DENIOS Sicherheitsseminar
Gefahrstoffe sicher und gesetzeskonform handhaben und lagern
Partner der Umwelt
Gefahrstoffe life / T. Authmann / Mo. 04.02.2013
Gefahrstoffe sicher und gesetzeskonform handhaben und lagern 8. Jahresfachtagung Gefahrstoffe und Arbeitssicherheit 26. Sep. 2019 Referent: TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
Tobias Authmann Seite 2
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Unfälle und Ihre Folgen
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Elementare Grundlagen der Unfallvermeidung
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Gesetz / Verordnung / Technische Regel
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Gibt es Handlungsspielraum ?
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Was sind ortsbewegliche Behälter ?
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gelagert oder bereitgestellt ?
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Lagerung von Flüssigkeiten
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Neuerungen in der TRGS 510
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aktive / passive Lagerung
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Lagerung von technischen Gasen
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mögliche Auswirkungen im Schadensfall
unmittelbarer Verlust von Gebäuden, Anlagen zusätzlich mögliche Schäden in Umgebung
meist sofortige finanzielle Schäden zuzüglich hoher Folgekosten und Einbußen TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
unmittelbare Schäden für Leben und Gesundheit von Menschen
langfristige Schäden für die Umwelt sowie Gesundheit und Lebensqualität von Menschen Seite 4
Pflichten des Arbeitgebers zur Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung gemäß … … Arbeitsschutzgesetz §5 – Beurteilung der Arbeitsbedingungen … Arbeitsstättenverordnung §3 – Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten … Betriebssicherheitsverordnung §3 – Umgang mit Betriebsmitteln … Gefahrstoffverordnung §7 – Umgang mit Gefahrstoffen … sowie gemäß vieler Sicherheitsdatenblätter Abschnitt 1.2 : „Vor Anwendung Gefährdungsbeurteilung durchführen !“ Kann eine Gefährdungsbeurteilung im Bezug auf Abfälle jederzeit zweifelsfrei sein … !?! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Zuständigkeiten / Verantwortung:
Gefährdungsbeurteilung (TRGS 400) Grundsätze zur Durchführung der Gefährdungsbeurteilung Die Gefährdungsbeurteilung ist die systematische Ermittlung und Bewertung relevanter Gefährdungen der Beschäftigten. Ziel : die erforderliche Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit festzulegen. Grundlage : Beurteilung der mit den Tätigkeiten verbundenen : - physikalisch-chemischen Gefährdungen (Brand- und Explosionsgefahren) - inhalativen (durch Einatmen / Verschlucken)
- dermalen (durch Hautkontakt) - Umweltgefährdungen sowie sonstige durch Gefahrstoffe bedingten Gefährdungen. Der Arbeitgeber darf eine Tätigkeit mit Gefahrstoffen erst aufnehmen lassen, nachdem eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen wurde und die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen wurden !!! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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intuitive Gefährdungsbeurteilung
Mögliche Gefahrenpotentiale lassen sich oft bereits intuitiv erkennen …
> … spätestens dann sollte eine Kommunikation erfolgen, Gefährdungsbeurteilung durchgeführt werden, Schutzmaßnahmen definiert, umgesetzt und die Umsetzung dauerhaft kontrolliert werden ! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Zuständigkeiten / Verantwortung:
Pflichten des Arbeitgebers gemäß § 14 der Gefahrstoffverordnung 1. Unterrichtung und Unterweisung der Beschäftigten : - Erstellen einer Betriebsanweisung entsprechend der zuvor vorgenommenen Gefährdungsbeurteilungen.
