Regierungsrichtlinien 2011-2014 - Regierungsrat des Kantons Bern

mer sind in Bezug auf Weiterbildung, berufliche und räumliche. Mobilität noch stärker .... Totalrevision: Aus der Standortbestimmung 2010 zum Massnahmen-.
1MB Größe 4 Downloads 349 Ansichten
R

Richtlinienbericht 2010 Richtlinien der Regierungspolitik 2011– 2014

Inhalt

Die Strategie des Regierungsrates

2

A. Politische Schwerpunkte für vier Jahre

5

B. Ausgangslage

6

C. Grundmaxime und Schwerpunkte 2011 – 2 014

13

D. Zukunftsperspektiven

28

Anhang: Rechtsetzungsprogramm 2011 – 2 014

34

Die Strategie des Regierungsrates Grundmaxime und acht Schwerpunkte (Übersicht)

Grundmaxime Nachhaltige Entwicklung stärken Die Politik des Regierungsrates orientiert sich in allen Bereichen an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung.

Schwerpunkte Zur Verwirklichung dieser Grundmaxime bildet der Regierungsrat für die neue Legislatur die folgenden Schwerpunkte: Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbedingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat. Stabile Finanzpolitik fortsetzen Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortgesetzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen. Bildung und Kultur stärken Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewährleistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitgemässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung. Gesundheit und soziale Sicherheit fördern Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien. Öffentliche Sicherheit erhöhen Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug. Klima- und Energiepolitik stärken Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er senkt den Energieverbrauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien. Umwelt schützen Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Er achtet auf eine gute Boden- und Luftqualität und fördert die Biodiversität. Verkehr optimieren / Raumordnung fördern Das Gesamtverkehrsystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die negativen Auswirkungen des Verkehrs werden reduziert. Die nationalen und internationalen Verkehrsanschlüsse werden ausgebaut. Der Kanton Bern fördert die Siedlungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen.

Umsetzung Die öffentlichen Dienstleistungen werden effizient, zeitgerecht und auf qualitativ hohem Niveau erbracht. Zu diesem Zweck ist qualifiziertes und motiviertes Personal erforderlich. Für das Personal werden angemessene Anstellungsbedingungen sichergestellt. Die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber sollen gestärkt werden. Die Innovationsfähigkeit, die Effizienz und die Kundenorientierung der Verwaltung werden weiter­ entwickelt. Das Angebot elektronischer Behördendienstleistungen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft wird ausgebaut (E-Government).

Die Strategie des Regierungsrates Kurzfassung

Die Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung bildet die Grund­ maxime für die Regierungsarbeit. Der Regierungsrat will in der neuen Legislatur positive Impulse geben für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Kanton Bern. Diese Politik hat eine mittelfristige und eine langfristige Perspektive. Es sollen auch die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat stellt seine politischen Ziele in einen über­ geordneten Rahmen. Bestehende oder geplante Konzepte und Strategien in einzelnen Politikbereichen sind zu berücksichtigen. Der Stellung des Kantons Bern in der Schweiz, der Stärkung der Hauptstadtregion Schweiz und dem Zusammenhalt im Kanton ist besondere Beachtung zu schenken. Die folgenden acht Schwerpunkte sind Leitlinien für das politische Handeln in den nächsten vier Jahren:

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbe­ dingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er intensiviert die Vernetzung im Technologietransfer zwischen Hochschulen, Unternehmen und Transferstellen. Er entwickelt die Clusterpolitik weiter. Er schafft die Voraussetzungen für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Innovationen. Er nutzt die Chancen bei der Standortpromotion und beim Tourismus-­ Marketing. Der Dialog zwischen den Sozialpartnern wird unterstützt. Das Ziel sind faire Arbeitsbedingungen. Der Kanton setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Stabile Finanzpolitik fortsetzen Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen. In kurzfristiger Perspektive ist ein Defizit in der Laufenden Rechnung möglichst zu verhindern. Eine Neuverschuldung ist soweit wie möglich zu begrenzen. Es wird ein Entlastungspaket vorbereitet, das nach der Zeit der Krise eine strukturelle Neuverschuldung verhindern soll.

Bildung und Kultur stärken Den Kindern und den Jugendlichen soll die bestmögliche Ausbildung geboten werden. Die Eingangsstufe im Volksschul­ bereich wird gestärkt, die Sekundarstufe I wird optimiert, die Berufsbildungsoffensive wird weitergeführt, die Abschlussquote auf der Sekundarstufe II wird stabilisiert, die Gymnasien und die Hochschulen werden gestärkt. Das Kulturförderungsgesetz wird total revidiert. Die Kulturvermittlung wird ausgebaut. Die Kulturinstitutionen von mindestens nationaler Bedeutung werden aus strategischer Perspektive gesteuert. Der Kanton sorgt mit Gemeinden und Privaten für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Identität in den Regionen. Gesundheit und soziale Sicherheit fördern Der Kanton sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Im Zentrum wird die hoch spezialisierte Versorgung sichergestellt. Besondere Massnahmen sind im Bereich des Pflegepersonals vorgesehen. Die neu zu entwickelnde Gesundheitsstrategie orientiert sich am Ziel der Prävention. Mit der Armutsprävention soll erreicht werden, dass jede Person die Möglichkeit hat, eigenverantwortlich für die Existenzsicherung zu sorgen. Die Rahmenbedingungen für Familien sollen verbessert werden.

Öffentliche Sicherheit erhöhen Der Kanton Bern fördert die objektive und die subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug. Die uniformierte Polizeipräsenz wird erhöht. Erhöht wird auch die Sicherheit bei Sportanlässen. Der Straf- und Massnahmenvollzug wird durch bauliche Massnahmen und durch den Einsatz neuer Technologien verbessert.

3

Klima- und Energiepolitik stärken Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er stellt eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel bereit. Der Unterhalt der Schutzbauten, die Pflege der Schutzwälder und die Anpassung der Warnsysteme vor Extremereignissen werden vorangetrieben. Die Energiestrategie 2006 wird weiter umgesetzt. Der Kanton senkt den Energieverbrauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien.

Umwelt schützen Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Für Konflikte zwischen Gewässerschutz und Wasserkraftnutzung werden Lösungen gesucht. Das Wärmepotenzial des Grundwassers soll effizienter genutzt werden. Der Kanton fördert eine gute Boden- und Luftqualität. In diesem Rahmen wird der Aufbau eines Informationssystems Boden vorbereitet. Vollzugslücken bei den bestehenden Biotopinventaren von Bund und Kanton werden geschlossen. Das Aktionsprogramm «Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern» wird auf der Basis einer Erfolgskontrolle weiter entwickelt.

Verkehr optimieren / Raumordnung fördern Das Gesamtverkehrssystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die Schienenund Strasseninfrastruktur wird im Rahmen der Agglomerationsprogramme modernisiert. Massnahmen in den Bereichen Raumplanung und Lärmschutz sowie das Fahrleistungsmodell tragen dazu bei, Energieverbrauch, Schadstoffausstoss und Lärmemissionen weiter zu reduzieren. Der Kanton Bern setzt sich beim Bund dafür ein, dass die nationale Verkehrsinfrastruktur im Kanton Bern bedarfsgerecht ausgebaut wird. Der Kanton Bern fördert die Siedlungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen. Die regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) werden umgesetzt. Das Programm Entwicklungsschwerpunkte (ESP) wird umgesetzt und weiterentwickelt. Es werden gute Lösungen für die Nutzungskonflikte zwischen der Siedlungsentwicklung an gut erschlossenen Lagen und dem Schutz der landwirtschaftlich wertvollen Böden angestrebt.

Leitsätze für die Umsetzung Die öffentlichen Dienstleistungen werden effizient, zeitgerecht und auf qualitativ hohem Niveau erbracht. Zu diesem Zweck ist qualifiziertes und motiviertes Personal erforderlich. Für das Personal werden angemessene Anstellungsbedingungen sichergestellt. Die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber sollen gestärkt werden. Die Innovationsfähigkeit, die Effizienz und die Kundenorientierung der Verwaltung werden weiterentwickelt. Das Angebot elektronischer Behördendienstleistungen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft wird ausgebaut (E-Government).

4

A. Politische Schwerpunkte für vier Jahre

Die Stärkung der Nachhaltigen Entwicklung bildet auch in der neuen Legislatur die Grundmaxime der Regierungsarbeit. Der Regierungsrat will positive Impulse geben für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, die gesellschaftliche Solidarität und den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen im Kanton Bern. Diese Politik ist nicht nur auf die Bedürfnisse der heutigen Generation ausgerichtet. Es sollen auch die ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Bedürfnisse künftiger Generationen berücksichtigt werden. Der Regierungsrat stellt seine politischen Ziele in den Rahmen übergeordneter Querschnittsthemen: Der Stellung des Kantons Bern in der Schweiz, der Stärkung der Hauptstadtregion und dem Zusammenhalt im Kanton Bern ist besondere Beachtung zu schenken. Die acht Legislaturziele sind Leitlinien für das politische Handeln in den nächsten vier Jahren. Der Regierungsrat will > > > > > > > >

Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken, die stabile Finanzpolitik fortsetzen, Bildung und Kultur stärken, Gesundheit und soziale Sicherheit fördern, die öffentliche Sicherheit erhöhen, die Klima- und Energiepolitik stärken, die Umwelt schützen, den Verkehr optimieren und die Raumordnung fördern.

Politische Gesamtplanung ist Teil der Staatsführung. Ihr Wesen liegt in der Frühwarnung, in der Steuerung und in der Koordination. Die politische Gesamtplanung soll helfen, in komplexen Wirkungszusammenhängen Probleme zu lösen. Die Richtlinien der Regierungspolitik enthalten eine Absichtserklärung des Regierungsrates. Das Parlament muss sich zu allen grundsätzlichen und wichtigen Fragen äussern können. Der Grosse Rat ist deshalb in geeigneter Weise in die politische Planung einzubeziehen. Der Regierungsrat versteht den Prozess der politischen Gesamtplanung als Dialog mit dem Parlament über die Politik der nächsten Jahre. Neben den Richtlinien der Regierungspolitik bilden der Voranschlag 2011 und der Aufgaben- und Finanzplan 2012 – 2014 sowie der kantonale Richtplan andere wichtige Teile der politischen Gesamtplanung. Sie geben Aufschluss darüber, mit welchen Mitteln die Strategien des Regierungsrates umgesetzt werden sollen und welche räumlichen Konsequenzen sich daraus ergeben. Diese Planungsinstrumente sind deshalb aufeinander abgestimmt. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat, von den Richtlinien der Regierungspolitik Kenntnis zu nehmen.

Bern, 18. August 2010 Im Namen des Regierungsrates Der Präsident: Perrenoud Der Staatsschreiber: Nuspliger

5

B. Ausgangslage

1. R  ichtlinien der Regierungspolitik als Schwerpunktprogramm Der Regierungsrat will in den nächsten vier Jahren die Nachhaltige Entwicklung stärken. Zur Verwirklichung dieser Grundmaxime bildet er acht Schwerpunkte. Diese acht Schwerpunkte decken nicht alle kantonalen Politikbereiche ab. Der gesamte Umfang der kantonalen öffentlichen Aufgaben wird in der Kantons­ verfassung festgehalten. Die vorliegenden Richtlinien der Regierungspolitik sind damit nicht ein flächendeckendes Abbild der gesamten Staatstätigkeit. Es erfolgt eine Priorisierung. Der Regierungsrat sieht in den acht Schwerpunkten den grössten Handlungsbedarf in den nächsten vier Jahren. Die Hauptkräfte des Kantons sind auf die acht Schwerpunkte zu konzentrieren. Neben diesen Schwerpunkten gibt es öffentliche Aufgaben, die in den Richtlinien der Regierungspolitik nicht ausdrücklich erwähnt werden. Diese Aufgaben sind für den Regierungsrat ebenfalls von grosser Bedeutung. Auch in diesen Politikbereichen ist eine effiziente und effektive Aufgabenerfüllung zu gewährleisten.

2. W  eiterführung der Hauptstossrichtung aus der Legislatur 2007– 2010 Die Berichterstattung über die Erreichung der Legislaturziele erfolgt im letzten Geschäftsbericht der Legislatur. Im Geschäftsbericht für das Jahr 2009 legte der Regierungsrat die abschliessende Berichterstattung über die Richtlinien der Regierungs­ politik 2007–2010 vor. Die Ziele der Richtlinien der Regierungspolitik 2007– 2010 konnten im Wesentlichen erreicht werden.

3. A  bstimmung auf bestehende Konzepte und Strategien Die Richtlinien der Regierungspolitik müssen auf zahlreiche gesamtstaatliche Projekte und Prozesse abgestimmt werden. Bei der Erarbeitung der Regierungsrichtlinien müssen auch bestehende oder geplante Konzepte und Strategien in einzelnen Politikbereichen berücksichtigt werden. Der Prozess der politischen Gesamtplanung ist komplex. Eine Gesamtdarstellung aller Konzepte und Strategien ist an dieser Stelle nicht möglich.

6

4. D ie Ausgangslage in einzelnen Politikbereichen 4.1 W irtschaft (Innovation und Wettbewerbsfähigkeit) Der Kanton Bern ist in Bezug auf Fläche, Bevölkerungszahl, Arbeitsplätze und Wertschöpfung der zweitgrösste Kanton der Schweiz. Das Bruttoinlandprodukt (BIP) des Kantons Bern entwickelte sich in den letzten zehn Jahren wie das BIP der Schweiz. Der Wachstumstrend entspricht den vergleichbaren Kantonen Aargau, St. Gallen, Waadt und Zürich. Die Branchenstruktur ist geprägt von öffentlichen Verwaltungen, staatsnahen Unternehmen und der Landwirtschaft. Stark vertreten sind auch die exportorientierte Maschinen-, Präzisions- und Uhrenindustrie sowie die Telekommunikation. Ausgesprochen wertschöpfungsstarke Branchen, wie die Pharma, sind im Kanton Bern untervertreten. Der Strukturwandel ging in den vergangenen Jahren nicht nur in der Landwirtschaft weiter. Er umfasst auch die Industrie und den Dienstleistungssektor. Auf der einen Seite verschwanden Arbeitsplätze und Unternehmen (z.B. in der Metall- und Druckindustrie), auf der andern Seite wurden laufend neue Arbeitsplätze geschaffen. Als besonders wachstumsstark haben sich Unternehmen im Bereich der Medizintechnik/Biotechnologie und der Präzisionsindustrie erwiesen. In diesen Branchen sind technologische Innovationen besonders wichtig, um international erfolgreich zu sein. Der Innovationsbericht aus dem Jahr 2009 stellt dem Innovationssystem im Kanton Bern ein gutes Zeugnis aus. Mit gezielten Leistungsaufträgen an die Hochschulen und an Transferstellen fördert der Kanton den Wissensund Technologietransfer. Wichtige Wachstumsmöglichkeiten für die Berner Wirtschaft aufgrund der bestehenden Stärken ergeben sich in der Medizintechnik und im Bereich Cleantech, wo auf bestehenden Clusterorganisationen aufgebaut werden kann. In der Wirtschaftskrise haben sich die arbeitsmarktlichen Instrumente des Kantons Bern bewährt. Wirtschaftsaufschwung und Strukturwandel erfordern gut qualifizierte Arbeitskräfte. Auch die Arbeitsmarktintegration der Jugendlichen ist wichtig. Der Staat verfügt über griffige Instrumente zur Sicherung der Lohnund Arbeitsbedingungen und zum Verhindern von Lohndumping, was Schwarz- und Billigarbeit erschwert. Die Landwirtschaft blickt auf eine zehnjährige Reformphase zurück. In der kommenden Legislatur ist dieser Bereich durch grosse Projekte und viele Unsicherheiten gekennzeichnet: WTOAbkommen, Freihandelsabkommen mit der EU im Agrar- und Lebensmittelbereich und flankierende Massnahmen sowie die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems. Der Kanton Bern wird seinen Spielraum nutzen, um der Landwirtschaft und der Natur eine tragfähige Zukunftsperspektive zu geben.

