patientenrechte bei grenzüberschreitenden ... - Europa EU

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Spezial Eurobarometer 425

PATIENTENRECHTE BEI GRENZÜBERSCHREITENDEN GESUNDHEITSDIENSTLEISTUNGEN IN DER EUROPÄISCHEN UNION

ZUSAMMENFASSUNG

Befragung: Oktober 2014 Veröffentlichung: Mai 2015

Diese Umfrage wurde von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (SANCO) in Auftrag gegeben und von der Generaldirektion Kommunikation koordiniert. http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm Dieses Dokument gibt nicht die Meinung der Europäischen Kommission wieder. Die darin enthaltenen Interpretationen oder Ansichten sind ausschlieβlich die der Autoren.

Spezial Eurobarometer 425 / Welle EB82.2 – TNS Opinion & Social

Projekttitel

Spezial Eurobarometer 425 “Patientenrechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen in der Europäischen Union"

Sprachliche Version

DE

Katalog-Nummer

EW-02-15-334-DE-N

ISBN

978-92-79-47903-8

DOI

10.2875/287781

© Europäische Union, 2015

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

Patientenrechte in der EU“

Spezial Eurobarometer 425

Patientenrechte bei grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen in der Europäischen Union

Durchgeführt von TNS Opinion & Social im Auftrag der Europäischen Kommission, Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (SANCO)

Koordiniert von der Europäischen Kommission, Generaldirektion Kommunikation (Referat „Strategie, Corporate Communication Maßnahmen und Eurobarometer“)

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

INHALT

EINLEITUNG ....................................................................................................... 2  I. 

INANSPRUCHNAHME GRENZÜBERSCHREITENDER GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DER EU ................................................... 5 

II. 

BEREITSCHAFT, FÜR EINE MEDIZINISCHE BEHANDLUNG IN EIN ANDERES EU-LAND ZU REISEN ................................................................................. 7 

III. 

WISSEN DER BÜRGER ÜBER IHRE RECHTE IN DER GRENZÜBERSCHREITENDEN GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DER EU ..... 12 

IV. 

INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG ............................... 17 

V. 

NATIONALE KONTAKTSTELLEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GESUNDHEITSVERSORGUNG INNERHALB DER EU .................................. 20 

SCHLUSSFOLGERUNG ....................................................................................... 21 

ANHANG Technische Hinweise

1   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

EINLEITUNG Die Bereitstellung grenzüberschreitender Gesundheitsdienstleistungen und ihre finanzielle Deckung durch die nationalen Gesundheitssysteme sind ein hochkomplexer Prozess, der immer noch mit zahlreichen rechtlichen Unsicherheiten verbunden ist. Im

Mai

2007

wurde

„Grenzüberschreitende herauszufinden,

wie

eine

Flash-Eurobarometer-Befragung

Gesundheitsdienstleistungen viele

Menschen

tatsächlich

in

der

EU“1

außerhalb

zum

Thema

durchgeführt,

ihres

um

Wohnsitzlandes

gesundheitlich versorgt wurden, wie gut die EU-Bürger über die Möglichkeiten zum Erhalt medizinischer Versorgung im Ausland informiert waren und inwieweit sowie unter welchen Umständen sie bereit wären, im Ausland medizinisch behandelt zu werden. Nach dieser Umfrage fand keine genaue Untersuchung zu diesem Thema mehr statt. 2011 verabschiedeten das Europäischen Parlament und der Rat der Europäischen Union eine von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung2. Die Ziele dieser Richtlinie waren, den Patienten eindeutige Regeln und verlässliche Informationen über den Zugang zu und die Kostenerstattung von Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land zu geben, die Erwartung der Patienten an eine Gesundheitsversorgung höchster Qualität bei Reisen ins Ausland zu erfüllen und eine engere Zusammenarbeit der EULänder im Interesse der Patienten sicherzustellen. Am

25.

Oktober

2013

trat

die

Richtlinie

in

allen

EU-Mitgliedstaaten

in

Kraft.

