Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen ... AWS

A Quest for. Consensus, Philadelphia, 1992, S. 19-43, S. 22. - Renteln, Alison Dundes: International Human Rights. Universalism versus Relativism,. Newbury Park 1990, S. 12. 7 Siehe hierzu die Artikel von Pollis und Schwab 1979 (siehe oben) und 2000 (Pollis,. Adamantia/ Schwab, Peter: A new Universalism, in: Dies.
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Wolf, Johanna: Menschenrechte im Spannungsfeld zwischen Universalismus und Kulturrelativismus. Hamburg, Diplomica Verlag GmbH 2015 Buch-ISBN: 978-3-95934-638-2 PDF-eBook-ISBN: 978-3-95934-138-7 Druck/Herstellung: Diplomica® Verlag GmbH, Hamburg, 2015 Covermotiv: © pixabay.de Bibliografische Information der Deutschen Nationalbibliothek: Die Deutsche Nationalbibliothek verzeichnet diese Publikation in der Deutschen Nationalbibliografie; detaillierte bibliografische Daten sind im Internet über http://dnb.d-nb.de abrufbar.

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Inhaltsverzeichnis 1. Einleitung ........................................................................... 4 1.1 1.2 1.3 1.4 1.5

Definition der zentralen Begriffe ................................................ 5 1.1.1 Der ‚Westen’....................................................................... 5 Einführung in die Debatte........................................................... 7 1.2.1 Universalismus.................................................................... 8 1.2.2 Kulturrelativismus .............................................................. 9 Methode und Verortung.............................................................. 9 Zur Literaturlage ....................................................................... 11 Gliederung der Arbeit ............................................................... 12

2. Das Konzept der Menschenrechte ................................. 13 2.1

Menschenrechte als moralisch-normative Kategorie................ 13 2.1.1 Unteilbarkeit der Menschenrechte .................................... 14 2.1.2 Exkurs: „Kann mal einer amnesty helfen, bitte?“............. 16 2.2 Menschenrechte als völkerrechtlich-positivistische Kategorie. 17 2.2.1 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte............... 17 2.2.1.1 Aufbau und Inhalt der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ............................................................ 18 2.2.1.2 Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte in der internationalen Politik ............. 19 2.2.2 Die Internationalen Pakte von 1966.................................. 20 2.2.3 Weitere Menschenrechtskonventionen und regionale Abkommen........................................................................ 21

Teil I 3. Die Theorie des Universalismus..................................... 26 3.1 3.2 3.3 3.4 3.5 3.6 3.7

Die normativ-ontologische Herangehensweise ........................ 28 Naturrechtliche Begründung der Universalität ......................... 29 Begründungsansatz in der Aufklärung ..................................... 30 Die theologische Begründung des Universalismus .................. 32 Die ubiquitäre Begründung des menschenrechtlichen Universalitätsanspruchs ............................................................ 33 Völkerrechtlich-positivistischer Ansatz.................................... 35 Fazit Universalismus................................................................. 37

4. Die Theorie des Kulturrelativismus .............................. 39 4.1 4.2 4.3

4.4 4.5 4.6 4.7 4.8

Konstruktivismus ...................................................................... 40 Der Kulturbegriff ...................................................................... 41 Westliche Prägung des Menschenrechtskonzepts..................... 41 4.3.1 Individualismus versus Kollektivismus ............................ 42 4.3.2 Politische Rechte vs. soziale Rechte................................. 43 4.3.3 Rechte und Pflichten ......................................................... 44 Asian Values ............................................................................. 45 Islam und Menschenrechte ....................................................... 47 Afrikanisches Verständnis von Menschenrechten .................... 49 Werteimperialismus .................................................................. 51 Fazit Kulturrelativismus ........................................................... 52

5. Ubiquität und Diffusion.................................................. 53 5.1 5.2 5.3

Ubiquität ................................................................................... 54 Diffusion ................................................................................... 55 Begründung von Universalität bzw. Kulturrelativismus .......... 56 5.3.1 Ubiquitäre Begründung des Universalismus .................... 56 5.3.2 Ubiquitäre Begründung des Kulturrelativismus ............... 58 5.3.3 Diffusionistische Begründung des Universalismus .......... 59 5.3.4 Diffusionistische Begründung des Kulturrelativismus ..... 61

Fazit Teil I…………………………………...………………..61

Teil II 6. Ein westliches Konstrukt mit eingeschränkter Anwendbarkeit ................................................................ 64 6.1

Vorstellung des Artikels ........................................................... 64 6.1.1 Die westliche Prägung des Menschenrechtskonzeptes ..... 65 6.1.2 Ideologische Differenzen .................................................. 66 6.1.3 Kulturelle Differenzen ...................................................... 67 6.2 Kritik des Artikels..................................................................... 68 6.2.1 Die westliche Verankerung des Menschenrechtskonzepts 68 6.2.2 Die Priorisierung der ersten Generation der Menschenrechte ................................................................ 71 6.2.3 Individuum und Gemeinschaft.......................................... 74 6.2.4 Fazit: Ein westliches Konstrukt mit mangelnder $QZHQG EDUNHLW.............. 75