4.2 Finanzen Der Regierungsrat hat in der letzten Legislatur seine finanzpolitischen Ziele um das Doppelte übertroffen: Der Kanton hat seine Schulden in den Jahren 2006–2009 aus eigener Kraft um knapp 800 Mio. Franken abgebaut, doppelt soviel als vom Grossen Rat gefordert und vom Regierungsrat geplant. Der Regierungsrat ist durch eine sparsame Haushaltsführung auf dem Weg zur finanziellen Gesundung ein gutes Stück vorangekommen. Diese Leistung ist umso bemerkenswerter, als dass sich die wirtschaftliche Lage gegen Ende der Legislatur drastisch verschlechterte. Da die Steuereinnahmen jeweils verzögert auf den Gang der Wirtschaft reagieren, werden die Folgen der Wirtschaftskrise in den kommenden Jahren zu spüren sein. Dazu kommen bedeutende Zusatzbelastungen, die durch den Kanton nicht direkt beeinflusst werden können: Die Teilrevision des Krankenver­ sicherungsgesetzes sowie die Neuordnung der Pflegefinanzierung belasten das Kantonsbudget mit Mehrkosten von rund 300 Mio. Franken pro Jahr. Wegen der Finanz- und Wirtschaftskrise werden auch die Sozialversicherungen und der Sozialbereich mehr belastet. Weiter möchte der Regierungsrat am deutlich über dem Niveau der vergangenen Jahre liegenden Investitionsvolumen festhalten und damit einen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur leisten. Schliesslich müsste der Kanton in den nächsten Jahren zusätzliche Mittel für personalpolitische Massnahmen bereitstellen können, da die Löhne des Kantons als Folge der restriktiven Lohnpolitik der vergangenen Jahre in vielen Bereichen und insbesondere beim Kader nicht mehr konkurrenzfähig sind. Als Folge dieser Entwicklungen haben sich die finanzpolitischen Perspektiven des Kantons Bern massiv verschlechtert. Angesichts der Grössenordnung der prognostizierten Fehlbeträge kann der Kanton Bern eine Neuverschuldung selbst bei einer raschen Erholung der Konjunktur und dem Ergreifen von einschneidenden Massnahmen kaum mehr verhindern.

4.3 Bildung und Kultur Bildung Die Bildungsstrategie 2005 hatte Vertrauen in die Bildungspolitik des Kantons Bern geschaffen und wurde 2009 aktualisiert. Die neue Version bleibt bewusst nahe an der Strategie 2005 und stellt damit die Kontinuität sicher. Gleichzeitig setzt sie Akzente und schliesst Lücken, namentlich bei der Personalpolitik. Mit verschiedenen Massnahmen will der Kanton Bern auf die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen und Ent­ wicklungen im Lehrberuf reagieren und ein motivierendes Arbeitsumfeld weiterentwickeln. Ein gutes Kindergarten- und Volksschulangebot und das Wahrnehmen der Erziehungsverantwortung sind entscheidend für die Entwicklung der Jugendlichen, für das erfolgreiche Absolvieren der Bildungsgänge in der Berufsbildung und den Mittelschulen sowie für das Leben als Erwachsene. Um einen erfolgreichen Unterricht sicherzustellen, müssen die Rahmenbedingungen auf die sich wandelnden Ansprüche der Gesellschaft an die Volksschule abgestimmt werden.

Die praxisnahe Berufsbildung und gute Mittelschulen sind Stärken, die es zu sichern gilt. Beim Einstieg in das Berufsleben ist besondere Unterstützung zu gewähren. Das Weiterbildungs­ angebot dient der Integration der Betroffenen in die Gesellschaft und in die Arbeitswelt. Die hohe Leistung in der Ausbildung, die Forschungsqualität und die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen sind für die wirtschaftlichen Herausforderungen und die komplexe Gesellschaft besonders wichtig. Der Kanton Bern will deshalb alles daran setzen, die Stellung der Hochschulen im schweizerischen und internationalen Kontext zu stärken. In Übereinstimmung mit der Bildungsstrategie befinden sich viele Projekte in der Umsetzung oder sind bereits umgesetzt worden. Mit der Teilrevision des Volksschulgesetzes (REVOS 08) sind Tagesschulen eröffnet, Blockzeiten eingeführt, die Schul­ leitungen gestärkt sowie die Rollen von Kanton, Gemeinden und Schulen geklärt worden. Auch das Vorverlegen des Fremdsprachenunterrichts sowie die vermehrte Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderem Bedarf in die Regelklassen der Volksschule sind eingeleitet. Im Bereich Mittelschule, Berufsbildung und Weiterbildung konnte die Ausbildung Fachangestellte Gesundheit aufgebaut werden. Die ersten Klassen der neuen Fachmittelschule haben ihre Ausbildung abgeschlossen. Die Steuerung der Mittelschulen und Berufsfachschulen stellt der Kanton über Leistungsverträge mit Zielvorgaben, Indikatoren und Standards sicher. Eine Kommission überprüft die Ausbildungsqualität beim Übertritt vom Gymnasium an die Hochschule. Der neue kantonale Lehrplan für den gymnasialen Unterricht macht kantonal einheitliche Vorgaben. Die Berner Hochschulen haben das neue Studienmodell mit Bachelor- und Masterstudiengängen gemäss der BolognaKonvention auf Beginn des Herbstsemesters 2007/2008 umgesetzt (Ausnahme: Medizin). Das Zusammenführen der Veterinärmedizinischen Fakultäten der Universitäten Bern und Zürich zur Vetsuisse-Fakultät führt die Lehre und Forschung auf hohem Niveau weiter. Eine neue Vereinbarung zur institutionalisierten Zusammenarbeit in der Medizin zwischen den Institutionen Basel und Bern legt die permanenten Koordinations- und Kooperationsaufgaben sowie die Organe fest. Kultur Der Kanton Bern hat ein reiches und vielfältiges kulturelles Angebot, viele archäologische Stätten und gut gepflegte Denkmäler. Die im Jahre 2009 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommenen Kulturstrategie analysiert und beurteilt die aktuelle Kulturförderung und definiert die Ziele und Massnahmen der künftigen Kulturpolitik. Sie enthält ein neues Modell der Steuerung und Finanzierung der kulturellen Institutionen und insbesondere eine Kategorisierung der Kulturinstitutionen und daraus abgeleitet einen Schlüssel für ihre künftige Finanzierung.

7

4.4 Gesundheit und soziale Sicherheit Gesundheit Der Gesundheitszustand der Bevölkerung war gemessen an Lebenserwartung und Sterblichkeitsrate noch nie so gut wie heute. Zugleich ist aber eine Zunahme von chronischen Krankheiten auszumachen. Ein gesunder Lebensstil und gesundheitsfördernde Lebensbedingungen können viele dieser chronischen nicht übertragbaren Krankheiten verhindern oder zumindest hinauszögern. Grössere Zurückhaltung bei der Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen können das Kostenwachstum im Gesundheitswesen reduzieren. Eine gute Gesundheit der Bevölkerung ist Voraussetzung für das Entwicklungspotenzial der Kinder, für ihre Bildungs- und Erwerbsfähigkeit sowie für die Übernahme sinnstiftender gesellschaftlicher Aufgaben. Der vierte Gesundheitsbericht des Kantons Bern hat aufgezeigt, dass sozial benachteiligte Menschen im Kanton Bern häufiger erkranken und früher sterben. Schlechte Gesundheitschancen der sozial Benachteiligten haben auch negative Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft. Gute Gesundheit entsteht nicht im Spital oder im Förderungskurs, sondern im Alltag. Anstrengungen in der Gesundheits­ förderung und Prävention allein reichen nicht aus, die Gesundheit der Bevölkerung auf Dauer zu verbessern, auch wenn sie auf diejenigen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet werden, welche die schlechtesten Gesundheitschancen haben. Der indirekte Einfluss der Sozial- und der Bildungspolitik, des Arbeitsmarktes und der Umwelt sind ebenfalls wichtig. Die Gesundheitsversorgung des Kantons Bern ist gekennzeichnet durch ein dezentrales, spezialisiertes Angebot. Die Bevölkerung kann innerhalb des Kantons die gesamte Bandbreite medizinischer Leistungen praktisch ohne Wartezeiten beziehen – von der ambulanten Grundversorgung bis hin zur hochspezialisierten Medizin. Das Versorgungssystem ist heute stark auf die Akutmedizin ausgerichtet. Doch die älter werdende Bevölkerung braucht eine bessere Versorgung für chronische und mehrfach erkrankte Patienten über längere Zeitabschnitte. Ein zukunftsweisendes Versorgungsmodell ist die integrierte Gesundheitsversorgung, bei welcher die weitgehend segmentierten Leistungssektoren des ambulanten und stationären Bereichs sowie die Rehabilitation und die Pflege (Spitex, Pflegeheime) zusammenwirken. Die Versorgungskette umfasst die Früherkennung, die kurative Behandlung, die Prävention von Rückfällen oder Folgeproblemen sowie die Palliation (Linderung). Eine der zentralen Fragen des Gesundheitswesens ist, ob das Gesundheitswesen künftig über genügend Personal verfügen und wie gut dieses qualifiziert sein wird. In der Schweiz werden heute nur zwei Drittel des jährlichen Bedarfs an Gesundheitspersonal ausgebildet. Der Personalbedarf kann längerfristig nur gesichert werden, wenn die Akteure die Ausbildungstätigkeit weiter fördern und rasch Massnahmen zur Personalerhaltung einleiten. Die Auslandsrekrutierung hat Lücken schliessen können, so dass der Anteil an Personal mit ausländischer Nationalität in den Spitälern heute rund einen Drittel umfasst. Für das Bewältigen der Herausforderungen in der Gesundheitsver­ sorgung braucht es eine bedarfsgerechte Anzahl aus- und weitergebildetes Personal auf allen Bildungsstufen.

8

Mit dem Inselspital als bernischem Universitätsspital, der Universität, der Berner Fachhochschule und zahlreichen Unter­ nehmen aus dem Medtech-Bereich tragen verschiedene Partner zur Stärkung des Medizinalstandorts Bern bei. Die Medizinal­ branche beschäftigt inklusive dem Gesundheits- und Sozial­ wesen 81 000 von über 550 000 erwerbstätigen Personen (14,6 %) und generiert mit 4,7 Milliarden Franken 8,8 Prozent der kantonalen Bruttowertschöpfung. Medizintechnik, pharmazeutische Industrie, Biotechnologie und Informationstechnologie sind innovationsintensive Branchen, in denen der Kanton Bern dank einer forschungsaktiven Universität, der Berner Fachhochschule und dem bernischen Universitätsspital als medizinischem Kompetenz-, Hochtechnologie-, Ausbildungs- und Wissenszentrum mit internationaler Ausstrahlung eine gute Ausgangslage besitzt. Für den Medizinalstandort Bern ist die erfolgreiche Positionierung der Forschung und Entwicklung an der medizinischen Fakultät der Universität Bern und am Universitätsspital auf nationaler und internationaler Ebene entscheidend. Soziale Sicherheit Der erste Sozialbericht vom Dezember 2008 hat aufgezeigt, dass sieben Prozent der Berner Haushalte als arm und weitere fünf Prozent als armutsgefährdet gelten. Erste Ergebnisse des zweiten Sozialberichts, der im Dezember 2010 veröffentlicht wird, lassen den Schluss zu, dass der Anteil Haushalte, die in prekären wirtschaftlichen Verhältnissen leben, heute höher sein dürfte. Es ist davon auszugehen, dass die sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Krise während der ganzen Dauer der Legislaturperiode 2010 – 2014 spürbar sein werden. Armut kann nur über koordinierte Massnahmen in den Politikfeldern soziale Sicherheit, Bildung, Migration, Arbeitsmarkt und Gesundheit bekämpft werden. Armutsbekämpfung ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden sowie von Nichtregierungsorganisationen und der Sozialpartner. Die Bekämpfung von Armut und die Erhaltung von Wohlstand involvieren verschiedene Direktionen und sind damit eine Gesamtaufgabe der Regierung.

9

Familienpolitik Der Regierungsrat hat am 4. November 2009 den Bericht «Familienkonzept des Kantons Bern» genehmigt. Der Bericht zeigt, dass kollektive Ressourcen und der soziale Zusammenhalt wichtige Grundlagen jeder Gesellschaft bilden. Die Familie ist das zentrale Beziehungsnetz. Damit kommt der Familienpolitik eine besondere Bedeutung zu, die es gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten zu stärken gilt. Viele Familien sind unter den heutigen wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Rahmenbedingungen nicht mehr in der Lage, ihre Existenz aus eigener Kraft zu sichern. So leben im Kanton Bern zehn Prozent der Familien in Armut, was insbesondere die Chancengleichheit der Kinder beeinträchtigt. Mittelpunkt der Familienpolitik ist das Kind. Für das Kind ist neben der Familie insbesondere die Schule von zentraler Bedeutung. Beide Systeme erziehen und bilden Kinder und Jugendliche. Es gilt deshalb, Bildungs- und Familienpolitik aufeinander abzustimmen. Der Kanton Bern unterstützt Familien bereits heute durch vielfältige Massnahmen. So wurden während der letzten Legislatur beispielsweise das Kindertagesstätten- und Tagesschul-­ Angebot konsequent ausgebaut sowie in den Schulen Blockzeiten eingeführt. Damit entspricht der Staat einem breiten Bedürfnis, die Erwerbs- und die Familienarbeit in der Partnerschaft frei aufteilen zu können und damit Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren. Dies kann ein genügendes Einkommen sichern. Gute Familienpolitik wird in einem permanenten Prozess überprüft und angepasst, um neuen Heraus­ forderungen oder veränderten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zu entsprechen. Der Grosse Rat hat das Familienkonzept im März 2010 mit Planungserklärungen zur Kenntnis genommen. Das Konzept soll in dieser Legislatur umgesetzt werden.