- Betriebsanweisung sowie Sicherheitsdatenblätter der Betriebsstoffe müssen allen Mitarbeiter jederzeit zugänglich sein ( ggf. in Muttersprache des Mitarbeiters ). - Es muß vor erstmaliger Aufnahme der Arbeit sowie jährlich wiederkehrend eine mündliche Unterweisung über sämtliche möglichen mit der Arbeit verbundenen Gefahren erfolgen. Notwendige Unterweisungen können delegiert werden ! - Zusätzliche erneute Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen werden nötig wenn:
Anlagen Betriebsstoffe
Prozesse geändert werden ! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Regelwerk :
ASR - Arbeitsstättenrichtlinie BGR - Berufsgenossenschaftliche Regeln TRGS - techn. Regeln Gefahrstoffe (TRGS 510) Zusammenlagerungstabelle
WHG - Wasserhaushaltsgesetz AwSV (Bund) - Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
StaWa-R -
Stahlwannenrichtlinie
(ehem. VCI – Konzept)
LöRüRL
ChemG - Chemikaliengesetz GefStoffV -
- Löschwasserrückhalterichtlinien ( Baurecht )
BImSchG – Bundesimissionsschutzgesetz
Gefahrstoffverordnung
Gefahrstoffe
ATEX – Atmosphères Explosibles
ArbSchG - Arbeitsschutzgesetz ArbStättV BetrSichV
TALuft - technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
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GMP - Good manufactoring practice
REACH - Registration, Evaluation, Authorisation of Chemicals
GHS -
Global harmonized system
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Hierarchie der Vorgaben Allgemein
- Gesetze
WHG (Bund)
ArbSchG (Bund) ChemG (Bund) …
- Verordnungen
AwSV (Bund) GefStoffV (Bund) …
- Untergesetzliches Regelwerk
Konkret
- Technische Regeln / Richtlinien
TRGS 510 / TRGS 400 LöRüRL (Bund) StaWa - R (Bund)
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Handlungsspielraum des Betreibers Allgemein …
- Gesetze
- Verordnungen kein Handlungsspielraum ! - Untergesetzliches Regelwerk
- Verwaltungsvorschriften
- Technische Regeln / Richtlinien Handlungsspielraum … Konkret !
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Technische Regeln geben den Mindeststandard an erforderlichen Schutzmaßnahmen an ! Seite 11
Technische Regeln (Mindeststandard) Die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) geben den Stand der Technik,………, wieder.
Sie werden vom Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) ermittelt ……. Die TRGS konkretisieren im Rahmen ihres Anwendungsbereichs Anforderungen der GefStoffV. Bei Einhaltung der Technischen Regeln kann der Arbeitgeber insoweit davon ausgehen, dass die entsprechenden Anforderungen der Verordnung erfüllt sind.
Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreichen.
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Technische Regel GefahrStoffe: TRGS 509:
TRGS 510:
“Lagern von flüssigen und festen “Lagerung von Gefahrstoffen in Gefahrstoffen in ortsfesten ortsbeweglichen Behältern” Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter”
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TRGS 510
Änderungen / Zusamenfassungen bei den Technischen Regeln für die Lagerung von Gefahrstoffen : Behältnis Aggregatzustand / Eigenschaft
ortsbeweglich ehemalig
seit Okt. 2010
TRG 280 TRG 300 TRG 301
TRGS 510
brennbar
TRbF 20
TRGS 510
sonstige
TRGS 514 TRGS 515
TRGS 510
TRGS 514 TRGS 515
TRGS 510
gasförmig
flüssig
fest
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Definition: Lagerung / Bereitstellung Vorrangig von der Verwendung der Betriebsstoffe abhängig. Bereitstellen :
entscheidender Faktor
< 24 h
Lagern :
> 24 h a) Dauer bis zur nächsten Verwendung
ca. ≤ Substanzmenge die
deutlich > Substanzmenge
für den Fortgang der Arbeit
die für die Arbeit der
binnen der nächsten 24 h
nächsten 24 h benötigt wird.
benötigt wird. b) für den Prozess benötigte Menge TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Definition: Lagerung / Bereitstellung Anwendungsbeispiele: Gebindegröße A:
B:
Verwendungsintervalle / -menge : Anwender hat großen Fuhrpark und verbraucht täglich mehrere hundert bis > 1000 Liter des Betriebsstoffes …
Anwender arbeitet im Labor, verwendet Stoff täglich rund um die Uhr. Entnahmemenge jeweils einige µl …
C: Anwender arbeitet im Labor, benötigt jeweils einige cl. Entnahme ≤ 1 – 2 mal pro Woche ..
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Thema: Gefahrenpotenziale
Tagesbedarf ?! => Bereitstellung oder doch eher Lagerung ?! Kennzeichnung ?! Zusammenlagerung ?!
