SCC Nissan Micra Typ K12


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G-Zl.: D-Nr.:

16-TAHG-0014/HGE 394110/0000

Teilegutachten TGA Art 6.1

Nr. 16-TAHG-0014/HGE über die Vorschriftsmäßigkeit eines Fahrzeuges bei bestimmungsgemäßem Ein- oder Anbau von Teilen gemäß § 19 Abs. 3 Nr. 4 StVZO für den Änderungsumfang

: Spurverbreiterung durch Distanzscheiben

Typ (System)

: 10XXX; 12XXX; 13XXX

des Herstellers

: SCC Fahrzeugtechnik GmbH Gewerbestraße 11 D–91166 Georgensgmünd

Verwendungsbereich

: NISSAN Typ K12 (Nissan Micra)

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Geschäftsstelle: Deutschstraße 10 1230 Wien Telefon: +43(0)1 610 91-0 Fax: DW 6555 [email protected] Ansprechpartner: Dipl.-Ing.(FH) Gerhard HEINRICH [email protected] TÜV

®

0. Hinweise für den Fahrzeughalter Unverzügliche Durchführung und Bestätigung der Änderungsabnahme Durch die vorgenommene Änderung erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges, wenn nicht unverzüglich die gemäß StVZO § 19 Abs. 3 vorgeschriebene Änderungsabnahme durchgeführt und bestätigt wird oder festgelegte Auflagen nicht eingehalten werden! Nach der Durchführung der technischen Änderung ist das Fahrzeug unter Vorlage des vorliegenden Teilegutachtens unverzüglich einem amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle oder einem Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation zur Durchführung und Bestätigung der vorgeschriebenen Änderungsabnahme vorzuführen. Einhaltung von Auflagen und Hinweisen Die unter III. und IV. aufgeführten Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten.

Prüfstelle, Inspektionsstelle, Technischer Dienst (BMVIT, KBA, NSAI) Geschäftsführung: Ing. Mag. Christian RÖTZER Ing. Walter POSCH MSc. Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich Sitz: Krugerstraße 16 1015 Wien/Österreich

Mitführen von Dokumenten Nach der durchgeführten Änderungsabnahme ist deren Nachweis mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen vorzuzeigen; dies entfällt nach erfolgter Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

weitere Geschäftsstellen: Linz, Wien 23 und Filderstadt (D) Firmenbuchgericht/ -nummer: Wien / FN 288473 a

Berichtigung der Fahrzeugpapiere

Bankverbindungen: UC BA 52949001084 Die Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die zuständige Zulassungsbehörde ist durch IBAN den Fahrzeughalter entsprechend der Festlegung in der Änderungsabnahme zu beantragen. AT121200052949001084 BIC BKAUATWW

Weitere Festlegungen sind der Änderungsabnahme zu entnehmen. UID ATU 63237036 DVR 3002479

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G-Zl.:

I.

16-TAHG-0014/HGE

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller Handelsbezeichnung Fahrzeugtyp ABE-Nr./EG-BE-Nr. Ausführungen

II.

NISSAN Nissan Micra K12 e11*2001/116*0195* 00 - 14 siehe Pkt. VI (Anlagen)

Beschreibung der Distanzscheiben

Art

:

Leichtmetallscheibe zur Spurverbreiterung in 3 verschiedenen Systemen, jeweils in diversen Scheibendicken, Verwendung an Achse 1 und 2 bzw. nur an Achse 2

Typ (System)

:

10XXX (System 5); 12XXX (System 2); 13XXX (System 4)

System 2

:

Distanzringe gesteckt; Radbefestigung mit längeren Radschrauben bzw. Stehbolzen; mit wiederholter Zentrierung.

System 4

:

Distanzringe mit Stahl-Gewindebuchse oder Drahtgewindeeinsatz (z.B. Helicoil) zur Radbefestigung; Befestigung Distanzscheibe an der Radnabe durch mitgelieferte Radschrauben bzw. -muttern; Radbefestigung an der Distanzscheibe mittels Serienradschrauben.