Gesundheitskommissar Tonio Borg erklärte dazu: „Heute ist ein wichtiger Tag für Patienten in der gesamten Europäischen Union. Von heute an ist das Recht der Patienten, für eine medizinische Behandlung in ein anderes EU-Land zu reisen und die Kosten hierfür erstattet zu bekommen, in der EU-Gesetzgebung verankert (...). Für Patienten ist diese Richtlinie eine Befähigung zur Selbstbestimmung: eine größere Auswahl an Angeboten

zur

Gesundheitsversorgung,

mehr

Informationen,

einfachere

3

grenzüberschreitende Anerkennung von ärztlichen Verschreibungen.“

Die hier analysierte neue Befragung wurde als Folgebefragung zu der ähnlichen, 2007 durchgeführten,

Umfrage

in

Auftrag

gegeben,

um

die

Situation

der

grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung nach Inkrafttreten der Richtlinie zu bewerten. Dabei ist festzuhalten, dass bei der aktuellen Umfrage die Methodik persönlicher Befragungen angewendet wurde, die von der 2007 verwendeten Methodik (Telefonbefragung) abweicht. Daher sollten Vergleiche mit den Ergebnissen von 2007 mit Vorsicht behandelt werden, denn sie haben lediglich indikativen Wert. Die aktuelle Befragung wurde vorrangig konzipiert um: -

Zu untersuchen, wie viele Europäer innerhalb des letzten Jahres in einem anderen EU-Land medizinisch behandelt wurden;

                                                             1

Link zum Bericht zu dieser Befragung: http://ec.europa.eu/public_opinion/flash/fl_210_en.pdf http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF 3 Die vollständige Erklärung findet sich hier: http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-13-932_en.htm 2

2   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

-

„Patientenrechte in der EU“

Zu erfassen, inwieweit die Europäer bereit wären, sich in einem anderen EU-Land medizinisch behandeln zu lassen; welche Annahmen und Vorstellungen sie dazu haben und was sie in diesem Zusammenhang als die größten Hindernisse betrachten;

-

Herauszufinden, wie viel sie über ihre Rechte – und insbesondere über ihren Anspruch

auf

Kostenerstattung

durch

nationale

Gesundheitsbehörden

oder

Krankenversicherungen – wissen; -

Ihren Kenntnisstand zu grenzüberschreitenden Gesundheitsdienstleistungen zu prüfen und festzustellen, wie sie ihre Zugangsmöglichkeiten zu derartigen Informationen beurteilen.

Die Befragung wurde zwischen dem 11. und 20. Oktober 2014 vom Netzwerk TNS Opinion & Social in den 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union durchgeführt. 27.868 Befragte aus verschiedenen sozialen und demografischen Gruppen wurden im Auftrag der Generaldirektion für Gesundheit und Verbraucher (SANCO) persönlich zu Hause und in ihrer Muttersprache interviewt. Die angewandte Methodik entspricht dem Vorgehen bei den Eurobarometer-Befragungen, die von der Generaldirektion Kommunikation (Referat „Strategie, Corporate Communication-Maßnahmen und Eurobarometer“) durchgeführt werden4. Im Anhang zu diesem Bericht finden sich technische Hinweise zur Durchführung der Interviews durch die Institute des Netzwerks TNS Opinion & Social. Diese umfassen auch Informationen zu den Interviewmethoden sowie die Konfidenzintervalle5. Hinweis: Dieser Bericht verwendet die offiziellen Abkürzungen für die einzelnen Länder. Die Bedeutungen der in diesem Bericht verwendeten Abkürzungen lauten wie folgt: BE BG CZ DK DE EE EL ES FR HR IE IT CY LT

Belgien Bulgarien Tschechische Republik Dänemark Deutschland Estland Griechenland Spanien Frankreich Kroatien Irland Italien Republik Zypern* Litauen

ABKÜRZUNGEN LV LU HU MT NL AT PL PT RO SI SK FI SE UK

Lettland Luxemburg Ungarn Malta Niederlande Österreich Polen Portugal Rumänien Slowenien Slowakei Finnland Schweden Vereinigtes Königreich

* Zypern als Ganzes ist einer der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der „Acquis communautaire“ (gemeinschaftlicher Besitzstand) ist jedoch in dem Landesteil aufgehoben, der nicht von der Regierung der Republik Zypern kontrolliert wird. Aus praktischen Gründen werden daher nur die Interviews, die im von der Regierung der Republik Zypern kontrollierten Landesteil geführt wurden, in der Kategorie „CY“ ausgewiesen und für den Durchschnitt der EU28 berücksichtigt.

                                                             4

http://ec.europa.eu/public_opinion/index_en.htm Die Ergebnistabellen befinden sich im Anhang. Wir möchten darauf hinweisen, dass die in den Tabellen dieses Berichts angegebene Gesamtprozentzahl 100% übersteigen kann, wenn die Befragten die Möglichkeit hatten, zu einer Frage mehrere Antworten zu nennen.

5

3   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

*

*

*

*

*

Wir möchten allen Menschen in Europa danken, die sich die Zeit genommen haben, an dieser Befragung teilzunehmen. Ohne ihre aktive Beteiligung wäre diese Studie nicht möglich gewesen.

4   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

I.

