RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. - Ronal Wheels

schein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des. Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist ...
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Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 1/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Mobilität

Technische Daten, Kurzfassung Raddaten Radtyp: Art des Sonderrades:

53R8805 einteiliges Leichtmetallsonderrad

Radausführung:

53R8805.27

Radgröße:

8Jx18H2

Rad-Einpresstiefe:

45 mm

Lochkreisdurchmesser:

112 mm

Lochzahl:

5

Mittenlochdurchmesser:

76,0 mm

Zentrierart:

Mittenzentrierung

Zentrierring:

2 Ø76 Ø57

geprüfte Radlast:

710 kg

bei Reifenabrollumfang:

2260 mm

Verwendungsbereich Fahrzeughersteller Radbefestigung Fahrzeugtyp(en)

: Volkswagen AG., Wolfsburg

Beschreibung der Befestigungsteile

1F, 1K, 1KM, 1KP, 1T, 2K, 2KN, Serien-Radschraube, Kugel Ø26, Ge3C winde M14x1,5, Schaftlänge 27,5 mm 7M Radschraube, Kugel Ø26, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 35 mm 3D Serien-Radschraube, Kugel Ø 26 mm, Kalotte beweglich, Gewinde M14x1,5, Schaftlänge 27 mm

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

Zubehör-Kit Anzugsmoment ZP50704 120 Nm ZP50792 140 Nm ZP50704 140 Nm

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 2/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Mobilität

Typ: 7M ABE / EG-Genehmigung: e1*93/81*0023*.. , e1*95/54*0023*.. , e1*98/14*0023*.., e1*2001/116*0023*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen Auflagen und Hinweise (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 128 Sharan 225/40R18 A01) bis A10) K03)K04)K48)K49) 235/40R18 150 e1*2001/116*0023*35

Sharan

235/40R18

2WD 1240/1280(1355) 4WD 1240/1330(1405)

5/112/57,1

Typ: 3D ABE / EG-Genehmigung: e1*98/14*0189*.., e1*2001/116*0189*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 177; 206; 246 VW Phaeton 235/50R18 E05a)

Auflagen und Hinweise A02) bis A10) E24)

245/45R18 255/45R18 235/50R18 M+S e1*2001/116*0189*18

1650/1410(1500)

5/112/57

Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0211*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18

75 bis 125

e1*2001/116*0211*25

Touran Cross

225/40R18 M+S

1200/1160(1240)

e1*2007/46*0357*04

Touran Cross

A01) bis A10) K03)K04) A01) bis A10) K03) 5/112/57,1

Typ: 1T ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0357*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 125 Touran 225/40R18

75 bis 125

Auflagen und Hinweise

225/40R18 M+S

1200/1160(1240)

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K03)K04) A01) bis A10) K03) 5/112/57,1

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 3/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 169 Golf 5 215/40R18 E46)K03)

Mobilität

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

215/40R18 M+S K03) 225/35R18 K01)K04)

184

Golf 5, R32

225/40R18 K01)K04)K63) 225/40R18 K01)K04)K63)

A01) bis A10)

215/40R18 M+S K03) e1*2001/116*0242*24E

1110/1040(1080)

5/112/57

Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0242*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 199 Golf 6 215/40R18 K03)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01)K63) e1*2001/116*0242*34

1100/880(940)

5/112/57,1

Typ: 1K ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0490*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 66 bis 118 Golf 6 215/40R18 K03)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

225/35R18 K01)T87) 225/40R18 K01)K63) e1*2007/46*0490*00

1120/950(0)

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

5/112/57,1

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 4/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Typ: 2K ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0252*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 225/40R18 Caddy Maxi, Caddy Life, Caddy Life Maxi, Caddy Life Allrad e1*2001/116*0252*30

1225/1300(13000)

1200/1300(0)

Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: L320 Motorleistung Handelsbezeichnungen (kW) 51 bis 103 Caddy, Caddy Allrad L320 *23

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K01)K04)

5/112/57,1

Typ: 2KN ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0217*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 51 bis 103 Caddy, 225/40R18 Caddy Allrad Caddy CNG, Caddy CNG Allrad e1*2007/46*0217*07

Mobilität

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K01)K04)

