Reglement zum Gewinnspiel2 - Exclusiv Club Lana

(3) Pro Teilnehmer und Klasse, ist nur ein Gewinn möglich. (4) Die Gewinner erhalten: Einen Geldpreis im Wert von 300€, welche ihnen am Abend symbolisch ...
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Reglement zur „Maturalotterie 2016“ Veranstalter: EXclusiv Club Lana Meranerstr. 52 I- 39011 Lana Tel.: +39 3355728628 | 347 7497521 Bezeichnung: „Maturalotterie 2016“ Dauer: 5 Stunden Beginn: 21.01.2016 Ende: letzte Ausgabe im Juli 2016 Der Exclusiv Club Lana, mit Sitz in 39011 Lana, Meranerstr. 52, bewirbt auf seiner Facebook Seite Exclusiv Club Lana, sowie auf der Event Seite auf FB, das Gewinnspiel „Maturalotterie 2016“, und zeigt sich für dessen Organisation und Durchführung verantwortlich. Die Teilnahme an diesem Gewinnspiel und dessen Durchführung richtet sich nach folgenden Bestimmungen: § 1 Gewinnspiel (1) Das Gewinnspiel wird vom 21.01.2016 – bis zur letzen Ausgabe im Juli 2016 abgehalten. (2) Der Teilnehmer/in nimmt am Gewinnspiel teil, in dem er im Vorhinein, bis zum 17. Januar, auf einer Liste der angemeldeten Maturaklasse steht. Am Abend der Verlosung, bestätigt jeder angemeldete Teilnehmer/in, durch seine Anwesenheit und entsprechende Deutlichmachung seiner Person (Identitätskarte), sowie durch die Bestätigung, dass er Teil einer Maturaklasse ist, seine Teilnahme an der Verlosung. Die Teilnahme ist dabei kostenlos. § 2 Teilnehmer (1) Austragungsort des Gewinnspiels ist der Exclusiv Club Lana. Zum Gewinnspiel zugelassen sind ausschließlich Schüler einer angemeldeten Maturaklasse. Der Organisator haftet dabei nicht für die Teilnahme von Minderjährigen. (2) Zur anschließenden Gewinnausschüttung ist unbedingt erforderlich, dass sämtliche Personenangaben, der Person sowie der entsprechenden Schule, im Anschluss an die Verlosung abgegeben werden.

§ 3 Ausschluss vom Gewinnspiel (1) Mitarbeiter des Organisators und den beteiligten Partnern und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. (2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich der Organisator das Recht vor, die Teilnehmer vom Gewinnspiel auszuschließen. (3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert bzw. Schadensersatzansprüche eingefordert werden. § 4 Durchführung und Abwicklung (1) Die Durchführung des Gewinnspiels obliegt dem Organisator. (2) Der Gewinner wird am Abend der Verlosung anhand des Ausrufens seines Namens, ermittelt und dadurch bekannt gegeben. Sollte ein Teilnehmer dabei nicht innerhalb von ca. 10 Sek. reagieren, wird ein weiterer Namen gezogen. (3) Pro Teilnehmer und Klasse, ist nur ein Gewinn möglich. (4) Die Gewinner erhalten: Einen Geldpreis im Wert von 300€, welche ihnen am Abend symbolisch durch einen Scheck aus Pappe übergeben wird. Im Anschluss werden die Teilnahmebedingungen überprüft und das Geld wird an die Klasse, Zweckgebunden für die Maturreise, überwiesen. Der Hauptpreis in Form eines Wochenendausflugs wird ausschließlich bei der letzten Ausgabe ausgeschüttet und ist Personen vorbehalten welche an allen drei Ausgaben teilgenommen haben. (5) Der Gewinn ist nicht übertragbar und eine Barauszahlung des entsprechenden Wertes ist nicht möglich. (6) Die Benachrichtigung des Gewinners erfolgt durch Ihn selbst, in dem sie/er sich bei der Verlesung ihrer/seines Namens, durch handheben anwesend zeigt und durch vorzeigen seiner Identitätskarte als Gewinner ausweist. Geschieht dies nicht, im Rahmen der durch den Veranstalter vorgegebenen Zeit, verfällt der Anspruch. (7) Beschwerden sind unter Angabe des Gewinnspiels innerhalb von 2 Tagen nach Beendigung des Gewinnspiels schriftlich an den Organisator, zu richten. Fernmündlich mitgeteilte oder verspätete Beschwerden werden nicht bearbeitet.

§ 5 Vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels (1) Der Organisator behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht der Organisator insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (Manipulation oder Fehler bei der Ausgabe) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht gewährleistet werden kann. Sofern eine derartige Beendigung durch das Verhalten eines Teilnehmers verursacht wurde, kann der Organisator von dieser Person den entstandenen Schaden geltend machen. § 7 Haftung (1) Der Organisator und dessen Partner werden mit der Aushändigung des Gewinns von allen Verpflichtungen frei. § 8 Sonstiges (1) Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. (2) Diese Teilnahmebedingungen und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen den Teilnehmern und dem Organisator unterliegen ausschließlich dem italienischen Recht. (3) Sollten einzelne Bestimmungen der Teilnahmebedingungen ungültig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen unberührt. (4) Diese Teilnahmebedingungen können jederzeit vom Organisator ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.