System 5

:

Distanzringe gesteckt; Radbefestigung mit längeren Radschrauben bzw. Stehbolzen; Distanzringe ohne wiederholter Zentrierung.

:

Hersteller, Typ und Ausführung

Art der Kennzeichnung

:

Prägung

Ort der Kennzeichnung

:

Auf der Ring-Mantelfläche

Abmessungen

:

Siehe nachfolgende Tabelle A

Zulässige Radlast [kg]

:

Max. geprüfte Radlast der Distanzscheibe siehe nachfolgende Tabelle A Max. zulässige fahrzeugspezifische Radlast siehe Anhang

Gewicht

:

Ca. 0,15 bis 1,4 kg, je nach Ausführung und Dicke

Werkstoff

:

AlCuMgPb, wahlweise AlMg1SiCu, wahlweise AlZnMgCu1,5

Korrosionsschutz

:

Ohne, wahlweise eloxiert

Ausführungen

Kennzeichnung

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16-TAHG-0014/HGE

Tabelle A Typ

Dicke [mm]

Lochzahl/ Lochkreis[mm]

System

Mittenloch[mm]

Außen[mm]

Maximal Zulässige Radlast [kg]

10273 3 5 100/4 60,1 138 930 10028 4 5 100/4 60,1 138 930 10221 5 5 100/4 60,1 138 930 10174 6 5 100/4 60,1 138 930 10044 7 5 100/4 60,1 138 930 10300 8 5 100/4 60,1 138 930 10263 10 5 100/4 60,1 138 930 12205 10 2 100/4 60,1 138 930 12030 13 2 100/4 60,1 138 930 12206 15 2 100/4 60,1 138 930 12049 16 2 100/4 60,1 138 930 12479 16 2 100/4 60,1 138 930 12263 17 2 100/4 60,1 138 930 13270 20 4 100/4 60,1 140 930 13159 25 4 100/4 60,1 140 930 13160 30 4 100/4 60,1 140 930 13161 35 4 100/4 60,1 140 930 13271 40 4 100/4 60,1 140 930 13381 50 4 100/4 60,1 140 930 13417 55 4 100/4 60,1 140 930 13148 60 4 100/4 60,1 140 930 Hinweis: Die oben angeführte Liste gibt alle Distanzscheiben wieder, welche hinsichtlich der Festigkeit geprüft wurden. Im Verwendungsbereich (geprüfte Rad- Reifenkombinationen im Anhang) kommen nicht alle gelisteten Typen zur Anwendung. Befestigungselemente

: Radbefestigungsschrauben für System 2 und 5 müssen – abhängig der verwendeten Distanzscheibendicke den Spezifikationen der nachfolgenden Tabelle B entsprechen. Die Befestigungsschrauben der Distanzscheiben an der Radnabe (System 4 bzw. 13XXX) dürfen ausschließlich die vom Hersteller mitgelieferten Schrauben verwendet werden. Achtung: Schraubenkopfhöhe bzw. Montagerichtung und -anleitung beachten!

Tabelle B 3-5 8-10 11-12 14-15 19-20 Dicke Distanzscheibe [mm] 31 36 38 41 46 Radschraube M12x1,5 Kegelbund 60°; (Art-Nr. M1215KE___; Festigkeitsklasse 10.9 oder höher) Schaftlänge [mm] siehe Tabelle rechts Hinweis: Schraubenlängen für nicht angeführte Distanzscheibendicken müssen entsprechend extrapoliert werden. Anzugsmoment

:

Die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Drehmomente sind bei der Montage der Distanzscheiben bzw. Räder einzuhalten. Siehe auch Montaganleitung. Die Verwendung von Schlagschraubern ist nicht zulässig!

