Prävention und Schutz

Hohe Beute, geringes Risiko, niedriges Strafmaß. Geldautomaten werden heute standardmäßig mit 170.000 Euro, in vielen Fälle auch deutlich höher befüllt.
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Geldautomatenangriffe erneut stark gestiegen

Prävention und Schutz Geldautomaten werden immer häufiger Ziel von Angriffen – meist Sprengungen, die verheerende Schäden an Gebäuden und in der Umgebung anrichten und zudem Menschenleben gefährden. Ein Grund für den Anstieg der Taten ist, dass in den Nachbarländern Frankreich, Belgien und den Niederlanden eine umfassende Sicherung der Geldautomaten gesetzlich vorgeschrieben ist. So verlagert sich das Problem immer mehr nach Deutschland. Hier sichern sich noch wenige Banken ausreichend gegen Angriffe auf Geldautomaten ab, dabei existieren absolut wirksame Präventions- und Thomas Müller Schutzmaßnahmen.

Die Zahl der physischen Geldautomatenangriffe ist auf ein neues Rekordhoch gestiegen. Vorliegenden Berichten zufolge waren in 2016 insgesamt 726 solcher Fälle zu verzeichnen, 335 davon Sprengungen mit Gas. Dies entspricht einer Steigerung von 73,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Rechnet man hierzu noch die existierende Dunkelziffer, dürfte sich die tatsächliche Gesamtzahl im Rahmen von 800 bis 900 bewegen.

Hohe Beute, geringes Risiko, niedriges Strafmaß Geldautomaten werden heute standardmäßig mit 170.000 Euro, in vielen Fälle auch deutlich

höher befüllt. Die Durchschnittssummen der Belegung steigen derzeit. Viele Geldautomatenbetreiber haben begonnen, den Geldautomaten auch als „Geldspeicher“ zu nutzen, indem sie 5-Euro-Kassetten gegen 50-Euro- bzw. 100Euro-Kassetten ersetzen. In solchen Fällen steigt die Belegung auf 260.000 Euro bzw. 360.000 Euro an. Diese verlockende Beute führt zu einer steigenden Zahl von Angriffen auf Geldautomaten. Hinzu kommt die Tatsache, dass viele Nachbarländer den Schutz von Geldautomaten gesetzlich vorschreiben. So verlagert sich die Kriminalität nach Deutschland, wo es die grenzüberschreitend agierenden Täter den Strafverfol-

gungsbehörden sehr schwer machen. Wenn nicht „Kommissar Zufall“ zu Hilfe eilt, dann benötigen Sonderermittlungsgruppen oftmals zehn Taten und mehr, um konkrete Beweise zu erlangen, die in einem Gerichtsprozess standhalten. Mechanische Angriffe fallen strafrechtlich nur unter den Tatbestand des „besonders schweren Diebstahls“. Bei Sprengungen kommt noch der Tatbestand des „Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion“ hinzu. Doch Presseberichten zufolge schöpfen Gerichte den möglichen Strafrahmen bei Weitem nicht aus. So erhalten Straftäter bei Geldautomatensprengungen mitunter sogar Bewährung. Hinsichtlich der Ausschöpfung des Strafmaßes zeigt sich allerdings ein starkes Süd-Nord-Gefälle. Zu den professionell agierenden Banden, die sehr erfolgreich arbeiten, kommen auch noch eine ganze Reihe von unprofessionell agierenden Nachahmungstätern. Die Erfolgsquote der beiden Tätergruppen klafft mit mehr als 65 Prozent vs. weniger als 20 Prozent sehr weit auseinander. Die „Amateure“ stellen jedoch aufgrund ihres unprofessionellen und häufig maßlosen Vorgehens eine große Gefahr für die Umwelt dar und richten häufig großen Schaden an.

Hoher Schaden, Gefahr für Leib und Leben

Die Sprengung eines Geldautomaten zieht verheerende Schäden in der Umgebung nach sich.

Im schlimmsten Fall wird der Geldautomat durch Gaseinleitung gesprengt. Im Jahr 2016 geschah dies in Deutschland 335 Mal. Bei der Sprengung eines Geldautomaten entstehen enorme Kollateralschäden, die in die Millionen gehen können. Der Automat, das SB-Foyer

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und die Schalterhalle sind betroffen. Aber auch die Umgebung, angrenzende Gebäude, parkende Fahrzeuge – im schlimmsten Fall können Passanten oder Anwohner verletzt werden. Wie die Abbildung zeigt, sind die Auswirkungen verheerend – da ist es auch kein Trost, wenn spezielle Tresore der Explosion standhalten. Mit den enormen Kollateralschäden lässt sich auch erklären, warum in vielen unserer Nachbarländer der Geldautomatenschutz vorgeschrieben ist, denn eine solche gefährliche Explosion lässt sich mit heutiger Technik leicht verhindern.

Die Tat verhindern durch Abschreckung und Schutz Traditionelle Abschreckung wie Video-/EMATechnik oder Wertschutzschränke stößt angesichts hochprofessioneller und skrupelloser Täter an ihre Grenzen. Die Täter bedienen sich modernster Technik (hydraulischer Spreizer, Trennjäger, Plasmabrenner, Radlader, Gas usw.), mit der sie in maximal fünf bis zehn Minuten an ihr Ziel gelangen. Trotz sofortiger Alarmierung durch die EMA gelingt es der Polizei in der Regel nicht, rechtzeitig vor Ort zu sein.

