pdf/de/TeamDriveGeschaeftsbedingungenAugust2009


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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TeamDrive Systems GmbH (Stand August 2009) Allgemeine Geschäftsbedingungen Präambel Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der TeamDrive Systems GmbH (im Folgenden „TeamDrive Systems“ genannt) und dem Kunden. 1. Geltungsbereich, Änderungsbefugnis, Vertragsinhalt, Wechsel des Vertragspartners 1.1 Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der TeamDrive Systems SoftwareProdukte und der damit einhergehenden Hosting Services durch TeamDrive Systems oder deren Hosting Partnern. 1.2 TeamDrive Systems ist berechtigt, den Inhalt dieses Vertrages mit Zustimmung des Kunden zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von TeamDrive Systems für den Kunden zumutbar ist. Die Zustimmung zur Vertragsänderung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Änderung nicht binnen vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TeamDrive Systems verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gelten die Änderungen als abgelehnt und der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt. 1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen insgesamt oder teilweise abweichende AGB des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir haben diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden unsere Leistungen vorbehaltlos erbringen. 1.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zukünftige Geschäfte der Parteien. 1.5 TeamDrive Systems kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf einen oder mehrere Dritte übertragen (Vertragsübernahme). Dem Kunden steht für den Fall der Vertragsübernahme das Recht zu, den Vertrag fristlos zu kündigen. 1.6 Das Mindestalter für einen Vertragsabschluss mit TeamDrive Systems und die Nutzung der TeamDrive Software und Services beträgt 14 Jahre. 2. Leistungspflichten 2.1 TeamDrive Systems gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Server von 99% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von TeamDrive Systems liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter etc.) nicht zu erreichen ist. TeamDrive Systems kann den Zugang zu den Leistungen beschränken, sofern die Sicherheit des Netzbetriebes, die Aufrechterhaltung der Netzintegrität, insbesondere die Vermeidung schwerwiegender Störungen des Netzes, der Software oder gespeicherter Daten dies erfordern. 2.2 Der Kunde wählt bei der Bestellung ein Produkt, einen Service oder eine Kombination aus beidem aus. Die Berechnung dieser Leistungen kann einmalig, monatlich, halbjährlich oder jährlich erfolgen, sofern keine anderweitige Regelung vereinbart wird. Eine Erweiterung der Bestellung kann der Kunde während der Vertragslaufzeit jederzeit durchführen. 2.3 Neben den regelmäßigen vereinbarten Lizenz- und Grund-Gebühren können im Einzelfall verbrauchsabhängige Nutzungs-Gebühren für die Nutzung von entsprechenden Services anfallen. Die in solchem Fall über die im jeweiligen Serviceangebot beinhalteten Freikontingente hinaus aufgelaufenen verbrauchsabhängigen Leistungen werden von TeamDrive Systems monatlich nachträglich in Rechnung gestellt. 3. Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

3.1 Der Kunde erhält von TeamDrive Systems für die Vertragsdauer ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung der Programme (Lizenz). Wird der Kunde von TeamDrive Systems für Mehrfachlizenzen des Programms autorisiert, so gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Der Begriff "Programm" umfasst das Originalprogramm welches der Kunde erhält oder erwirbt, alle Vervielfältigungen (Kopien) desselben, sowie Teile des Programms selbst dann, wenn diese mit anderen Programmen verbunden sind. Ein Programm besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, audiovisuellen Inhalten und den zugehörigen Lizenzmaterialien. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller. 3.2 Der Kunde verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder, der dieses Programm nutzt, diese Lizenzvereinbarung einhält. Der Kunde darf das Programm gleichzeitig nur auf einem Rechner nutzen. Eine "Nutzung" des Programms liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium eines Computers befindet. Ein Programm, das lediglich zum Zwecke der Programmverteilung auf einem NetzwerkServer installiert ist, gilt als nicht genutzt. 