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III.

16-TAHG-0014/HGE

Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen

Rad/Reifenkombinationen Grundsätzlich sind alle im Anhang angeführten Serienrad- und Sonderrad- / Reifenkombinationen verwendbar. Es bestehen keine technische Bedenken gegen die Verwendung der im Gutachten angeführten Distanzscheiben mit anderen, nicht in der Anlage genannten, Rad- / Reifenkombinationen innerhalb der genannten Grenzen (Gesamteinpresstiefe, Radgröße) bei Berücksichtigung folgender Randbedingungen: Für die Rad- Reifenkombination liegt ein geeignetes Gutachten vor. Entsprechende zusätzliche Auflagen und Hinweise sind dabei zu beachten. Bei Fahrzeugen mit anderen als den oben genannten Sonderrädern bzw. mit anderen Rad /Reifenkombinationen sind die Freigängigkeit, das Fahrverhalten, die Radabdeckungen, die Radbefestigungsmittel und gegebenenfalls die Fahrwerksfestigkeit (siehe auch Punkt V des Gutachtens) gesondert zu prüfen. Lenkung Die Distanzscheiben wurden mit serienmäßiger Lenkung geprüft. Bei Fahrzeugen mit geänderter Lenkanlage ist eine gesonderte Prüfung durchzuführen. Fahrwerk Die Distanzscheiben wurden mit dem Serienfahrwerk geprüft. Bei Fahrzeugen mit geändertem Fahrwerk ist eine gesonderte Prüfung durchzuführen. Insbesondere Fahrwerkstieferlegungen mit geändertem Endanschlag (d.h. mit Vergrößerung des Einfederungswegs) müssen hinsichtlich ihrer Eignung überprüft werden.

IV.

Auflagen und Hinweise

Auflagen und Hinweise für den Hersteller Eine Kopie dieses Teilegutachtens ist den Teilen mitzuliefern. Diese Kopie muss aus dem Teilegutachten und der fahrzeugspezifischen Anlage sowie der Einbauanleitung bestehen. Bei Verkleinerungen muss die Lesbarkeit erhalten bleiben. Mit der Beigabe des Teilegutachtens bescheinigt der Hersteller die Übereinstimmung von Prüfmuster und Handelsware.

Auflagen und Hinweise für den Einbau, die Änderungsabnahme und den Fahrzeughalter Die unter Punkt 0 auf Seite 1 dieses Teilegutachtens aufgeführten Hinweise sind zu beachten. Vor Einbaubeginn ist zu prüfen, ob das Fahrzeug im Verwendungsbereich dieses Teilegutachtens enthalten ist. Dabei ist besonders die Art der Befestigung, die Zentrierung und der Lochkreis-durchmesser und die Gesamteinpresstiefe zu vergleichen. Die laut Gutachten für den jeweiligen Verwendungsbereich geprüften Anbaufälle ergeben sich aus den Gesamteinpresstiefen, welche in den fahrzeugspezifischen Anlagen A aufgelistet sind (Gesamteinpresstiefe = Einpresstiefe des Serienrades – Dicke Distanzscheibe). Stahlräder sind in Verbindung mit den Distanzringen nicht zugelassen. Seite 4 von 7 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

