingungen auch im Studium der Wirtschaftspädagogik umgesetzt werden. In den  gesetzlichen  Rahmenbedingungen,  wie  sie  jetzt  im  Entwurf  vom  Entwicklungsrat  vorliegen,  muss  6

auch  der  Studieninhalt  (Fachwissenschaft,  Fachdidaktik,  Bildungswissenschaftliche  Grundlagen,  Praxis) der Wirtschaftspädagogik analog zum berufsbildenden Bereich quantifiziert werden.   Die ÖH schlägt deshalb folgendes Modell vor:   Bisher bestehende Studien der Wirtschaftspädagogik müssen zukünftig die gleiche Bachelor‐Master‐ Struktur bzw. äquivalente Diplomstudienstruktur wie die berufsbildenden PädagogInnen mit tertiärer  Fachausbildung  (siehe  oben)  aufweisen.  Dies  erfordert  die  Einrichtung  einer  durchgängigen  Studienarchitektur  für  Wirtschaftspädagogik  mit  einem  Bachelorstudium  von  240  EC  und  einem  Masterstudium  von  120  EC  (oder  äquivalent  dazu  einem  Diplomstudium).  Falls  Studierende  bereits  einen  facheinschlägigen  Abschluss  vorweisen  können  und  in  dieses  durchgängige  Studium  quer  einsteigen, können sie sich bis zu 180 EC für das Bachelorstudium (bzw. im ersten Studienabschnitt)  und maximal 40 für das Masterstudium (im zweiten Studienabschnitt) anrechnen lassen.       Eignungsfeststellung  Nach  dem  aktuellen  Vorschlag  des  Entwicklungsrates  soll  die  Eignungsfeststellung  im  Allgemeinen  "durch  geeignete  Verfahren"  überprüft  werden,  die  "auf  Anforderungsprofilen  basieren  und  einschlägigen wissenschaftlichen Standards genügen" sollen. Im berufsbildenden Bereich scheint die  Eignungsfeststellung darüber hinaus dezidiert als Voraussetzung auf. Die ÖH hält nochmals fest, dass  bereits  im  Papier  der  ExpertInnengruppe1  die  empirische  Messbarkeit  pädagogischer  Kompetenzen  stark  angezweifelt  wurde.  Unter  anderem  darum  lehnt  die  ÖH  die  gesetzliche  Verankerung  von  Aufnahmeprüfungen,  die  vor  Beginn  des  Studiums  abgehalten  werden,  absolut  ab.  In  keinem  Fall  darf  es  zu  Knock‐Out‐Eignungsfeststellungsprüfungen  kommen,  die  nichts  über  eine  "Eignung"  für  einen  pädagogischen  Beruf  aussagen  können. Generell  darf  Studierenden  der  Zugang  und  die  Absolvierung der PädagogInnenbildung nicht verwehrt werden. Die ÖH schlägt daher ein Modell vor,  in  dem  die  Feststellung  der  „persönlichen  Eignung”  frühestens  im  angedachten,  gemeinsamen  pädagogischen  Kern,  erfolgt.  Als  geeignete  Maßnahmen  zur  Überprüfung  müssen  aus  Sicht  der  ÖH  vermehrt  Situationen  der  Selbsterfahrung  als  Unterrichtende  z.B.  in  Form  von  Schulpraktika  angeboten  werden  und  Lehrveranstaltungen  ausgebaut  werden,  in  denen  theoriegeleitet  über  die  eigene Praxiserfahrung reflektiert werden kann.        1

Vgl. LehrerInnenbildung NEU. Die Zukunft der pädagogischen Berufe. Die Empfehlungen der ExpertInnengruppe. Endbericht. S. 64.