5/112/57,1

zulässige Reifengrößen vorne und hinten, ggf. Auflagen 225/40R18

1170/1300(1300)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K01)K04) 5/112/57,1

Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0304*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 55 bis 125 Golf Plus, 215/40R18 Golf Plus Cross E46)K03)K04)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K63) e1*2001/116*0304*21

1130/990(1025)

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

5/112/57

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 5/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Typ: 1KP ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0491*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 90 Golf Plus 215/40R18 E46)K03)K04)

Mobilität

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04)K63) e1*2007/46*0491*00

1090/1060(0)

5/112/57

Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0328*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 59 bis 147 Jetta, 215/40R18 Golf 5 Variant, E46)K03) Golf 6 Variant 225/35R18 K01)K04)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K64)

225/40R18 K01)K04) e1*2001/116*0328*18

1100/1080 (1110)

5/112/57

Typ: 1KM ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0492*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 63 bis 90 Golf 6 Variant 215/40R18 E46)K03)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10) K64)

225/35R18 K01)K04) 225/40R18 K01)K04) e1*2007/46*0492*00

1030/1070(0)

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

5/112/57,1

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 6/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0307*.., Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 75 bis 147 Passat, 225/40R18 Passat Variant K03)

Mobilität

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

235/40R18 K03)K63)

184 bis 220

Passat, Passat Variant, Passat R36, Passat Variant R36

245/35R18 K01)K04)K21)K63) 225/40R18 M+S

A02) bis A10)

235/40R18 A01)K03)K63)

e1*2001/116*0307*24

5/112/57

Typ: 3C ABE / EG-Genehmigung: e1*2007/46*0502*.. Motorleistung Handelsbezeichnung zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 77 bis 125 Passat Variant 225/40R18 K03)

Auflagen und Hinweise A01) bis A10)

235/40R18 K03)K63) 245/35R18 K01)K04)K21)K63) e1*2007/46*0502*00

5/112/57

Typ: 1F ABE / EG-Genehmigung: e1*2001/116*0349*.. Motorleistung Handelsbezeichnungen zulässige Reifengrößen (kW) vorne und hinten, ggf. Auflagen 85 bis 155 EOS 215/40R18

Auflagen und Hinweise A02) bis A10)

225/40R18

184 bis 191

EOS

235/40R18 A01)K03) 215/40R18 M+S

A02) bis A10)

225/40R18 M+S 235/40R18 A01)K03) e1*2001/116*0349*13

1120/1000(1060)

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

5/112/57,1

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 7/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Mobilität

Auflagen und Hinweise A01) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeugs ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Nummer 4 der Anlage VIIIb zur StVZO auf einem Nachweis entsprechend dem Beispielkatalog zu § 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält. A03) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche und Tragfähigkeiten der zu verwendenden Reifen sind, unter Zugrundelegung der fahrzeugspezifischen Daten, aus der in Anlage 0 befindlichen Tabelle „Tragfähigkeitskennzahl und Geschwindigkeitssymbol“ zu entnehmen. Gibt es die Reifengrößen mit den ermittelten Mindestwerten nicht, so sind sie nicht zulässig. A04) Das Fahrwerk sowie die Brems- und Lenkungsaggregate müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. A05) Es sind nur schlauchlose Reifen mit Gummi -oder Metallventilen zulässig.Bei Fahrzeugen mit Höchstgeschwindigkeit größer 210km/h sind nur Metallventile zulässig. Die Ventile müssen den Normen DIN, E.T.R.T.O. oder TRA entsprechen, sollen möglichst kurz sein und dürfen nicht über die Radkontur hinausragen. A06) Zur Befestigung der Sonderräder dürfen nur die in der Tabelle Radbefestigung den Fahrzeugtypen zugeordneten Befestigungsteile verwendet werden. Sofern nicht anders angegeben, sind nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Befestigungsteile zu verwenden. A07) Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, dass der vom Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck bzw. Mindestluftdruck zu beachten ist. A08) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Bei Fahrzeugen mit permanentem Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzreifens darauf zu achten, dass nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. Es müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. A09) Die Bezieher sind darauf hinzuweisen, dass Schneekettenbetrieb nicht geprüft wurde, es sei denn, dass die Verwendung von Schneeketten durch eine weitere Auflage im Gutachten erlaubt wird. A10) Die Sonderräder dürfen nur an der Innenseite mit Klebe- oder Klammergewichten ausgewuchtet werden.