Warnaufkleber informieren über die Schutzmaßnahmen und schrecken Kriminelle ab.

Es gilt also, zwei Strategien zu fahren: Abschreckung und Schutz. Die bereits in anderen Ländern und auch schon in Deutschland bewährten Methoden, um Täter von Aufbruch oder Sprengung abzuhalten, sind: Einfärbung der Geldscheine bei Gewalteinwirkung und Schutz vor Gasexplosionen durch Autonome Gas Neutralisation (AGN).

Einhellig haben die Bundesbanken von Frankreich, Belgien und Holland auf dem IBNS-Seminar der Deutschen Bundesbank am 28. Oktober 2015 gesagt, dass nach Einführung zertifizierter IBNS-Systeme (Einfärbesysteme) die Angriffe zurückgegangen seien und die Tätergruppen verdrängt wurden. Die organisierten Banden wissen, dass sich die Sicherheitstinten von zertifizierten Einfärbesystemen nicht

Einfärbesysteme nehmen Tatanreiz

auswaschen lassen und zusätzlich noch mit Sicherheits-DNA markiert sind.

Einfärbesysteme, wie das VdS-zertifizierte System „Scorpion“, machen die Beute unbrauchbar. Mit PR-Kampagnen und Warnaufklebern wird dieser Schutz publik.

Autonome Gas Neutralisation (AGN) schützt vor Gasexplosionen Einfärbesysteme bieten eine gute Prävention, schützen jedoch nicht vor Tätern, die sich – aus welchen Gründen auch immer – nicht von einer Sprengung abhalten lassen. Schutz bietet die „Autonome Gas Neutralisation“, kurz AGN. Hiermit wird das eingeleitete Gas neutralisiert und die zerstörerische Gasexplosion verhindert – der Geldautomat bleibt intakt. Gleichzeitig erfolgen eine akustische und eine stille Alarmierung.

Verteilung der verschiedenen Tatbegehungsweisen 2009

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Gesamtergebnis

Gas

61

101

52

53

95

116

167

335

980

Nicht bekannt

42

59

48

61

67

85

142

179

683

Rausriss

13

28

13

36

41

33

49

69

282

Flex

26

26

40

35

29

20

34

68

278

Hydraulik

5

10

23

18

15

20

12

68

171

Schneidbrenner

22

15

4

8

9

4

9

5

76

3

4

2

10

1

2

22

1

4

2

6

1

53

14

170

246

186

219

415

726

2.506

Sonstige Explosivstoffe Überfall Gesamtergebnis

256

288

Anzahl bekannter Geldautomatenangriffe, Sortierung nach Gesamtergebnis absteigend Quelle: 3SI Security Systems

STRATEG I E

Schützen und darüber reden Das Thema Geldautomatensicherheit ist in den Medien sehr präsent. Nicht nur über Überfälle und Sprengungen wird berichtet, auch erfolgreiche Gegenmaßnahmen von Banken werden in den Medien verstärkt thematisiert. Die Kommunikation der Banken über ihre Schutzmaßnahmen trifft also auf eine sensibilisierte Öffentlichkeit und aufmerksame potenzielle Täter. Bei den Kriminellen heißt das Zauberwort „Verdrängung“ durch PR und Warnhinweise. Die Sicherheitsvorkehrungen durch Einfärbesysteme und Autonome Gas Neutralisation sollten immer mit PR-Maßnahmen begleitet werden, da so der Tatanreiz signifikant herabgesetzt wird. Mehrsprachige Warnaufkleber, die ausschließlich in Verbindung mit einem entsprechenden System erhältlich sind, lassen die Täter auch hier bereits im Vorfeld erkennen, dass sich der Aufwand nicht lohnt.

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Schutzsysteme und -produkte Der DG VERLAG bietet die bewährten Produkte der 3SI Security Systems zum Schutz der Geldautomaten: Das Bargeldeinfärbesystem „Scorpion“, zertifiziert durch VdS (Verband der Sachversicherer) sowie TÜV Rheinland und DGUV. Die Autonome Gas Neutralisation (AGN). Dies ist das einzige existierende Antigassystem, das eingeleitete Gase chemisch neutralisiert und ihnen somit die Sprengfähigkeit nimmt. Außerdem: Bargeldortungssystem „CashTrack“. (Der Sender wird bei Überfällen als Notenbündel ausgehändigt und ist auch über Ländergrenzen hinweg zu orten.) Wichtig sind natürlich die korrespondierenden Warnaufkleber, da diese in Täterkreisen bekannt sind. Geldautomaten mit diesen Warnhinweisen werden gemieden.

Aber auch Mitglieder, Kunden und Anwohner sollten informiert werden, dass die Bank gezielte Maßnahmen getroffen hat, um Menschen und Gebäude vor Explosionen zu schützen.

Thomas Müller Produktmanager Geldbearbeitung DG VERLAG [email protected]

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