7. Ein neuer Universalismus............................................... 76 7.1

Inhalt des Artikels..................................................................... 76 7.1.1. Einfluss der Internationalen Beziehungen auf die Universalisierung des Menschenrechtskonzepts............... 77 7.1.2. Ein neuer Universalismus – Das Konzept ........................ 78 7.1.3. Die Dichotomie zwischen individuellen und kollektiven Rechten ............................................................................. 79 7.1.4. Zusammenfassung des Artikels ........................................ 79 7.2 Kritik des Artikels..................................................................... 81

Fazit Teil II…………………………………………...………82 8. Fazit .................................................................................. 85 9. Literatur........................................................................... 91 10. Anhang ............................................................................. 98 Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte............................... 98

„Alle Menschen, was immer ihr kultureller oder historischer Hintergrund ist, leiden, wenn sie eingeschüchtert, gefangen genommen oder gefoltert werden. … Darum müssen wir auf einem globalen Konsens bestehen, nicht nur über die Notwendigkeit, weltweit die Menschenrechte zu achten, sondern auch über die Definition dieser Rechte.“ Dalai Lama, New York, April 1994.1

1. Einleitung Menschenrechte sind bis heute nicht unumstritten. Vor über einem halben Jahrhundert, unter dem Eindruck der Verbrechen des Zweiten Weltkrieges, verfasste die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte mit dem Anspruch auf universale, angeborene und unveräußerliche Menschenrechte. Die Jahresberichte von amnesty international und Human Rights Watch zeugen jedoch von anhaltenden Menschenrechtsverletzungen: In einigen Staaten Afrikas, u.a. in Somalia und Kenia, wird bis heute die schmerzhafte Tradition der Beschneidung von Frauen aufrechterhalten. Im Jahr 2003 wurden allein in China, Iran, USA und Vietnam insgesamt 84% der weltweiten Todesstrafen vollzogen, oftmals ohne fairen Gerichtsprozess.2 Auch in der „westlichen Welt“, in der die Anerkennung der Menschenrechte auf den ersten Blick unumstritten scheint, sind die tatsächlichen Rechte der Menschen - die nicht nur einen Anspruch auf Geltung für die Bürger der Nationalstaaten haben, sondern für alle Menschen gelten sollen - nicht selbstverständlich. Dazu muss man nicht bis zu den Gräueln des Holocaust vor über 60 Jahren zurückgreifen: Von der menschenunwürdigen Behandlung gefangener Terroristen der USA in Guantánamo Bay bis zur gewaltsamen Abschiebung von Asylsuchenden in Deutschland sind die Nachrichten voll von Verstößen gegen internationale Menschenrechtsabkommen.3

1

Zitat aus: Kälin, Walter/ Müller, Lars/ Wyttenbach, Judith (Hg.): Das Bild der Menschenrechte, Baden (Schweiz), 2004, S. 612. 2 Vgl. Amnesty international Jahresbericht 2004, S. 34. 3 Vergleiche dazu die Jahresberichte von Human Rights Watch oder amnesty international: Human Rights Watch: World Report 2006, New York 2006; amnesty international e.V.: Jahresbericht 2004, Frankfurt am Main 2004. 4

Die weltweite Durchsetzung der Menschenrechte ist ein politisches Problem. Es gibt neben dieser politischen Problematik auch einen philosophischen Diskurs, der nicht nur die Durchsetzung, sondern - weitaus essentieller - ihre Legitimation hinterfragt: Das Menschenrechtskonzept zwischen Universalität und Kulturrelativismus. Dieser Diskurs soll in der vorliegenden Arbeit näher beleuchtet werden: „Die Frage nach der Universalität der Menschenrechte betrifft allerdings nicht das Sein, sondern das Sollen, nicht die faktische Einhaltung, sondern den normativen Geltungsanspruch dieser Garantien.“4

Die zentrale Fragestellung der Arbeit lautet dabei: Inwieweit ist das Konzept der Menschenrechte mit den verschiedenen kulturellen Traditionen vereinbar? Kann oder darf es Subjekt der Modifizierung sein, um sich einzelnen kulturellen Traditionen anzupassen? Oder müssten vielmehr die jeweiligen kulturellen Traditionen, die nicht mit dem Menschenrechtskonzept vereinbar sind, angepasst und modifiziert werden? Das Fazit wird außerdem die Frage nach einer möglichen Annäherung des Menschenrechtskonzepts und konträren kulturellen Traditionen im Rahmen eines interkulturellen Dialogs beleuchten.