Auffangraum ?! Brandschutz ?! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Thema: Gefahrenpotentiale
Gesetzeskonforme Lagerung gemäß TRGS 510 : 1. Bereitstellung oder Lagerung ?!? Zeit
Menge
Definition
Maßnahmen
24 h
≤ Tagesbedarf
Lagerung
gemäß TRGS 510
>24 h
> Tagesbedarf
Lagerung
gemäß TRGS 510
2. Mengen Welche zu lagernden Mengen erfordern welche besonderen Schutzmaßnahmen ? a) Lagerung außerhalb von Lagern b) Lagerung in Gefahrstoffschränken
c) Lagerung in Gefahrstofflagern 3. Zusammenlagerung TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Thema: korrekte Lagerung
VCI Konzept - Lagerung von Gefahrstoffen
Ursprüngliche Herkunft: VCI - (Verband der chemischen Industrie e. V.) Konzept für die Zusammenlagerung von Chemikalien - war gültig für chemische Stoffe, Zubereitungen, Erzeugnisse, Hilfs- und Betriebsstoffe (Produkte) bei Lagerung in Verpackungen und ortsbeweglichen Gehältern - hatte keine Anwendung für Produkte in ortsfesten Behältern, Tanklagern, Massengütern (Schüttgüter, etc.), Bereitstellungsflächen Das VCI-Konzept wurde in überarbeiteter Form in die TRGS 510 übernommen und ist dort unter Punkt 7.2 zu finden !
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Thema: korrekte Lagerung Zusammenlagerungstabelle nach TRGS 510, 7.2
.
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Thema: korrekte Lagerung
gesetzeskonforme Lagerung von Gefahrstoffen : - Für die Lagerung von Stoffen die nur mit Einschränkungen bzw. nicht zusammen gelagert werden dürfen bestehen folgende Optionen : a) Abstände, bei Außenlagerung ( ohne technischen Brandschutz ) b) baulicher Brandschutz, durch getrennte Brandabschnitte c) technischer Brandschutz in Form von Gefahrstoffschränken / -lägern
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Thema: Gefahrenpotenziale
So bitte nicht !
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Für
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„
“ besser :
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Wie lassen sich Risiken zusätzlich minimieren ?
S auberkeit +
O rdnung =
S icherheit * Sta Wo TRGS 510 / T. Authmann
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Risikominimierung durch sichere Lagerung von Gefahrstoffen • Kennzeichnung • Verschließbar • Erdung • Lüftung • Explosionsschutz • Auffangwanne • Brandschutz
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Brand an einem Brandschutzcontainer
Gefahrstoffe werden Brand entzogen Schutz von Leben, Vermeidung von Schäden und Folgekosten TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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TRGS 510 – Änderungen : Änderungen in Anlage 5 ( Nr. 2 „Lagerräume“ ) „Besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten“
Absatz 3 Zuvor:
Nun:
Lagerräume sind in Zone 2 einzuteilen, wenn keine Ab- oder Umfüllungen erfolgen.
Die erforderlichen Maßnahmen zum Explosionsschutz können mittels Zoneneinteilung festgelegt werden. Wenn ausschließlich in geschlossenen, technisch dichten Gebinden gelagert wird und keine Tätigkeiten nach Nummer 1 Absatz 4 Nr. 2* durchgeführt werden, kann der Lagerbereich der Zone 2 zugeordnet werden.
* z. B. Umfüllen und Entnehmen, Reinigen von Behältern, Probenahme, Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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TRGS 510 – Änderungen : Änderungen in Anlage 5 ( Nr. 2 „Lagerräume“ ) „Besondere Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz bei der Lagerung entzündbarer Flüssigkeiten“
Absatz 4 Zuvor:
Nun:
Bei Tätigkeiten nach Nummer 1 Absatz 4 Nr. 2* in Lagerräumen muss ständig ein mindestens fünffacher Luftwechsel in der Stunde oder eine gleichwertige Maßnahme gewährleistet sein.
Werden in Lagern auch andere Tätigkeiten nach Nummer 1 Absatz 4 Nr. 2* durchgeführt, muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung der Luftwechsel festgelegt werden. Werden im Lager zusätzlich auch Ab- oder Umfüllarbeiten durchgeführt, kann der Arbeitgeber davon ausgehen, dass ein mindestens fünffacher Luftwechsel notwendig ist, falls in der Gefährdungsbeurteilung keine abweichende Festlegung getroffen wurde.
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EX-Schutzzonen :
Im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung kann das Risiko der Bildung explosiver Atmosphären bewertet werden. Mittels Zonen kann man dann für Lager- / Arbeitsbereiche definieren wie groß dieses Risiko eingeschätzt wird und welche entsprechenden Schutzmaßnahmen zu treffen sind. Zonenbezeichnung
Zonenbezeichnung
Zonenbezeichnung
Gase
0
1
2
Dämpfe von Flüssigkeiten
0
1
2
Stäube
20
21
22
ständig, häufig, oder über lange Zeiträume
gelegentlich, kurzzeitig
im Normalbetrieb nie oder wenn nur kurzzeitig
„Definitionen“
> 50% der Betriebszeit
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wenige Male pro Jahr für ca. 30 min.
