Oberstdorfer Musiksommer 2016 Hausordnung

Anreise, frühzeitigen Abreise oder Stornierung der Unterkunft ist der Gastgeber berechtigt, dem Festivalteilnehmer eine Ausfallrechnung zu stellen (80% der ...
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Oberstdorfer Musiksommer 2016 Hausordnung

28.07. – 12.08.2016

1. An- und Abreise Die Unterkunft (Zimmer oder Ferienwohnung) steht zum Check-in frühestens ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sollte die Anreise später als 20.00 Uhr bzw. zu einem späteren Tag als gebucht erfolgen, ist umgehend der Gastgeber zu informieren. Der Check-out muss bis 11.00 Uhr erfolgen. Bei vorheriger Abreise ist umgehend der Gastgeber zu informieren. 2. Bezahlung Die Bezahlung des vereinbarten Unterkunftsbetrages hat spätestens 3 Tage nach Anreise in bar direkt im Hause zu erfolgen. Eventuelle Extras sind unaufgefordert bei Abreise zu bezahlen. In der Regel werden im Haus keine Kreditkarten akzeptiert. 3. Mittags- bzw. Nachtruhe Mit Rücksicht auf die Schlafenszeiten sollte eine Benutzung der Duschen in den Nachstunden (22.00 – 06.00 Uhr) möglichst vermieden werden. Lärm ist zu vermeiden. In der Zeit von 22.00 – 06.00 Uhr ist das Recht jedes Hausbewohners und der Anwohner auf Nachtruhe zu respektieren. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass gegen Lärmbelästigung im Interesse aller Hausbewohner Maßnahmen gegen den Verursacher, bis hin zur Kündigung des Unterkunftsvertrages getroffen werden können. 4. Musikproben / Üben in der Unterkunft Das Üben in der Unterkunft ist nur in Absprache mit dem Gastgeber zu vorher festgelegten Zeiten möglich. Weitere Übungsräume erhalten Sie über das Festivalbüro Oberstdorfer Musiksommer. 5. Schäden Beschädigungen, die in der Unterkunft bzw. im Haus durch den Festivalteilnehmer entstanden sind, sind umgehend dem Gastgeber zu melden, für den Schaden muss finanziell aufgekommen werden. 6. Rauchen Das Rauchen und jegliches Hantieren mit Feuer und offenem Licht ist im gesamten Haus nicht gestattet. 7. Übernachtung fremder Personen Die Übernachtung von nicht angemeldeten Personen ist in den Zimmern und Wohnungen strengstens untersagt. 8. Alkohol/Drogenkonsum Das Mitbringen und der Genuss von Alkohol und anderer Drogen in die Unterkunft ist den Bewohnern und deren Besuchern generell untersagt. 9. Küchennutzung / Verpflegungsart Bei einer Unterbringung in Zimmern steht generell keine Küche zur Verfügung, außer dies wurde explizit in der Buchungsbestätigung aufgeführt, die gebuchte Verpflegungsart ist Übernachtung & Frühstück.

Bei Ferienwohnungen ist in der Regel eine Kitchenette/Küche vorhanden, gebuchte Verpflegungsart ist ohne Verpflegung in seltenen Fällen mit Frühstück, sofern vereinbart. Generelle Bestimmungen: Unterkunftsbuchung: Ihre Unterkunftsbuchung ist verbindlich (Unterkunftsvertrag). Im Falle einer verspäteten Anreise, frühzeitigen Abreise oder Stornierung der Unterkunft ist der Gastgeber berechtigt, dem Festivalteilnehmer eine Ausfallrechnung zu stellen (80% der vereinbarten Leistung bei Buchung Übernachtung & Frühstück / 90 % bei Buchung ohne Verpflegung). Hausrecht: Der Gastgeber übt das Hausrecht aus! In dringenden Fällen erlaubt sich der Gastgeber, die Unterkunft zur Ausübung seines Hausrechts zu betreten, um Notwendiges zu veranlassen. Bei Störung des Hausfriedens oder Verstoß gegen die Hausordnung ist der Gastgeber berechtigt, geeignete Maßnahmen zur Wiederherstellung der Ordnung zu treffen. Nichteinhaltung der Hausordnung: Sollte sich der Kursteilnehmer nicht an oben genannte Punkte der Hausordnung halten, wird er einmalig ermahnt. Bei einer weiteren Nichteinhaltung ist der Gastgeber befugt, seinerseits den Unterkunftsvertrag zu kündigen, der Festivalteilnehmer hat auch dann den vereinbarten Unterkunftsbetrag in voller Höhe zu begleichen. Das Festivalbüro ist darüber hinaus berechtigt, die Erziehungsberechtigten dahingehend zu informieren, dass die Hausordnung nicht eingehalten wurde. Kontakt Festivalbüro: Festivalbüro des Oberstdorfer Musiksommers Adresse: Nebelhornstraße 25, 87561 Oberstdorf, Deutschland Fon: 0049 (0) 8322 959 2005 E-mail: [email protected]