Novelle der Gewerbeabfallverordnung: BDE wirbt weiterhin für „echte ...

26.01.2016 - Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Behrenstraße 29. 10117 Berlin. Ronald Philipp. Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. Tel.
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26.01.2016

Novelle der Gewerbeabfallverordnung: BDE wirbt weiterhin für „echte Recyclingquote“   Pressemitteilung vom 26.01.2016 Anlässlich der heutigen Verbändeanhörung zum Referentenentwurf einer Gewerbeabfallverordnung hat sich der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. erneut für eine „echte Recyclingquote“ eingesetzt. Der BDE kritisierte, dass die Novelle eine „echte Recyclingquote“ nicht enthalte. Eine „echte Recyclingquote“ müsse zum einen die getrennt an der Anfallstelle erfassten und verwerteten Abfallfraktionen und zum anderen die vom Abfallerzeuger einer Vorbehandlungsanlage zugeführten Abfälle berücksichtigen. BDE-Präsident Peter Kurth: „Gutes Recycling beginnt dort, wo die Abfälle anfallen, nicht erst bei der Aufbereitungsanlage. Wir plädieren deshalb für eine echte Recyclingquote, die auch die getrennt an der Anfallstelle erfassten und verwerteten Abfallfraktionen berücksichtigt.“ BDE-Präsident Peter Kurth: „Den gegenwärtigen, großen Beitrag von Industrie und Gewerbe zur Wertstoffsicherung durch Getrennterfassung bildet die novellierte Verordnung nicht ab.“ Die Novelle bleibe im Kern weiterhin eine „Verordnung für die Abfallgemische“. Die bisherigen Recyclingerfolge im gesamten Stoffstrom der Gewerbeabfälle würden nur bruchstückhaft von der Novelle erfasst. Aus Sicht des BDE sind die im Referentenentwurf geforderten Recyclingquoten für die verbleibenden Gemische zu hoch. Je mehr und besser getrennt gesammelt und recycelt werde, desto geringer und ökologisch uninteressanter würden zwangsläufig die Gemische. Der BDE fordert nachdrücklich, die im Entwurf vorgesehene Erhöhung der Quoten zu streichen. Keinesfalls dürfe daher mit einer weiteren Erhöhung der Quote das Ergebnis der im Entwurf vorgesehenen Evaluierung vorweg genommen werden. Peter Kurth: „Eine Evaluierung, deren Ergebnis schon feststeht, kann man sich schenken.“ Peter Kurth weiter: „Die heutige Gewerbeabfallverordnung scheitert in der Praxis am mangelnden Vollzug. Maßgeblich für den Erfolg der Novelle ist deshalb der Wille der Bundesländer, sie durchzusetzen. Wir appellieren daher eindringlich schon jetzt an das Bundesumweltministerium, sich im Dialog mit den zuständigen Ministerien der Bundesländer proaktiv für einen wirksamen Vollzug stark zu machen.“ Die aktuelle Gewerbeabfallverordnung sei in der Praxis bisher im Wesentlichen nur „ein Papiertiger“ und werde von kommunaler Seite häufig nur mit Hilfe der sogenannten „Pflichtrestmülltonne“ zur Erhöhung des kommunalen Abfallaufkommens missbraucht.

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„Statt Gewerbetreibende mit Volumina von Pflichtrestmülltonnen zu drangsalieren, ist vielmehr die Durchsetzung der Getrennthaltungspflicht in den gewerblichen Herkunftsbereichen der Schlüssel zum Erfolg“, so Peter Kurth. Kontakt BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e. V. Behrenstraße 29 10117 Berlin Ronald Philipp Kommunikation, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Tel.: +49 30 590 03 35-20 E-Mail: [email protected]

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