REGLEMENT «STALL 6 PLATTENBÖRSE», SONNTAG, 21. JUNI 2015

21.06.2015 - 4. Bewilligungen. Benötigte Gewerbebewilligungen für den Verkauf von Platten sind Sache des Anbieters, der An- bieterin. 5. Warenangebot.
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Anmeldungsmail: [email protected]

REGLEMENT «STALL 6 PLATTENBÖRSE», SONNTAG, 21. JUNI 2015 Mit dem Unterschreiben der Anmeldung und dem Bezahlen der Standgebühren bestätigt der Aussteller, dass er mit dem Reglement einverstanden ist und dieses gelesen und verstanden hat. 1. Verkaufsstände Die Standgebühr beträgt pro Tisch (2,5m Länge) CHF 130.–. Es werden pro AusstellerIn minmal 1/2 à CHF 60.– und maximal 2 Tische à CHF 260.- vergeben. Für Amateur-Händler bieten wir zum Spezialpreis von CHF 40.– maximal einen 1/2 Tisch an. Die Tiefe der Tische beträgt mind. 70 cm. Die Zuteilung der Standplätze erfolgt durch den Veranstalter. Wir bemühen uns allen Wünschen gerecht zu werden, können dies jedoch nicht garantieren. Es stehen leider keine Stellwände zur Verfügung. 2. Börsenbetrieb Die Plattenbörse findet am 21.06.2015 statt, zwischen 11.00 und 18.00 Uhr. Die Veranstalter behalten sich vor, das Datum abzusagen, falls sich zu wenige AusstellerInnen anmelden (spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung). Aufbau: 09.00 – 11.00 Uhr. Nach 11.00 Uhr (Türöffnung für das Publikum) darf nicht mehr ein- oder ausgeladen werden. Marktbetrieb: 11.00 – 17.00 Uhr. Die Stände müssen bis zum Ende der Veranstaltung betrieben werden. Abbau der Stände: 17.00 – 18.00 Uhr. Parkplätze: Zum ein- und ausladen, darf kurz auf dem Vorplatz gehalten werden. Zum parkieren empfehlen wir das Parkhaus Gessnerallee (http://www.cityparkingzuerich.ch) gleich neben dem Stall 6 (Adresse: Gessnerallee 14). Die Einfahrt ist ca. 70 m vom Stall 6 entfernt. 1/2 Stunde kostet CHF 1.-, es ist also mit Parkkosten von maximal CHF 18.– zu rechnen. Eintritt: Der Eintritt für Besucher beträgt CHF 5.–. Für Aussteller sowie eine Begleitperson ist der Eintritt gratis. Preise: Der Endverkaufspreis ist jeweils deutlich anzuschreiben. Anschrift AusstellerIn: Am Stand ist Name und Anschrift des Verkäufers / der Verkäuferin deutlich sichtbar anzubringen. Abfall: Alle Gegenstände und Abfälle müssen von den AnbieterInnen wieder mitgenommen werden. Allfällige Reinigungsarbeiten werden verrechnet. 220 V Strom: Es befinden sich keine Steckdosen an den Ständen. Falls Strom benötigt wird, kann für einen Unkostenbeitrag von CHF 10.- ein Anschluss gelegt werden. Bitte bei der Anmeldung angeben.

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WiFi: Das Gessnerallee Wi-Fi ist gratis (offenes Netzwerk) Das Abspielen von Musik über Lautsprecher an den Ständen ist nicht erlaubt. Falls eine Möglichkeit zum Anhören von Tonträgern angeboten wird, muss diese mit Kopfhörern ausgestattet sein. Für die entsprechende SUISA-Genehmigung ist gesorgt. 3. Anmeldung / Reservation Die Anmeldung erfolgt folgendermassen: 1. Der/die AusstellerIn schickt die unterschriebene Anmeldung per E-Mail an [email protected] oder per Post an: Stall 6, Gessnerallee 8, 8004 Zürich 2. Bei Eingang der Anmeldung versendet der Stall 6 die Zahlungsinformationen an den/die AusstellerIn. 3. Die Anmeldung gilt als definitiv bestätigt durch Bezahlung der Standgebühr, welche bis spätestens 16.06.2015 bei uns eingegangen sein muss. Die Zuteilung der Stände erfolgt in der Reihenfolge des Zahlungseingangs. Die Anzahl der AusstellerInnen ist beschränkt. Falls der Aussteller von der Anmeldung zurücktreten möchte (schriftlich!), gilt folgende Rückerstattungsregelung: Bis 14 Tage vor der Börse 7 bis 13 Tage vor der Börse 4 bis 7 Tage vor der Börse Bis 3 Tage vor der Börse

80% der Standgebühr 50% der Standgebühr 25% der Standgebühr 0% der Standgebühr

Reservierte Stände dürfen von dem/der MieterIn nicht an Dritte weitervermietet werden. Bei Nichterscheinen am Börsentag behalten wir uns vor, den Stand wieder zu vermieten. 4. Bewilligungen Benötigte Gewerbebewilligungen für den Verkauf von Platten sind Sache des Anbieters, der Anbieterin. 5. Warenangebot Es dürfen gebrauchte und neue Vinyl-Platten angeboten werden. Der Handel mit gesetzeswidrigem Material ist strikt untersagt (Urheberrechtsverletzung, Rassistisches Material etc). Es darf ausschliesslich eigene Ware durch den rechtmässigen Besitzer angeboten werden. Für Auskünfte, welche die korrekte Deklarierung der Schallplatten an der Schweizer Grenze betreffen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Zollkreisdirektion. 6. Münz und Tragtaschen Wir bitten die AnbieterInnen, genügend Kleingeld und Tragtaschen an die Börse mitzubringen. Es ist kein Geldwechsel im Haus möglich. 7. Haftung Die Benutzung des Platzes erfolgt auf eigene Gefahr. An der Börse hat der/die StandinhaberIn der Natur des Geschäftes entsprechend über eine genügende Betriebshaftpflichtversicherung für Drittschäden zu verfügen. Jede(r) AnbieterIn ist persönlich für die Versicherung seiner/ihrer Waren verantwortlich und haftet für Diebstahl und Beschädigung der Produkte in jedem Falle selbst. Die Veranstalterin lehnt jede Haftung ab.

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8. Nicht Einhalten des Reglementes In schwerwiegenden Fällen kann die Nichteinhaltung dieses Reglements zum sofortigen Verweis von der Börse führen. Die Veranstalter entscheiden, ob AnbieterInnen auch für folgende Börsen ausgeschlossen werden. 9. Schlussbestimmungen Muss die Börse von der Veranstalterin abgesagt werden, besteht das Recht auf Rückerstattung bereits bezahlter Standgebühren. Allfälliger Anspruch auf Schadenersatz kann nicht erhoben werden. Gültigkeitsdauer: Änderungen im Reglement der Stall 6 Plattenbörse sind vorbehalten und ersetzen alle früheren Versionen des Reglements. Die bestätigten Teilnehmer werden informiert. 10. Gerichtsstand Der Gerichtsstand für alle Parteien ist Zürich.

Zürich, 09.04.2015