10

4.5 Öffentliche Sicherheit Das Thema Sicherheit und Kriminalität ist ein zentrales Anliegen der Bevölkerung, wie dies Bevölkerungsumfragen zum Ausdruck bringen. Kriminelles Verhalten bringt Leid für die direkt Betroffenen und verunsichert die Bevölkerung. Es ist eine zentrale Aufgabe des Gemeinwesens, für die Prävention zu sorgen und kriminellen Verhaltens rasch zu ahnden. Der Bericht «Nachhaltige Entwicklung im Kanton Bern – Zahlen und Fakten 2010» zeigt auf, dass der Kernindikator « Gewalt­ delikte» einer der wenigen ist (3 von 35), der einen negativen Trend aufweist. In der Legislaturperiode 2006 –2010 nahm die Gewalt insbesondere rund um die Fussball- und Eishockeyspiele zu. Zur Steigerung der objektiven und subjektiven Sicherheit sieht sich die Kantonspolizei stetig mit dem Wunsch nach vermehrter polizeilicher Präsenz und Prävention konfrontiert. Da aber die Anforderungen an die Kantonspolizei in allen ihren Kernbereichen (Sicherheits-, Gerichts- und Verkehrspolizei) steigen, kann die Polizei diesem Wunsch ohne zusätzliche personelle Mittel und ohne eine engere Zusammenarbeit mit nichtstaatlichen Partnerorganisationen im Präventionsbereich nicht nachkommen. Parallel zum Inkrafttreten des schweizerischen Zivil- und Strafprozessordnung wird die Justiz im Kanton Bern per 1. Januar 2011 grundlegend reformiert und erhält einen höheren Grad der Selbstverwaltung, ein eigenständiges Budgetantragsrecht und eine Justizleitung. Die erstinstanzlichen Zivil- und Strafgerichte werden von 13 auf 4 reduziert. In der Legislaturperiode 2011 – 2014 steht eine Konsolidierung der Justizreform im Vordergrund. Der Kanton Bern verfügt mit seinen vier Konkordatsanstalten, vier Gefängnisregionen, zwei Jugendheimen mit geschlossenen Abteilungen und der Bewachungsstation im Inselspital über rund tausend Vollzugsplätze. Negative Vollzugsereignisse in verschiedenen Kantonen haben die Bevölkerung Ende 2009 verunsichert. Das subjektive Sicherheitsbedürfnis ist zudem durch die öffentliche Diskussion um Errungenschaften der Revision des Strafgesetzbuches per 1. Januar 2007 (erweiterte Sanktionspalette, Zurückdrängung der kurzen Freiheitsstrafen) gestiegen. Eine emotional geprägte Diskussion über den offenen Straf- und Massnahmenvollzug hat dazu beigetragen, dass sich die spezialpräventiven Inhalte und Ziele des modernen Strafund Massnahmenvollzugs nicht mehr mit dem Strafempfinden und den Straferwartungen weiter Teile der Bevölkerung decken.

4.6 Klima- und Energiepolitik In der internationalen politischen Diskussion wird eine Erhöhung der globalen Durchschnittstemperatur um 2  °C gegenüber der vorindustriellen Zeit oft als Schwelle bezeichnet, welche nicht überschritten werden sollte. Die globalen Oberflächentemperaturen haben seit Ende des 19. Jahrhunderts weltweit bereits um rund 0.5 °C zugenommen. Grund dafür ist die erhöhte Konzentration an Treibhausgasen, die zu einem grossen Teil durch die energetische Nutzung fossiler Energieträger verursacht wird. Für die nächsten Jahrzehnte wird bei gleich bleibendem oder gar steigendem fossilen Energieverbrauch und ohne griffige Klimaschutzmassnahmen, die auf internationaler Ebene zu beschliessen und umzusetzen sind, mit einer weltweiten Temperaturzunahme von 3.5 °C gerechnet. Bis zum Jahre 2050 ist für die Alpennordseite vor allem mit einem generellen Anstieg der Temperatur (Sommer + 2.7 °C, Winter + 1.8 °C), mit Veränderungen der Niederschläge (Sommer – 17 %, Winter + 8 %) sowie mit Veränderungen in der Intensität und Häufigkeit von meteorologischen Extremereignissen zu rechnen. Obwohl noch mit grossen Unsicherheiten verbunden, sind diese Szenarien ernst zu nehmen: Schmelzende Gletscher, steigende Durchschnittstemperaturen, Änderungen im Niederschlagsregime, extreme Ereignisse wie Hochwasser oder Hitzeperioden treten bereits heute häufiger auf. Zudem sind Veränderungen bei der Vegetation und Artenvielfalt schon heute sichtbar. Es ist zu erwarten, dass die klimatischen Auswirkungen für den Kanton Bern vielfältige Folgen haben werden. Neben den direkten Folgen (z.B. auf Gesundheit und Wasserhaushalt) bestehen viele indirekte Wirkungen auf verschiedene Wirtschaftsbereiche (z.B. Forst- und Landwirtschaft). Dies wird sich wiederum auf die Einkommensverteilung, den öffentlichen Haushalt und die überregionale Solidarität auswirken. Der Klima­ wandel beinhaltet ein erhebliches regionales Konfliktpotenzial. Beispielsweise wird die Wasserknappheit im Sommer vermehrt zu Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzungsansprüchen führen (z.B. Energieproduktion, landwirtschaftliche Bewässerung, Fischerei, Landschaftsschutz, Erhaltung der Gewässer­ ökosysteme). Eine Roadmap für die Reduktion der Abhängigkeit von fossilen Energieträgern und damit für die Reduktion der Klimagasemissionen im Kanton Bern liegt mit der Energiestra­ tegie seit 2006 vor. Ihr Ziel ist, den Kanton Bern in Zukunft den Vorgaben der 2000-Watt-Gesellschaft entsprechend vor allem mit erneuerbaren Energieträgern sicher zu versorgen.

4.7 Umwelt Der Zustand der Umwelt, das Ausmass der Ressourcennutzung und die Wirkung der Raumordnung sind aus Sicht der Nachhaltigen Entwicklung unterschiedlich zu beurteilen. Die Situation bei der Schadstoffbelastung der Luft ist vergleichsweise gut. Trotzdem führen hohe Stickstoffeinträge – vor allem aus der Landwirtschaft – zu schleichenden Veränderungen im Wald. Oberflächen- und Grundwasser sind grundsätzlich in Ordnung. Punktuell kommt es immer noch zu Mikroverunreinigungen der Gewässer. Dem gegenüber steht ein übermässiger Ressourcenverbrauch – sowohl in stofflicher wie auch in energetischer Hinsicht. Wir konsumieren nicht erneuerbare Ressourcen und exportieren „Abfälle“ wie die Treibhausgase zu Lasten anderer Erdteile und künftiger Generationen. Das stetig anwachsende Reservoir an Sekundärrohstoffen aus dem Recycling wird noch zu wenig konsequent genutzt. Die Abbau- und Deponiereserven sind nicht überall planerisch gesichert. Aufgrund seiner naturräumlichen Vielfalt, Lage und Grösse verfügt der Kanton Bern über eine überdurchschnittlich hohe Vielfalt an Lebensräumen und Arten. Dieses Naturkapital ist durch die gesellschaftliche Entwicklung bedroht (z.B. Zersiedelung, Zerschneidung von Lebensräumen, Freizeitaktivitäten). Beim Naturschutz bestehen namhafte Defizite bezüglich Vollzug und Wirkungskontrolle der Massnahmen. Die Böden sind sowohl aus qualitativer wie auch aus quantitativer Sicht stark bedroht. Die unsachgemässe Nutzung und die Überbeanspruchung der Böden gefährden deren Fruchtbarkeit.

11

4.8 Verkehr / Raumordnung Verkehr Der Kanton Bern verfügt über ein gut ausgebautes Schienenund Strassennetz. Mit der 2008 verabschiedeten Gesamtmobilitätsstrategie hat der Regierungsrat seine verkehrspolitischen Grundsätze und Stossrichtungen festgelegt. Die beim Bund eingereichten Agglomerationsprogramme, die angepassten Planungsinstrumente (Strassennetzplan, regionale Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte) und das neue Gesamtverkehrsmodell sind geeignete Planungsgrundlagen zum Abstimmen von Verkehrs- und Siedlungsentwicklung. Nach wie vor ist das Verkehrswachstum gross. Die heutigen Schienen- und Strasseninfrastrukturen stossen in den grossen Agglomerationen Bern, Biel und Thun an ihre Kapazitätsgrenzen oder haben diese bereits überschritten. Trotz verschiedener Infrastrukturvorhaben, die bereits realisiert werden konnten oder sich in der Planung befinden, wird der Ausbaubedarf bei Strasse und Schiene steigen. Mitverantwortlich für das Verkehrswachstum sind der zu tiefe Preis für die Mobilität sowie der Umstand, dass nicht alle Kosten auf die Verursacher abgewälzt werden. Gleichzeitig zeigen sich auf allen Ebenen Finanzierungseng­ pässe wegen rückläufiger Steuererträge. Die Ausbauprojekte stehen zunehmend in Konkurrenz mit anderen Staatsaufgaben oder leiden unter generellen Sparmassnahmen. Dies führt dazu, dass notwendige Ausbauten und Angebotsverbesserungen nicht oder nur verzögert realisiert werden können. Mit den nötigen Angebotsausbauten steigt der Rollmaterialbedarf. Die zusätzlich belastete Schieneninfrastruktur erhöht den Unterhaltsbedarf. Raumordnung Die Raumplanung erzielt Wirkung. Der Kanton Bern geht mit Einzonungen zurückhaltend um, wie die Bauzonenstatistik des Bundes zeigt. Die Bauzonenreserven liegen allerdings teilweise am falschen Ort. Es wird zunehmend schwieriger, die Siedlungsentwicklung auf zentrale gut erschlossene Lagen zu lenken. Auf der anderen Seite gelingt es, für die Wirtschaft mit den Entwicklungsschwerpunkten optimale Standorte bereit zu stellen. Die Ausdehnung der überbauten Flächen führt zu einem unwiederbringlichen Verlust an Kulturland und Fruchtfolgeflächen.

12

C. Grundmaxime und Schwerpunkte 2011–2014

1. Grundmaxime Nachhaltige Entwicklung stärken Die Politik des Regierungsrates orientiert sich in allen Bereichen an den Grundsätzen der Nachhaltigen Entwicklung. Es geht dabei um positive Impulse für > die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, > die gesellschaftliche Solidarität und > den Schutz der natürlichen Grundlagen im Kanton Bern.

Erläuterung Mit dem Festlegen der Nachhaltigen Entwicklung als Grundmaxime des staatlichen Handelns will der Regierungsrat darauf hinwirken, dass der Kanton Bern als Raum mit hoher Qualität zum Leben, Wohnen und Arbeiten langfristig erhalten bleibt. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Nachhaltigen Entwicklung soll in allen Direktionen verstärkt werden. Es geht darum zu konkretisieren, was Nachhaltige Entwicklung in den einzelnen Politik- und Handlungsfeldern bedeutet und welche Schlüsselherausforderungen sich aus Sicht der Nachhaltigen

Entwicklung für die Zukunft stellen. Dieser Schritt bildet die Voraussetzung, damit die vom Regierungsrat angestrebte Ausrichtung der Sektorpolitiken auf die Nachhaltige Entwicklung realisiert werden kann. Bei der Nachhaltigen Entwicklung geht es allerdings immer um Ziel- und Interessenkonflikte, die bei der Nutzung beschränkter ökologischer, ökonomischer oder gesellschaftlicher Ressourcen entstehen. Der intelligente Umgang mit diesen Zielkonflikten ist eine Herausforderung. Welche Stossrichtungen der Regierungsrat bis 2014 verfolgen will, wird durch die nachfolgenden Schwerpunkte konkretisiert.

Nord

Umwelt

zukünftige Generationen

heutige Generation

Wirtschaft

Denken und Handeln > ganzheitlich > langfristig > global

Gesellschaft

Süd

Das sog. Drei-Kreise-Modell bringt die Grundprinzipien der Nachhaltigen Entwicklung symbolisch zum Ausdruck.

13

2. Übergeordnete Querschnittsthemen 2.1 Stellung des Kantons Bern in der Schweiz Die Schweiz ist als exportabhängiger Kleinstaat stark von politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen im internationalen Umfeld betroffen. Die fortschreitende Globalisierung führt zu einem verstärkten Standortwettbewerb. Die Beziehungen zu den an die Schweiz angrenzenden Regionen sind auch für die Entwicklung des Kantons Bern ausschlaggebend. Die Führungsrolle bei den Aussenbeziehungen der Schweiz ist Sache des Bundes (Art. 54 BV). Die Kantone wirken mit an der Vorbereitung aussenpolitischer Entscheide, die ihre Zuständigkeiten oder ihre wesentlichen Interessen betreffen. Für die Kantone gewinnen die Aussenbeziehungen an Bedeutung. Entscheide, die von interkantonalen Gremien, von Bundes­ behörden, von der Europäischen Union, von internationalen Organisationen oder grossen, weltweit tätigen Unternehmen getroffen werden, wirken sich immer stärker und direkter auch auf die Kantone aus. Die Politik hat sich in den letzten Jahren von der Innenpolitik zur Aussenpolitik hin verlagert. Folgen dieser «Internationalisierung der Politik» sind eine Vervielfachung des Staatsvertragsrechts und das Eindringen des Völkerrechts in immer mehr Felder der klassischen Innenpolitik. Die Gesetzgebung auf kantonaler Ebene ist vermehrt auf die Umsetzung übergeordneten Rechts abzustimmen. Die Aussenbeziehungen des Kantons Bern umfassen die Kontakte zu andern Kantonen, zu interkantonalen Gremien, zu den Bundesbehörden, zum grenznahen Ausland, zur Europäischen Union und zu andern Staaten. Sie sollen es dem Regierungsrat ermöglichen die Legislaturziele, die übergeordneten politischen sowie die auf bestimmte Politikbereiche bezogenen Interessen geltend zu machen und durchzusetzen. Dabei muss der Kanton seine Besonderheiten gezielt nutzen: >B  ern ist der zweitgrösste Kanton der Schweiz. Er erstreckt sich vom Jura bis zu den Alpen und versteht sich als zweisprachiger Brückenkanton zwischen dem deutschsprachigen und dem französischsprachigen Raum. Er leistet damit einen Beitrag für den inneren Zusammenhalt unseres Landes. Kein anderer Kanton hat eine vergleichbare staatspolitische Rolle für das Gesamtsystem Schweiz wie der Kanton Bern. > B ern ist das politische Entscheidungszentrum der Schweiz. Hier tagen die Eidgenössischen Räte, hier ist der Sitz des Bundesrates und zentraler Teile der Bundesverwaltung. In Bern wurde mit dem «Haus der Kantone» das föderalistische Netzwerk angesiedelt. Bern ist ferner der Hauptsitz grosser öffentlicher Unternehmen: Post, SBB, Swisscom. > B ern hat eine internationale Dimension: Über 60 ausländische Botschaften und verschiedene internationale Organisationen wie der Weltpostverein und die Zwischenstaatliche Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr haben ihren Sitz in Bern. Bern ist als Bundesstadt der Ort, an dem wichtige Entscheide über die Zusammenarbeit der Schweiz mit internationalen und supranationalen Organisationen gefällt werden.

14

Bei der Aussenpolitik geht es auch auf kantonaler Ebene um die Wahrung von materiellen und ideellen Interessen sowie um die Schaffung möglichst grosser Handlungsspielräume für die eigene Politikgestaltung. Die Interessenwahrung erfolgt im nationalen und internationalen Rahmen. Bern muss sich dabei als verlässlicher Partner erweisen. Für die politische Bearbeitung komplexer Fragestellungen gilt es situationsgerecht und fallweise die Kooperation mit anderen staatlichen, halbstaatlichen und privaten Akteuren auf den unterschiedlichsten Ebenen zu suchen und Netzwerke zu bilden. Langfristig tragfähige Lösungen sind vermehrt in funktionalen Handlungsräumen zu erarbeiten. In der Legislatur 2006 –2010 ist der Kanton Bern mit der Hauptstadtregion Schweiz, der Greater Geneva Berne Area und der verstärkten Zusammenarbeit mit den Kantonen Zürich und Freiburg neue Partnerschaften eingegangen, die es in dieser Legislaturperiode zu konsolidieren und umzusetzen gilt. Die Präsidentschaft des Kantons Bern in der Westschweizer Regierungskonferenz (2010/2011) stärkt die Stellung des Kantons als Brücke zwischen der französischsprachigen und der deutschsprachigen Schweiz. Für den Kanton Bern steht in der neuen Legislatur die Mitwirkung in folgenden Gremien im Vordergrund: >K  onferenz der Kantonsregierungen (KdK). Mitarbeit durch einen Vertreter des Regierungsrates des Kantons Bern im Leitenden Ausschuss der KdK. > Fachdirektorenkonferenzen. > Wahrnehmung der Interessen des Kantons im Rahmen von Regierungskonferenzen (Westschweizer Regierungskonferenz; Beobachterstatus in der Nordwestschweizer Regierungskonferenz). > Intensive Kontakte mit den Bundesbehörden und mit der bernischen Deputation in den Eidgenössischen Räten. Regelmässige Aussprachen mit den bernischen Mitgliedern des National- und Ständerates. > Transjurassische Konferenz.

