Satzung über die Erhebung von Gebühren im Bestattungswesen

13.11.1991 - 1996 S. 29) und der $$ 2,8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes für Baden- ... 30 v. H. 50 v. H. 2. für die Beisetzung von Urnen. 260,00 Euro.
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