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Werden Distanzscheiben verwendet, welche die in den Anlagen genannten Gesamteinpresstiefen unterschreiten, sind die Freigängigkeit, das Fahrverhalten, die Radabdeckungen der Rad- /Reifenkombination und gegebenenfalls die Fahrwerksfestigkeit (siehe auch Punkt V des Gutachtens) erneut zu prüfen. Vor der Montage der Distanzscheiben sind die Anschlussflächen am Fahrzeug und am Rad gründlich zu reinigen. Es ist vor endgültiger Montage darauf zu achten, dass die Scheibe sowohl an der Radnabe sowie am Rad vollständig plan aufliegt. Der Außendurchmesser der Distanzscheibe muss mindestens der Radanlagefläche der verwendeten Räder entsprechen. Es ist auf eine ausreichende Freigängigkeit der Distanzscheiben bzw. der verwendeten RadReifen-Kombination zu Brems- (mind. 3mm) und Fahrwerksteilen (mind. 5mm) zu achten. Es ist nach erfolgter Montage darauf zu achten, dass sich das Rad frei drehen lässt und keine Beschädigungen innen liegender Bauteile (z.B. Teile des ABS oder der Bremsanlage) durch Verwendung von falschen (zu langen) Radschrauben entstehen können. Die Befestigungselemente sind nach ca. 50 - 100 km Fahrstrecke mit einem geeigneten Drehmomentschlüssel auf Anzugsfestigkeit zu überprüfen. Der Montageanleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Die Montage sollte in einer Fachwerkstatt erfolgen. Weitere Auflagen und Hinweise sind den fahrzeugtypspezifischen Anlagen zu entnehmen.

Berichtigung der Fahrzeugpapiere Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist erforderlich, aber zurückgestellt. Sie ist der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch den Fahrzeughalter zu melden. Folgendes Beispiel für die Eintragung wird vorgeschlagen: Ziffer 33

V.

Feld 22

Eintragung ZIFFER 20 BIS 23 BZW. FELD 15.1 BIS 15.2: AUCH GENEHM. VUH: BEREIFUNG .../...R... AUF RAD (...X...) ET(...), (TYP) MIT DISTANZRING (DICKE), KENNZ. ... DER SCC FAHRZEUG-TECHNIK GMBH****

Prüfgrundlagen und Prüfergebnisse

Die Prüfungen wurden gemäß dem VdTÜV – Merkblatt 751 „Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit“, Ausgabe 08.2008 durchgeführt. Betriebsfestigkeit / Abmessungen Die Durchführung von Betriebsfestigkeitsuntersuchungen zur Verwendung von Distanz- bzw. Adaptionsscheiben an Personenkraftwagen wurde mit positivem Ergebnis vom TÜV SÜD Automotive Laborbericht-Nr. 366-0690-98-MURD/N1 von 17.03.2009 geprüft. Seite 5 von 7 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH

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Die Abmessungen (Vergleich mit den vorliegenden Zeichnungen) wurden ebenso mit positivem Ergebnis geprüft. Es wurde keine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit durchgeführt, da die Spurverbreiterung an den geprüften Fahrzeugen unter den genannten Rahmenbedingungen weniger als 2 % der ser ienmäßigen Spurweite beträgt. Fahrverhalten und Anbauprüfung Bei den durchgeführten Prüfungen zum Fahrverhalten ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Die geprüften Rad/Reifenkombinationen haben ausreichende Radabdeckungen, ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Prüfung nicht zugrunde.

VI.

Anlagen

Anlage

Inhalt

Seiten -zahl

MA BB

Anbauanleitung inklusive beispielhafte Darstellung der verschiedenen Distanzscheibensysteme

NI

Hersteller /Verkaufsbezeichnung

Typ

Bemerkungen

NI-01

NISSAN / Nissan Micra

K12

e11*2001/116*0195* 00 - 14

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4

Seiten -zahl 6

G-Zl.:

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VII. Schlussbescheinigung Es wird bescheinigt, dass die im Verwendungsbereich beschriebenen Fahrzeuge nach der Änderung und der durchgeführten und bestätigten Änderungsabnahme unter Beachtung der in diesem Teilegutachten genannten Hinweise/Auflagen insoweit den Vorschriften der StVZO in der heute gültigen Fassung entsprechen. Der Hersteller (Firma SCC Fahrzeugtechnik GmbH) hat den Nachweis (Verifizierung Reg. Nr. 20 102 42000752, TÜV CERT-Zertifizierungsstelle der TÜV AUSTRIA CERT GmbH) erbracht, dass er ein Qualitätssicherungssystem gemäß Anlage XIX, Abschnitt 2 StVZO, unterhält. Das Teilegutachten verliert seine Gültigkeit bei technischen Änderungen an den Fahrzeugteilen oder wenn vorgenommene Änderungen an dem beschriebenen Fahrzeugtyp die Verwendung der Teile beeinflussen sowie bei Änderung der gesetzlichen Grundlagen. Das Teilegutachten umfasst die Seiten 1 bis 7 und die unter Punkt VI. aufgeführten Anlagen und darf nur im vollen Wortlaut vervielfältigt und weitergegeben werden. Das Prüflabor ist als Technischer Dienst entsprechend EG-FGV für das Typgenehmigungsverfahren des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Registrier-Nr. KBA-P 00055-00 anerkannt Die Prüfergebnisse und Feststellungen beziehen sich nur auf die gegenständlichen Prüfobjekte. Wien, 16.02.2016 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH Prüfingenieur

Dipl.-Ing.(FH) Gerhard Heinrich

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Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

I.

Verwendungsbereich

Fahrzeughersteller:

NISSAN

Fahrzeugtyp /Verkaufsbezeichnung:

K12 / Nissan Micra

ABE / EG-BE Nummer:

e11*2001/116*0195*00-14

Ausführung(en):

siehe Punkt II

Max. zul. Radlast:

930 kg

II.

Radgrößen II.1 Serienräder

Rad-Größe

ET[mm]

Hersteller

Typ

5 x 14

45

--

--

5 1/2 x 14

45

5 1/2 x 15

50

6 x 16

55

Bemerkungen keine

III. Zulässige Rad- / Reifenkombinationen an Achse 1 und Achse 2, Auflagen Unter Einhaltung der Gesamteinpresstiefe und aller genannten Auflagen und Hinweise sind folgende, angeführten Rad-/Reifenkombinationen zulässig. Hinweis: Die Gesamt-Einpresstiefe (Gesamt-ET), wie unten in der Tabelle aufgelistet, ist die Einpresstiefe des Rades abzüglich der Distanzscheibendicke. Rad-Größe Gesamt ET [mm] 5 x 14 ET 45

45 - 45 45 - 43

42 - 39

38 - 36

35 - 33

kW-

Reifen-Größe

Auflagen-Reifen

Bereich 48 - 65

165/70R14

51G

48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65

165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86

51G

51G

Auflagen Allgemein Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 76J Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

11A; 24M 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

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Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

Rad-Größe Gesamt ET [mm] 5 x 14 ET 45

32 - 30

5 1/2 x 14 ET 45

45 - 43

42 - 39

38 - 36

35 - 33

32 - 30

Rad-Größe Gesamt ET [mm] 5 1/2 x 15 ET 50

50 - 48 47 - 46

45 - 43

45 - 45

kWBereich 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 48 - 65 kW-

Reifen-Größe 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86 165/70R14 175/65R14 82 185/60R14 82 185/65R14 86 195/60R14 86

Auflagen-Reifen 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 12T; 51G 12A 11A; 12A; 24M 12A 11A; 12A; 24J; 24M; 362 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24D; 24J 11A; 24D; 24J 11A; 24C; 24D

Reifen-Größe

Auflagen Allgemein Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A; 76J

Auflagen-Reifen

Bereich 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15

51G 51G

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 175/60R15 175/65R15

51G 51G 11A; 24J; 362 11A; 24J; 362; 54F 51G 51G 11A; 24J; 362 11A; 24J; 362; 54F 11A; 24J; 24M; 362 11A; 24J; 24M; 362 12M; 51G 12N; 51G

Auflagen Allgemein Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

Cabrio; Pkw geschlossen; Reifen mit Schneeketten; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A

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Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