3.3 Die von TeamDrive Systems erhobenen Lizenzgebühren richten sich nach der Häufigkeit der Nutzung (zum Beispiel Anzahl der Benutzer), den Ressourcen (zum Beispiel Prozessorgröße) oder einer Kombination aus beidem. Wird der Zugriff auf ein Programm durch ein Lizenzverwaltungsprogramm gesteuert, dürfen Kopien erstellt und auf allen Maschinen gespeichert werden, die unter Kontrolle dieses Lizenzverwaltungsprogramms stehen, jedoch darf die Nutzung nicht die Gesamtzahl der zulässigen Benutzer oder Ressourcen übersteigen. 3.4 Der Kunde darf Datensicherung nach den Regeln der Technik betreiben und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Programme erstellen. Sofern das Handbuch auf Datenträger vorliegt, darf es auf Papier ausgedruckt werden. Der Kunde darf Urheberrechtsvermerke von TeamDrive nicht verändern oder entfernen. Der Kunde ist nicht berechtigt, das Programm in anderer Weise als hierin beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten, zu übertragen, in eine andere Ausdrucksform umzuwandeln (Reverse-Assemble-Reverse-Compile) oder in anderer Weise zu übersetzen, sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelungen unabdingbar vorgesehen ist. Er ist nicht berechtigt, das Programm entgeltlich zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben. Unter den Begriff der entgeltlichen Weitergabe fallen insbesondere Reselling sowie ähnliche Geschäftsmodelle, für die eine gesonderte schriftliche Genehmigung durch TeamDrive Systems einzuholen ist. 3.5 Soweit dem Kunden von TeamDrive Systems ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht für die Programme oder Werbematerialien eingeräumt worden ist oder das Nutzungsrecht aufgrund Kündigung endet, hat der Kunde alle Datenträger mit Programmen, eventuellen Kopien sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an TeamDrive Systems zurück zu geben. Der Kunde löscht alle gespeicherten Programme, soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, von seinen Computersystemen. Die übrigen vertraglichen Nebenpflichten des Kunden gegenüber TeamDrive Systems bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrages fort. 4. Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung 4.1 TeamDrive Systems ist berechtigt, den Antrag des Kunden auf Abschluss des Vertrages innerhalb einer Frist von zwei Wochen (14 Tagen) nach telefonischer Bestellung oder Absendung der Bestellung durch den Kunden anzunehmen. 4.2 Der Vertrag kommt erst mit Gegenzeichnung des Kundenantrags durch TeamDrive Systems oder mit der ersten Erfüllungshandlung zustande. 4.3 Es wird ausdrücklich auf das Recht des Kunden zum Widerruf in Paragraf 5 dieser AGBs hingewiesen. 4.4 Der Vertrag wird, falls nichts anderes vereinbart ist, mit einer unbefristeten Laufzeit geschlossen. Für Verträge über BackUp- und Relay-Server-Lösungen können Mindestvertragslaufzeiten vereinbart werden. Ist der Vertrag auf bestimmte Zeit geschlossen oder wurde mit dem Kunden eine Mindestvertragslaufzeit vereinbart, so verlängert sich der Vertrag jeweils um die vereinbarte Zeit oder Mindestlaufzeit, höchstens aber um ein Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von 4 Wochen zum jeweiligen Ablauf der bestimmten Zeit oder Ablauf der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird. TeamDrive Systems ist bei Verträgen, die eine Laufzeit oder eine Mindestvertragslaufzeit von

bis zu zwölf Monaten haben, berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende zu kündigen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag sich um eine bestimmte Zeit verlängert hat. In diesem Fall, der Kündigung durch TeamDrive Systems, hat der Kunde Anspruch auf die Rückzahlung der anteiligen noch nicht genutzten und im Voraus gezahlten Rechnungsbeträge. Ein auf unbestimmte Zeit laufendes Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Folgemonats gekündigt werden. Hierbei hat der Kunde keinen Anspruch auf die Rückzahlung der anteiligen noch nicht genutzten und im Voraus gezahlten Rechnungsbeträge. 4.5 Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für TeamDrive Systems insbesondere dann vor, wenn der Kunde mit der Zahlung der Entgelte mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät, oder gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. 