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Sachenrecht

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EF WR 3. Kanti Lernblatt zur Prüfung am 17.01.2012 Autor:

Linus Metzler Version:

1.0b Veröffentlichung:

15.01.2012

SACHENRECHT INHALTSVERZEICHNIS Relevante Artikel im ZGB .............................................................................................................................. 2 Besitz & Eigentum ........................................................................................................................................ 2 Tiere ............................................................................................................................................................ 2

INFO Dies ist ein Lernblatt von Linus Metzler zum Thema Sachenrecht, die in der 3. Kanti bei Herrn Meier behandelt wurde. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit. Jede Haftung wird abgelehnt. ksrlernblatt von Linus Metzler steht unter einer Creative Commons Namensnennung-Keine kommerzielle Nutzung 3.0 Lizenz.

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RELEVANTE ARTIKEL IM ZGB -

ZGB 641-977

BESITZ & EIGENTUM EIGENTUM Art. 641 1 2

Wer Eigentümer einer Sache ist, kann in den Schranken der Rechtsordnung über sie nach seinem Belieben verfügen. Er hat das Recht, sie von jedem, der sie ihm vorenthält, herauszuverlangen und jede ungerechtfertigte Einwirkung abzuwehren.

GRUNDEIGENTUM Art. 655 1

Gegenstand des Grundeigentums sind die Grundstücke.

FAHRNISEIGENTUM Art. 713 Gegenstand des Fahrniseigentums sind die ihrer Natur nach beweglichen körperlichen Sachen sowie die Naturkräfte, die der rechtlichen Herrschaft unterworfen werden können und nicht zu den Grundstücken gehören.

BESITZ Art. 919 1 2

Wer die tatsächliche Gewalt über eine Sache hat, ist ihr Besitzer. Dem Sachbesitz wird bei Grunddienstbarkeiten und Grundlasten die tatsächliche Ausübung des Rechtes gleichgestellt.

TIERE Art. 641a 1 2

Tiere sind keine Sachen. Soweit für Tiere keine besonderen Regelungen bestehen, gelten für sie die auf Sachen anwendbaren Vorschriften.

QUELLEN http://www.admin.ch/ch/d/sr/2/210.de.pdf Sachenrecht

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