Schendel/Giesberts/ Büge (Hrsg.) • • • • • • • • • •
Immissionsschutzrecht Wasserrecht- und Abwasserrecht Abfallrecht Bodenschutz und Altlastenrecht Chemikalienrecht Umweltrechtliche Anforderungen an Chemie- und Industrieparks Rechtliche Anforderungen an Umweltschutzbeauftragte Baurecht Umweltinformationsrecht Umwelthaftungsrecht u.v.m.
Umwelt und Betrieb Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis
Umwelt und Betrieb
Umweltschutz ist heute ein allgegenwärtiges Thema – auch für Unternehmen. Vielfältige umweltrechtliche Vorgaben sind in der Praxis zu befolgen. Ihre kenntnisreiche Anwendung bedeutet nicht nur nachhaltiges Handeln für die Zukunft, sondern birgt auch unternehmensspezifische Nutzen: Kosten können gesenkt werden und somit entstandene Wettbewerbsvorteile eröffnen neue Handlungsspielräume. Betriebswirte, Ingenieure, Techniker und Naturwissenschaftler aller Fachrichtungen finden in diesem vielschichtigen Ratgeber in kompakter und übersichtlicher Form alle Informationen, die in der unternehmerischen Praxis relevant sind. Dabei werden die zentralen Gebiete des Umweltrechts mit Grafiken, Tabellen und Übersichten anschaulich bereichert. Informieren Sie sich zu den Bereichen:
Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.)
Mit Beiträgen von: Dirk Büge, Ulrich Geffarth, Ludger Giesberts, Rudolf Werner Hammer, Alexander Kenyeressy, Christoph Leifer, Hans-Jürgen Müggenborg, Joachim Sanden, Michael Scheier, Frank Andreas Schendel, Andreas Theuer
€ 78,– ISBN 978-3-86965-192-7
9 783869 651927
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Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.) Umwelt und Betrieb Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis
Schendel/Giesberts/Büge (Hrsg.)
Umwelt und Betrieb Rechtshandbuch für die betriebliche Praxis
Mit Beiträgen von: Dirk Büge, Ulrich Geffarth, Ludger Giesberts, Rudolf Werner Hammer, Alexander Kenyeressy, Christoph Leifer, Hans-Jürgen Müggenborg, Joachim Sanden, Michael Scheier, Frank Andreas Schendel, Andreas Theuer
Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar. Das Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die der Übersetzung, des Nachdrucks, der Entnahme von Abbildungen, der Funksendung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege und der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen, bleiben vorbehalten. Das Werk wurde mit größter Sorgfalt zusammengestellt, dennoch übernimmt der Verlag keine Haftung für inhaltliche und drucktechnisch bedingte Fehler. ISBN Print: 978-3-869 65-192-7 ISBN E-Book: 978-3-869 65-193-4 © 2012 Lexxion Verlagsgesellschaft mbH · Berlin www.lexxion.de Umschlag: Tozman Satz & Grafik, Berlin Satz: Text- und Bildwerkstatt Ursula Weisgerber
Vorwort Das Umweltrecht hat sich zu einem außerordentlich komplexen Rechtsgebiet entwickelt, das in seiner konkreten Anwendung häufig zu Fragen und Problemen für den Rechtsanwender führt. Die Gründe hierfür sind vielfältig: Zum einen wird diese Rechtsmaterie stark von der Gesetzgebung der Europäischen Union mit ihren Verordnungen, Richtlinien und Mitteilungen geprägt, die sich teilweise nur schwer in deutsches Recht implementieren lässt. Zum anderen führt der technische Fortschritt zu einer stetigen Anpassung der Normen. Vor diesem Hintergrund möchten die Herausgeber und Autoren dieses Handbuches „Umwelt und Betrieb“ für die Praxis einen kompakten Ratgeber zum Umweltrecht zur Verfügung stellen. Wir wenden uns dabei in erster Linie an den betrieblichen Praktiker, der zu den vielschichtigen Fragen des Umweltrechts grundlegende Informationen sucht. Alle Autoren haben dabei ihre über viele Jahre gewonnenen Erfahrungen in die Beiträge zu den verschiedenen Gebieten des Umweltrechts einfließen lassen. Das Team setzt sich zusammen aus Praktikern der Wirtschaft, der Umweltbehörden und der Anwaltschaft. Bei der Bearbeitung haben sich die Autoren auf die wesentlichen und zentralen Gesetze und Verordnungen konzentriert, die in der Praxis relevant sind. Detailfragen und juristische Streitigkeiten wurden, soweit möglich, weggelassen, um den Blick auf das Ganze und die Zusammenhänge nicht zu verstellen. Über die Kommentierung einzelner Gesetze hinaus werden auch fachübergreifende Fragen u.a. zum Umweltschutzbeauftragten oder zu Chemie- und Industrieparks behandelt. Neue gesetzliche Regelungen, wie das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz, das Zuteilungsgesetz sowie insbesondere das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz, das zum 1.6.2012 in Kraft getreten ist, wurden berücksichtigt. Das Werk weist damit einen Stand von Oktober 2012 auf. Wir hoffen, dass Sie die Beiträge gut verwerten können. Für Anregungen zur Optimierung des Werkes sind die Herausgeber, Autoren und der Verlag sehr dankbar. Bitte machen Sie davon Gebrauch.