4.6 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, welche auch durch Telefax oder E-Mail als gewahrt gilt. Diese Willenserklärungen sind an eine der folgenden Adressen zu richten: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, D-22765 Hamburg; Fax +49-40-38904444; Email [email protected] 4.7 Gegenstand dieses Vertrages sind alle vom Kunden beauftragten Produkte und Services. Bei einer vorzeitigen Kündigung erfolgt keine Erstattung von vorab geleisteten Zahlungen, sofern nicht die Kündigung durch TeamDrive Systems verschuldet worden ist. Dies gilt ebenso für andere abtrennbare Einzelleistungen eines Tarifes oder zusätzlich gebuchte Optionen. 5. Widerrufsbelehrung 5.1 Widerrufsrecht für Bestellungen über das Internet Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: TeamDrive Systems GmbH, Max-Brauer-Allee 50, D-22765 Hamburg; Fax +49-40-38904444; Email [email protected] 5.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Hosting-Services) zu bezahlen. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass Sie die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. 5.3 Besondere Hinweise zum Widerruf: Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag vollständig erfüllt ist und Sie dem ausdrücklich zugestimmt haben. 6. Preise und Zahlung 6.1 TeamDrive Systems ist berechtigt, die Entgelte maximal einmal je Quartal zu erhöhen. Die Preiserhöhung bedarf der Zustimmung des Kunden. Die Zustimmung gilt als erteilt, sofern der Kunde der Preiserhöhung nicht binnen 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung widerspricht. TeamDrive Systems verpflichtet sich, den Kunden mit der Änderungsmitteilung auf die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs hinzuweisen. Die Preise sind Festpreise. Soweit nicht die Hauptleistungspflicht, d.h. die Pflicht zur Zahlung des nutzungsunabhängigen Grundentgelts betroffen ist, bestimmt TeamDrive Systems die Entgelte durch die jeweils aktuelle Preisliste nach billigem Ermessen. Im Verzugsfall berechnet TeamDrive Systems Zinsen in Höhe von zehn Prozent jährlich und ist berechtigt, die Nutzung des Kunden, auch des Kunden des Wiederverkäufers, sofort zu sperren.

6.2 Soweit es nicht anders schriftlich vereinbart ist, werden die nutzungsunabhängigen Entgelte monatlich im Voraus fällig. Die nutzungsabhängigen Entgelte werden mit Rechnungsstellung fällig. Andere Entgelte hat der Kunde im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum bestimmt sich nach dem jeweils bestellten Tarif (laut aktueller Leistungsbeschreibung), längstens jedoch auf zwölf Monate. Gesonderte Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang. Der Kunde erhält eine Rechnung per E-Mail in elektronischer Form. Verlangt der Kunde eine Versendung der Rechnung auf dem Postweg, ist TeamDrive Systems berechtigt, hierfür pro Rechnung EUR 2,56 zu verlangen. Bei Rücklastschriften berechnet TeamDrive Systems eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 9,60 pro Lastschrift zzgl. der für TeamDrive Systems angefallenen Bankgebühren. Ist in der jeweils gültigen Preisliste hierfür ein höherer Betrag genannt, berechnet TeamDrive Systems diesen Betrag. 6.3 Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der bestellten Produkte oder Services mit den Kundenzugängen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. 6.4 Der Kunde ermächtigt TeamDrive Systems, die von ihm zu leistenden Zahlungen zu Lasten eines vom Kunden zu benennenden Kontos einzuziehen. 6.5 Gegen unsere Forderungen kann der Kunde nur mit unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. 7. Haftung 7.1 Für Schäden haftet TeamDrive Systems nur dann, wenn TeamDrive Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) in einer den Vertragszweck gefährdenden Weise verletzt hat oder der Schaden auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von TeamDrive Systems oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist. Erfolgt die schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich, ist die Haftung von TeamDrive Systems auf den Schaden beschränkt, der für TeamDrive Systems bei Vertragsschluss vernünftigerweise voraussehbar war. 7.2 Die Haftung von TeamDrive Systems wegen zugesicherter Eigenschaften, bei Personenschäden, sowie aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften bleibt unberührt. 7.3 Im Anwendungsbereich der Telekommunikationskundenschutzverordnung (TKV) bleibt die Haftungsregelung des § 7 Abs. 2 TKV in jedem Fall unberührt. 8. Datenschutz, Sicherheit & Kundenpflichten 8.1 TeamDrive Systems erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten eines Nutzers ohne weitergehende Einwilligung nur soweit sie für die Vertragsbegründung und Abwicklung sowie zu Abrechnungszwecken erforderlich sind. Weitere Informationen sind online unter Datenschutzhinweise abrufbar. 