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Für
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bzw.
besser :
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Prävention
Beispiele für technische Lösungen der Medienrückhaltung : Flächenschutzsysteme :
Auffangwannen :
Ausführbar in:
Ausführbar in:
-
Kunststoff
-
Kunststoff
-
Stahl verzinkt
-
Stahl lackiert
-
Stahl verzinkt
-
Edelstahl
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Prävention
Vorgeschriebene Rückhaltevolumen von Auffangwannen /-räumen:
regulär :
in Wasserschutzgebieten :
Maßgebendes Gesamtvolumen in Kubikmetern
notwendiges Rückhaltevolumen nach AwSV §31
≤ 100
10 % V(gesamt) , mindestens jedoch größtes Gebinde
> 100 ≤ 1.000
3 % V(gesamt) , mindestens jedoch 10 Kubikmeter
> 1.000
2 % V(gesamt) , mindestens jedoch 30 Kubikmeter
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Prävention
Vorgeschriebene Rückhaltevolumen von Auffangwannen /-räumen:
Das Auffangvolumen einer Wanne, eines Auffangraumes muß jederzeit gewährleistet sein ! - gilt auch für Regen- und Kondenswasser
- auch bei geringstem Medieneintritt Wanne entleeren / reinigen =>
- regelmäßig Kontrolle* !
=>
- ggf. unverzügliche Entleerung und Reinigung der Wanne !
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Prävention
Regelmäßige Kontrolle des Rückhaltevolumen von Auffangwannen /-räumen:
=> Personal-Lösungen Technische / Zeit- / Kostenaufwand zur Minimierung! dieses Aufwands :
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Fallbeispiele Grundsätzlich besteht ein erhöhtes Risikopotential beim Warenumschlag :
- Einlagerung in / Entnahme aus Chemikalienlägern
- Staplerverkehr
- Be- / Entladen von LKWs
- Ladungssicherung
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Prävention - Transport Auch beim innerbetrieblichen Transport zwischen Lager / Verwendungs- / Entsorgungsort immer an eine hinreichende Ladungssicherung denken !
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Thema: Gefahrenpotenziale Gase
Risikofaktor technische Gase :
Produktionsprozesse bei denen Gase entstehen und freigesetzt werden können, sowie jeglicher Umgang mit Gasen aus Druckgasbehältern stellen grundsätzlich besondere Erfordernisse an : - Sachkenntnis TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
- Sicherheitsmaßnahmen
- Handhabung
- Lagerung Seite 37
Lagerung von Gasflaschen Sicherheitshinweise zur Lagerung von Druckgasflaschen in Gebäuden oder im Freien gemäß TRGS 510 Generell besteht bei falscher Lagerung von Druckgasflaschen erhöhte Brand- und Explosionsgefahr ! Daher gibt es sowohl bei der Lagerung in Gebäuden wie auch im Freien besondere Sicherheitsanforderungen und entsprechende technische Regeln.
Einige dieser Anforderungen haben sowohl für die Lagerung in wie auch außerhalb von Gebäuden Gültigkeit: wichtig : Ergänzend zu allen auf den folgenden Folien aufgeführten Sicherheitsregeln gelten auch für die Lagerung grundsätzlich die bei den Themen Handhabung und Transport bereits erwähnten wie : - Sicherung gegen Umfallen - Ventilschutz - Fernhalten von Wärme- & Zündquellen, etc. … ( Schutzbereiche ! ) TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Schutzbereiche bei Lagerung von Druckgasflaschen ( INNEN / AUSSEN ) Zusätzlich zu allen im weiteren folgenden Voraussetzungen müssen die Gasflaschen von einem Schutzbereich umgeben sein. Abmessungen der Schutzbereiche für brennbare Gase : In diesem Schutzbereich dürfen sich keinerlei Zündquellen befinden !