Rad-Größe Gesamt ET [mm] 5 1/2 x 15 ET 50

Reifen-Größe

Auflagen-Reifen

Auflagen

Bereich 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85 175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85

11A; 24J; 51G 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 54F 11A; 24J; 24M; 362 11A; 24J; 24M; 362 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 51G 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M; 54F 11A; 24J; 24M; 362 11A; 24J; 24M; 362

37 - 36

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85

11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24M; 54F 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

35 - 33

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85

11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24M; 54F 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

32 - 30

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

175/60R15 175/65R15 185/55R15 82 185/60R15 84 195/50R15 82 195/55R15 85

11A; 24C; 24M; 51G 11A; 24C; 24M; 51G 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D; 54F 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

kW-

Reifen-Größe

42 - 39

38 - 38

Rad-Größe Gesamt ET [mm] 6 x 16 ET 55

kW-

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

Auflagen-Reifen

Bereich 50 - 81 50 - 81

185/50R16 185/50R16 81

51G 11A; 362

49 - 45

50 - 81 50 - 81

185/50R16 185/50R16 81

11A; 24J; 51G 11A; 24J; 362

44 - 43

50 - 81 50 - 81

185/50R16 185/50R16 81

11A; 24J; 24M; 51G 11A; 24J; 24M

52 - 50

Allgemein Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

Auflagen Allgemein Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

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Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

Rad-Größe Gesamt ET [mm] 6 x 16 ET 55

kW-

Reifen-Größe

Auflagen-Reifen

Auflagen

Bereich 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

185/50R16 81 195/45R16 80 205/45R16 83 185/50R16 81 195/45R16 80 195/50R16 84 205/45R16 83

11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24J; 24M 11A; 24C; 24D; 56G 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24D; 362 11A; 24C; 24D

35 - 33

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

185/50R16 81 195/45R16 80 195/50R16 84 205/45R16 83 205/50R16 87

11A; 24C; 24D; 56G 11A; 24C; 24M 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D; 54F

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

32 - 30

48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81 48 - 81

185/50R16 81 195/45R16 80 195/50R16 84 205/45R16 83 205/50R16 87

11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 24C; 24D 11A; 22B; 24C; 24D; 54F

Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

42 - 39

38 - 36

Allgemein Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A Cabrio; Pkw geschlossen; 10B; 11B; 11G; 11H; 12A; 51A

Auflagen 10B ) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11A ) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Prüfingenieur einer Überwachungsorganisation oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 11B ) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. 11G ) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Distanzscheiben eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Distanzscheiben gesondert zu beurteilen.

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Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

11H ) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 12A ) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 12K ) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung). 12M ) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12N ) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 12T ) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich. 21B ) Durch Anlegen der vorderen Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B ) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C ) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D ) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J ) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M ) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 362 ) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages an der Vorderachse ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. Seite 5 von 6 Eine auszugsweise Vervielfältigung oder Wiedergabe dieses Schriftstückes bedarf der schriftlichen Zustimmung der TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH.

Anlage: NI-01 Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

51A ) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51G ) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn diese Reifendimension in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EGGenehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten. 54F ) Je nach Fahrzeuggrundausstattung sind einer Serien-Reifengröße Geschwindigkeitsmesser mit unterschiedlicher Wegdrehzahl zugeordnet. Bei der Verwendung einer Reifengröße, die noch nicht in den Fahrzeugpapieren aufgeführt ist, kann deshalb eine Angleichung erforderlich werden. Sofern eine Angleichung durchgeführt wird, ist dies bei der Beurteilung weiterer Rad/Reifen-Kombinationen zu berücksichtigen. Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIII b zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 56G ) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die Montierbarkeit der Reifengröße auf dieser Felge erforderlich. Es wird empfohlen, den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 76J ) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 15-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

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Anlage MA BB: Anbauanleitung / Beschreibung der Umbauteile Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

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Anlage MA BB: Anbauanleitung / Beschreibung der Umbauteile Gutachten Nr. 16-TAHG-0014/HGE

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