8.2 TeamDrive Systems weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen, wie dem Internet, nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Für die Sicherheit und die Sicherung der vom Kunden in TeamDrive Systems gespeicherten und übermittelten Daten trägt der Kunde vollumfänglich selbst Sorge. Insbesondere der sichere Umgang mit den Schlüsseln die zur Verschlüsselung der Daten auf den Kundenrechnern erzeugt und vorgehalten werden, trifft den Kunden eine besondere Sorgfaltspflicht. 8.3 Kennwörter und Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden und sind vor dem Zugriff durch Dritte geschützt aufzubewahren. 8.4 Sämtliche Kommunikation innerhalb der TeamDrive Systems Lösung zwischen den ClientPCs findet ausschließlich verschlüsselt statt und TeamDrive Systems hat zu keinem Zeitpunkt Zugang und Kenntnis von den Dateninhalten und Kommunikationsteilnehmern innerhalb der SharedSpaces. 8.5 Die durch TeamDrive Systems veranlassten regelmäßigen Datensicherungen innerhalb der Hosting Services dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung und der Betriebsbereitschaft der TeamDrive Systems Services und beinhalten keine Datensicherung der Kunden Daten. Jeder Kunde ist für die Sicherung seiner Daten innerhalb der SharedSpaces auf seinem Client selbst verantwortlich. Insbesondere die sicheren Schlüssel zum Zugang zu den persönlichen Daten befinden sich ausschließlich im Client und können nicht wiederbeschafft werden. Entsprechende Hinweise zur Datensicherung befinden sich im Benutzerhandbuch. 8.6 Der Kunde hat insbesondere die Pflicht keine gesetzeswidrigen Handlungen unter Nutzung der TeamDrive Systems Software und Services durchzuführen oder durchführen zu lassen.

8.7 Im Falle einer Vertragsbeendigung, einer erfolgten Kündigung oder eines Zahlungsverzuges von mehr als 20 Tagen, hat TeamDrive Systems das Recht sämtliche auf den HostingServern für den Kunden zwischengespeicherte Daten nach 45 Tagen einem automatischen Löschungsprozess zuführen. 9. Gerichtsstand, anwendbares Recht , Änderung der AGB 9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dieses nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. 9.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts, öffentlich rechtliches Sondervermögen oder im Inland ohne Gerichtsstand ist, Hamburg. TeamDrive Systems ist darüber hinaus berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Für die von TeamDrive Systems auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen Verträge und daraus folgende Ansprüche gleich welcher Art gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Bestimmungen zum Einheitlichen UN-Kaufrecht über den Kauf beweglicher Sachen (CISG).

Stand August 2009, © TeamDrive Systems GmbH, 2009

Besondere Geschäftsbedingungen für die TeamDrive Solution (Stand August 2009) Besondere Geschäftsbedingungen § 1 Geltungsbereich Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Überlassung und Nutzung der TeamDrive Solution und der damit einhergehenden Hosting Services durch TeamDrive Systems GmbH (im Folgenden TDS genannt). TDS erbringt den Dienst TeamDrive Solution, indem sie dem Kunden die „ TeamDrive Client Software“ zur Nutzung zur Verfügung stellt und die hierfür notwendigen Hosting Services leistet. Vertragsbeginn, Laufzeit und Kündigung Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Vertragspartei ist berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von 1 (einem) Monat zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Preise und Zahlungsbedingungen. Die Preise werden, soweit nicht anders vereinbart, monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt. Für den ersten Vertragsmonat berechnen sich die Preise zeitanteilig. Sofern ein Installationspreis anfällt, wird dieser mit der Abrechnung des ersten Vertragsmonats belastet. TDS behält sich vor, vereinbarte monatliche Festpreise hiervon abweichend im Voraus in Rechnung zu stellen. Die Zahlungspflicht besteht auch für Rechnungsbeträge, die durch befugte oder unbefugte Nutzung der TeamDrive Solution mit den Kundenzugängen durch Dritte entstanden sind, es sei denn, der Kunde hat die Nutzung nicht zu vertreten. Dem Kunden obliegt der Nachweis, dass er die Nutzung nicht zu vertreten hat. Vertragspflichten Eine entgeltliche Weitergabe der Leistungen an Dritte ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch TDS zulässig. Dritte im Sinne dieser Regelung sind nicht verbundene Unternehmen des Kunden gemäß §15 ff. AktG und unternehmensfremde Mitarbeiter. Unter den Begriff