15

In inhaltlicher Hinsicht sind die folgenden Schwerpunkte zu setzen: >H  auptstadtregion Schweiz. > D ie Stellung Berns als Brückenkanton zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz stärken durch die Mitarbeit in folgenden Gremien: Westschweizer Regierungskonferenz, Greater Geneva Berne Area. Zusammenarbeitsformen mit den Kantonen im Sinne der variablen Geometrie. > D en ergebnisoffenen Diskurs zur Europapolitik der Schweiz mitprägen. Netzwerke zu den EU-Institutionen nutzen und pflegen. > N utzung der Dynamik des Infrastrukturfonds und der Agglomerationsprogramme. Das System verkehrsträgerübergreifend weiterentwickeln. > K apazitäten der nationalen Verkehrsinfrastrukturen im Kanton Bern ausbauen: Bahnhof Bern und Zufahrten, Ausbau der zweiten Röhre im Lötschbergbasistunnel, Hochleistungsstrassennetz rund um Bern, Bahn 2030. > Koordination im Hochschulbereich. > Zusammenarbeit mit dem Bund und mit andern Kantonen im Gesundheitsbereich (KVG-Revision, Spitzenmedizin). > Wahrung der bernischen Interessen bei der Beschlussfassung und Umsetzung von Konsolidierungsprogrammen des Bundes. > Wahrnehmung der humanitären Verantwortung durch die Teilnahme an einem interkantonalen Projekt in BosnienHerzegowina. Stärkung des strategischen Dialogs zwischen der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA) und den Kantonen. Langfristig ist das Spannungsverhältnis zwischen den bestehenden territorialen Einheiten und den neuen funktionalen Räumen weiter abzubauen. Damit die neuen funktionalen Räume politisch wahrgenommen und konstituiert werden können, müssen sie ihre Sichtbarkeit mittels konkreter Projekte erhöhen. Mit solchen Projekten lassen sich Lösungen zu grenzüberschreitenden Fragestellungen und Problemen erarbeiten. Voraussetzungen dafür sind ein starkes Interesse des Kantons Bern, die richtigen Partner für die grenzüberschreitende Realisierung der Projekte sowie die Ausgewogenheit der Interessen aller beteiligten Projektpartner.

16

2.2 Hauptstadtregion Schweiz Die Globalisierung verstärkt den Standortwettbewerb. Ausdruck davon ist unter anderem das Raumkonzept des Bundes, das spezifische Strategien für grossstädtisch bzw. klein- und mittelstädtisch geprägte Handlungsräume definiert. Die drei Grossregionen Zürich, Basel und Lausanne / G enf haben begonnen, sich als Metropolitanregionen zu formieren, um ihre Interessen zu bündeln. Für die Entwicklung des Kantons Bern ist es daher zentral, dass sich die Hauptstadtregion Schweiz rasch konstituiert und sich auf nationaler und internationaler Ebene gut positioniert. Vor diesem Hintergrund haben Kanton und Stadt Bern Mitte 2009 ein entsprechendes Projekt gestartet, das rasch vorangetrieben wurde und bereits wichtige Zwischenerfolge vorweisen kann. Anlässlich einer Konsultation im Januar / Februar 2010 stiess das Vorhaben Hauptstadtregion Schweiz bei den Partnerkantonen, -regionen und -städten auf ein breites Interesse. Darauf basierend und nach einer intensiven Vorbereitung fand am 7. Juli 2010 eine erste Hauptstadtkonferenz auf politischer Ebene statt. Gemeinsam haben fünf Kantone, 19 Städte und elf Regionen die Vision und die Ziele definiert. Zudem wurden die Form der weiteren Zusammenarbeit vereinbart und erste mögliche Projekte diskutiert. Anfang 2011 soll das partnerschaftliche Projekt mit einer gemeinsamen Vision sowie mit gemeinsamen Zielen und Projekten in die Betriebsphase übergehen. Das Ziel der Partnerschaft muss es sein, die Hauptstadtregion Schweiz national und international zu stärken. Als Drehscheibe zwischen den Metropolitanregionen soll die Hauptstadtregion dank ihrer spezifischen Stärken wesentlich dazu beitragen, dass die Schweiz international konkurrenzfähig und damit erfolgreich bleibt. Sie nutzt ihre Nähe zur nationalen Politik und zum öffentlichen Sektor für ihre wirtschaftliche und gesellschaftliche Entwicklung. Für den Kanton Bern ist es wichtig, dass sich die Hauptstadt­ region Schweiz in den nächsten Jahren dynamisch weiter entwickelt. Der Kanton wird entscheidend dazu beitragen, dass das Projekt Hauptstadtregion Schweiz erfolgreich in die Betriebsphase überführt werden kann. Der Kanton wird sich auch bei der Lancierung von gemeinsamen Projekten engagieren. Zusammen mit seinen Partnern wird sich der Kanton dafür einsetzen, dass die Hauptstadtregion Schweiz im Raumkonzept des Bundes gleichwertig wie die Metropolitanregionen behandelt wird. Ein Schlüssel zum Erfolg der Hauptstadtregion Schweiz ist ihre Nähe zur nationalen Politik und zum öffentlichen Sektor. Die Partner der Hauptstadtregion Schweiz sollen diesen Standortvorteil noch vermehrt als wirtschaftliches Kapital nutzen. Die Hauptstadtregion Schweiz wird ihre Position als wichtigster Standort der grossen Service-Public-Unternehmen und öffentlichrechtlichen Anstalten ausbauen. Für die Hauptstadtregion Schweiz ist auch wichtig, ihr wirtschaftliches Profil zu schärfen. Nur so ist es möglich, dass sie sich auf Augenhöhe mit den anderen Metropolitanräumen bewegt. Durch den Einbezug von Städten und Regionen soll die Hauptstadtregion Schweiz eine dynamische Struktur erhalten. Sie soll keine fixe Territorialorganisation sein, sondern sich als flexibles Netz von Partnerschaften entwickeln. Die Hauptstadtregion Schweiz stellt keinen Anspruch an Exklusivität. Das heisst, die Partner müssen sich nicht zwingend an allen Projekten beteiligen und sollen auch mit anderen Grossregionen verbunden sein können.

Die Hauptstadtregion Schweiz ist ein langfristiges Projekt, das über die aktuelle Legislaturperiode hinaus fortbestehen und für die Bevölkerung und die Wirtschaft des Kantons Bern sowie die Partnerkantone, -regionen und -städte Mehrwert generieren soll. Dieser wird mittel- bis langfristig spürbar werden.

2.3 Zusammenhalt im Kanton Bern Der Kanton Bern erstreckt sich vom Jura bis zu den Alpen und umfasst urbane und ländliche Räume. Er versteht sich als Mittler zwischen der deutschsprachigen und der französischsprachigen Schweiz. Vor diesem Hintergrund ist dem Zusammenhalt im Kanton Bern besondere Beachtung zu schenken. Dem Berner Jura wird eine besondere Stellung zuerkannt. Diese soll es ihm ermöglichen, seine Identität zu bewahren, seine sprachliche und kulturelle Eigenart zu erhalten und an der kantonalen Politik teilzunehmen. Diesem Verfassungsauftrag ist auch bei den Folgearbeiten zum Bericht der Interjurassischen Versammlung vom 4. Mai 2009 Rechnung zu tragen. Wenn es um die institutionelle Zukunft der Region geht, sind auch die Interessen und die Stellung Biels zu berücksichtigen. Biel ist in den Prozess der Willensbildung einzubeziehen. Der Zusammenhalt im Kanton wird gefestigt, wenn die Räume so gegliedert werden, dass die Bevölkerung mitwirken kann. Es ist darauf zu achten, dass genügend grosse Räume entstehen, in denen Probleme gelöst werden und die Bevölkerung aktiv am Willensbildungsprozess teilnehmen kann. Die Evaluation des Gemeindefusionsgesetzes hat gezeigt, dass dieses massgeblich zur «Enttabuisierung» von Gemeindefusionen beigetragen und eine gewisse Dynamik bei Gemeindezusammenschlüssen ausgelöst hat. Die kantonale Fusionsförderung mittels finanziellen Anreizen sowie Beratungs- und Informationsleistungen ist zweckmässig. Diese Instrumente müssen aber weiter entwickelt werden, damit die Zahl der Gemeinden reduziert werden kann. Im Vordergrund stehen eine moderate Lockerung der verfassungsmässigen Bestandesgarantie der Gemeinden und die Optimierung der Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Kantons. In der Verfassung soll festgehalten werden, dass der Kanton den Zusammenschluss von Gemeinden fördert. Der Grosse Rat soll den Zusammenschluss von Gemeinden anordnen können, wenn es überwiegende kommunale, regionale oder kantonale Interessen erfordern. Die betroffenen Gemeinden sind vorher anzuhören. Leistungen aus dem Finanzausgleich sollen gekürzt werden können, wenn sich eine Gemeinde einem zur Stärkung ihrer Leistungsfähigkeit gebotenen Zusammenschluss widersetzt.

Im Jahr 2007 haben die Stimmberechtigten einer Verfassungsänderung zur Stärkung der regionalen Zusammenarbeit zugestimmt. Es können gemeinderechtliche Körperschaften für die verbindliche regionale Zusammenarbeit der Gemeinden geschaffen werden. Bildung und Auflösung einer Körperschaft bedürfen der Zustimmung der Mehrheit der Stimmenden und der beteiligten Gemeinden. Solche besonderen gemeinderechtlichen Körperschaften wurden in den Regionen Oberland-Ost und Bern-Mittelland geschaffen. Am 13. Juni 2010 scheiterte die Bildung einer «Regionalkonferenz Thun Oberland-West» an der Urne. Die Konsequenzen dieses Urnenentscheids werden derzeit analysiert. In anderen Regionen stehen Entscheide für eine verstärkte regionale Zusammenarbeit noch aus. Auch mit der Revision des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG 2012) soll der Zusammenhalt gestärkt werden. Im Vordergrund stehen die folgenden Reformpunkte: Gerechtere Verteilung der Mittel des Finanzausgleichs, angemessene Erhöhung und Abgeltung der Zentrumslasten, stärkere Abgeltung der Sonderlasten der ländlichen Gemeinden, Stärkung des Controllings in der Sozialhilfe, Erhöhung der Eigenverantwortung der Gemeinden in der Volksschule. Die Solidarität zwischen den Generationen verdient besondere Beachtung. Mit einer stabilen Finanzpolitik ist sicherzustellen, dass künftigen Generationen keine übermässigen Lasten aufgebürdet werden. Es sollen ferner genügend Mittel in die Bildung investiert werden, damit die künftigen Generationen den neuen Herausforderungen gewachsen sind. Hindernisse gleicher Partizipationsmöglichkeiten von Frauen und Männern sollen in allen gesellschaftlichen Bereichen abgebaut werden. Zu stärken ist auch die Solidarität zwischen Bevölkerungsgruppen in unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen, unterschiedlichen Alters, mit und ohne Migrationshintergrund. Eine realistische Integrationspolitik soll das Zusammenleben der schweizerischen und ausländischen Bevölkerung aktiv gestalten. Das Leitbild zur Integration der ausländischen Wohnbevölkerung bildet die Grundlage dieser Integrationspolitik. Integration ist ein Prozess, der alle Mitglieder der Gesellschaft betrifft. Sie strebt die chancengleiche Partizipation am wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und politischen Leben an. Integration ist ein Weg, der das Zusammenleben der einheimischen und ausländischen Wohnbevölkerung unter gegenseitiger Achtung und gegenseitigem Respekt auf der Grundlage der Werte der Bundesverfassung ermöglicht. Voraussetzung sind der entsprechende Wille der ausländischen Bevölkerung zur Integration und die Offenheit der schweizerischen Bevölkerung gegenüber unvertrauten Lebensweisen. Ein neues Integrationsgesetz soll im Kanton Bern lebende Ausländerinnen und Ausländer zur Integration verpflichten. Die Auseinandersetzung mit den örtlichen Lebensbedingungen, das Erlernen einer Amtssprache, der Erwerb von Bildung, die Beteiligung am Wirtschaftsleben und das Respektieren der rechtsstaatlichen Ordnung zählen zum Beitrag, den niedergelassene Ausländerinnen und Ausländer zu leisten haben. Eine erfolgreiche Integration der ausländischen Bevölkerung trägt zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes bei.

17

18

3. Die acht Schwerpunkte der Legislatur 2010 –2014 Schwerpunkte Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbedingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat. Stabile Finanzpolitik fortsetzen Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortgesetzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schuldensituation auch unter erschwerten Bedingungen. Bildung und Kultur stärken Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewährleistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitgemässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung. Gesundheit und soziale Sicherheit fördern Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien. Öffentliche Sicherheit erhöhen Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug. Klima- und Energiepolitik stärken Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er senkt den Energieverbrauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien. Umwelt schützen Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Er achtet auf eine gute Boden- und Luftqualität und fördert die Biodiversität. Verkehr optimieren / Raumordnung fördern Das Gesamtverkehrsystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die negativen Auswirkungen des Verkehrs werden reduziert. Die nationalen und internationalen Verkehrsanschlüsse werden ausgebaut. Der Kanton Bern fördert die Siedlungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen.

19

3.1 Innovation und Wettbewerbsfähigkeit stärken

3.2 Stabile Finanzpolitik fortsetzen

Der Kanton Bern bietet der Wirtschaft attraktive Rahmenbe­ dingungen und fördert Innovation und Wettbewerbsfähigkeit. Er setzt sich dafür ein, dass eine nachhaltige Landwirtschaft Zukunft hat.

Die stabile und generationengerechte Finanzpolitik wird fortgesetzt. Der Kanton Bern kontrolliert die Defizit- und Schulden­ situation auch unter erschwerten Bedingungen.

Massnahmen > D er Kanton Bern intensiviert die Vernetzung im Technologietransfer zwischen Hochschulen, Unternehmen und Transferstellen und entwickelt seine Clusterpolitik weiter. Er setzt einen Schwerpunkt im Bereich der Umwelttechnik (Cleantech) und beteiligt sich aktiv am nationalen Masterplan Cleantech Schweiz. Er schafft die Voraussetzungen für den Aufbau eines Kompetenzzentrums für Innovationen (Swiss Innovation Park in Biel). > B ei der Standortpromotion nutzt der Kanton Bern seine Chancen im Rahmen der Greater Geneva Bern Area und betont dadurch auch seine Brückenfunktion zwischen der Deutschschweiz und der Romandie. > D as Tourismus-Marketing wird verbessert, unter anderem durch eine bessere Zusammenarbeit zwischen den touristischen Destinationen. Der Kanton fördert die Kooperation. > D er Dialog zwischen den Sozialpartnern wird unterstützt. Das Ziel sind faire Arbeitsbedingungen. Missbräuche werden bekämpft. > In der Landwirtschaft baut der Kanton die Beratung und das Coaching aus. Er fördert eine innovative Landwirtschaft durch Investitionshilfen. Im Fokus stehen Gemeinschaftsprojekte, welche die regionale Wertschöpfung verbessern und die Produktionskosten senken. Der Kanton trägt dazu bei, dass sich der Naturschutz als landwirtschaftlicher Betriebszweig etablieren kann. Er unterstützt die Landwirtschaftsbetriebe in ihrem Streben nach der Produktion von hochwertigen Nahrungs­ mitteln. Glaubwürdige Kontrollen in den Bereichen Tierschutz, Tierarzneimittel und Tiergesundheit sollen das Vertrauen zwischen den Konsumenten und der Landwirtschaft stärken. Erläuterung Die Zielerreichung im Schwerpunkt Wirtschaft erfordert eine Koordination mit den Bereichen Bildung und Gesundheit (Medizinaltechnologie). Die wirtschaftspolitischen Massnahmen werden vorwiegend in Netzwerken und Kooperationen mit dem Bund, anderen Kantonen sowie den Hochschulen und Unternehmen realisiert. Eine gute Sozialpartnerschaft sichert faire Arbeitsbedingungen. Der Kanton kann die Sozialpartner bei ihren Bemühungen um eine konstruktive Zusammenarbeit unterstützen. Die Landwirtschaft im Kanton Bern hat Zukunftschancen, wenn sie nachhaltig produziert und konkurrenzfähig arbeitet. Die LANAT-Strategie 2014 zeigt die wesentlichen Ziele und Massnahmen für die kommende Legislatur auf, wobei für das Erreichen der Ziele eine Koordination mit den Bereichen Umweltschutz und Raumordnung wichtig ist.