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Vorwort
Dieses Werk wird als Print- und elektronische Version hergestellt. Wählen Sie die Ihnen genehme Form des Lesens. Wir danken allen Autoren für den großen Einsatz zur Erstellung des Handbuches „Umwelt und Betrieb“. Ein besonderer Dank geht an Herrn Dr. Andreae, den Inhaber des Lexxion Verlages, und an Frau Stefanie Neumann, die mit großer Geduld und Umsicht die Entstehung des Handbuchs begleitet und Autoren und Herausgeber bestens betreut haben. Ein herzlicher Dank gilt Herrn Dr. Christoph Leifer, der die Redaktion unermüdlich betrieben hat. Im Namen der Herausgeber Dr. Frank Andreas Schendel
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Umwelt und Betrieb Herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Frank Andreas Schendel Rechtsanwalt Dr. Ludger Giesberts Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dirk Büge Redaktion Oberregierungsrat Dr. Christoph Leifer
Autoren Dirk Büge Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwaltskanzlei Büge und Tünnesen-Harmes, Duisburg Dr. Ulrich Geffarth, Marburg Dr. Ludger Giesberts, LL.M. Rechtsanwalt Kanzlei DLA Piper UK LLP, Köln Dipl.-Ing. Rudolf Werner Hammer Architekt, Limburgerhof Dr. Alexander Kenyeressy Rechtsanwalt ThyssenKrupp Steel Europe AG, Direktionsbereich Umwelt- und Klimaschutz, Duisburg Oberregierungsrat Dr. Christoph Leifer Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf Prof. Dr. Hans-Jürgen Müggenborg Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwaltskanzlei Josten, Müggenborg, Weyers, Aachen VII
Autorenverzeichnis
apl. Prof. Dr. Dr. Joachim Sanden Leiter der Abteilung Bodenschutz/Altlasten, Amt für Umweltschutz, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Hamburg Michael Scheier Rechtsanwalt, Fachanwalt für Verwaltungsrecht Rechtsanwaltskanzlei Michael Scheier – Kanzlei für Verwaltungsrecht, Köln Dr. Frank Andreas Schendel Rechtsanwalt Vorstandsmitglied der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef Vorsitzender des Hauptausschusses Recht der Deutschen Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V., Hennef Andreas Theuer Rechtsanwalt ThyssenKrupp Steel Europe AG, Direktionsbereich Umwelt- und Klimaschutz, Duisburg
VIII
Inhaltsübersicht Kapitel 1: Immissionsschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 A. Bundes-Immissionsschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 1 B.
Immissionsschutzrecht – Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40
C.
Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57
D.
Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 66
E.
Störfallverordnung (12. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83
F.
Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 103
G.
Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) . . . . . . . . . 110
H.
Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen (30. BImSchV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 121
I.
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 128
J.
Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 143
K.
Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (TEHG) . . . . . . . . . . . . . . . 159
L.
Zuteilungsgesetz 2012 (ZuG 2012) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 175
Kapitel 2: Wasser- und Abwasserrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 A. Wasserhaushaltsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 181 B. Abwasserverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 233 C. Grundwasserverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 235 D.
Oberflächengewässerverordnung (OgewV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . 239 IX
Inhaltsübersicht
E.
Umgang mit wassergefährdenden Stoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 245
F.
Überblick über die Landeswassergesetze unter besonderer Berücksichtigung des Landeswassergesetzes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 250
G.
Wassernutzungsentgelte – unter besonderer Berücksichtigung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 267
H. Abwasserabgabengesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 286 I.
Überblick über das Landesabwasserabgabenrecht . . . . . . . . . . . . 301
Kapitel 3: Abfallrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 A. Kreislaufwirtschaftsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 305 B. Abfallverbringungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 329 C.
Verordnung über den Betriebsbeauftragten für Abfall . . . . . . . . . 348
D. Altölverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 361 E.
Verordnung über den Versatz von Abfällen unter Tage (Versatzverordnung – VersatzV) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 368
F. Entsorgungsfachbetriebeverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 372 G. Beförderungserlaubnisverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 382 H. Gewerbeabfallverordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 392 I.
