Letter of Intent - OSB Alliance

Beiträge zu der Vereinsarbeit (z.B. Vorstand, Projektleitung, Coaching) in Ausnahmefällen als. Mitglieder mit ... Stuttgart und Nürnberg im März 2013. 1/4 ...
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Präambel Uns verbindet die Überzeugung, dass wir durch offenes Handeln und das Teilen geistigen Eigentums besser, effektiver und erfolgreicher für unsere jeweiligen Mitglieder und für die Gesellschaft handeln können. Nachhaltige Grundlage für unseren Erfolg ist deswegen die Schaffung von Werten die nicht nur unseren Organisationen, sondern auch der Gesellschaft nutzen. Open Source Software hat dieses Prinzip etabliert und seinen Erfolg bewiesen. Durch unseren Zusammenschluss wollen wir diesen Erfolg gemeinsam ausbauen und noch stärker auf Bereiche wie Technologie, Business und Innovation ausdehnen. In beiden Vereinen wird es als notwendig und sinnvoll angesehen, Kräfte zu bündeln, eine gemeinsame, starke Marke und ein gemeinsames organisatorisches Dach für Aktivitäten zu entwickeln um die gemeinsamen Ziele besser verfolgen zu können. In diesem LoI sind gemeinsame Vorstellungen formuliert, unter deren Maßgabe eine Zusammenführung der beiden Vereine aus Sicht beider Vorstände möglich ist. In diesem LoI werden keine rechtlichen oder steuerlichen Aspekte geklärt.

Mitglieder / Beiträge Wir wollen kein einseitiger Anbieter- oder Anwenderverband sein, sondern wir führen Anwender, Anbieter und wissenschaftliche Einrichtungen zusammen. Mitglieder sind: • Unternehmen der ITK-Branche (Beitrag mindestens 1.000,-EUR, Startups und Bestandsmitglieder mit weniger als 250.000,EUR Jahresumsatz können auf Antrag an den Vorstand bis zum Ende des auf den Antrag folgenden Kalenderjahres einen ermäßigten Beitrag von 400,-EUR zahlen. Mitglieder mit mehr als 25.000.000,-EUR Jahresumsatz zahlen 2.500,-EUR Beitrag. Ab 50.000.000,-EUR 5.000,EUR Beitrag. • Unternehmen, die Anwender von ITK-Technologie sind (Beiträge wie bei Anbietern oben) • Öffentliche Körperschaften und NGOs (beitragsfrei) • Wissenschaftliche Einrichtungen: - Hochschulen und Lehrstühle (beitragsfrei), - wissenschaftliche Institute wie MaxPlanckGesellschaft, FraunhoferGesellschaft, LeibnizInstitute (jeweils 500,-EUR) • Andere Vereine / Verbände als assoziierte Mitglieder ohne Stimmrecht (200,-EUR) • Privatpersonen als: - Fördermitglieder ohne Stimmrecht (200,EUR). - Der Vorstand kann Beitrittsanträge von Privatpersonen aufgrund kontinuierlicher besonderer Beiträge zu der Vereinsarbeit (z.B. Vorstand, Projektleitung, Coaching) in Ausnahmefällen als Mitglieder mit Stimmrecht bestätigen. Dazu müssen objektiv von Dritten nachprüfbare Kriterien festgelegt werden und es muss vom Vorstand eine jährliche Überprüfung durchgeführt werden. - Ehrenmitglieder ohne Stimmrecht (beitragsfrei)