20

Massnahmen > D ie jährliche Planung der Aufgaben und Finanzen für den Voranschlag und für den Aufgaben-/Finanzplan orientiert sich an den verfassungsmässigen Vorgaben der Schuldenbremsen für die Laufende Rechnung und für die Investitionsrechnung. Im Sinne einer kurzfristigen Finanzpolitik während der Zeit der Krise ist ein Defizit in der Laufenden Rechnung möglichst zu verhindern. Eine Neuverschuldung ist so weit wie möglich zu begrenzen. > D er Regierungsrat legt dem Grossen Rat zu Beginn der Legislatur ein Entlastungspaket vor mit dem Ziel, nach der Zeit der Krise eine strukturelle Neuverschuldung zu verhindern. Erläuterung Seit Ausbruch der Finanz- und Wirtschaftskrise im Herbst 2008 hat der Regierungsrat bei der Fortsetzung der Finanzpolitik bewusst eine kürzerfristigere Optik eingenommen. Die Hauptanstrengungen sollen in der Zeit der Krise darauf ausgerichtet werden, jeweils das laufende und das nächste Jahr möglichst ohne grossen Schaden zu überstehen, d.h. ein Defizit in der Laufenden Rechnung zu verhindern und die Neuverschuldung soweit wie möglich einzugrenzen. Die auf kurzfristigere Ziele ausgerichtete Finanzpolitik will der Regierungsrat auch in der neuen Legislatur fortsetzen. Ein Abgleiten in eine Defizit- und Schuldenspirale wäre für den Kanton Bern mit sehr hohen Risiken verbunden. Die Folgen wären eine starke Zunahme der Schulden, höhere Passivzinsen, eine Einschränkung der finanzpolitischen Handlungsfähigkeit und eine sinkende Standort­ attraktivität aufgrund drohender Steuererhöhungen. Der Regierungsrat ist überzeugt, dass dies auch unter dem Aspekt einer Nachhaltigen Entwicklung unbedingt zu vermeiden ist. Vor dem Hintergrund der düsteren finanzpolitischen Aussichten hat der Regierungsrat bereits am Ende der letzten Legislatur­ periode die Erarbeitung eines Entlastungspaketes beschlossen. Das Umsetzen eines solchen Paketes benötigt allerdings eine Vorlaufzeit von mindestens ein bis zwei Jahren. Die Entlastungsmassnahmen werden sich somit frühestens ab den Jahren 2012 und 2013 finanziell auswirken. In Anbetracht der drohenden Zusatzbelastungen geht die Regierung allerdings davon aus, dass selbst bei einer raschen Erholung der Konjunktur mit einem Steuerertragswachstum wie vor Ausbruch der Wirtschaftskrise ein struktureller Fehlbetrag bestehen bleibt. Das Entlastungspaket soll deshalb in erster Linie diese strukturell bedingte Neuverschuldung verhindern.

3.3 Bildung und Kultur stärken

3.4 Gesundheit und soziale Sicherheit fördern

Mit der sorgfältigen Umsetzung der Bildungsstrategie gewährleistet der Kanton Bern allen Kindern und Jugendlichen die bestmögliche Ausbildung. Er bekennt sich zu einer zeitgemässen und kohärenten Kulturpolitik und Kulturförderung.

Der Kanton Bern sorgt für eine gute und wirtschaftlich tragbare integrierte Gesundheitsversorgung der Bevölkerung in allen Regionen. Er reduziert die Armut und stärkt die Familien.

Massnahmen > Im Volksschulbereich wird die Eingangsstufe gestärkt und die Sekundarstufe I wird optimiert. > D ie Berufsbildungsoffensive wird weitergeführt, die Abschluss­ quote auf der Sekundarstufe II wird stabilisiert, die Gymnasien und Hochschulen werden gestärkt. > D ie Anstellungsbedingungen der Lehrpersonen werden überprüft und im Rahmen der Möglichkeiten verbessert. > A ls wesentliche Massnahme zur Umsetzung der Kulturstrategie wird das Kulturförderungsgesetz totalrevidiert. Über die Mittel der Kulturpflege sorgt der Kanton mit Gemeinden und Privaten für eine nachhaltige Verankerung der kulturellen Identität in den Regionen. Erläuterung Die Eingangsstufe wird gestärkt durch die Einführung des zweijährigen Kindergartens für alle Kinder (Umsetzung HarmoS) sowie die schrittweise und freiwillige Einführung der Basisstufe. Der Kanton will auch die Personalsituation in den Kindergärten verbessern. Die Sekundarstufe wird optimiert durch das Stärken der Realschule und die gezielte Ausrichtung des 9. Schuljahrs auf die Berufsbildung und die weiterführenden Schulen. Jugendliche mit schwächeren schulischen Leistungen und solche aus schwierigem sozialem Umfeld oder mit Migrationshintergrund sollen bei der Suche einer Lehrstelle unterstützt werden. Bereits heute erreichen 95 Prozent der Jugendlichen im Kanton Bern einen Berufs- oder Schulabschluss. Diesen schweizweiten Spitzenplatz gilt es zu wahren. Auf Gymnasialstufe erhöhen einheitliche Prüfungen die Vergleichbarkeit der Maturität. Das Fördern von studienrelevanten Kompetenzen bereitet Gymnasiastinnen und Gymnasiasten besser auf den Übertritt an eine höhere Schule vor. Im Hochschulbereich wird die Revision der Hochschulgesetze (Autonomie und Beitragssystem) umgesetzt. Das Betreuungsverhältnis an der Universität Bern soll verbessert werden. Die Bildungsziele lassen sich in erster Linie durch das Engagement von kompetentem Personal erreichen. Dieses wird in einem vertrauensbildenden Arbeitsumfeld mit guten Arbeitsund Anstellungsbedingungen unterstützt. Die Situation bei der Arbeitszeit und der Entlöhnung des Lehrpersonals wird überprüft und im Rahmen der Möglichkeiten verbessert.

Massnahmen > D ie Versorgungsplanung 2011–14 und die Revision des Spitalversorgungsgesetzes schaffen die Voraussetzungen, damit der Kanton eine gute und vernetzte medizinische Grund­ versorgung in allen Regionen und eine spezialisierte und hochspezialisierte Versorgung im Zentrum sicherstellen kann. Dem sich abzeichnenden Mangel an Pflegepersonal wirkt der Kanton mit Massnahmen zur Förderung der Aus- und Weiterbildung der nichtuniversitären Gesundheitsberufe (Aus- und Weiterbildungspflicht für die Betriebe) sowie mit der Erhöhung der Berufsverweildauer entgegen. > D ie neu zu entwickelnde Gesundheitsstrategie definiert die künftige Gesundheitsversorgung sowie die Schritte zur Gesundheitsförderung und -prävention. Ziel ist es, die Gesundheit von sozial benachteiligten Personen aller Altersgruppen zu verbessern. > M it der Armutsprävention will der Kanton die strukturellen und gesellschaftlichen Rahmenbedingungen so ausgestalten, dass jede Person die Möglichkeit hat, eigenverantwortlich ihre Ressourcen für die Existenzsicherung zu nutzen. Die berufliche Integration wird gefördert, da sie für die Existenzsicherung von zentraler Bedeutung ist. > D ie Armutsbekämpfungsstrategie mit ihren Massnahmen in der Sozial-, Bildungs- oder Arbeitsmarktpolitik soll die Existenzsicherung für alle so gewährleisten, dass sie zumindest minimal am sozialen und kulturellen Leben teilhaben können. In einem ersten Schritt sollen die bestehenden kantonalen sozialpolitischen Leistungen wie Sozialhilfe, Prämien­ver­ billigung, Stipendien, Alimentenbevorschussung oder Familien­ zulagen besser koordiniert und damit effizienter werden. > D as Familienkonzept 2009 soll die Rahmenbedingungen für Familien verbessern und ihre Ressourcen stärken.

Mit der Umsetzung der Kulturstrategie verbunden ist der Ausbau der Kulturvermittlung (Projekt Bildung und Kultur) und die Übernahme der strategischen Steuerung der Kulturinstitutionen von mindestens nationaler Bedeutung und mit einem einzigartigen Angebot in der Schweiz. Mit der Verankerung der kulturellen Identität in den Regionen fördert der Kanton die Attraktivität des Standorts in kultureller wie wirtschaftlicher Hinsicht. Er engagiert sich für die Anerkennung der in Paris deponierten Kandidatur der «Pfahlbauten / palafittes» als UNESCO-Weltkulturerbe.

21

Erläuterung Gesundheit und soziale Stellung in der Gesellschaft stehen in einer Wechselwirkung zueinander. Dies hat der vierte Berner Gesundheitsbericht aufgezeigt. Die Ursachen, die zu Krankheit und frühzeitigem Tod führen, lassen sich teilweise beeinflussen. So haben sozial benachteiligte Menschen im Kanton Bern ein deutlich höheres Risiko zu erkranken und frühzeitig zu sterben. Das Gefährdungspotenzial im Kanton Bern ist hoch, wie der erste Berner Sozialbericht gezeigt hat. Rund zwölf Prozent der Berner Haushalte sind derzeit arm oder armutsgefährdet. Eine gute Gesundheit der Bevölkerung ist auch Voraussetzung dafür, dass Kinder ihr Entwicklungspotential ausschöpfen und ihre Bildungsfähigkeit nutzen können. Der Familienpolitik kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu, die es gerade in wirtschaftlich prekären Zeiten zu stärken gilt. Viele Familien sind unter den heutigen wirtschaftlichen, sozialen und institutionellen Rahmenbedingungen nicht mehr in der Lage, ihre Existenz zu sichern. Eine gute, speziell auch auf chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ausgerichtete medizinische Versorgung, soziale Sicherheit und eine zeitgemässe Familienpolitik sind deshalb drei wichtige Grundpfeiler einer solidarischen Gesellschaft.

3.5 Öffentliche Sicherheit erhöhen Der Kanton Bern fördert die objektive und subjektive öffentliche Sicherheit durch gezielte Massnahmen im Polizeiwesen, in der Strafverfolgung sowie im Straf- und Massnahmenvollzug. Massnahmen > D ie uniformierte Polizeipräsenz wird erhöht und die Prävention in ausgewählten Bereichen der öffentlichen Sicherheit gestärkt. > Für bestimmte Delikte (insbesondere bei Sportanlässen) schafft der Kanton ein speziell rasches Strafverfahren mit Verurteilung vor Ort. > D ie Sicherheit bei Sportanlässen wird durch die Zusammenarbeit im Rahmen der Policy der Konferenz der kantonalen Justiz- und Polizeidirektorinnen und -direktoren (KKJPD) gefördert. > D er geschlossene und offene Straf- und Massnahmenvollzug wird durch bauliche Verbesserung noch sicherer. Der Kanton prüft den Einsatz der neusten elektronischen und mechanischen Technologien und führt diese gegebenenfalls ein. Das Vollzugspersonal wird schwerpunktmässig zum Thema der nach Vollzugsregime differenzierten Sicherheit geschult. > D ie Bevölkerung und die politischen Entscheidbehörden werden proaktiv und transparent über den modernen Straf- und Massnahmenvollzug informiert. Erläuterung Der Kanton strebt eine Erhöhung der uniformierten Polizei­ präsenz im öffentlichen Raum an. In ausgewählten Bereichen der öffentlichen Sicherheit soll zudem die Prävention gestärkt werden, z.B. durch eine engere Zusammenarbeit zwischen der Polizei und nichtstaatlichen Partnerorganisationen. Gleichzeitig ist der hohe Standard bei der Aufklärung von Straftaten mit Priorität auf der mittleren und schweren Kriminalität beizubehalten.

22

Voraussetzung für das Umsetzen dieser Massnahmen ist die Bereitstellung der benötigten Mittel, insbesondere die Aufstockung des Polizeikorps im Umfang des im Projekt Lobenar ausgewiesenen Bedarfs. Die Aussicht, dass strafbares Verhalten tatsächlich und auch rasch geahndet wird, ist ein wichtiger Teil der Generalpräven­ tion. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Durchschnittsdauer von Strafverfahren sinkt. Für bestimmte Delikte im Umfeld von grossen Sportanlässen will der Kanton ein speziell rasches Strafverfahren mit Verurteilung vor Ort einführen. Um die Sicherheit bei Fussball- und Eishockeyspielen der obersten Ligen zu gewährleisten, ist die Kantonspolizei regelmässig mit Grossaufgeboten präsent. Um diese Polizeieinsätze und die damit verbunden Kosten zu reduzieren, will sich der Kanton Bern in der Legislaturperiode 2010 bis 2014 dafür einsetzen, dass die Sicherheit im Sport durch die Zusammenarbeit aller involvierten Akteure im Rahmen der KKJPD gefördert wird. Der Strafvollzug hat nach Artikel 75 des Strafgesetzbuches das soziale Verhalten der Gefangenen zu fördern, insbesondere die Fähigkeit, straffrei zu leben. Der Strafvollzug hat den allgemeinen Lebensverhältnissen so weit als möglich zu entsprechen, die Betreuung des Gefangenen zu gewährleisten, schädigenden Folgen des Freiheitsentzugs entgegenzuwirken und dem Schutz der Allgemeinheit, des Vollzugspersonals und der Mitgefangenen angemessen Rechnung zu tragen. Ein konsequenter Strafvollzug dient dem Durchsetzen des Rechts und damit auch dem Schutz der Bevölkerung vor straffällig gewordenen Personen. Dabei kann es keine absolute Sicherheit geben. Bei der Ausgestaltung des Strafvollzugs gilt es auch, dem Sicherheitsbedürfnis der Bevölkerung Rechnung zu tragen. So sind Entweichungen aus dem Strafvollzug so gering wie möglich zu halten. Die Sicherheit wird im Straf- und Massnahmenvollzug in erster Linie gewährleistet durch den Einsatz von baulichen, technischen und personellen Ressourcen zur Verminderung der Rückfälligkeit und zur Reintegration straffälliger Personen in die Gesellschaft. Inhalt und Ziele des modernen Straf- und Massnahmenvollzugs sind heute nicht mehr deckungsgleich mit dem Strafempfinden und Strafbedürfnis weiter Teile der Bevölkerung. Das ist auch ein Grund, weshalb insbesondere der offene Straf- und Massnahmenvollzug in die Kritik geraten ist. Das Strafbedürfnis weiter Teil der Bevölkerung ist nach wie vor repressiv geprägt, während sich der moderne Strafvollzug an den Erkenntnissen der Wissenschaft orientiert. Dies führt immer wieder zu emotional geprägten Auseinandersetzungen über diesen heiklen Bereich staatlichen Handelns. Mit proaktiven Korrekturen in der bisher zurückhaltenden Informationspolitik will der Kanton Bern in der neuen Legislaturperiode besser aufklären und damit zu einer Versachlichung der Diskussion über den Straf- und Massnahmenvollzug beitragen.