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 8/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Mobilität

E05a) Nur zulässig an Fahrzeugen, bei denen diese Reifengröße serienmäßig als Sommerbereifung eingetragen ist oder diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen ist. E24) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1420 kg, (geprüfte Radfestigkeit). Die erhöhten zulässigen Achslasten bei Anhängerbetrieb (siehe Ziff. 33 zu Ziff. 16 h in den Fahrzeugpapieren) sind ggfs. auf den oben genannten max. zulässigen Wert zu reduzieren. Ist die Reduzierung erforderlich, so ist dies auf der im Abdruck der ABE des Sonderrades enthaltenen Bestätigung einzutragen . Auflage A01 ist zusätzlich anzuwenden. E46) Nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig nur mit (Sommer-) Reifengröße ab Nennbreite 225/.. ausgerüstet oder nur diese in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC- Papier) bzw. in der EG-Genehmigung des Fahrzeuges zugelassen sind. K01) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K03) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 30 ° vor der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K04) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50 ° hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximalmöglichen Betriebsmaßes des Reifens (1.04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein. K21) An Achse 2 ist die Befestigungslasche des Stoßfängers im Bereich der Stoßfängeroberkante zu kürzen oder nach hinten/oben zu biegen. K48) Zur Gewährleistung ausreichender Freigängigkeit an Achse 2 sind die Radhausausschnittkanten im Bereich von der Radmitte bis zum Stoßfänger umzulegen. K49) Die Befestigungslasche des Stoßfängers (Kunststoff und Metall) ist komplett - auf einer Länge von 60 mm nach hinten – abzutrennen. Der Stoßfänger ist anschließend mit einer 3 mm Blechschraube neu zu befestigten. Die verbleibende Ausbuchtung im Kunststoffradinnenhaus muss warm nach innen eingeformt werden.

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc

Gutachten zur Erteilung der ABE-Nr. 48107 nach § 22 STVZO Nr. : RA-000594-A0-104 Anlage-Nr. : 24d Seite : 9/9 Auftraggeber : Ronal GmbH Teiletyp : 53R8805

Mobilität

K63) An Achse 2 ist der Filzinnenkotflügel im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste eng an das Blechradhaus anzulegen und anzukleben. K64) Um eine ausreichende Freigängigkeit der Rad-Reifen-Kombination an Achse 2 zu gewährleisten, sind folgende Maßnahmen erforderlich: - der Filzinnenkotflügel ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste auf einer Höhe von ca. 50 mm zu kürzen (gemessen von der Radhausausschnittkante) und klebend zu befestigen, - die Radhausausschnittkante ist im Bereich von der Stoßfängeroberkante bis zur seitlichen Stoßleiste aufzuweiten, - die ins Radhaus ragende Kunststoffkante des Stoßfängers ist ab der Oberkante auf einer Länge von ca. 100 mm nach unten auf eine Restbreite von ca. 6 mm zu kürzen (entsprechend der aufgeweiteten Radhauskante), der dahinter befindliche Kunststoffhalter für den Stoßfänger ist auf gleicher Länge bis zu den Befestigungsschrauben zu kürzen, - die an der Stoßfängeroberkante befindliche Blechlasche ist bis zur Befestigungsschraube zu kürzen. T87) Nur zulässig an Fahrzeugen mit einer zulässigen Achslast bis max. 1090 kg bei LI 87 . Die Tragfähigkeit des ZR-Reifens muss dann min. 545 kg betragen (Angaben stehen auf dem Reifen). Auflage A03) ist jedoch generell zu beachten .

Die Anlage Nr. 24d mit den Blättern 1 bis 9 hat nur Gültigkeit in Verbindung mit dem Gutachten für die Sonderräder Typ 53R8805 des Auftraggebers Ronal GmbH . Geschäftsstelle Essen, 16.02.2011

RA-000594-A0-104-24d~VW-5-112-57-ET45_53R8805.doc