Neuer Stand beim Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI ...

Forderungen dieser Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten ... PM 03/16: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Fall für den Europäischen.
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Neuer Stand beim Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI 2013 Die EU-Kommission hatte im Juni 2015 gegen die Bundesrepublik Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren wegen Verstoßes gegen die HOAI 2013 eingeleitet. Dabei geht es insbesondere um die festgeschriebenen Mindestsätze für Honorare. Nach Ansicht der Kommission stellen diese ein Hindernis für europäische Architektur- und Ingenieurbüros dar, sich in Deutschland niederzulassen. Eine nach Anhörung aller Beteiligten im August 2015 abgegebene Stellungnahme der Bundesregierung hat die EU-Kommission offenbar nicht überzeugt. Sie gab am 25. Februar 2016 eine sogenannte begründete Stellungnahme ab und fordert die Bundesregierung auf, den Forderungen dieser Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten nachzukommen bzw. Wege aufzuzeigen, dieser Vertragsverletzung abzuhelfen. Wird keine Lösung gefunden, kann die EUKommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Die Bundesregierung hat dem Berufsstand der Architekten ihre Unterstützung mehrfach öffentlich versichert und will an den verbindlichen Mindest- und Höchstsätzen festhalten. Im Vertrauen darauf, wurde durch Bundesarchitektenkammer, Bundesingenieurkammer und AHO ein juristisches Gutachten beauftragt, dessen Ergebnis, die Argumentation der Bundesregierung unterstützen soll. Auf Bundesebene begleitet Prof. Ralf Niebergall den Prozess. Gespräche mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie über das weitere Vorgehen sind vorgesehen. Termine sind auch mit der Generaldirektion und der Zuständigen Kommissarin der EUKommission vereinbart, um diese davon zu überzeugen, dass die HOAI kein reales Hindernis für die Niederlassung ausländischer Planer in Deutschland darstellt, sondern sich vielmehr auch aus Sicht unserer Europäischen Nachbarn als unverzichtbares Instrument zur Sicherung von Planungs- und Bauqualität bewährt hat. Hintergründe: Aus der Pressemitteilung der Bundesarchitektenkammer PM 03/16: Honorarordnung für Architekten und Ingenieure: Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof? EU-Kommission zündet weitere Stufe im Vertragsverletzungsverfahren Berlin, 25.2.2016: Auch in diesem Monat hat die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen die Mitgliedstaaten eingeleitet, die ihren Verpflichtungen aus dem EU-Recht nicht nachkommen. In Sachen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) hat sich die EUKommission von der Stellungnahme der Bundesrepublik Deutschland nicht überzeugen lassen. Als zweite Stufe wurde nun eine begründete Stellungnahme im Vertragsverletzungsverfahren angekündigt. Die Mitgliedstaaten haben nun zwei Monate Zeit, um der Kommission mitzuteilen, welche Maßnahmen zur Behebung dieses Problems ergriffen wurden. Kommt die Bundesregierung der Beseitigung der „Vertragsverletzung“ nicht nach, kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen. Aus Sicht der Kommission behindert die Honorarordnung sowohl die Niederlassungsfreiheit als auch die Möglichkeit, Preise frei zu vereinbaren. Die zuständige EU Kommissarin Elżbieta Bieńkowska hält dieses für unnötige Beschränkungen um „das Beste aus dem Binnenmarkt für professionelle Dienstleistungen zu machen“. Diese versteckten Barrieren seien diskriminierend, nicht notwendig und unverhältnismäßig.

Kammern und Verbände hatten mit einer umfangreichen Argumentation die Bundesregierung von der Bedeutung der HOAI insbesondere für die Qualität und damit den Verbraucherschutz überzeugt. Barbara Ettinger-Brinckmann, Präsidentin der Bundesarchitektenkammer, äußerte die Hoffnung, dass „die Bundesregierung bei ihrer klaren Haltung bleibt und dem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof standhält. Grund dafür gibt es, denn es ist schon fraglich, ob die Kommission überhaupt so tief in das Recht ihrer Mitgliedsstaaten eingreifen darf. Zudem gibt es gerade keine milderen Mittel, präventiv die Qualität von Planungsleistungen im Interesse des Verbraucher sicher zu stellen.“ Auch spreche die Realität eine andere Sprache als von der Kommission behauptet: So sei in Deutschland die Zahl der Architekturbüros von 35.021 (2008) auf über 41.117 (2014) gestiegen. Allein diese Zahlen belegten, dass die HOAI kein Hindernis darstelle, sich in Deutschland niederzulassen – weder für In- noch für Ausländer. Die HOAI wurde bereits mit den Novellen von 2009 und 2013 an europäische Anforderungen angepasst. Das Vertragsverletzungsverfahren gegen die HOAI habe, so Ettinger-Brinckmann, über 30.000 Architekturbüros aus Deutschland mobilisiert, sich für den Erhalt der HOAI einzusetzen. „Dieses Verfahren der Kommission ist eher dazu geeignet, die Europa-Müdigkeit bei einer der tragenden Säulen der deutschen Wirtschaft zu befördern. Wer in Deutschland ein Architekturbüro eröffnen will, wurde und wird nicht daran gehindert. Mindestsätze dienen der Qualitätssicherung – und noch immer geht es beim Bauen um Leib und Leben der Nutzer“, so Ettinger-Brinckmann.