Page 1 Einzelverkaufspreis 0,60 € wand OY-MITTELBERG WERTAC

21.01.2017 - pflichtige beherbergen oder ihnen Wohnraum überlas- sen, sowie Inhaber von Campingplätzen und Wohn- mobilstellplätzen sind verpflichtet, dem Markt die. Beitragspflichtigen Schriftlich zu melden, sofern diese sich nicht selbst gemeldet haben. Sie sind weiterhin ver- pflichtet, den Kurbeitrag einzuheben ...
4MB Größe 2 Downloads 62 Ansichten