Außerdem :
muss ein Warnschild auf die jeweils spezifische Gefahr hinweisen ! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Voraussetzungen für Druckgasflaschenlager in Gebäuden & im Freien • Der Schutzbereich eines Gaslagers darf sich nicht auf Nachbargrundstücke und öffentliche Verkehrsflächen erstrecken. • Bei angrenzen an solche, sind diese durch eine feuerbeständige Wand ohne Türen, Fenster oder sonstige Öffnungen, bis in einer Höhe von 2,00 m zu schützen. • In Lagerräumen bzw. in Nähe von Außenlägern dürfen sich keine Gruben, Kanäle, Bodenabläufe und Schornsteinreinigungsöffnungen befinden. Sowie keine Eingänge oder Fenster zu tiefer liegenden Räumen (z.B. Keller, Souterrain). • Das Betreten des Lagers durch Unbefugte ist untersagt. Ein entsprechendes Hinweisschild ist am Zugang zum Lager anzubringen.
• Es muss ein leicht erreichbarer Feuerlöscher (vorzugsweise ein Pulverlöscher) vorhanden sein. • Gasflaschen sind stehend zu lagern. ( Ausnahme:
Druckgasflaschen können auch liegend gelagert werden, sind dann aber unbedingt gegen Wegrollen zu sichern. )
• Flüssiggasflaschen müssen immer stehend gelagert werden ! TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Sicherheitshinweise zur Lagerung von Druckgasflaschen in Gebäuden gemäß TRGS 510 Manche speziellen Bedingungen führen zu geringfügigen Unterschieden zwischen den Sicherheitsanforderungen für die Innen- & die Außenlagerung. Die auf den folgenden Folien aufgeführten Sicherheitsregeln beziehen sich speziell auf die bei der Lagerung in Gebäuden relevanten Bedingungen.
in Gebäuden grundsätzlich unzulässig: - in Treppenräumen, Fluren, Flucht-, Rettungswegen, Pausen-, Bereitschafts-, Sanitär-, Sanitäsräumen sowie Tagesunterkünften
in Kellerräumen unter bestimmten Voraussetzungen zulässig: - Druckluft & Sauerstoff - andere Gase maximal 50 gefüllte oder 100 leere Druckgasflaschen: - bei natürlicher Lüftung eines Raumes und einem Lüftungsgesamtquerschnitt >10% der Raumgrundfläche dessen Fußboden nicht tiefer als 1,50m unter Geländeoberfläche liegt. - bei ≥ 2x technischer Lüftung des Raumes. ( Lüftung permanent oder gekoppelt an Gaswarneinrichtung + Alarmierung bei Ausfall ) TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Voraussetzungen für Druckgasflaschenlager in Gebäuden • Lagerräume müssen ausreichend be- und entlüftet werden. Natürliche Lüftung ist ausreichend, wenn : - unmittelbar ins Freie führende Zu- und Abluftöffnungen mit einem Mindestquerschnitt von minimal 100 cm² bzw. ≥ 1% der Bodenfläche des Raumes vorhanden sind. • Für einen sicheren Stand der Behälter durch ebene und feste Fußböden aus schwer entflammbarem Material sorgen. • Gefüllte Druckgasflaschen dürfen nicht in unmittelbarer Nähe von Wärmequellen gelagert werden. Der Abstand von solchen muss mindestens 5 m betragen. • Druckgasflaschen dürfen nicht zusammen mit entzündbaren Stoffen ( z. B.: Holz, Papier, entzündbaren Flüssigkeiten ) gelagert werden. • Lagerräume müssen durch selbst schließende feuerhemmende Türen gegenüber anschließenden Räumen abgetrennt sein. TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Voraussetzungen für Druckgasflaschenlager in Gebäuden • Lagerräume, in denen toxische Gase gelagert werden, müssen mit Gaswarneinrichtungen mit optischem und akustischem Alarm ausgestattet sein). • ( Lagerräume, in denen mehr als 25 gefüllte Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen gelagert werden, dürfen nicht unter oder über Aufenthaltsräumen liegen. ) • In Lagerräumen für entzündbare Gase dürfen nur elektrische Anlagen und Betriebsmittel in explosionsgeschützter Ausführung verwendet werden. • Lagerräume für Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen müssen mindestens einen Ausgang haben der direkt ins Freie führt. • Zusammenlagerung verschiedener Gasarten in einem Raum ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig : wenn bei brennbaren und brandfördernden ein Mindestabstand von 2,00 m eingehalten wird.
wenn je nach Gasarten ein festgelegte Gesamtzahl an Flaschen nicht überschritten wird: TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Voraussetzungen für Zusammenlagerung verschiedener Gasarten
entzündbare Gase
entzündbare Gase
BELIEBIG !
brandfördernde Gase
giftige Gase
Inertgase
max. 150 Flaschen
max. 15 Flaschen mit giftigen Gasen
BELIEBIG !