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Ziele des neuen Vereins Zweck des Vereins ist die Stärkung der wirtschaftlichen Leistung unserer Gesellschaft durch Förderung von Open Source Software und anderer Prinzipien offener, kollaborativer Wertschöpfung und Innovation insbesondere im Hinblick auf Nutzung im kommerziellen Umfeld. Bestandteil dessen sind die Unterstützung von Themen wie z.B. Open Innovation, Open Standards, Open Data, Open Education oder Open Government. Wir wollen die Rahmenbedingungen für die offene, gemeinsame Schaffung von Werten, die auch von Dritten nutzbar sind, verbessern. Wir wollen Anwender, Anbieter und wissenschaftliche Einrichtungen miteinander vernetzen. Zur Erreichung seiner Ziele arbeitet der Verein mit anderen gesellschaftlichen Organisationen (Branchenverbänden wie BITKOM oder BDI, Anwenderverbänden, wissenschaftlichen Verbänden etc.) zusammen. Der Verein hat keine Gewinnerzielungsabsicht. Aktivitäten Basis für alle Aktivitäten sind Working Groups zu Fokusthemen, die von den Mitgliedern getragen werden. Working Groups haben einen Themenspezifischer Auftrag, sie fördern die Zusammenarbeit von Mitgliedern, generieren Interesse für neue Mitglieder und können Projekte (s.u.) generieren. Beispiele für Working Groups sind: • Interoperabilität / Open Standards • Public Affairs (Lobbyarbeit) • Networking (Veranstaltungen, Messen) • Recruiting • Education • Personalzertifizierung • konsortiale Softwareentwicklung / Open Business • Membership Value • Marketing Working Groups und der Vorstand können Projekte initiieren, die zeitlich begrenzt sind, über ein vom Vorstand beschlossenes Budget und einen Businessplan verfügen. Jedes Projekt ist einer Working Group oder dem Vorstand direkt zugeordnet. Beispiele für Projekte sind: • Lösung eines konkreten Interoperabilitätsproblems im Bereich Office oder Open Data • Erstellung von Whitepapers, Durchführung von Veranstaltung jeweils für politische Entscheidungsträger • Durchführung einer Veranstaltung wie des Open IT Summits • Unterstützung oder Durchführung eines Softwareentwicklungsprojektes wie OpenMDM, openETCS oder andere • Electric Creatives • Informationsbereitstellung / Aufbereitung für Mitgliedern • Förderung Mitglieder-übergreifender Aktivitäten • Erstellung von Case Studies, z.B. zur Unterstützung der Aktivitäten in den Working Groups

Räumlicher Fokus • • • •

Vereinssprachen sind Deutsch und Englisch Schwerpunkt der Aktivitäten ist derzeit der deutschsprachige Raum, der Verein ist jedoch offen für nicht deutschsprachige Mitglieder und die fokussierte Ausdehnung der Aktivitäten über den deutschsprachigen Raum hinaus im Rahmen einzelner Working Groups oder Projekte Geschäftsstellen befinden sich in Nürnberg und Stuttgart, weitere sind möglich. Der Verein beabsichtigt eine Repräsentanz in Berlin zu etablieren

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Aufbau und Zusammensetzung der Organe •