„Patientenrechte in der EU“

INANSPRUCHNAHME GRENZÜBERSCHREITENDER GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DER EU - Eine kleine Minderheit der Europäer (5%) wurde in einem anderen EU-Land medizinisch behandelt –

Wie schon 20076 sollten die Befragten angeben, ob sie in den letzten 12 Monaten eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land erhalten haben. Lediglich 5% der in der

Europäischen

Union

lebenden

Menschen

waren

in

einem

anderen

EU-Land

medizinisch behandelt worden. Bei der Mehrheit dieser Fälle handelt es sich um eine ungeplante medizinische Behandlung: 3% hatten unvorhergesehen eine medizinische Behandlung in einem anderen Land in Anspruch genommen und nur 2% der Patienten waren im Ausland behandelt worden, weil sie dies tatsächlich so geplant hatten. 2007 ergaben die Daten zu diesem Aspekt, dass 4% der Europäer in einem anderen EULand medizinisch behandelt worden waren; somit kann dieser Anteil trotz des leichten Anstiegs um einen Prozentpunkt als seit 2007 stabil gelten.

In acht Mitgliedstaaten liegt der Anteil der Menschen, die in einem anderen EU-Land behandelt worden waren, über 5%: in Luxemburg beträgt er 16%, in Italien 12% und in Ungarn 10%. Weitere Länder, in denen dieser Anteil überdurchschnittlich hoch ausfällt, sind Rumänien (8%), Portugal (7%), die Tschechische Republik (7%), Polen (7%) und Irland (6%).

                                                             6

Zum Zweck der Analyse werden die Ergebnisse der aktuellen Befragung mit den Resultaten der 2007 durchgeführten Flash-Eurobarometer-Befragung 210 zum Thema „Grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen in der EU“ verglichen. Allerdings wurden bei den beiden Befragungen sehr unterschiedliche Methoden angewendet: die Interviews zur ersten Befragung wurden telefonisch geführt, während für die aktuelle Befragung persönliche Interviews geführt wurden. Daher sollten diese Vergleiche mit Vorsicht behandelt werden und besitzen lediglich indikativen Wert.

5   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Lediglich 15% der Befragten hatten Probleme bei der Rückerstattung der Kosten für grenzüberschreitende Behandlungen Von den Befragten, die in einem anderen EU-Land medizinisch behandelt worden waren, sagt die große Mehrheit (69%), sie hätten keine Probleme bei der Rückerstattung der Kosten für diese Behandlung in ihrem Land gehabt.

Basis: Befragte, die innerhalb der letzten 12 Monate in einem anderen EU-Land medizinisch behandelt wurden (n=1.299)

6   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

II.

„Patientenrechte in der EU“

BEREITSCHAFT, FÜR EINE MEDIZINISCHE BEHANDLUNG IN EIN ANDERES EU-LAND ZU REISEN - Etwa die Hälfte der Befragten zeigt sich gewillt, in ein anderes EU-Land zu reisen, um dort medizinisch behandelt zu werden – Die

Ergebnisse

zeigen,

dass

die

Befragten hierzu geteilter Meinung sind: 49% geben an, zu einer Reise in

ein

anderes

EU-Land

zwecks

medizinischer Behandlung bereit zu sein, während 46% erklären, dazu nicht bereit zu sein. Tatsächlich wäre ein

Drittel

(33%)

der

Befragten

gewillt, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen, während 16% spontan angeben, dass dies auf die Umstände ankomme. Dabei machen 3%

ihre

Entscheidung

vom

betreffenden Land und 13% von der fraglichen Behandlung abhängig. Der Anteil

derjenigen,

die

eine

Behandlung im Ausland in Betracht ziehen würden, ist insgesamt etwas geringer als 2007, als 53% der Europäer angaben, zu einer Behandlung im EU-Ausland bereit zu sein. Tendenziell am offensten für grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zeigen sich Menschen, die in kleineren Ländern, wie z. B. Malta, den Niederlanden, Zypern, Dänemark und Luxemburg, leben. Im Gegensatz dazu wären die Befragten in Deutschland (11%), Finnland (17%), Frankreich und Österreich (beide 21%) sowie Belgien und Litauen (beide 22%) am seltensten bereit, sich im Ausland behandeln zu lassen.

7   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Die wichtigsten Gründe dafür, sich im Ausland behandeln zu lassen, sind der Erhalt einer Behandlung, die im eigenen Land nicht verfügbar ist, und der Erhalt einer Behandlung von besserer Qualität Andere Gründe für eine Behandlung in einem anderen EU-Land sind eine Behandlung durch einen renommierten Spezialisten (38%), ein schnellerer Erhalt der Behandlung (34%) und eine kostengünstigere Behandlung (23%). 2007 wurde eine ähnliche Frage gestellt, deren Ergebnisse die gleiche hierarchische Ordnung der Beweggründe für eine Behandlung im Ausland aufwiesen.