3.6 Klima- und Energiepolitik stärken

3.7 Umwelt schützen

Der Kanton Bern leistet einen aktiven Beitrag zum Klimaschutz. Er senkt den Energieverbrauch pro Kopf und erhöht den Anteil der erneuerbaren Energien.

Der Kanton Bern nutzt das Wasser unter Abwägung aller Interessen. Er achtet auf eine gute Boden- und Luftqualität und fördert die Biodiversität.

Massnahmen > E s wird eine Strategie zur Anpassung an den Klimawandel erarbeitet (Adaptationsstrategie Klimawandel). > D ie Gefahrenkarten werden in den Ortsplanungen umgesetzt. > D er Unterhalt der Schutzbauten, die Pflege der Schutzwälder und die Anpassung der Warnsysteme vor Extremereignissen werden vorangetrieben. > D ie Energiestrategie 2006 wird weiter umgesetzt. Dazu gehören die Inkraftsetzung des revidierten Energiegesetzes und der Energieverordnung (inkl. Förderprogramm).

Massnahmen > D ie Wassernutzungsstrategie 2010 als Teilstrategie der Wasser­ strategie 2010 wird konsequent umgesetzt. > D ie Vollzugslücken bei den bestehenden Biotopinventaren von Bund und Kanton werden geschlossen. Der Kanton priorisiert bilaterale, vertragliche Lösungen mit den betroffenen Grundeigentümern und Bewirtschaftern. > U m den Ressourceneinsatz zu optimieren, baut der Kanton eine massnahmenorientierte Erfolgskontrolle Biodiversität (Vollzugs- und Wirkungskontrolle) auf und entwickelt das Aktionsprogramm «Stärkung der Biodiversität im Kanton Bern» weiter. > Für den Aufbau eines Informationssystems Boden werden Entscheidgrundlagen erarbeitet mit dem Ziel, über Umfang und Ressourcenbedarf befinden zu können.

Erläuterung Die fortschreitende Klimaerwärmung erfordert auch in den nächsten vier Jahren geeignete Massnahmen. Neu müssen insbesondere auch Massnahmen zur Anpassung an die Klima­ erwärmung vorbereitet werden. Dazu soll in einem ersten Schritt eine kantonale Adaptationsstrategie erarbeitet werden. Grosses Gewicht legt der Kanton Bern weiterhin auf den Unterhalt der bestehenden Schutzbauwerke und die nachhaltige Pflege des Schutzwaldes. Die Gefahrenkarten, welche inzwischen in fast allen Gemeinden zur Verfügung stehen, werden in der Nutzungsplanung eingesetzt. Zwischen der Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Energie­ trägern und der Reduktion von Klimagasemissionen bestehen erhebliche Synergieeffekte, die genutzt werden müssen. Die kantonale Energiestrategie 2006 sieht vor, den Energieverbrauch bis 2035 pro Kopf von heute 6 000 Watt auf 4 000 Watt zu senken. Gleichzeitig ist der Anteil der erneuerbaren Energien erheblich zu erhöhen, z.B. im Wärmebereich von 10 Prozent auf über 70 Prozent. Mit der Inkraftsetzung und Anwendung des revidierten Energiegesetzes und der zugehörigen Verordnung werden weitere konkrete Massnahmen zur Erreichung dieser langfristigen Ziele umgesetzt. Die räumlich relevanten Richtplaninhalte «Energie» fliessen in die Revision des kantonalen Richtplans ein, den der Regierungsrat voraussichtlich im März 2011 genehmigen wird.

Erläuterung Die Ziele der Wassernutzungsstrategie sind auf den Zeitraum bis 2035 ausgelegt. Angestrebt wird, dass die Wasserkraftnutzung gegenüber heute um mindestens 300 Gigawattstunden gesteigert werden kann. Zwischen Gewässerschutz und Wasserkraftnutzung bestehen teilweise Nutzungskonflikte. Deshalb wird besonders darauf geachtet, dass neue und erneuerte Anlagen die Erfordernisse der Nachhaltigen Entwicklung erfüllen. Weiter soll das Wärmepotenzial des Grundwassers effizienter genutzt werden. Nur rund 10 Prozent der Flachmoor- und Trockenstandorte sind verbindlich geschützt. Doch der Unterhalt ist bei ca. 80 bis 85 Prozent sichergestellt. Bei den übrigen Bundesinventaren wie Amphibienlaichgewässer, Hochmoore und Auen sind der Schutz und Unterhalt erst bei 50 bis 85 Prozent gewährleistet. Der Kanton will diese Vollzugslücke rasch schliessen. Die Erfolgskontrollen sollen auf die jeweiligen Biodiversitätsförderungs-Massnahmen im Naturschutz, im Kulturland und im Wald zugeschnitten sein. Kenntnisse über die Bodenqualität und Eigenschaften von Böden erleichtern bodenrelevante Entscheide und das Abwägen verschiedener Nutzungs- und Schutzansprüche. Digital auf­ bereitete Bodenkarten lassen sich vielfältig nutzen. Doch im Kanton Bern sind erst 12 Prozent des Landwirtschafts- und Waldareals bodenkundlich kartiert. Die bereits vorhandenen 2 600 Bodenprofile und 60 Bodenkarten werden nun digitalisiert und damit besser nutzbar gemacht.

23

24

3.8 Verkehr optimieren / Raumordnung fördern

3.8.2 Raumordnung fördern

3.8.1 Verkehr optimieren

Der Kanton Bern fördert die Siedlungsentwicklung in zentralen, gut erschlossenen Lagen.

Das Gesamtverkehrsystem ist auf die Bedürfnisse von Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt auszurichten. Die negativen Auswirkungen des Verkehrs werden reduziert. Die nationalen und internationalen Verkehrsanschlüsse werden ausgebaut. Massnahmen > Im Rahmen der Agglomerationsprogramme bzw. der regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte wird das Verkehrssystem verkehrsträgerübergreifend weiterentwickelt. Die Schienen- und Strasseninfrastruktur wird mit grösstmöglicher Rücksicht auf Bevölkerung, Wirtschaft und Umwelt modernisiert. > M it dem Strassenbauprogramm bzw. künftig dem Strassennetzplan, dem Investitionsrahmenkredit Strasse, dem ÖVInfrastrukturrahmenkredit und dem ÖV-Angebotsbeschluss wird das Gesamtverkehrssystem optimal geplant. > E ine wirkungsvolle Raumplanung, das Umsetzen von Lärmschutzmassnahmen und das Fahrleistungsmodell tragen dazu bei, Energieverbrauch, Schadstoffausstoss und Lärmemissionen weiter zu reduzieren. Der Kanton erarbeitet eine Strategie zur Verringerung des Energieverbrauchs im Verkehr. > D er Kanton Bern setzt sich beim Bund dafür ein, dass die Kapazität der nationalen Verkehrsinfrastruktur im Kanton Bern bedarfsgerecht und verträglich ausgebaut wird. > D er Kanton Bern setzt die Projekte des Agglomerations­ verkehrs zusammen mit seinen Partnern gezielt um. Erläuterung Damit das Verkehrssystem im Kanton Bern zukunftsfähig ausgestaltet werden kann, müssen die negativen Auswirkungen des Verkehrs weiter verringert werden. Der Verkehr ist der grösste Endenergieverbraucher. Dieser Umstand findet in der kantonalen Energiepolitik bisher nur ungenügend Niederschlag. Der frühe Einbezug der Bevölkerung ist der Schlüssel für das erfolgreiche Umsetzen von Verkehrsvorhaben. Wichtig ist eine verkehrsträgerübergreifende Planung und Lösungssuche. Grosse Bedeutung kommt der Raumplanung zu. Sie trägt dazu bei, die Zersiedlung einzuschränken, was wiederum das Verkehrswachstum verringert. Eine gute Erreichbarkeit ist Grundvoraussetzung für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft und ein wichtiger Faktor im internationalen Standortwettbewerb. Das Verkehrssystem muss deshalb gezielt und bedarfsgerecht erweitert werden. Grosse Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur braucht es in erster Linie in den Agglomerationen, während es im ländlichen Raum darum geht, die heutige Erreichbarkeitsqualität sicherzustellen. Sorgfältig erarbeitete Planungsgrundlagen (z.B. Agglomerationsprogramme) sind Voraussetzung, damit genügend Bundesmittel in den Kanton Bern fliessen. Zudem braucht es eine wirkungsvolle Lobbyarbeit bei der Planung und Finanzierung von nationalen Infrastrukturen im Kanton Bern.

Massnahmen > D er Kanton Bern verstärkt die Lenkung der Siedlungsentwicklung an die richtigen Orte mit geeigneten Massnahmen im kantonalen Richtplan. > D er Kanton Bern stellt das zielkonforme Erarbeiten der ersten Generation der Regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK) und ihre konsequente Umsetzung sicher. > D as Programm Entwicklungsschwerpunkte (ESP) wird umgesetzt und weiterentwickelt. An strategisch wichtigen Stand­ orten betreibt der Kanton eine aktive Bodenpolitik. > D er Kanton Bern regelt in Zusammenarbeit mit dem Bund die Abstimmung zwischen der Siedlungsentwicklung an zentralen Lagen und dem Schutz der Fruchtfolgeflächen. Erläuterung Der Kanton Bern verfügt über genügend grosse Bauzonenreserven. Die Flächen liegen jedoch teilweise an ungeeigneten Standorten ausserhalb des Kerns der Agglomerationen. Einzonungen an zentralen, gut mit dem öffentlichen Verkehr erschlossenen Lagen werden immer schwieriger und stossen in den Gemeinden oft auf Widerstand. Der kantonale Richtplan soll die Grundlagen für die Siedlungsentwicklung an zentralen, gut erschlossenen Lagen und die Voraussetzungen für die innere Verdichtung verbessern. Die Abstimmung in den RGSK ist dafür eine wichtige Massnahme. Bei der Förderung der nachhaltigen Entwicklung im Siedlungsbereich hat das ESP-Programm eine Schlüsselrolle. Der heutige Erfolg des Programms liesse sich mit einer aktiven Bodenpolitik des Kantons noch wesentlich erhöhen. Ohne eine aktive Bodenpolitik hätte der Kanton die strategischen Arbeitszonen (SAZ) für Grossunternehmen nicht sichern können. Die unterschiedlichen gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnisse – die Siedlungsentwicklung an gut erschlossenen Lagen oder der Schutz der landwirtschaftlich wertvollen Böden – können Konflikte auslösen. In seinem Sachplan hat der Bund dem Kanton Bern zudem ein unrealistisches Kontingent an Fruchtfolgeflächen auferlegt. Der Sachplan basiert auf Kriterien, die sich nicht mit anderen Kantonen vergleichen lassen. Der Sachplan bedroht nun die räumliche Entwicklung des Kantons. Der Kanton Bern wird deshalb beim Bund eine Überarbeitung fordern, damit der Schutz der neu festgesetzten Fruchtfolge­ flächen verstärkt werden kann.

25

4. Umsetzung Umsetzung Die öffentlichen Dienstleistungen werden effizient, zeitgerecht und auf qualitativ hohem Niveau erbracht. Zu diesem Zweck ist qualifiziertes und motiviertes Personal erforderlich. Für das Personal werden angemessene Anstellungsbedingungen sichergestellt. Die Attraktivität und die Konkurrenzfähigkeit des Kantons als Arbeitgeber sollen gestärkt werden. Die Innovationsfähigkeit, die Effizienz und die Kundenorientierung der Verwaltung werden weiter­ entwickelt. Das Angebot elektronischer Behördendienstleistungen für die Bevölkerung und für die Wirtschaft wird ausgebaut (E-Government).

Im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinien der Regierungspolitik legt der Regierungsrat Wert darauf, dass die öffentlichen Dienstleistungen effizient, zeitgerecht und qualitativ auf hohem Niveau erbracht werden. Der Regierungsrat bekennt sich zum «Service Public». Eine ausreichende und kostengünstige Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Dienstleistungen ist sicherzustellen. Das Personal der kantonalen Verwaltung – rund 22 000 Kantonsangestellte und 16 000 Lehrkräfte – spielt bei der Umsetzung eine zentrale Rolle. Für die Umsetzung der regierungs­ rätlichen Strategie ist qualifiziertes und motiviertes Personal erforderlich. Der Kanton Bern sichert deshalb seine Position als Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt mit konkurrenzfähigen und zukunftsorientierten Arbeits- und Anstellungsbedingungen. Der Kanton Bern steht in Konkurrenz zu anderen Arbeitgebern des öffentlichen Sektors und der Privatwirtschaft. Mit der zunehmenden Mobilität wächst das Konkurrenzumfeld über die Kantonsgrenzen hinaus. Dazu hatte der Kanton Bern als Arbeitgeber in den letzten Jahren als Folge der knappen Kantons­ finanzen eine deutlich ungenügende Lohnentwicklung bei seinen Mitarbeitenden verzeichnet und an Wettbewerbsfähigkeit eingebüsst. Im Vergleich zur direkten Konkurrenz ist er im Lohn­ bereich neben dem Kader auch generell spürbar in Rückstand geraten. Auch der unterdurchschnittliche Ferienanspruch erschwert die Situation. Beim Kader und bei qualifizierten Fachkräften (insbesondere im Pflege-, Bildungs-, Informatik- und Ingenieurbereich) ist die Rekrutierung bereits heute schwierig, weil das Konkurrenz­ umfeld bessere Löhne bezahlt und der Kanton Bern die Lohn­ erwartungen oft nicht erfüllen kann.

Die Rekrutierungssituation könnte sich in absehbarer Zeit noch verschärfen. Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise erholt sich die Wirtschaft schneller als erwartet. In den nächsten Jahren ist deshalb wieder mit einem lebhafteren Arbeitsmarkt zu rechnen. Diese Situation wird sich durch die demografische Entwicklung weiter zuspitzen. Mittel- und langfristig wird der demografische Wandel zu einer zunehmenden Konkurrenz unter den Arbeitgebern führen. Fallen heute 3,5 Personen im Erwerbsalter auf eine Person im Rentenalter, wird dieses Verhältnis im Jahr 2030 voraussichtlich rund 2 zu 1 betragen. Dies und die Verknappung der Arbeitskräfte wird auch den Kanton Bern vor Herausforderungen stellen, da die öffentlichen Aufgaben und Dienst­ leistungen für die immer älter werdende Bevölkerung zunehmen werden. Erschwerend kommt hinzu, dass der Kanton Bern bereits heute einen überdurchschnittlich hohen Anteil an älteren Personen aufweist. Dies akzentuiert sich dadurch, dass die Leistungen der öffentlichen Verwaltung standortgebunden sind und deshalb – im Gegensatz zur Privatwirtschaft – kaum ver­ lagert werden können. Auf diese Herausforderungen hat sich der Kanton Bern rechtzeitig vorzubereiten, damit er auf dem Arbeitsmarkt konkurrenzfähig bleibt. Wichtiger Bestandteil ist dabei auch der Vorsorgebereich, wo zeitgemässe und aus­ reichend flexible Regelungen die Umsetzung der personal­ politischen Grundsätze unterstützen. In diesem Umfeld gewinnen konkurrenzfähige und attraktive Anstellungsbedingungen an Bedeutung, damit der Kanton Bern zur Erfüllung seiner vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben auch in Zukunft gut qualifizierte, leistungswillige und motivierte Mitarbeitende erhalten bzw. rekrutieren kann. Für den Regierungsrat stehen deshalb im Personalbereich in dieser Legislatur die folgenden Massnahmen im Vordergrund: >Ü  berprüfung und allenfalls Anpassung des Gehaltssystems auf Grund der bisherigen Erfahrungen und der Entwicklung im Konkurrenzumfeld. > E rarbeitung und Umsetzung eines kaderpolitischen Konzepts mit den Hauptkomponenten Lohn, Arbeitszeit, Kaderentwicklung und Wertschätzung, die auch der Förderung von Frauen in Kaderpositionen Rechnung tragen. > Förderung der Entwicklungsmöglichkeiten für das Personal und die Kaderangestellten mit den passenden Instrumenten (z.B. Nachwuchsplanung, gezielte Aus- und Weiterbildung).