der entgeltlichen Weitergabe fallen insbesondere ein Reselling sowie ähnliche Geschäftsmodelle. §2 Service Vereinbarungen Dienstbeschreibung Art des Dienstes Mit der TeamDrive Solution ermöglicht TDS dem Kunden und den von ihm dazu autorisierten Nutzern (im Folgenden Clients genannt) das Anlegen von sogenannten SharedSpaces auf den Client-Rechnern, die Synchronisation und Versionierung der Daten (Files) von ihren PC-Systemen mit anderen PC-Systemen, einer vom Client selbst administrierten Benutzergruppe (Community). TDS erbringt hierbei die Leistung der Zwischenspeicherung (Relay Server) und der Verteilung (Store & Foreward) der verschlüsselten Kundendaten. Im Rahmen dieses Vertrages können ein oder mehrere PC (Client-PC) für die Nutzung von TeamDrive Software konfiguriert und die hierfür jeweils erforderlichen Zugangsberechtigungen und ClientSoftwarepakete abgerufen werden. Voraussetzungen für die Nutzung der TeamDrive Solution: a) Internet-Zugang seitens des Kunden. Die für den Zugang erforderlichen Anschlüsse sowie die für die Nutzung der TeamDrive Solution erforderlichen Verbindungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

b) PC mit einem aktuellen Betriebssystem. Die Daten für die erforderliche Mindestkonfiguration eines PC entnehmen Sie bitten den jeweils aktuellen Leistungsbeschreibungen. c) Installation und Aktivierung der Client-Software auf jedem Client-PC. 2.1 Standardleistungen TDS erbringt mit der TeamDrive Solution im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten die nachfolgend aufgeführten Leistungen: a) Überlassung von Speicherplatz TDS stellt dem Kunden zur Synchronisation seiner SharedSpaces auf ihrer zentralen Hosting- Plattform eine Speicherplatzkapazität gemäß jeweils gültiger Leistungsbeschreibung je Client zur Verfügung. Die Speicherplatzkapazität kann vom Kunden dynamisch erweitert werden. b) Überlassung der Client-Software TDS überlässt dem Kunden sowie den von ihm autorisierten Clients die für den Zugang zu und für die Nutzung von der Corporate Collaboration Software erforderliche Client-Software, z. B. per Download aus dem Internet oder Aushändigung einer CD-ROM. Die Installation dieser Software auf dem Client-PC erfolgt durch den Kunden. Die Software beinhaltet ein Benutzerhandbuch in elektronischer Form. Die Funktionalitäten der Software ermöglichen für jeden vom Kunden autorisierten Client-PC die Einrichtung eines von diesem Client-PC administrierbaren Speicherbereiches innerhalb der TeamDrive Solution. Die Einladung von weiteren Client-PCs zur Collaboration innerhalb eines angelegten Speicherbereiches (SharedSpaces) und die Vergabe der Benutzerrechte für die eingeladenen Benutzer. c) Der Kunde sowie die von ihm autorisierten Clients die für den Zugang zu und für die Nutzung von der TeamDrive Solution aktiviert wurden, sind jeweils verantwortlich für den genutzten Speicherbedarf und den Server Traffic auf dem Hosting Server. Ein entsprechendes Reporting wird seitens TDS zur Verfügung gestellt. d) Sämtliche Kommunikation innerhalb der Collaboration Software zwischen den Client-PCs findet ausschließlich verschlüsselt statt und TDS hat zu keinem Zeitpunkt Zugang und Kenntnis von Dateninhalten und Kommunikationsteilnehmern innerhalb der Shared-Spaces. e) Die von TDS regelmäßig durchgeführten Datensicherungen innerhalb der Hosting Services dienen ausschließlich der Aufrechterhaltung und der Betriebsbereitschaft der Services und beinhalten keine Datensicherung der Kunden Daten. Jeder Kunde ist für die Sicherung seiner Daten innerhalb der SharedSpaces selbst verantwortlich. Entsprechende Informationen hierzu befinden sich in dem Benutzerhandbuch der Client Software. e) Zur Deinstallation der Client-Software von den Client-PCs des Kunden enthält diese eine entsprechende Routine. 2.2 Die TeamDrive Solution Plattform. Die Leistung wird auf der TeamDrive Solution Plattform erbracht, die täglich in der Zeit von 0.00 bis 24.00 Uhr erreichbar ist und mit einer mittleren Verfügbarkeit von 99,0 % im Jahresdurchschnitt zur Verfügung steht. Die Zwischenspeicherung der Daten des Kunden auf der TeamDrive Solution Plattform erfolgt in komprimierter und verschlüsselter Form. Die Schlüssel hierfür befinden sich ausschließlich auf den jeweiligen Client-PCs der Kunden. Ein Client bezogener Verschlüsselungs-Code verhindert den Zugriff von Unberechtigten auf die vom Kunden abgespeicherten Daten. Parallel zum Upload des Kunden werden die Daten auf redundant aufgebauten Speichersystemen gesichert.