Basis: Befragte, die bereit wären, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen (n=13.503)

Eine länderspezifische Analyse zeigt, dass in 26 der 28 Mitgliedstaaten der Erhalt einer Behandlung, die in ihrem eigenen Land nicht verfügbar ist, der Hauptgrund für die Bereitschaft der Menschen ist, sich für eine medizinische Behandlung ins Ausland zu begeben. In zwei Ländern, nämlich in Bulgarien und Litauen, platziert sich dieses Item auf Rang zwei, hinter dem Erhalt einer Behandlung von besserer Qualität.

8   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

-

„Patientenrechte in der EU“

Bei den Behandlungen, die die Befragten für eine Durchführung im Ausland in Betracht ziehen würden, handelt es sich überwiegend um Maßnahmen zur Bekämpfung schwerer Krankheiten wie Krebsbehandlungen oder Herzoperationen -

Befragte, die bereit wären, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen, setzen eine Krebsbehandlung auf Platz eins der Liste jener Behandlungen, für die sie sich ins Ausland begeben würden. Dieses Item wurde von über der

Hälfte

der

Befragten

genannt

(53%),

es

folgen

Herzoperation

(38%),

Zahnbehandlung (28%) und diagnostische Behandlung (26%).

Basis: Befragte, die bereit wären, in ein anderes EU-Land zu reisen

Eine Krebsbehandlung ist in 26 der 28 EU-Länder die am häufigsten gewählte Antwort. Sie wird in 17 der 28 Mitgliedstaaten von einer absoluten Mehrheit der Befragten angegeben, wobei der Anteil in Dänemark (84%) am höchsten ist. Der zweithöchste Anteil wird mit 72% in Schweden erreicht, gefolgt von Griechenland mit 71%.

9   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Die Zufriedenheit mit der medizinischen Versorgung in ihrem Land und die Annehmlichkeit einer Versorgung in der Nähe ihres Wohnorts sind die wichtigsten Beweggründe dafür, dass Befragte nicht bereit wären, für eine medizinische Behandlung in ein anderes EU-Land zu reisen – Der Hauptgrund dafür, dass Menschen nicht gewillt wären, in einem anderen Land behandelt zu werden, besteht darin, dass sie mit der medizinischen Versorgung zufrieden sind, die sie in ihrem Land erhalten. Dies trifft auf über die Hälfte der Europäer (55%) zu, sodass diese unter normalen Umständen nicht das Gefühl haben, einer medizinischen Behandlung im Ausland zu bedürfen. 49% der Befragten betrachten es als bequemer, in der Nähe ihres Wohnorts behandelt zu werden. Den Befragten wurde eine Liste mit Problemen vorgelegt, mit denen sie konfrontiert sein könnten, falls sie sich für eine Behandlung ins Ausland begeben würden. Von diesen Problemen erweist sich die Sprache (für 27%) als die größte Hürde, gefolgt von der Unkenntnis der eigenen Rechte, falls etwas schief gehen sollte (23%). 21% der Befragten äußern Befürchtungen zur medizinischen Qualität, da sie den Eindruck haben, keine ausreichenden Information über die Verfügbarkeit und Qualität medizinischer Behandlungen im Ausland zu besitzen und 20% geben an, keine Informationen zur Patientensicherheit und Qualität der Versorgung im Ausland zu haben.

Basis: Befragte, die nicht bereit wären, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen (n=12.964) Im Zuge der Befragung im Jahr 2007 wurde eine ähnliche Frage gestellt. Damals wurde die Annehmlichkeit einer Behandlung im eigenen Land häufiger als die Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung im eigenen Land als der ausschlaggebende Grund für die fehlende Bereitschaft benannt, zur medizinischen Versorgung in ein anderes EU-Land zu reisen.

10   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

In 17 der 28 EU-Länder ist mindestens die Hälfte der Befragten nicht gewillt, sich im Ausland behandeln zu lassen, da sie mit der medizinischen Versorgung im eigenen Land zufrieden ist. Diese Zufriedenheit erweist sich in Finnland als besonders hoch, denn dort nennen 78% der Befragten dieses Item; es folgen Luxemburg (77%), Schweden (76%), Österreich (72%) und Spanien (70%).

11   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

III.