26

Auch E-Government spielt bei der Umsetzung der Regierungsrichtlinien eine wichtige Rolle. E-Government gewinnt zunehmend an Bedeutung und ist ein wichtiger Faktor für die Standort­ attraktivität. E-Government soll Transparenz schaffen und das Vertrauen in die Regierungs- und Verwaltungstätigkeit fördern. Ziel ist es, Wirtschaft und Bevölkerung künftig auf einfachere Art von besseren elektronischen Dienstleistungen und von einer effizienteren Verwaltung profitieren zu lassen. Die Informationsund Kommunikationstechnologien (IKT) sollen rasch, koordiniert und zum Nutzen aller eingesetzt werden. Die IKT sollen den Wohlstand vermehren und die Position der Wissensgesellschaft Schweiz im internationalen Standortwettbewerb verbessern. Denn die Informationsgesellschaft birgt ein noch nicht ausgeschöpftes Potenzial zur Produktivitätssteigerung und Innovationskraft des Landes, zu wirtschaftlichem Wachstum und zu Beschäftigung, gerade auch in den Randregionen. Der Kanton Bern will massgebende Behördendienstleistungen elektronisch rund um die Uhr und in einwandfreier Qualität anbieten. Einfache und sichere elektronische Interaktionen und Transaktionen sollen den Verkehr zwischen staatlichen Stellen einerseits, zwischen Behörden und der Bevölkerung andererseits sowie Unternehmen und Behörden erleichtern. Durchgängig elektronische Verwaltungsgeschäfte bedeuten für Unternehmen, Privatpersonen und die Verwaltung eine Erleichterung dank Bürokratieabbau. Um den Bereich E-Government zu stärken, wird der Regierungsrat demnächst eine neue kantonale E-Government-Strategie beschliessen.

27

D. Zukunftsperspektiven

Der Kanton Bern steht in einem politischen und wirtschaftlichen Umfeld, das sich auch im nächsten Jahrzehnt stark wandeln wird. Die Nachhaltige Entwicklung ist eine Daueraufgabe, die über die Legislaturperiode hinaus weist. Mit der Nachhaltigen Entwicklung ist letztlich das Konzept einer langfristig trag­ fähigen Entwicklung gemeint, welche die Grenzen in der ökologischen, der ökonomischen und der gesellschaftlichen Dimension respektiert. Wirtschaftliche, gesellschaftliche und ökologische Herausforderungen sollen angenommen und im Rahmen dieser Grenzen aufeinander abgestimmt werden. Die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generation sollen erfüllt werden; zugleich sollen aber die Ansprüche künftiger Generationen nicht gefährdet werden. Mit den zwangsläufig auftretenden Interessenkonflikten muss entsprechend umgegangen werden. Hier gilt es, die methodischen Ansätze weiter zu entwickeln. Der Kanton Bern will deshalb seine Anstrengungen im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung auch im kommenden Jahrzehnt fortsetzen. Im Folgenden werden mögliche Entwicklungstendenzen für den Kanton Bern in einzelnen Bereichen kurz skizziert.

1. Wirtschaft (Innovation und Wettbewerbsfähigkeit) Die demografische Entwicklung, (inter-)nationale rechtliche Rahmenbedingungen, neue Technologien und der globale Strukturwandel wirken sich auf die Wirtschaft und den Arbeitsmarkt aus. Dank der breiten Branchenstruktur können die Möglichkeiten dieser Entwicklungen genutzt und die negativen Aus­ wirkungen reduziert werden. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind in Bezug auf Weiterbildung, berufliche und räumliche Mobilität noch stärker gefordert. Eine Herausforderung für den Kanton stellt die berufliche Integration von weniger Qualifizierten dar. In der Landwirtschaft ist die Entwicklung heute schwierig abzuschätzen. Die bernische Politik wird in diesem Bereich trotz knapper Finanzen auf regionale Bedürfnisse abgestimmte Akzente setzen müssen. Das kantonale Amt für Landwirtschaft und Natur ist gefordert, diesen Wirtschaftssektor flexibel, innovativ und produktiv zu unterstützen.

2. Finanzen Eine nachhaltige finanzpolitische Entwicklung setzt voraus, dass die gegenwärtige Generation nicht auf Kosten der zukünftigen lebt. Voraussetzung ist ein gesunder Finanzhaushalt mit genügend Spielraum, um die öffentlichen Aufgaben zu erfüllen und politisch Prioritäten zu setzen. Deshalb ist eine stabile Finanz­ politik auch über die neue Legislatur hinaus wichtig, damit kommende Generationen nicht mit hohen, die Prosperität und den Fortschritt lähmenden Schulden belastet werden.

28

29

3. Bildung und Kultur

4. Gesundheit und soziale Sicherheit

Bildung Der Kanton Bern verfügt heute über ein leistungsfähiges Bildungssystem. Ein zukunftsgerichtetes, qualitativ gutes Bildungs­ angebot soll auch weiterhin allen Bürgerinnen und Bürgern persönliche Entwicklungsperspektiven und Entfaltungsmöglichkeiten in Arbeitswelt und Gesellschaft bieten. Voraussetzung dafür sind eigenverantwortlich geführte Bildungsinstitutionen mit gut ausgebildeten und motivierten Lehrpersonen. Voraussetzung ist die Zusammenarbeit und die Kooperation mit der Wirtschaft, den Gemeinden, den Kantonen, den Sprachregionen, dem Bund und im tertiären Bereich auch mit anderen Ländern. Im grossen und vielseitigen Kanton gilt es, die Gegebenheiten und Interessen der Sprachregionen sowie von Stadt und Land zu berücksichtigen. Die Heterogenität unserer Bevölkerung und die kulturelle Vielfalt bilden ein grosses Potenzial für die Gesellschaft und für unser Bildungssystem. Deshalb unterstützt der Kanton Bern seine Partnerinnen und Partner in der Bildungspolitik und schafft im gegenseitigen Vertrauen die Voraussetzungen für gute Bildung vor Ort.

Gesundheit Mit dem zunehmenden Wohlstand und dem medizinischen Fortschritt erhöhen sich die Ansprüche der Gesellschaft an das Gesundheitswesen. Die Anspruchs- und Konsumhaltung der Leistungsempfänger steigt durch die zunehmende Informationsdichte über medizinische Möglichkeiten weiter an. Bei guter Gesundheit älter zu werden, ist heute ein erreichbares Ziel. Doch das steigende Durchschnittsalter wird zu einer Zunahme chronisch-degenerativer Erkrankungen führen, was sich auf die nachgefragten Leistungen auswirkt: Pflegeintensive Behandlungen sowie Leistungen im Bereich der «Palliative Care» werden immer wichtiger. Auch die Gesundheitsförderung sowie Prävention und Früherkennungsuntersuchungen gewinnen an Bedeutung. Das Vernetzen der Leistungserbringer im Gesundheitswesen ermöglicht eine patientenzentrierte, ganzheitliche Gesundheitsversorgung über die ganze Behandlungskette. Es gilt, die heute zahlreichen regulatorischen, organisatorischen und finanziellen Hürden zu überwinden. Die Verantwortlichen haben die sich abzeichnende Entwicklung des Mangels an Pflegepersonal und Ärzten erkannt und entsprechende Schritte eingeleitet. Dank der starken Position des Universitätsspitals, einer kompetenten Fachhochschule und zahlreichen Unternehmen aus der Medtech-Branche bildet der Medizinalsektor ein Kernelement eines ausgesprochen kompetitiven Wirtschaftsraums. Das Universitätsspital und die Hochschulen werden zusammen mit dem Competence Center for Medical Technology die treibende Kraft für Innovationen im Medizinalbereich. Durch das Ansiedeln von Unternehmen aus zukunftsgerichteten, wertschöpfungsstarken Branchen lässt sich die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit steigern.

Kultur Für die gemeinsame Finanzierung der Kulturinstitutionen und für die Koordination der regionalen Kulturförderung sind neu die Regionalkonferenzen zuständig. Im Zeitraum 2015 / 2016 sollen mit dem neuen Kulturförderungsgesetz alle Gemeinden der betreffenden Region verpflichtet werden, zusammen mit dem Kanton wiederkehrende Beiträge an ihre Kulturinstitutionen von mindestens regionaler Bedeutung zu leisten. In einem weiteren Schritt will der Kanton eine Kulturpflegestrategie erarbeiten.

Soziale Sicherheit Erste Ergebnisse des zweiten Sozialberichts, der im Dezember 2010 veröffentlicht wird, zeigen, dass Armut nicht nur von der Konjunktur abhängig ist: Zwischen 2001 und 2008 ist die Armutsquote im Kanton Bern jährlich angestiegen – und zwar auch in den wirtschaftlich guten Jahren. Da sich die Arbeiten zunehmend in den Dienstleistungssektor verschieben, bekunden weniger gut qualifizierte Arbeitsnehmerinnen und Arbeitnehmer Mühe, eine Stelle zu finden. Es ist deshalb anzunehmen, dass die Armut im Kanton Bern über die laufende Legislaturperiode hinaus nicht an Aktualität einbüssen wird. Da die Entwicklung der Armut von zahlreichen Faktoren abhängig ist und deren Bekämpfung verschiedene Politikbereiche tangiert, gilt es gesamtstaatlich nach Lösungen zu suchen. Dies bedingt auch eine Zusammenarbeit über die föderalen Grenzen hinaus, insbesondere eine verbesserte Koordination mit dem Bund. Dann braucht es Instrumente, um die Kostenverlagerungen innerhalb des Systems bzw. zu Lasten der Sozialhilfe zu analysieren. So hat die Revision der Arbeitslosen- und Invalidenversicherung auf Bundesebene Auswirkungen auf die kantonalen Leistungen. In dieser Frage soll sich die Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren auf nationaler Ebene engagieren.

30

Familienpolitik Die Familienpolitik muss sich an wirtschaftlichen Entwicklungen wie der Zunahme flexibilisierter Arbeitsmodelle und der Zunahme der Familienarmut orientieren. Sie muss aber auch gesellschaftliche Trends wie die Veränderungen der Familienformen und Erwerbsmodelle, die zunehmende Individualisierung und den zunehmenden Anteil älterer Menschen aufnehmen. Auch die Leistungen der Familien und deren gesellschaftliche Bedeutung gilt es sichtbar machen. Familienpolitische Massnahmen sollen über die laufende Legislatur hinaus überprüft und angepasst werden.

5. Öffentliche Sicherheit Die Förderung der öffentlichen Sicherheit und die Bekämpfung der Kriminalität bleiben eine prioritäre Staatsaufgabe. In der Legislaturperiode 2010 – 2014 sollen die Polizeipräsenz erhöht, die Prävention verstärkt und die Strafverfahren beschleunigt werden. Zusätzliche Sicherungsmassnahmen und eine transparente Information der Öffentlichkeit über den Straf- und Massnahmenvollzug sollen das Sicherheitsheitsempfinden der Bevölkerung verbessern. Die Polizei-, Justiz- und Vollzugsbehörden werden auch längerfristige Entwicklungen berücksichtigen, um die öffentliche Sicherheit mit den zur Verfügung stehenden Mitteln zu gewährleisten. Am staatlichen Gewaltmonopol wird festgehalten.

6. Klima- und Energiepolitik Der globale Klimawandel wird selbst mit griffigen und international verbindlichen Klimaschutzmassnahmen weitergehen. Zahlreiche wirtschaftliche und gesellschaftliche Bereiche sind betroffen: Biodiversität, Wasserressourcen, Land- und Forstwirtschaft, Tourismus, Energiewirtschaft, menschliche Gesundheit, Infrastruktur, Naturgefahren, gesellschaftliche Solidarität und Versicherungswesen. Handlungsbedarf besteht auf zwei Ebenen: Einerseits muss der Kanton Bern einen Beitrag zur Verminderung des Klimagas­ emissionen leisten. Seinen grössten Handlungsspielraum hat er bei der stationären Energienutzung, vor allem im Gebäudebereich. Die Energiestrategie und die Energiegesetzgebung bilden die Grundlagen für die angepeilte sparsame, effiziente und ressourcenschonende Energienutzung im Gebäudebereich und die Förderung der erneuerbaren Energien. Andererseits sind die Anstrengungen zu Anpassungen an die Klimaveränderung und zum Schutz vor Naturgefahren fortzu­ setzen. Dazu soll ein Grundlagenbericht zu einer Adaptationsstrategie Klimawandel erarbeitet werden, der darlegen soll, wie sich der Klimawandel auf die einzelnen Teilgebiete und Politikbereiche im Kanton auswirken wird (Chancen und Risiken). Auf dieser Grundlage wird der Regierungsrat über die Erarbeitung einer Adaptationsstrategie befinden.

31

32

7. Umwelt Beim Luft-, Lärm- und Gewässerschutz soll der Kanton das hohe Niveau beibehalten und allfällige Lücken schliessen. Bei der Förderung der Biodiversität gilt es, das Vollzugsdefizit abzu­ bauen. Die steigende Komplexität der Verfahren, die Fülle der Vorschriften und der wachsende administrative Aufwand überfordern die Akteure zunehmend. Es ist zu prüfen, ob sich mit weniger und einfacheren, dafür konsequenter durchgesetzten Vorgaben die gleiche Wirkung erzielen lässt. Die Weiterentwicklung des Direktzahlungssystems des Bundes und die geplanten kantonalen Erfolgskontrollen zu den BiodiversitätsförderungsMassnahmen haben auch diesen Aspekt zu berücksichtigen.

8. Verkehr / Raumordnung Verkehr Das Mobilitätsbedürfnis wird weiter wachsen. Deshalb braucht es einen gezielten Ausbau der Verkehrsinfrastruktur unter anderem mit den Projekten aus den Agglomerationsprogrammen. Auch die Zusammenarbeit innerhalb der Hauptstadtregion wird wichtiger. Der Mittelbedarf für die nötige Verkehrsinfrastruktur und das geforderte Angebot übersteigen jedoch die Möglichkeiten von Bund, Kanton und Gemeinden. Deshalb sind beim Planen und Umsetzen Prioritäten zu setzen und die bestehenden Verkehrssysteme über das Verkehrsmanagement besser auszulasten. Ein Pilotprojekt in der Region Bern ermöglicht bereits in dieser Legislaturperiode, erste Erfahrungen zu sammeln. Das Mobilitätsmanagement soll ebenfalls dazu beitragen, das Verkehrsverhalten zu beeinflussen. Auch alternative Finanzierungsinstrumente wie Public Private Partnership und Mobility Pricing sollen künftig geprüft werden, um den Finanzbedarf zu reduzieren. Damit wird es möglich sein, den Preis für die Mobilität besser zu beeinflussen. Vorarbeiten laufen bereits in dieser Legislaturperiode. Raumordnung Die Gesamtplanung von Siedlungsentwicklung, Verkehrs­ erschliessung, Landschaft und Schutzanliegen bleibt für den Kanton Bern eine grosse Herausforderung. Das verdichtete Bauen erlangt in den kommenden Jahren eine immer grössere Bedeutung. Weiter ist beim Thema Landschaft Handlungsbedarf vorhanden. Dafür müssen jedoch zuerst die Vorstellungen des Bundes bekannt sein (besonders was das Bauen ausserhalb der Bauzonen betrifft). Regionale Naturpärke sollen den betroffenen ländlichen Gebieten neue Perspektiven eröffnen und zur Nachhaltigen Entwicklung beitragen. Für einen sorgfältigen Umgang mit dem Boden braucht es bessere Informationsgrundlagen. Ein Bodeninformationssystem soll als praktisches Hilfsmittel das Erstellen von unterschiedlichen Bodenkarten ermöglichen. Da die Entwicklung komplex ist, kommt der Kosten-Nutzen-Optimierung eine grosse Bedeutung zu.