1.1 Definition der zentralen Begriffe 1.1.1

Der ‚Westen’ Wenn in dieser Arbeit von ‚dem Westen’ oder der ‚westlichen Welt’

die Rede sein wird, soll dies im Groben den europäisch-amerikanischen Kulturkreis umfassen. Eine ähnliche kulturelle Prägung Nordamerikas und Europas, die sowohl ihre Wurzeln in der griechischen und römischen Antike findet, als auch im Christentum, bis hin zu den Ereignissen des späten 18. Jahrhunderts, ist unbestritten. Ähnlichkeit muss jedoch von Einheitlichkeit unterschieden werden. Auch innerhalb des ‚Westens’ sind verschiedene kulturelle Einflüsse vorhanden und oft genug scheiden sich die Meinungen. Heiner Bielefeldt erläutert, dass auch „’die’ westliche Tradition ein Abstraktum

ist,

hinter

dem

bei

genauerem

Hinsehen

eine

unterschiedlicher, oft auch gegensätzlicher Traditionslinien zutage tritt.“5

4 5

Kälin 2004: S. 35. Bielefeldt, Heiner: Philosophie der Menschenrechte. Grundlagen eines weltweiten Freiheitsethos, Darmstadt, 1998, S. 130. 5

Fülle

Eine genauere Einteilung bzw. Zuteilung, wer oder welche Kultur Teil des ‚Westens’ oder des ‚Nicht-Westens’ bildet, wird im Diskurs vernachlässigt. Im Diskurs über Universalität und Kulturrelativität – dies sind dabei Begriffe, die von den Autoren des Diskurses übernommen wurden6 – werden oftmals nur Westen und Nicht-Westen kategorisch voneinander abgegrenzt, wobei keine weitere Spezifizierung erfolgt.7 Es wird verkannt, wie unterschiedlich auch die Meinungen in den verschiedenen Gesellschaften des ‚Nicht-Westens’, aber auch innerhalb des ‚Westens’ sind. Dies ist durchaus ein Vorwurf, mit dem vor allem die Vertreter des Kulturrelativismus zu kämpfen haben. Um den Rahmen der Arbeit nicht zu sprengen, soll die Begrifflichkeit des Diskurses, bezogen auf die grobe Einteilung in den ‚Westen’ als europäisch-amerikanischer Kulturraum und den ‚Nicht-Westen’ als arabischer, asiatischer und afrikanischer Kulturraum übernommen werden. Die entsprechenden angeführten Beispiele sollen dabei möglichst in ihrem konkreten kulturellen Zusammenhang und nicht in einer fiktiven kulturellen Einheitlichkeit des Nicht-Westens interpretiert werden. 1.1.2

Menschenrechte Es gibt verschiedene Betrachtungsweisen der Menschenrechte. Grob

zu unterscheiden sind zwei Interpretationen von Menschenrechten: erstens als moralisch-normative

Kategorie

und

zweitens

als

völkerrechtlich-

positivistische Kategorie. In ihrem Verständnis als moralisch-normative Kategorie sind die von den Vereinten Nationen artikulierten Rechte jedes menschlichen Wesens per definitionem universell, angeboren, unveräußerlich und unteilbar. Dass die Universalität der Menschenrechte bis heute von vielen

6

Siehe hierzu beispielsweise: - Pollis, Adamantia/ Schwab, Peter: Human rights: a Western concept with limited applicability, in: Dies.: Human Rights. Cultural and Ideological Perspectives, New York 1979, S. 1ff; - Kühnhardt, Ludger: Die Universalität der Menschenrechte. München 1987, S. 135ff; - An-Na’im, Abdullah: Towards a Cross-Cultural Approach to Defining International Standards of Human Rights: The Meaning of Cruel, Inhuman, or Degrading Treatment or Punishment, in: Ders. (Ed.): Human Rights in Cross-Cultural Perspectives. A Quest for Consensus, Philadelphia, 1992, S. 19-43, S. 22. - Renteln, Alison Dundes: International Human Rights. Universalism versus Relativism, Newbury Park 1990, S. 12. 7 Siehe hierzu die Artikel von Pollis und Schwab 1979 (siehe oben) und 2000 (Pollis, Adamantia/ Schwab, Peter: A new Universalism, in: Dies.: Human Rights – new perspectives, new realities, Boulder 2000, S. 9-30), die in Kapitel 6 und 7 vorgestellt und analysiert werden. 6

Autoren hinterfragt wird, ist jedoch weitläufig bekannt. Die Argumentation der Kritiker bezieht sich vorwiegend auf die westliche und individualistische Prägung der Menschenrechte. Dieser Diskurs steht im Mittelpunkt der vorliegenden Arbeit und wird vor allem in den Kapiteln über Universalismus und

Kulturrelativismus

untersucht

werden.