„Patientenrechte in der EU“

WISSEN DER BÜRGER ÜBER IHRE RECHTE IN DER GRENZÜBERSCHREITENDEN GESUNDHEITSVERSORGUNG IN DER EU

Den

Befragten

wurden

drei

Aussagen

zu

ihren

Rechten

auf

den

Erhalt

von

Gesundheitsversorgung in anderen EU-Mitgliedstaaten vorgegeben, von denen sie angeben sollten, ob diese richtig oder falsch sind. Die richtigen Antworten setzten sich aus einer Mischung von wahren und unwahren Antwortoptionen zusammen, um einen tatsächlichen Test des Wissens der Befragten sicherzustellen. Zwei der drei Aussagen waren wahr: „Sie haben das Recht, in einem anderen EU-Land medizinisch behandelt zu werden und die Kosten für diese Behandlung von Ihrer nationalen Gesundheitsbehörde oder Ihrer Krankenversicherung erstattet zu bekommen“ und „Sie haben ein Recht darauf, eine Kopie Ihrer Krankenakte von Ihrem Arzt zu erhalten, wenn Sie sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen möchten“. Die dritte Aussage: „Ihr Arzt kann Ihnen kein Rezept ausstellen, das Sie in einem anderen EU-Land einlösen können“, war falsch. Die Ergebnisse zeigen, dass EU-Bürger nur teilweise über ihre Rechte im Hinblick auf grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung informiert sind. Allerdings ist die Mehrheit der Befragten zumindest über einige Aspekte dieser Rechte informiert, darunter das Recht auf Kostenerstattung und das Recht auf eine Kopie der Krankenakte. Eine Mehrheit der Befragten weiß, dass sie das Recht hat, die Kosten für eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land erstattet zu bekommen. In 21 Mitgliedstaaten beantwortet mehr als die Hälfte der Befragten diese Frage richtig.

12   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

Weniger als drei von zehn Befragten wissen, dass ihnen ihr Arzt ein Rezept ausstellen kann, das sie in einem anderen EU-Land einlösen können. Lediglich in Griechenland beantwortet mehr als die Hälfte der Befragten diese Frage richtig.

Die meisten Befragten wissen, dass sie das Recht haben, eine Kopie ihrer Krankenakte zu erhalten, wenn sie sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen möchten. In allen Mitgliedstaaten kann mehr als die Hälfte der Befragten diese Frage richtig beantworten.

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SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

Die untenstehende Karte zeigt zu jedem Mitgliedstaat den Anteil der Befragten, der mindestens zwei richtige Antworten geben konnte. Abgesehen von zwei Ausnahmen (Malta und Slowenien) zeigt diese Karte eine deutliche geografische Teilung in nördliche oder westliche und südliche oder östliche Mitgliedstaaten.

14   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Eine Mehrheit der Befragten meint, dass sie, um eine medizinische Behandlung in einem anderen EU-Land erstattet zu bekommen, zuvor eine Genehmigung von ihrer Gesundheitsbehörde oder ihrer Krankenversicherung erhalten muss Die aktuelle Lage im Hinblick auf grenzüberschreitende Gesundheitsdienstleistungen und die Frage, ob eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, ist hochkomplex. Die Vorschriften zu einer vorherigen Genehmigung sind nicht nur vom betreffenden Land, sondern auch von der Art der Behandlung abhängig. Die Europäer sind eindeutig nicht mit diesen Vorschriften vertraut. Die Ergebnisse zeigen, dass 40% der Befragten der Meinung sind, dass sie für jede Form der Behandlung eine vorherige

Genehmigung

benötigen,

11%

denken,

dass

diese

nur

für

Krankenhausbehandlungen erforderlich sei, und 12% nehmen an, diese sei nur für hochspezialisierte Gesundheitsversorgung notwendig. Schließlich glauben 18%, dass ungeachtet der Umstände keine vorherige Genehmigung erforderlich ist. Beinahe zwei von zehn Menschen (19%) räumen ein, dies nicht zu wissen.

15   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

Derzeit ist es für die Bürger in sechs Mitgliedstaaten nicht erforderlich, eine vorherige Genehmigung einzuholen, wenn sie sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen möchten. Diese Länder sind die Niederlande, Schweden, Litauen, die Tschechische

Republik,

Estland

und

Finnland.

Nichtsdestotrotz

nimmt

ein

hoher

Prozentanteil der Befragten in diesen Ländern an, irgendeiner Form von vorheriger Genehmigung zu bedürfen: 93% für „insgesamt Ja“ in den Niederlanden, 83% in Schweden, 72% in Litauen, 68% in der Tschechischen Republik und jeweils 62% in Estland und Finnland. Die Behörden in Bulgarien und Österreich fordern in einigen Fällen eine vorherige Genehmigung, die Befragten in diesen Ländern sind sich dieser Tatsache jedoch am seltensten bewusst: 41% für „insgesamt Ja“ in Österreich und 44% in Bulgarien.

16   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

IV.

