Persönliche Erklärung - Bundesvereinigung der ...

14.01.2014 - in einem Beitrag über den Notfallsanitäter einige Ausschnitte aus einem etwa einstündigen Interview, das ein Journalist mit mir im Dezember ...
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Persönliche Erklärung des Vorsitzenden der BAND e. V. Stellungnahme zu vom 14.01.2014

einer

Sendung

Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften Notärzte Deutschlands (BAND) e.V. des

Magazins

„Report

aus

Mainz“

Am 14.01.2014 sendete abends die ARD das Magazin „Report aus Mainz“ und brachte in einem Beitrag über den Notfallsanitäter einige Ausschnitte aus einem etwa einstündigen Interview, das ein Journalist mit mir im Dezember 2013 in Leipzig führte. Der Beitrag stellt eine völlige Verdrehung der Gesamtaussage zum Beruf des Notfallsanitäters dar, in dem einzelne Sätze und Nebensätze willkürlich zu einem zuvor dargestellten Fall kommentierend verwendet wurden. Allerdings habe ich diese Sätze zu keiner Zeit im Zusammenhang mit einem mir bis dahin noch nicht vorgestellten Fall gebraucht. Geradezu eine Fälschung ist es, wenn durch einen Zusammenschnitt unterschiedlicher Bemerkungen eine falsche Interpretation einer Grundaussage erreicht wird. So wird behauptet, ich würde gegen eine zu weitreichende Freigabe von Kompetenzen sein, was schon nicht stimmt, denn ich habe dem Journalisten die zur Debatte stehenden Maßnahmen und unsere Zustimmung im Rahmen des sogenannten konsensualen Pyramidenprozesses erläutert. Diese Ausführungen des Kommentators werden verquickt mit einem Nebensatz von mir: „…generell wollen wir das System so behalten.“ Diesen Nebensatz habe ich aber im Zusammenhang mit der Erläuterung eines arztgestützten Rettungssystems in Deutschland gebraucht, an dessen Weiterbestehen wohl keiner zweifelt. Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die weitere Sicherung des arztgestützten Rettungssystems auch im neuen Notfallsanitätergesetz ausdrücklich verankert wurde. Der Journalist fragte immer wieder insistierend, was die Ärzte gegen eine mögliche Patientengefährdung tun wollen und ob das Handeln eines Notfallsanitäters nicht gefährlich sein könne. Er war nie mit meiner Antwort zufrieden, die immer wieder lautete, dass eben durch die Implementierung des Ärztlichen Leiters Rettungsdienst (ÄLRD) und seine Kontrollfunktion einer möglichen Gefährdung vorgebeugt werden soll. Und dann fragte er immer wieder: „…und dafür wollen Sie kämpfen?“ Und irgendwann habe ich dann in dem oben beschriebenen Zusammenhang gesagt, dass ich dafür kämpfen werde. Also: Kämpfen für die Qualitätssicherung und die steuernde Funktion des ÄLRD! Nachdem die Kamera abgeschaltet wurde, habe ich den Journalisten daran erinnert, dass er eigentlich gekommen war, um von mir die Meinung zu dem Fall der zwei entlassenen Rettungsassistenten (Gabe eines Benzodiazepins bei Krampfanfall) zu erfahren. Er ließ dann die Kamera noch einmal anstellen und ich erklärte auf seine diesbezügliche Frage das Folgende: „Die Kündigung der zwei Rettungsassistenten ist eine Entscheidung des Arbeitgebers, zu welcher ich mich nicht äußern möchte. Medizinisch-inhaltlich war das Handeln der Rettungsdienstler richtig.“

Im Gegensatz zu dem in dem Reportbeitrag erweckten Eindruck bekennt sich die BAND nachdrücklich dazu, dass im Interesse der Notfallpatienten schon vor dem Eintreffen des Notarztes am Notfallort alle zum Überleben und zur Abwendung schwerer Gesundheitsschäden notwendigen Maßnahmen von den Rettungsassistenten und Notfallsanitätern getroffen werden. Hierzu gehört auch die Linderung schwerer Schmerzen. Dieses entspricht im Übrigen den Intentionen des schon geltenden neuen Notfallsanitätergesetzes.

Zusammenfassend möchte ich feststellen:  Der Reportbeitrag verfälscht die in einem etwa einstündigen Interview gegebenen Erläuterungen zum Notfallsanitätergesetz.  Meine Äußerungen sind aus dem Zusammenhang gerissen und mit Halbsätzen an eine thematisch andere Moderation angehängt.  Der Beitrag spiegelt nicht wider, dass ich mich für die BAND nachdrücklich zum sogenannten Pyramidenprozess (Ausbildung zum Notfallsanitäter) bekannt habe und dem Ärztlichen Leiter Rettungsdienst eine bedeutende Rolle im Prozess der Qualitätssicherung zuweise.  Ich habe mich nicht in einem einzigen Satz gegen „den Rettungsassistenten/den Notfallsanitäter“ geäußert, sondern vielmehr den jetzt erreichten konsensualen Beratungsstand gewürdigt.

In nahezu 25 Jahren Erfahrungen als Ärztevertreter, Kommunalpolitiker und Mitglied einer politischen Bewegung zur friedlichen Revolution ist mir eine solche Verdrehung einer Gesamtaussage zu einem Thema und Zuweisung von Falschaussagen durch Verwendung von Halbsätzen in anderen Zusammenhängen noch nicht untergekommen.

Dr. med. Michael Burgkhardt Vorsitzender BAND

Leipzig, den 15. Januar 2014