Das

Verständnis

der

Menschenrechte als völkerrechtlich-positivistische Kategorie äußert sich in ihrer wichtigen Stellung im Völkerrecht. Die Achtung und Durchsetzung der Menschenrechte

innerhalb

eines

Staates

gilt

nicht

selten

als

Legitimierungsprinzip für staatliche Souveränität und als Bedingung für internationale Handelsabkommen. In Kapitel 2.2.1.2 wird die Bedeutung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte für die Internationale Politik näher erläutert.

1.2 Einführung in die Debatte Sind Menschenrechte kulturell gebundene Normen oder sind sie Universalien,

und

damit

Voraussetzung

für

die

Bildung

eigener

Normvorstellungen und die freie Entfaltung der Persönlichkeit? Sind die Menschenrechte ein „westliches Konstrukt mit beschränkter Anwendbarkeit“8 oder ist das Konzept der Menschenrechte per se ein universelles und seine Hinterfragung lediglich eine romantisierende Verherrlichung der Kultur? Oder ist die scheinbar große Toleranz gegenüber anderen Kulturen gar ein Legitimierungsversuch von menschenunwürdigen Praktiken in einzelnen Ländern? Um die Dramatik der Diskussion erkennbar zu machen, formuliert der Politologe und vehemente Vertreter des Universalismus Ludger Kühnhardt die Frage nach der Universalität der Menschenrechte überspitzt: „Kann und soll ein universales Menschenrechtsideal geschützt und verbreitet werden, oder aber sind Folter, Internierung, Verfolgung und Hungertod von je anderer moralischer Qualität und rechtlicher Konsequenz je nachdem, ob sie in der westlichen Welt oder in anderen Regionen der Erde stattfinden?“9

In der Debatte um die Universalität des Menschenrechtskonzepts stehen sich zwei Positionen gegenüber: die Theorie des Universalismus auf der einen Seite, die alle Menschenrechte als natürliche, angeborene und 8

9

Übersetzung des Titels des Aufsatzes von: Pollis, Adamantia/ Schwab, Peter: A western construct with limited applicability, in: Dies.: Human Rights. Cultural and Ideological Perspectives, New York 1979, S. 1-17. Kühnhardt 1987: S. 39. 7

unveräußerliche Rechte jedes Menschen betrachtet und jegliche Relativierung ablehnt. Die These des Kulturrelativismus auf der anderen Seite, die das Menschenrechtskonzept als Konstrukt von Normen betrachtet, die in einer bestimmten

Kultur

verankert

sind,

und

die

Legitimation

einer

Universalisierung dieses Konstruktes verneint. Innerhalb dieser beiden Theorien gibt es verschiedene Begründungszugänge, die in den Kapiteln 3, 4 und 5 erörtert werden. 1.2.1

Universalismus Die Theorie des Universalismus geht einher mit dem in Kapitel 2

vorgestellten Konzept der Menschenrechte. Die Vertreter des Universalismus gehen davon aus, dass die Menschenrechte als Universalien zu verstehen sind, die allgemein gültig, natürlich, vorstaatlich, unveräußerlich und unabhängig vom

kulturellen

Hintergrund

zu

betrachten

sind.

Sie

sind

nach

naturrechtlichem Verständnis jedem Menschen aufgrund seiner Existenz zueigen.

Ihre

Begründung

liegt

nicht

in

der

Durchsetzbarkeit

menschenrechtlicher Standards in der Welt, sondern in der Würde jedes Menschen und in seinem daraus resultierenden Anspruch auf den Schutz dieser Würde. Weltweite Verletzungen der Menschenrechte stellen ihre universelle Geltung daher nicht in Frage.10 Wichtige Vertreter der Universalismustheorie sind Ludger Kühnhardt, Bassam Tibi und Alain Finkielkraut11. Dies repräsentiert jedoch nur eine kleine Auswahl an Vertretern der Theorie. Die Theorie der Universalität der Menschenrechte wird mit Abstand von den meisten Politikwissenschaftlern, Philosophen und Theologen, Politikern und Wissenschaftlern, sowie NichtRegierungsorganisationen und transnationalen Organisationen unterstützt. Ihre Gegner, die Vertreter des Kulturrelativismus, haben meist einen stärker ethnologisch orientierten Zugang und sind deutlich in der Minderzahl. Die Menschenrechte und der ihnen implizierten Universalitätsanspruch werden international vor allem von den Vereinten Nationen verteidigt. Viele Staaten,

10 11

Vgl. Gewirth, Alan: Human Rights. Essays on justifications and applications, Chicago 1982, S. 2 Siehe dazu: Kühnhardt 1987; Tibi, Bassam: Im Schatten Allahs, Düsseldorf 2003; Finkielkraut, Alain: La défaite de la pensée, Paris 1987. 8