Alle zum Betreiben der Hosting-Plattform verwendeten Rechner und Systemkomponenten sind redundant ausgelegt und durch ein Firewall-System geschützt. Das Firewall-System schützt die Systemkomponenten vor Angriffen und vor unberechtigten Zugriffen aus dem Internet. 2.3 Zugang zur TeamDrive Solution: Der Zugang zur TeamDrive Plattform erfolgt über das Internet. Die für den Zugang erforderlichen Anschlüsse sowie die für die Nutzung von der TeamDrive Plattform erforderlichen Verbindungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Voraussetzung für jeden Zugang zur TeamDrive Solution Plattform ist die aktivierte und registrierte ClientSoftware des Kunden bzw. der von ihm zur Nutzung autorisierten Clients. Die für die Einrichtung eines jeden SharedSpaces und der Aktivierung der Client-SW erforderlichen Freischaltepasswörter werden für jeden Kunden individuell generiert und dem Kunden übermittelt. TDS kann bei Passwortverlusten für den Benutzer-Account, sofern sich der Kunde bzw. ein Client in geeigneter Weise eindeutig identifiziert, Passworte zurücksetzen. Passworte für die SharedSpace werden im Client des Kunden erzeugt und verbleiben dort. Deshalb ist den Hinweisen im Handbuch zur Datensicherung unbedingt Folge zu leisten, da bei Verlust der persönlichen Space-Schlüssel ein Zugriff auf die Daten nicht mehr möglich ist. 2.4 Wartungsfenster Zu Wartungszwecken kann die TeamDrive Solution Plattform außer Betrieb genommen werden (Wartungsfenster). TDS ist bemüht, diese Wartungsfenster außerhalb der Hauptanwendungszeiten zu nutzen und informiert den Kunden rechtzeitig vor einer Inanspruchnahme. Die Zeiträume von Wartungsfenstern fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 2.5 Service TDS erkennt automatisch Störungen innerhalb der TeamDrive Solution Plattform. TDS nimmt Störungsmeldungen des Kunden täglich in der Zeit von 9.00 bis 17.00 Uhr entgegen und beseitigt im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten unverzüglich die Störungen ihrer technischen Einrichtungen. 2.6 Bereitstellung Die betriebsfähige Bereitstellung der Leistungen von gilt mit dem Zugang des ersten Aktivierungs-Schlüssels und der jeweiligen Passworte beim Kunden oder bei einem von ihm autorisierten Client als erfolgt. 2.7 Deinstallation nach Ablauf der Vertragszeit Nach Ablauf der Vertragszeit hat jeder Client-PC des Kunden nur noch Zugang zu seinen lokalen replizierten Daten und SharedSpaces in seinem lokalen Volume. Diesen lokalen Zugang zu den Daten ermöglicht die automatisch mit der Kündigung deaktivierte, durch TDS für die Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellte Client-Software. Nach erfolgreicher persönlicher Datensicherung des Kunden kann dieser jederzeit die lokale TeamDrive Installation durch das mitgelieferte Deinstallationsprogramm deinstallieren. §3 Zusätzliche Leistungen TDS erbringt jeweils nach Vereinbarung im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten gegen gesondertes Entgelt, das sich nach der bei Auftragserteilung gültigen Preisliste richtet, insbesondere folgende zusätzliche Leistungen: a) Passwort-Rücksetzungen b) Hotline-Support (täglich von 9.00 bis 17.00 Uhr) für die Beantwortung von Fragen zur Nutzung von TeamDrive Solution sowie zur Installation-/Deinstallation der Client-Software.