BELIEBIG !
max. 15 Flaschen mit giftigen Gasen
BELIEBIG !
(zzgl.: beliebige Flaschen inerter Gase)
max. 150 Flaschen brandfördernde Gase
Flaschen inerter Gase)
giftige Gase
max. 15 Flaschen mit giftigen Gasen
max. 15 Flaschen mit giftigen Gasen
BELIEBIG !
BELIEBIG !
Inertgase
BELIEBIG !
BELIEBIG !
BELIEBIG !
BELIEBIG !
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(zzgl.: beliebige
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Lagerung von Gasflaschen Lagerräume für Druckgasflaschen in Gebäuden Beispiel eines Lagerraumes: 1. Feuerlöscher außen nahe Tür ! 2. Gasflaschen gegen Umfallen und Herabfallen gesichert 3. Decken, Trenn- und Außenwände mind. feuerhemmend 4. Selbstschließende feuerhemmende Tür(en) Bei brennbaren Gasen 1 Tür in´s Freie ! 5. Ausreichende Be- und Entlüftung 6. Anlagen und Betriebsmittel in EX-Ausführung 7. Sicheren Stand der Behälter durch ebene und feste Fußböden. Bodenbeläge aus schwer entflammbarem Material. TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Lagerräume für Druckgasflaschen in Gebäuden Beispiel Gasflaschenschrank für den Innenbereich zur Aufstellung in Arbeitsbereichen
Feuerbeständige Gasflaschenlagerschränke G90: • Breiten von 600mm – 1400mm
←
→
• Vorbereitet f. techn. Lüftung (optional)
= ≥ 10 x / h LW
( )
H330 = ≥ 120 x / h LW H331
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Lagerung von Gasflaschen Gasflaschenschränke • jeder feuerbeständige Gasflaschenschrank G90 stellt einen eigenen Brandabschnitt dar, daher können: => Gasflaschenschränke mit Gasen verschiedener Eigenschaften ohne Sicherheitsabstände nebeneinander aufgestellt werden ! => Gasflaschen in Gasflaschenschränken zeitgleich gelagert / bereitgehalten / verwendet werden => nach TRBS 3145 / TRGS 725 dürfen sogar verschiedenartige Gase in einem Schrank verwendet werden … … ( !!! Vorsicht : „Gemäß Ihrer Gefährdungsbeurteilung“ !!! ) Bedingt der Bedarf an Gasen das Zusammenschalten von mehr als sechs Flaschen für entzündbare Gase oder akut toxische Gase der Kat. 1, 2 oder 3, so müssen zur Vermeidung der Eskalation eines Schadensereignisses diese in Flaschenschränken, in ausgewiesenen Aufstellungsräumen oder im Freien untergebracht werden. TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Sicherheitshinweise zur Lagerung von Druckgasflaschen im Freien gemäß TRGS 510 Die auf den folgenden Folien aufgeführten Sicherheitsregeln beziehen sich speziell auf die bei der Lagerung im Freien relevanten Bedingungen.
Bestimmte Orte & Methoden zur Lagerung von Gasen sind im Außenbereich grundsätzlich unzulässig:
- in engen Höfen
- in Durchgängen und Durchfahrten
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Lagerung von Gasflaschen Voraussetzungen für Druckgasflaschenlager im Freien • Lager auf nicht umfriedeten Grundstücken im Freien sind einzuzäunen. • Bei Druckgasflaschen mit entzündbaren Gasen dürfen sich im Schutzbereich keine Zündquellen befinden. • Ein Sicherheitsabstand von mehr als 5 m zu benachbarten Anlagen und Einrichtungen ist einzuhalten, wenn hiervon Gefahren, z. B. gefährliche Erwärmungen, ausgehen können. • Eine hinreichende Belüftung des Lagers ist jederzeit zu gewährleisten:
Ist die Tiefe in das Lager (ausgehend von der „offenen“ Seite) größer als die Höhe letzterer, so gilt : Der Schutzbereich darf nur an maximal zwei Seiten durch mindestens 2,00 m hohe öffnungslose Schutzwände aus nicht entzündbarem Material eingeengt werden. TRGS 510 / T. Authmann / 26.09.2019
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Lagerung von Gasflaschen Lagerräume für Druckgasflaschen im Freien Beispiele Gasflaschenschrank für den Außenbereich :
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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
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