Löschung Ihrer Vermittlertransaktionsvollmacht wir

wir möchten Sie heute über eine wichtige gesetzliche Änderung und deren Auswirkungen auf die erteilte Transaktionsvollmacht an Ihren Vermittler informieren.
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Löschung Ihrer Vermittlertransaktionsvollmacht

wir möchten Sie heute über eine wichtige gesetzliche Änderung und deren Auswirkungen auf die erteilte Transaktionsvollmacht an Ihren Vermittler informieren. Der Bundesrat hat am 11.07.2014 u.a. eine Änderung des Kreditwesengesetzes (KWG) aufgrund des Gesetzes zur „Anpassung von Gesetzen auf dem Gebiet des Finanzmarktes“ verabschiedet. Diese gesetzliche Änderung hat direkte Auswirkung auf die von Ihnen an Ihren Vermittler / Berater erteilte Vermittlertransaktionsvollmacht für Ihr o.g. Depot / Konto. Aufgrund der neuen gesetzlichen Vorgaben, dürfen wir die von Ihnen erteilte Vermittlertransaktionsvollmacht zukünftig leider nicht mehr akzeptieren. Dies bedeutet, dass wir ab sofort keine von Ihrem Vermittler aufgrund der Transaktionsvollmacht für Sie beauftragten Transaktionen über Ihr Depot- / Kontoguthaben ausführen dürfen. Um Ihnen weiterhin, gemeinsam mit Ihrem Vermittler / Berater, einen einfachen und schnellen Transaktionsservice zu bieten, legen wir Ihnen die Nutzung unseres OnlineBankings ans Herz. Nähere Informationen über die Nutzung des Online-Bankings und die hierzu erforderliche Online-Freischaltung Ihres Depots und / oder Kontos, erfahren Sie unter dem Link https://portal.ebase.com (Button „Hilfe“). Alternativ können Sie uns natürlich auch jederzeit schriftliche Transaktionsaufträge erteilen. Bitte beachten Sie jedoch, dass für schriftliche Aufträge Transaktionsentgelte gemäß dem gültigen Preis- und Leistungsverzeichnis für Depots und Konten bei der ebase berechnet werden können. Für weitere Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren Vermittler / Berater. Natürlich stehen auch wir Ihnen gerne zur Verfügung.