„Patientenrechte in der EU“

INFORMATIONEN ZUR GESUNDHEITSVERSORGUNG

Auf die Frage, wie gut informiert sie sich über ihr Recht auf Rückerstattung für Gesundheitsversorgung im eigenen Land fühlen, antwortet lediglich die Hälfte der Europäer, dass sie sich gut informiert fühlt. Fragt man sie allerdings nach ihrem Informationsstand zu ihren Rechten im Zusammenhang mit einer Behandlung in einem anderen EU-Land, so geben weniger als zwei von zehn Europäern an, sich gut informiert zu fühlen.

Die untenstehende Tabelle stellt die Ergebnisse zu den beiden Fragen vergleichend dar und zeigt deutlich, dass die Befragten in allen Mitgliedstaaten häufiger darüber informiert sind, welche Maßnahmen der Gesundheitsversorgung sie in ihrem eigenen Land erstattet bekommen, als darüber, für welche Maßnahmen dies in einem anderen Land gilt. Allerdings variiert die Differenz zwischen den jeweiligen Anteilen von Land zu Land. Beispielsweise beträgt sie in Frankreich 53 Prozentpunkte, während es in Rumänien und Spanien nur 11 bzw. 13 Prozentpunkte sind.

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SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Die Befragten würden eher bei ihrer Krankenversicherung oder nationalen Gesundheitsbehörde oder bei ihrem Arzt nach Informationen zur Kostenerstattung fragen Die Befragten sollten nun angeben, wo sie nach Informationen zu Maßnahmen der Gesundheitsversorgung suchen würden, für die sie im Falle einer Behandlung in einem anderen EU-Land das Recht auf Kostenerstattung haben. Sie konnten dabei aus einer Liste möglicher Informationsquellen mehrere Antwortmöglichkeiten wählen. Ein großer Anteil

der

Europäer

würde

sich

bei

der

Suche

nach

Informationen

an

seine

Krankenversicherung oder die nationale Gesundheitsbehörde wenden (44%). Viele würden ihren praktischen Arzt oder einen anderen Arzt oder Spezialisten fragen (40%). Ein bedeutender Anteil der Befragten würde zudem im Internet (Informations-Webseiten, Blogs oder soziale Medien) nach solchen Informationen suchen. Diese Option platziert sich mit 34% der Nennungen auf Rang drei.

18   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

- Es ergibt sich keine eindeutige Antwort auf die Frage, welche Art von Informationen die Befragten benötigen, um eine Entscheidung für oder gegen grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung zu treffen Die Befragten sollten angeben, welche Art von Informationen sie suchen würden, um sich besser entscheiden zu können, falls sie eine gesundheitliche Versorgung in einem anderen EU-Land erwägen würden. Insgesamt ergibt sich für keine der getesteten Informationsarten ein Wert, der sich deutlich von denen für andere Informationstypen absetzt. Ein Drittel der Europäer sagt, sie würden nach Informationen zu ihren Rechten auf den Erhalt von Gesundheitsversorgung in anderen EU-Ländern und den in der Gesundheitsversorgung

angewendeten

Qualitätsnormen

suchen

(beide

33%

der

Nennungen). Diese beiden Items platzieren sich somit knapp vor der Höhe der Kostenerstattung, die die Befragten erhalten würden (31%). 28% der Befragten möchten Informationen über den Ruf der Gesundheitsdienstleister, die die fragliche Behandlung anbieten. 23% der Befragten wollen die Wartezeiten für die gewünschte Behandlung erfahren

und

ein

gleich

hoher

Anteil

wünscht

sich

Informationen

zu

Gesundheitsdienstleistern. Schließlich möchten 19% der Befragten die Meinungen anderer Patienten kennen.

19   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

V.

„Patientenrechte in der EU“

NATIONALE KONTAKTSTELLEN FÜR GRENZÜBERSCHREITENDE GESUNDHEITSVERSORGUNG INNERHALB DER EU -

Lediglich einer von zehn Befragten hat bereits von einer nationalen Kontaktstelle gehört, die Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung in der EU bietet -

Gemäß

der

Richtlinie

über

die

Ausübung

der

Patientenrechte

in

der

grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung7, die 2011 vom Europäischen Parlament und vom Rat der Europäischen Union verabschiedet wurde, sollte jeder Mitgliedstaat über eine nationale Kontaktstelle verfügen, die Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU bietet8. Die Befragten sollten angeben, ob sie von der Existenz dieser Stelle wussten. Insgesamt wusste einer von zehn Europäern von der Existenz nationaler Kontaktstellen, die Informationen über die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung innerhalb der EU bieten.