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Wechsel zwischen Institutionen und Tätigkeitsfeldern   Die  ÖH  weist  nochmals  darauf  hin,  dass  ein  Wechsel  zwischen  Studieninstitutionen  ohne  Nachteil  der Studierenden regulär möglich sein muss. Das kann z.B. garantiert werden, indem etwa die "60 EC  für  allgemeine  bildungswissenschaftliche  Grundlagen"  verpflichtend  1:1  an  einer  anderen  Bildungsinstitution  im  gleichen  Fachbereich  angerechnet  werden.  Wie  bereits  eingangs  erwähnt  müssen  für  einen  einfachen  Wechsel  des  Weiteren  gerade  die  Lehrveranstaltungen  des  gemeinsamen pädagogischen Kerns an allen Institutionen möglichst vergleichbar gestaltet werden.   Sollten  die  Universitäten  bei  der  Umstellung  auf  die  Bologna‐Struktur  keinen  einheitlichen  Weg  gehen und die Kunstuniversitäten im Alleingang weiterhin Diplomstudien anbieten, ist die ÖH derzeit  skeptisch ob der Umsetzung und der "Studierbarkeit"  z.B. bei Fächerkombinationen die das Studium  an  zwei  od.  mehreren  Bildungseinrichtung  mit  unterschiedlichen  Studienmodellen  und  Bildungsabschlüssen  erfordern.  Das  Problem  einer  Fächerkombination  mit  einem  Fach  in  einer  Bachelor‐Master‐Struktur  und  einem  Fach  in  einer  Diplomstudienstruktur  zeigt  sich  besonders  eklatant  bei  Bildungsabschlüssen,  v.a.  des  Bachelors.  So  ist  z.B.  unklar  ob  Studierende  den  Bachelorabschluss auch erhalten, wenn sie ein Fach in einem Bachelorstudium und ein Fach in einem  Diplomstudium  studieren,  oder  ob  sie  nur  einen  Master/Magisterabschluss  am  Ende  des  Studiums  erhalten. Für diese Art von Fächerkombinationen muss in den gesetzlichen Rahmenbedingungen der  PädagogInnenbildung  festgelegt  werden,  welcher  Studienstruktur  und  welchen  Abschlüssen  die  Studierenden  letztlich  zugehörig  sind.  Diese  Frage  darf  nicht  von  Universität  zu  Universität  unterschiedlich geregelt werden.   Um  die  Studierbarkeit  für  diese  Fälle  zu  ermöglichen  soll  nochmals  auf  die  Bedeutung  einer  durchgängigen  Ausbildung  mit  mind.  300  EC  hingewiesen  werden,  sowie  der  an  allen  Institutionen  unbedingt  verfügbaren  Option  einer  Induktionsphase  am  Ende  des  Masterstudiums.  Das  Diplomstudium muss äquivalent dazu über einen Umfang von entweder 300 EC (falls Diplomstudium  für  Elementar‐,  Primarbereich‐,  oder  Sekundarstufe),  oder  330  EC  (falls  Diplomstudium  für  die  gesamter  Elementar‐  und  Primarbereich/  gesamte  Sekundarstufe),  sowie  über  einen  ersten  Studienabschnitt mit 240 EC verfügen.  Während  die  Empfehlungen  der  Vorbereitungsgruppe  noch  Höher‐/Weiterqualifizierungs‐ möglichkeiten  für  im  „Dienststand  befindliche  PädagogInnen“  vorsah,  wird  diese  Möglichkeit  im  aktuellen  Vorschlag  nicht  mehr  erwähnt.  Die  Möglichkeit  ein  Bachelor‐  bzw.  Masterstudium  zu  absolvieren bzw. Teile davon von früheren Ausbildungen anrechnen zu lassen und dadurch Zugang zu  einem  Doktoratsstudium  zu  erlangen  sollte  jedoch  für  alle  bereits  tätigen  PädagogInnen  bestehen  und muss in die gesetzlichen Rahmenbedingungen aufgenommen werden.  8

Fort‐ und Weiterbildung für PädagogInnen  Damit  PädagogInnen  Lehre  und  Erziehung  den  gesellschaftlichen  und  wissenschafltichen  Veränderungen adäquat gestalten können ist es wichtig, dass Fortbildungsmöglichkeiten nur tertiär  an  Hochschulen  erfolgen.  Diese  Umfassen  zum  Einen  Fortbildungen  im  Rahmen  von  einzelnen  Lehrveranstaltungen bzw. Lehrgängen. Die Weiterbildung für andere pädagogische Berufsfelder soll  im  Rahmen  von  postgraduate  öffentlich‐rechtlichen  Masterstudien  erfolgen.  Für  die  Absolvierung  dieser  Weiterbildungen  sollen  PädagogInnen  Anspruch  auf  Bildungskarenz  haben.  Die  vor  kurzem  eingeführten  Lehrgänge  für  Mentoring  müssen  so  bald  als  möglich  zu  Masterstudien  ausgebaut  werden.     Regionale Entwicklungsteams und Anbieter der Studien  Die  ÖH  begrüßt  den  Vorschlag,  dass  die  PädagogInnenbildung  in  der  Regel  über  Verbünde  von  Universitäten und Pädagogischen Hochschulen angeboten werden soll. Das darf jedoch nur der erste  Schritt  darstellen.  Für  eine  sinnvolle  Organisation  des  Hochschulbereichs  ist  die  aktuelle  Zersplitterung in pädagogische Hochschulen und Universitäten hinderlich; sie erschwert den Wechsel  zwischen unterschiedlichen Studientypen der Elementar‐, Primar‐ und Sekundarstufenpädagogik und  schränkt nicht nur Studierende, sondern auch Lehrende in ihren Möglichkeiten ein. Das mittelfristige  Ziel  muss  darum  einen  gemeinsamer  universitärer  Hochschulsektor  darstellen,  in  dem  die  jetzigen  zwei Institutionen aufgehen.   Die  ÖH  begrüßt  die  Qualitätssicherung  von  Studien  der  PädagogInnenbildung  durch  eine  unabhängige  Instanz,  angelehnt  an  das  Hochschul‐Qualitätssicherungsgesetz.   Die  Finanzierung  der  Hochschulverbünde  hat  dabei  ausschließlich  durch  die  öffentliche  Hand  zu  erfolgen.  Des  Weiteren  muss dienstrechtlich festgeschrieben werden, dass nur die Studien der PädagogInnenbildung NEU zu  Lehre  und  Erziehung  in  öffentlichen  Bildungsinstitutionen  im  Bereich  der  Elementar‐,  Primar‐  und  Sekundarstufe qualifizieren.             Tobias Dörler                                                                                             Referent für pädagogische Angelegenheiten 

Martin Schott  Vorsitzender 

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