QUELLE behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne gesonderte ...

Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von UNITO Versand- und Dienstleistungen GmbH sowie deren Angehörige. Das Gewinnspiel wird in keiner ...
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Teilnahmebedingungen Gewinnspiel #sowohntdeutschland Wohnzimmer Aktionszeitraum: 29.09. – 03.10.2016/24 Uhr Die Auswahl des Gewinners erfolgt bis spätestens 07.10.2016 durch QUELLE. Teilnahmeberechtigt sind alle Frauen und Männer ab 18 Jahren mit Wohnsitz in Deutschland. Beiträge von Usern, die diesen Teilnahmebedingungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden. Um an der Verlosung teilzunehmen, muss ein Foto des Wohnzimmers mit dem #sowohntdeutschland auf der QUELLE Facebook-Fanseite, der eigenen Facebookseite oder auf Instagram gepostet werden. Der Gewinner wird via Facebook oder Instagram benachrichtig. Wenn trotz mehrmaligem Kontaktversuch keine Kontaktaufnahme über diese E-Mail-Adresse zustande kommt, behält QUELLE sich das Recht vor, einen anderen Gewinner auszuwählen. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter von UNITO Versand- und Dienstleistungen GmbH sowie deren Angehörige. Das Gewinnspiel wird in keiner Weise von Facebook oder Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert und steht in keiner Verbindung zu Facebook oder Instagram. Die Teilnehmer am Gewinnspiel stimmen der Speicherung und Verarbeitung Ihrer Daten zu und dass Ihre Beiträge auf der QUELLE-Facebook-Fanseite, dem QUELLE Instagram Account, dem Blog www.quelle.de/blog und im QUELLE Newsletter namentlich veröffentlicht und weiterverwendet werden dürfen. Die Teilnehmer verzichten in diesem Zusammenhang auf jegliche Ansprüche. Zusätzlich kann ein gepostetes Bild eines Teilnehmers als Titelbild auf der QUELLE Facebook-Fanseite verwendet werden.

Abbruch des Wettbewerbs: QUELLE behält sich vor, den Wettbewerb jederzeit ohne gesonderte Ankündigung und Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden, wenn aus technischen Gründen (z.B. Computerviren, Manipulationen oder Fehler in der Hardund/oder Software) oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Wettbewerbs nicht zu gewährleisten ist. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht in bar abgelöst werden. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.