Verordnung über Deponien und Langzeitlager (Deponieverordnung) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 405
Kapitel 4: Bodenschutz und Altlastenrecht . . . . . . . . . . . . . . . . 415 A.
Aktuelle Übersicht zum Bodenschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . 415
B. Bundes-Bodenschutzgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 417 C.
Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung . . . . . . . . . . . . . . 467
D.
Zivilrechtliche Haftung für Altlasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 479
X
Inhaltsübersicht
Kapitel 5: Chemikalienrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489 REACH-Verordnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 489
Kapitel 6: Fachübergreifendes Umweltrecht . . . . . . . . . . . . . . . 535 A.
Aufgaben, Verantwortung und Haftung von Umweltschutzbeauftragten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 535
B.
Chemie- und Industrieparks . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 558
C.
Bauleitplanung und Zulässigkeit von Vorhaben nach Baugesetzbuch . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 606
D. Naturschutzrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 639 E. Umwelt-Rechtsbehelfsgesetz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 651 F. Umweltverträglichkeitsprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 659 G. Umwelthaftungsrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 676 H. Umweltschadensrecht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 689 I. Umweltinformationsrechte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 702 Sachverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 711
XI
Büge / Leifer
Bundes-Immissionsschutzgesetz
Kapitel 1: Immissionsschutzrecht A. Bundes-Immissionsschutzgesetz Inhaltsübersicht I. Einführung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2 II.
Errichtung und Betrieb von Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 1. Anlagenbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3 2. Genehmigungspflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 3. Errichtung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4 4. Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 5. Anlagenbetreiber . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5
III. Genehmigungsvoraussetzungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 1. Grundpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 2. Stand der Technik . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 3. Pflichten aus anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 4. Organisationspflichten des Betreibers . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 IV. Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 V.
Besondere Genehmigungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 1. Teilgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 2. Vorbescheid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 3. Zulassung vorzeitigen Beginns . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 4. Änderungsgenehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22
VI.
Behördliche Anordnungsbefugnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 1. Nachträgliche Anordnung (§ 17 BImSchG) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 2. Untersagung, Stilllegung, Beseitigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 3. Widerruf und Rücknahme der Genehmigung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30
VII. Nicht genehmigungsbedürftige Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 1. Anlagenbegriff . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2. Grundpflichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3. Weitergehende materielle Anforderungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 4. Anordnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34 5. Untersagung der Errichtung oder des Betriebes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34
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Bundes-Immissionsschutzgesetz
Büge / Leifer
VIII. Gemeinsame Regelungen zur Anlagenüberwachung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 1. Ermittlung von Emissionen und Immissionen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 2. Sicherheitstechnische Prüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 3. Sonstige behördliche Überwachungsmaßnahmen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38
I. Einführung 1
Das Gesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge1 gehört zum Kernbereich des modernen Umweltrechts. Bei seinem ursprünglichen Inkrafttreten zum 1.4.1974 löste es die zuvor seit Beginn der Industrialisierung in der Gewerbeordnung geregelten Anforderungen an emittierende Anlagen ab und ergänzte diese um weitere Regelungen, die allesamt dem zentralen Ziel, nämlich dem Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen, insbesondere vor Luftverunreinigungen und vor Lärm, dienen. Dies bestimmt – ungeachtet der zahlreichen Änderungen, die das BImSchG im Laufe der Zeit erfahren hat (zuletzt im Wesentlichen durch die Vorgaben des europäischen Umweltrechts, zu dessen Vorreitern das deutsche Immissionsschutzrecht gehört) – nach wie vor Aufbau und Struktur des Gesetzes. Seine Regelungen knüpfen gemäß dem Verursacherprinzip an die typischen Quellen der zu bekämpfenden Immissionen an, nämlich an Anlagen, von denen Emissionen ausgehen können, sowie an Stoffe, deren Beschaffenheit für das Entstehen und die Schädlichkeit von Emissionen von Bedeutung sind. Dies spiegelt sich im Aufbau des Gesetzes wie folgt wider:
2
Neben allgemeinen bzw. gemeinsamen Vorschriften im 1. sowie 7. und 8. Teil enthält das Gesetz vor allem Anforderungen –– an die Errichtung und den Betrieb von Anlagen (2. Teil), wobei unterschieden wird zwischen genehmigungsbedürftigen (§§ 4–21) und nicht genehmigungsbedürftigen Anlagen (§§ 22–25), –– an die Beschaffenheit von Anlagenbauteilen (§§ 32, 33) sowie Brenn-, Treib- und Schmierstoffen (§§ 34 ff.) bzw. Biokraftstoffen (§§ 37a–f),
1
2
Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom 26.9.2002 (BGBl. I, 3830), zuletzt geändert am 24.2.2012 (BGBl. I, 212).