33

Anhang Rechtsetzungsprogramm 2011 – 2014

1. Hinweise zum Rechtsetzungsprogramm 1.1 R  echtsetzungsprogramm als wesentliches Element zur Umsetzung der Absichten und Erwägungen des Regierungsrates Das Organisationsgesetz verpflichtet den Regierungsrat mit Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe c, in den Richtlinien der Regierungspolitik über die geplanten Massnahmen zur Umsetzung der Absichten und Erwägungen zu informieren. Neben den im Kapitel C aufgeführten Massnahmen bildet das LegislaturRechtsetzungsprogramm einen wesentlichen Teil des Massnahmenprogramms des Regierungsrates für die Legislatur 2011–2014. 1.2 R  echtsetzungsprogramm als Momentaufnahme zu Beginn der Legislatur Beim Legislatur-Rechtsetzungsprogramm handelt es sich um eine Momentaufnahme zu Beginn der Legislatur. Gestützt auf verschiedene Entwicklungen und auf politische Entscheide können sich im Laufe der Legislatur Änderungen an diesem Programm ergeben. 1.3 A  ktualisierung im Rahmen der Rollenden Vorlagenplanung Eine aktualisierte Übersicht der geplanten Geschäfte findet sich in der Rollenden Vorlagenplanung (www.be.ch/vorlagenplanung). Die Rollende Vorlagenplanung ist ein Arbeitsinstrument. Sie dient dem Regierungsrat als Führungs- und Steuerungs­ instrument. Die Rollende Vorlagenplanung steht immer unter dem Vorbehalt von Änderungen und späteren Umsteuerungen. Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass sich Termine, Prioritäten, Herausforderungen und Handlungsschwerpunkte im Laufe der Zeit ändern können. Im Gegensatz zu anderen Planungspapieren hat die Rollende Vorlagenplanung den Vorteil, dass sie fünf Mal jährlich aktualisiert wird (jeweils im Hinblick auf die Sessionen des Grossen Rates). Es handelt sich bei diesem Dokument um den aktuellsten Überblick über anstehende wichtige Geschäfte. Das Dokument beinhaltet alle wichtigen Grossratsvorlagen (Erlasse, Kreditvorlagen, Berichte). Damit der Planungsdialog zwischen Regierungsrat und Grossem Rat geführt werden kann, ist es wichtig, dass die Organe des Grossen Rates über die langfristige Geschäftsplanung des Regierungsrates und der Verwaltung informiert sind. Die Rollende Vorlagenplanung ist damit auch ein Instrument der Kommunikation des Regierungsrates gegenüber dem Grossen Rat.

34

2. Rechtsetzungsprogramm Staatskanzlei Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Gesetz über die politischen Rechte

Totalrevision: Regelung der stillen Wahl bei Einzelvakanzen im Regierungsrat, Anmeldepflicht für Referendumsbegehren, Einführung einer Einheitsbeschwerde. Die Systematik soll durch eine Herauf­ stufung wichtiger Bestimmungen aus dem Dekret über die politischen Rechte bereinigt und vereinfacht werden. Auf das Dekret als Regelungs­e bene soll möglichst verzichtet werden (RRB 1125/2009).

1

Publikationsgesetz

Teilrevision: Überprüfung der Publikationsformen (Internet, Amtliche Sammlung, Systematische Sammlung) und Überprüfung der Frage der massgeblichen Publikationsform. Prüfung von Einsparmöglichkeiten

2

Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Tourismusentwicklungsgesetz

Teilrevision: Mitfinanzierung der Tourismuswerbung, Aufrechterhaltung der Wettbewerbsfähigkeit des Kantons Bern

1

Kantonales Waldgesetz

Teilrevision: Überführung der EV NFA Wald in das kantonale Waldgesetz und Anpassung der Waldgesetzgebung an eine auf ein verändertes Umfeld ausgerichtete Waldpolitik

1

Kantonales Landwirtschaftsgesetz

Teilrevision: Anpassung an die NFA und weitere Optimierungen der kantonalen agrarpolitischen Instrumente

1

Gesetz zur Reinhaltung der Luft

Totalrevision: Aus der Standortbestimmung 2010 zum Massnahmenplan Luftreinhaltung ergeben sich unter Umständen neue Massnahmen zur Luftreinhaltung, die eine rechtliche Grundlage benötigen.

2

Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Sozialhilfegesetz

Teilrevision: Indirekte Änderung im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG). Inkraftsetzung per 1. Januar 2012.

1

Sozialhilfegesetz

Teilrevision: Datentransfer, Umsetzung parlamentarischer Vorstösse. Inkraftsetzung per 1. Januar 2012.

1

Spitalversorgungsgesetz

Totalrevision: Anpassung an das revidierte KVG im Bereich Spital­ finanzierung (Beschluss Eidg. Räte vom 21.12.2007). Inkraftsetzung per 1. Januar 2012.

1

Gesetz über Ergänzungsleistungen für Familien

Neuer Erlass: Umsetzung eines parlamentarischen Vorstosses und eines Legislaturschwerpunktes.

1

Interkantonale Vereinbarung über die Zusammenarbeit im Bereich der Sonderpädagogik

Beitritt des Kantons Bern. Grossratsbeschluss in der Märzsession 2012

1

Integrationsgesetz

Neuer Erlass: Umsetzung der Motion Mühlheim, welche verbindliche Integrationsrichtlinien fordert.

2

Volkswirtschaftsdirektion

Gesundheits- und Fürsorgedirektion

35

Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Kantonsverfassung

Teilrevision: Lockerung der Bestandesgarantie der Gemeinden und Einführung einer Kürzungsmöglichkeit von Finanzausgleichsleistungen (Optimierung Fusionsförderung). Umsetzung Planungserklärung vom 23. Januar 2009 (zu Leitsatz 17 Bericht «FILAG 2012»), Umsetzung Motionen M 233/2008 und M 288/2008, Umsetzung Planungserklärung vom 10. Dezember 2009 (zu Massnahmen M 10 und M11 Bericht Evaluation GFG)

1

Gemeindegesetz

Teilrevision: Optimierung Fusionsförderung und Präzisierungen, in welchen Fällen der Grosse Rat Zusammenschlüsse anordnen kann. Umsetzung Planungserklärung vom 10. Dezember 2009 (Evaluation GFG)

1

Einführungsgesetz zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

Am 19. Dezember 2008 hat der Bund eine umfassende Revision des Zivilgesetzbuchs auf den Gebieten des Erwachsenenschutzes, des Personenrechts und des Kindesrechts verabschiedet (Total­ revision des Vormundschaftsrechts). Die Kantone haben bis zum Inkrafttreten der Revision – voraussichtlich 2013 – ihre Rechts­ ordnungen an das neue Recht anzupassen.

1

Selbständige Aufsichtsbehörde / BVGStrukturreform

Die am 19. März 2010 vom Bundesparlament beschlossene BVGÄnderung verlangt u.a. die Verselbständigung der BVG-Aufsichts­ behörde. Mit dem neuen Erlass wird die Grundlage für eine öffentlichrechtliche Anstalt geschaffen. Die Verselbständigung ist auf den 1. Januar 2012 terminiert.

1

Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches

Teilrevision (Einführung des neuen Immobiliarsachenrechts): Ende 2009 hat der Bund eine Revision des Immobiliarsachenrechts verabschiedet. Die Kantone sind aufgefordert, bis zum Inkrafttreten der Neuerungen – voraussichtlich 2012 – die notwendigen Ein- und Ausführungsbestimmungen zu erlassen.

1

Pärkegesetz (Arbeitstitel)

Ablösung der bis 31. Dezember 2012 befristeten Einführungsverordnung Pärke (BSG 426.511)

1

Gemeindegesetz

Teilrevision: Einführung HRM 2 auf Gemeindeebene

2

36

Polizei- und Militärdirektion Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Lotteriegesetz

Teilrevision: verschiedene kleinere Anpassungen

1

Polizeigesetz

Teilrevision: verschiedene Anpassungen, insbesondere auch im Nachgang zur Justizreform 2

1

Gesetz über die Ausübung der Prostitution

Neuer Erlass oder allenfalls Teilrevision von bestehenden Erlassen: Regelung der Voraussetzungen und Schranken des Sexgewerbes

1

Kantonales Bevölkerungsschutz- und Zivilschutzgesetz

Teilrevision: Anpassung an (dereinst) revidiertes Bundesgesetz

1

Gesetz über Freiheitsbeschränkungen im Vollzug von stationären Jugendstrafen und -massnahmen

Schaffung genügender Rechtsgrundlagen für den Vollzug von disziplinarischen Sanktionen und Sicherungsmassnahmen und die Anwendung von Zwangsmitteln

1

Gesetz über die Besteuerung der Strassenfahrzeuge

Anpassung rein technischer Art an die Situation nach Einreichung des Volksvorschlags

1

Gesetz über den Straf- und Massnahmenvollzug

Anpassung an die hängige Revision des Strafgesetzbuches (StGB)

2

Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Gesetz über die Steuerung von Finanzen und Leistungen

Teilrevision: Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung einer IPSAS-konformen HRM2-Lösung im Kanton Bern per 1. Januar 2013 (RRB 0247/2010) ist das Gesetz auf diesen Zeitpunkt hin zu überprüfen und anzupassen. Im Zusammenhang mit der Evaluation NEF ist das Gesetz gemäss Artikel 90 FLG spätestens per 2013 zu prüfen. Soweit erforderlich ist dem Grossen Rat gleichzeitig mit der Berichterstattung zu den Prüfungsergebnissen eine Vorlage für eine Gesetzesrevision vorzulegen.

1

Gesetz über den Finanz- und Lasten- Teilrevision: Mit dem Projekt FILAG 2012 erfolgt eine Teilrevision des ausgleich Gesetzes. Die Inkraftsetzung des revidierten FILAG ist per 1. Januar 2012 vorgesehen.

1

Personalgesetz

Teilrevision: Überprüfung des Gehaltssystems, Umsetzung Kader­ politik-Konzept

1

Steuergesetz

Teilrevision: Eine Teilrevision für die Umsetzung von Bundesrecht erfolgt wahrscheinlich per 2013 oder 2014.

1

Staatsbeitragsgesetz

Teilrevision: Mit RRB 0734/2008 hat der Regierungsrat die Finanz­ direktion beauftragt, zusammen mit den Direktionen und der Staatskanzlei die Notwendigkeit einer Überarbeitung des StBG zu prüfen. Es ist aus heutiger Sicht davon auszugehen, dass die Überprüfung in eine Teilrevision des Gesetzes münden wird.

3

Finanzdirektion

37

Erziehungsdirektion Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Volksschulgesetz

Teilrevision: insbesondere Umsetzung der Vereinbarung über die Harmonisierung der Volksschule und der Westschweizer Schul­ vereinbarung

1

Musikschulgesetz

Neues Gesetz: insbesondere moderate Anpassung der bisherigen Steuerung und Finanzierung

1

Kulturförderungsgesetz

Totalrevision: Umsetzung Kulturstrategie

1

Gesetz über die Bernische Pensions­ kasse / G esetz über die Bernische Lehrer­ ver­s icherungskasse

Totalrevision: Überprüfung des Beitrags- und Finanzierungssystems (Projekt «Futura»)

1

Gesetz über den Beitritt des Kantons Bern zum interkantonalen Konkordat zur Schaffung einer gemeinsamen Päda­ gogischen Hochschule der Kantone Bern, Jura und Neuenburg (Haute Ecole Pédagogique, HEP-BEJUNE)

Das Konkordat soll im Bereich der Organisation, der Diplome und in der Frage der Standorte der Hochschulen (Deklaration von Bologna) angepasst werden.

2

Gesetz betreffend den Beitritt des Kantons Bern zur Vereinbarung über die Hochschule ARC Bern-Jura-Neuenburg, zum interkantonalen Konkordat über die Errichtung einer Fachhochschule West­ schweiz und zur interkantonalen Vereinbarung der Fachhochschule Westschweiz für Gesundheit und Soziale Arbeit

Die Vereinbarungen und das Konkordat sollen im Bereich der Orga­n isation angepasst werden.

2

Stipendien-Konkordat EDK

Die Interkantonale Vereinbarung zur Harmonisierung von Ausbildungsbeiträgen (Stipendien-Konkordat) ist ein Konkordat zwischen den Kantonen. Die beitretenden Kantone verpflichten sich, die im Konkordat festgehaltenen Grundsätze und Mindeststandards in ihre kantonalen Stipendiengesetzgebungen zu übernehmen. Die Plenar­versammlung der EDK hat das Stipendien-Konkordat am 18. Juni 2009 zu Handen der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet. Jeder Kanton entscheidet über seinen Beitritt zum Konkordat.

3

38

Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion Titel des Erlasses

Erläuterungen

Priorität

Wassernutzungsgesetz

Teilrevision: Umsetzung von Motionen betreffend Wasserzins und Zuständigkeit für Konzessionsänderung

1

Gesetz über die Finanzierung der Sanierung von Schiessanlagen

Neuer Erlass: Schaffen einer gesetzlichen Grundlage für eine Abgabe pro Schuss zugunsten der Altlastensanierung

1

Wasserbaugesetz

Teilrevision: Überprüfung und Neuregelung der Wasserbaupflicht, der Wasserbauplanung und der Finanzierung der Wasserbauaufgaben

2

Kantonales Gewässerschutzgesetz

Teilrevision: Anpassung an die Bundesgesetzgebung und an die Erfahrungen im Vollzug

2

Kantonales Geoinformationsgesetz

Neuer Erlass: Anpassung an die Bundesgesetzgebung

3

Wasserversorgungsgesetz

Teilrevision: Aufnahme der Ergebnisse der Mitwirkung zur Wasser­ versorgungsstrategie

3

Priorität

Bedeutung

1

Höchste Prioritätsstufe:

Der Erlass muss in der Legislatur 2011–2014 verabschiedet werden (z.B. aufgrund seiner Bedeutung, aufgrund zeitlicher Dringlichkeit, aufgrund eines unmittelbaren Zusammenhanges mit einem Legislatur-Schwerpunkt oder einem strategischen Geschäft).

2

Mittlere Prioritätsstufe:

Der Erlass sollte in der Legislatur 2011–2014 verabschiedet werden können.

3

Unterste Prioritätsstufe:

Der Erlass ist für die Legislatur 2011–2014 geplant. Es besteht aber keine absolute zeitliche Dringlichkeit.

39

Impressum Herausgeber: Staatskanzlei des Kantons Bern Gestaltung: Design Daniel Dreier, Maya Arber, Bern Druck: Läderach AG, Bern Bilder: Keystone; Seite 29 Adrian Moser, Biel Auflage: 800 / 152.170