Auf Malta ist der höchste Anteil der Menschen über die Existenz dieser nationalen Kontaktstelle informiert – aber auch hier kennt diese weniger als ein Viertel der Befragten (24%). Zwei von zehn Menschen in der Slowakei und in Luxemburg geben an, von der nationalen Kontaktstelle gehört zu haben (beide 20%), ebenso wie 17% der Befragten in Kroatien, 16% in Ungarn und Slowenien und 14% auf Zypern. Befragte, die angegeben hatten, von der Existenz der nationalen Kontaktstelle zu wissen, wurden gefragt, ob sie jemals mit dieser in Kontakt getreten sind. Unter den Befragten, die von der Existenz der nationalen Kontaktstellen wussten, hatten lediglich 16% mit der Stelle in ihrem Land Kontakt aufgenommen. Weitere 5% hatten sich an die Kontaktstelle in einem anderen Mitgliedstaat gewendet.

20   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

SCHLUSSFOLGERUNG Die Inanspruchnahme grenzüberschreitender Gesundheitsversorgung hat seit 2007, als die letzte Untersuchung zu diesem Thema durchgeführt wurde, nicht zugenommen. 5% der Befragten haben im letzten Jahr eine medizinische Behandlung in einem anderen EULand erhalten, was einem Anstieg um lediglich einen Prozentpunkt seit 2007 entspricht. Allerdings wäre etwa die Hälfte der Befragten bereit, in ein anderes EU-Land zu reisen, um sich dort medizinisch behandeln zu lassen, und zwar entweder unter bestimmten Bedingungen (16% erklärten spontan, dies käme auf das betreffende EU-Land oder auf die Art der medizinischen Behandlung an) oder voraussetzungslos (33% antworteten „Ja“). Nichtsdestotrotz liegt dieses Ergebnis insgesamt leicht unter den 53% der Menschen,

die

2007

angaben,

bereit

zu

sein,

eine

grenzüberschreitende

Gesundheitsversorgung in Anspruch zu nehmen. Die häufigsten Gründe für eine mögliche Behandlung im Ausland sind der Zugang zu einer Behandlung, die im eigenen Land nicht verfügbar ist, und der Erhalt einer Behandlung von besserer Qualität. Für 55% der Befragten ist der Hauptgrund dafür, dass sie nicht gewillt sind, in einem anderen Land behandelt zu werden, die Tatsache, dass sie mit der medizinischen Versorgung in ihrem Land zufrieden sind. Interessanterweise fällt in den meisten Mitgliedstaaten der Anteil derjenigen, die diesen Grund angeben, umso höher aus, je mehr Befragte die Gesundheitsversorgung in ihrem eigenen Land als gut betrachten9. Zudem empfinden es 49% der Befragten als bequemer, in der Nähe ihres Wohnorts behandelt zu werden. Sprachliche Schwierigkeiten sind für 27% der Befragten Anlass zu Bedenken gegenüber einer Behandlung im Ausland. Mangelndes Wissen und Unkenntnis gehören aktuell nicht zu den wichtigsten Gründen dafür, sich gegen eine medizinische Behandlung im Ausland zu entscheiden. Tatsächlich sagen nur 21% der Befragten, die sich nicht im Ausland medizinisch versorgen lassen wollen, dass sie „nicht über ausreichende Informationen über die Verfügbarkeit und Qualität medizinischer Behandlungen im Ausland“ verfügen, und 20% geben an, dass sie „keine Informationen zur Patientensicherheit und Qualität der Versorgung im Ausland“ haben.

Allerdings

scheinen

die

Europäer

nur

teilweise

über

ihre

Rechte

auf

grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung Bescheid zu wissen. Die meisten von ihnen wissen, dass sie sich im Ausland behandeln und die Kosten hierfür erstatten lassen können und dass sie das Recht haben, eine Kopie ihrer Krankenakte von ihrem Arzt zu erhalten, wenn sie sich in einem anderen EU-Land medizinisch versorgen lassen möchten. Allerdings können weniger als 30% der Befragten richtig angeben, dass ihnen ihr Arzt ein Rezept ausstellen kann, das sie in einem anderen EU-Land einlösen können. Zudem weiß lediglich eine kleine Minderheit der Europäer, wann eine vorherige Genehmigung erforderlich ist, um sich im Ausland behandeln zu lassen, und in der Tat ist die Gesetzgebung in dieser Frage komplex und von Land zu Land verschieden.