§4 Nutzungsrechte an der Software 4.1 TDS räumt dem Kunden und den von diesem dazu berechtigten Clients ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht an der Software ein. Der Kunde kann im Rahmen dieses Vertrages einen oder mehrere Nutzer (Clients) für die Nutzung von der / Collaboration Solution autorisieren und die hierzu erforderlichen Zugangsberechtigungen und Client-Softwarepakete abrufen. 4.2 TDS, ihr Lieferant und der Schöpfer der Software bleiben Inhaber des Urheberrechts und daraus abgeleiteter Rechte an der Software und dem Benutzerhandbuch. Die Software darf weder abgeändert, außer im notwendigen Umfang im Rahmen einer Fehlerberichtigung oder der bestimmungsgemäßen Benutzung, noch zurückentwickelt, weiterentwickelt oder übersetzt werden. Dekompilierungsrechte auf Grund gesetzlicher Bestimmungen bleiben davon unberührt. Das beigefügte Benutzerhandbuch sowie sonstige zugehörige schriftliche Unterlagen dürfen weder kopiert, in sonstiger Weise vervielfältigt noch dürfen aus der Dokumentation abgeleitete Werke hergestellt werden. Bei der Registrierung der ClientSoftware ist vom jeweiligen Nutzer des Kunden dem Endbenutzer-Lizenzabkommen (EULA) zur Nutzung der Client Software zuzustimmen. 4.3 Dem Kunden wird das Recht eingeräumt, Kopien der Software in dem Umfang anzufertigen, wie dies zur Nutzung der Software erforderlich ist. Dazu gehört insbesondere die Anfertigung einer Sicherungskopie zu Zwecken der Datensicherung sowie von Installationskopien auf den Festplatten der verwendeten Rechner. Die Sicherungskopie ist mit einem Hinweis auf das Urheberrecht zu versehen. 4.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, die TeamDrive Solution über die in diesem Vertrag beschriebene Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder Dritten zugänglich zu machen. §5 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden Der Kunde hat insbesondere folgende Pflichten: a) Keine gesetzeswidrigen Handlungen unter Nutzung der TeamDrive Plattform durchzuführen oder durchführen zu lassen. b) Nach Abgabe einer Störungsmeldung sind die durch die Überprüfung ihrer technischen Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn keine Störung der technischen Einrichtungen von TDS vorlag und der Kunde dies bei zumutbarer Fehlersuche hätte erkennen können. c) Die ihm und den von ihm zur Nutzung von der TeamDrive Solution autorisierten Clients zugeordneten Nutzungs- und Zugangsberechtigungen sind vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen. Sie sind unverzüglich zu ändern bzw. von TDS ändern zu lassen, wenn der Kunde vermutet, dass unberechtigte Dritte von ihnen Kenntnis erlangt haben. d) Der Versuch, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte in Programme, die von TDS betrieben werden, einzugreifen oder eingreifen zu lassen, ist zu unterlassen. e) Die vom Kunden autorisierten Clients sind zu verpflichten, ihrerseits die in diesem Punkt aufgeführten Bestimmungen einzuhalten. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten erheblich oder nachhaltig und macht er dieses vertragswidrige Verhalten nicht unverzüglich rückgängig, so kann TDS die TeamDrive Solution auf Kosten des Kunden sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise zu zahlen. §6 Änderung der Preise, der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Beabsichtigt TDS sonstige Preisänderungen, Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Leistungsbeschreibung, wird der Änderungsvorschlag dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Kunde ihnen nicht schriftlich widerspricht. Er wird auf diese Folge im Mitteilungsschreiben besonders hinweisen. Der Widerspruch muss innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung eingegangen sein. Übt der Kunde sein Widerspruchsrecht aus, gilt der Änderungswunsch von

TDS als abgelehnt. Der Vertrag wird dann ohne die vorgeschlagenen Änderungen fortgesetzt. Das Recht der Vertragspartner zur Kündigung des Vertrages bleibt hiervon unberührt.

Stand August 2009, © TeamDrive Systems GmbH, 2009