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Während einer Übergangsphase zum Zeitpunkt des Zusammenschlusses bis zur nächsten Mitgliederversammlung, bleiben die Vorstände beider Vereine Vorstände des neuen Vereins. Die Vorstandssitzungen werden während der Übergangsphase durch die beiden Vorsitzenden gemeinsam geleitet. Die Grundstruktur des dann neu zu wählenden und den Verein nach außen im Sinne von §26 BGB vertretenden 5erVorstands (Präsidium) besteht aus einem Vorsitzenden, drei Stellvertretern und einem Finanzvorstand. Darüber hinaus kann der Vorstand aus weiteren Personen bestehen, die im Außenverhältnis nicht vertretungsberechtigt sind, aber an allen Aktivitäten des Vorstands (Präsenzsitzungen, Telefonkonferenzen, Ausschüsse etc.) teilnehmen und im Innenverhältnis nach Maßgabe der noch festzulegenden Geschäftsordnung des Vorstands an Vorstandsentscheidungen mitwirken. Nicht vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder sollen die Vereinsarbeit in besonderer Weise unterstützen, etwa durch Leitung einer Working Group oder eines Projekts. Vorstandsmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung gewählt. Dem Vorstand sollen mindestens je ein Vertreter eines Anwenderunternehmens, ein Vertreter einer öffentlichen Körperschaft, ein Vertreter einer Hochschule, ein Vertreter eines Anbieterunternehmens sowie ein Volljurist angehören. Zusätzlich kann der Vorstand weitere Vorstandsmitglieder in den Kreis der nicht vertretungsberechtigten Vorstandsmitglieder kooptieren, insgesamt können jedoch nicht mehr als 30% der Vorstandsmitglieder kooptiert sein. Kooptierte Vorstandsmitglieder müssen in der nächsten ordentlichen Mitgliederversammlung durch die Mitglieder bestätigt werden. Danach gelten sie als gewöhnliche, nicht kooptierte Mitglieder. Falls die Mehrheit der Mitgliederversammlung gegen das kooptierte Mitglied stimmt, endet seine Mitgliedschaft im Vorstand. Jede vom Vorstand bestätigte Working Group hat einen Sprecher, der mit Zustimmung des Sprechers in den Vorstand kooptiert werden kann. Jeder Sprecher hat einen Stellvertreter, der den kooptierten Vorstand in Sitzungen mit Stimmrecht vertreten kann. Jedes dem Vorstand vorgeschlagene und genehmigte Projekt muss von einem Vorstand geleitet werden. Der Projektleiter soll dazu kooptiert werden, wenn er nicht bereits Vorstandsmitglied ist und die Kooptierung möglich ist. Er muss einen Stellvertreter benennen, der ihn in Vorstandssitzungen mit Stimmrecht vertreten darf. Über die Projekte muss in jeder Vorstandssitzung Rechenschaft abgelegt werden. Die Kooptierung von Projektleitern und Sprechern von Working Groups erlischt automatisch, wenn das Projekt oder die Working Group beendet wurde. Grundsätze der Budgetierung: Es wird ein schlankes Kostensystem angestrebt. Nicht Projekten zuzuordnende Kosten für Administration, Marketing, Technik, Redaktion sollen 25% der gemeinsamen Mitgliedseinnahmen nicht überschreiten. Eine Finanzrücklage von etwa einem Jahresbeitrag der Mitglieder wird angestrebt (Goldene Vereinsregel) Eine gemeinsame Arbeitsgruppe aus beiden Vereinen stellt die Kosten für Grundprozesse zusammen. Der Vorstand entscheidet auf Empfehlung dieser Arbeitsgruppe nach den Gesichtspunkten Kosten, verfügbaren Ressourcen, Kompetenzen und Qualität welche Aufgabe wie im gemeinsamen Verein fortgeführt wird.

Sitz Der Sitz des gemeinsamen Vereins soll Berlin sein.

Name, CD Der Name des gemeinsamen Vereins ist entweder OSB Alliance e.V. oder OSBF e.V. Abstimmung der Mitglieder wird angestrebt.

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Implementierungsprozess Aufgrund der in der OSB Alliance gesammelten Erfahrung aus dem Zusammenschluss von LIVE Linux Verband e.V. und Lisog Linux Solutions Group e.V. zur OSB Alliance e.V. bietet sich die Verschmelzung nach dem Muster ‘Beitritt eines der beiden Vereine in den anderen, aufnehmenden Verein bei gleichzeitiger Satzungsänderung im aufnehmenden Verein’ an. Hierüber müssen die Mitgliederversammlungen beider Vereine in getrennten Sitzungen beschließen. Es wird angestrebt, den Verschmelzungsprozess im Jahr 2013 abzuschliessen, das erfordert den Beschluss der Mitgliederversammlungen spätestens im Juli 2013. Weiterer Zeitplan: • Diskussion des LoI in beiden Vorständen und ggf. Durchführung von Änderungen • Beschluss der endgültigen Version in beiden Vorständen • Diskussion und übereinstimmende Festlegung gemeinsamer Leitlinien • Kommunikation des Vorhabens und des LoIs an Mitglieder und Öffentlichkeit • Festlegung von Satzungsänderungen, Verschmelzungsvertrag und Verschmelzungsprotokoll und gleichzeitig • Prüfung von Kasse und Jahresabschlüssen beider Vereine einschließlich Klärung offener steuerlicher Fragen für Berlin, Stuttgart und Nürnberg. • Festlegung welche Aufgaben im gemeinsamen Verein wie durchgeführt werden • Einberufung außerordentlicher Mitgliederversammlungen zur Beschlussfassung über die Verschmelzung

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