                                                                                                                                                                                           7 8

http://eurlex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:088:0045:0065:DE:PDF http://ec.europa.eu/health/cross_border_care/docs/cbhc_ncp_en.pdf

21   

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

Darüber hinaus haben die meisten Befragten nicht das Gefühl, gut darüber informiert zu sein, für welche Maßnahmen der Gesundheitsversorgung in einem anderen EU-Land sie ein Recht auf Kostenerstattung haben (78%). Es ist dabei jedoch festzuhalten, dass interessanterweise nur etwa die Hälfte der Befragten sich gut darüber informiert fühlt, für welche Maßnahmen der Gesundheitsversorgung sie im eigenen Land ein Recht auf Kostenerstattung

hat

(49%),

was

darauf

hindeutet,

dass

dies

eine

allgemeine

Schwierigkeit darstellt, die unabhängig vom Ort der Behandlung besteht.

                                                                                                                                                                                           9

Dieser Zusammenhang wird im Hauptbericht unter Hinzunahme einer Frage des Spezial-Eurobarometers 411 zum Thema Patientenrechte und Qualität der Versorgung aus dem Jahr 2013 identifiziert und analysiert.

22   

ANLAGEN

SPEZIAL EUROBAROMETER 425

„Patientenrechte in der EU“

SPEZIAL EUROBAROMETER 425 Patientenrechte in der EU

TECHNISCHE SPEZIFIKATIONEN Zwischen dem 11 und 20 Oktober 2014 hat TNS opinion & social, ein Konsortium aus TNS political & social, TNS UK und TNS opinion, im Auftrag der EUROPÄISCHEN KOMMISSION, Generaldirektion Kommunikation, Referat „Strategie, Corporate Communication Maßnahmen und Eurobarometer“, die EUROBAROMETER-Umfragewelle 82.2 durchgeführt. Die spezial EUROBAROMETER 425 Umfrage ist Teil der Welle 82.2 und deckt die Bevölkerung mindestens 15-jähriger Personen ab, die über die Nationalität eines EU-Mitgliedsstaates verfügen und in einem der 28 Mitgliedstaaten der Europäischen Union ihren Wohnsitz haben. Zu diesem Zweck wurden aus den "regionalen Verwaltungseinheiten" nach einer Schichtung pro Einzeleinheit und nach Regionstypen, diese Erhebungspunkte systematisch durch Ziehung ermittelt. Sie repräsentieren so das Gesamtgebiet des an der Studie teilnehmenden Landes, nach EUROSTAT-NUTS II (oder entsprechendem) und nach der Verteilung der nationalen Wohnbevölkerung in Bezug auf großstädtische Ballungszentren sowie städtische und ländliche Gebiete. Für jeden der Erhebungspunkte wurde nach dem Zufallsprinzip eine Ausgangsadresse gezogen. Die weiteren Adressen (jede n-te Adresse) wurden daraufhin ausgehend von der Ausgangsadresse nach einem RandomRoute-Verfahren ausgewählt. In jedem Haushalt wurde dann der Befragte nach einem Zufallsprinzip bestimmt (nach der Regel des „zeitlich am nächsten liegenden Geburtstags"). Alle Interviews wurden von Angesicht zu Angesicht mit dem Befragten und in der jeweiligen Landessprache durchgeführt. Was die Technik der Datensammlung betrifft, wurde in allen Ländern, in denen dies möglich war, das CAPI-System (Computer Assisted Personal Interview) eingesetzt. In jedem Land wurde ein Vergleich der Stichprobe mit der Grundgesamtheit durchgeführt. Die Beschreibung der Grundgesamtheit basiert auf den Bevölkerungsdaten von EUROSTAT bzw. den von den nationalen Statistik-Instituten stammenden Daten. Für alle von der Studie abgedeckten Länder wurde auf der Basis dieser Beschreibung der Grundgesamtheit ein Verfahren zur nationalen Gewichtung ausgearbeitet (unter Einbeziehung von Marginal- und Kreuzgewichtungen). In allen Ländern wurden das Geschlecht, das Alter, die Regionen und die Siedlungsgröße in das Iterationsverfahren einbezogen. Für die internationale Gewichtung (z.B. EU-Mittelwerte) hat TNS Opinion & Social auf die offiziellen, von EUROSTAT oder den nationalen Statistik-Instituten herausgegebenen Zahlen zurückgegriffen. Die vollständigen Bevölkerungszahlen, die in dieses Verfahren der nachträglichen Gewichtung eingeflossen sind, sind unten angegeben.

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Der Leser sollte darauf hingewiesen werden, dass es sich bei den Ergebnissen einer Umfrage stets um Schätzungen handelt, deren Genauigkeit – bei sonst gleichen Voraussetzungen – von der Stichprobengröße und dem Stichprobenanteil abhängig ist. Für eine Stichprobengröße von ungefähr 1.000 Interviews, schwanken die wahren Werte innerhalb der folgenden Konfidenzintervalle:

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