Kunst der Malerei“ Wachsmann Conny Ostpreußenweg 2 D ...

03.03.2013 - Kunst in der Hausratversicherung ab 149,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. Versandkosten. Bild ansehen. 650,00 EUR inkl. gesetzl. MwSt. zzgl.
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Kunst der Malerei“ Wachsmann Conny

Digital unterschrieben von Aldo Bachmann DN: cn=Aldo Bachmann, o, ou, [email protected], c=DE Datum: 2013.03.02 21:38:41 +01'00'

Ostpreußenweg 2 D- 31224 Peine vorab per Mail, Fax

Ihr Zeichen, Ihre Nachricht vom [email protected] [email protected]

Unser Zeichen, unsere Nachricht vom

Telefon, Name

Datum

Aldo Bachmann

0911 9894 1876 0173 806 38 39

03.03.2013

Berechtigungsanfrage – Veröffentlichung von Fotos im Internet Sehr geehrte Frau Wachsmann, Ich Aldo Bachmann bin der Urheber zweier Fotos, welche einen „Sandstein-Tresen-ZP1“ zeigen. Bei diesem Lichtbild handelt es sich um ein Urheberechtlich geschütztes Werk gem. §72 Abs.1 i.V.m. §2 Abs. 1 Nr.5 UrhG. Eine Kopie des Fotos überreiche ich Ihnen anbei. Ich habe ich erfahren, dass Sie die Fotos im Jahr 2010 - 2012 im Rahmen folgender Internetseiten www.abstrakte-kunst-bilderverkauf.de genutzt haben. Da diese Nutzung ohne Rücksprache mit dem Urheber und ohne dessen Zustimmung erfolgt ist, kommt hier ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz in Betracht. Gern höre ich dazu Ihre Meinung. Bitte teilen Sie mir spätestens bis zum 10.03.2013 mit, auf Grund welcher Umstände Sie sich für berechtigt halten, die von mir aufgenommenen Lichtbilder/Fotos für Ihre Zwecke zu benutzen.

Im Hinblick auf den Nachweis meiner Urheberschaft darf ich Sie auf Folgendes hinweisen: • • •

Ich bin im Besitz der Originaldatei. Einen Ausdruck hiervon habe ich beigefügt. Das Foto habe ich im September 2000 erstellt. Dies ergibt sich u. a. aus meiner CumulusDatenbank, aus der ich Ihnen einen Auszug ebenfalls beilege. Ich bin im Besitz der Originalaufnahme, mit den Offsetdruck CMYK-Farbraum von YXY Master.

Sie haben ohne Berechtigung zur Illustration der Internestseite www.abstrakte-kunst-bilderverkauf.de ein von mir hergestelltes Foto benutzt, welches einen „Sandstein-Tresen-ZP1 “ zeigt. Daher stehen mir als Urheber gegen Sie als Rechtsverletzer gemäß §§ 97 ff. UrhG Unterlassungs-, Auskunfts-, und Schadensersatzansprüche zu. Daher werde ich die Angelegenheit meinem Anwalt (mit erheblichen Mehrkosten für Sie) zur weiteren Verfolgung übergeben, es sei denn, Sie •

geben eine strafbewehrte Unterlassungserklärung ab, um die Gefahr weiterer Rechtsverletzungen zu beseitigen; ein Beispiel finden Sie anbei;



Wir einigen uns ohne Anwalt und/oder Gericht auf einer Vergleichsweisen Regelung, hierzu erhalten Sie nach einer Einigung einen Nutzungsvertrag für die Veröffentlichungen



Hierzu erwarte ich Ihren schriftlichen Vorschlag bis zum 10.03.1013

Beim Schadensersatz habe ich entsprechend der Praxis der Gerichte die MFM-Honorartabellen zugrunde gelegt. Für die Nutzung ohne Nennung des Namens des Urhebers verdoppelt sich nach § 13 UrhG bzw. der Rechtsprechung der Schadensersatz. Hierbei sind Aufschläge für werbliche Nutzung siehe MFM-Bildhonorare S11, Mehrfachnutzung, Verletzerzuschlag zu Ihren Gunsten nicht berücksichtigt. Als Frist für die Erfüllung vorgenannter Punkte setze ich den 10.03.1013 Anlagen 1. Sandstein-Tresen-ZP1 2. Cumulus-Datenbank-Ausdruck 3. Internet Ausdruck 4. Bildhonorare 2012 5. Lizenzaufstellung mit Zuschlägen 6. Strafbewehrte Unterlassungserklärung MFG Aldo Bachmann

Datenbank - Urheber Aldo Bachmann

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Datenbank - Urheber Aldo Bachmann

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Original Foto des Urhebers

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Übersicht der marktüblichen Vergütungen für Bildnutzungsrechte

BILDHONORARE 2012

MFM-Bildhonorare Erläuterung Die BILDHONORARE der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing weisen Vergütungen für die Oberlassung von Bildnutzungsrechten aus. Sie werden unterschieden in: 1. Individuelle Nutzung und Einzelvergütung (ab S. 16) 2. Mehrfachnutzung und Pauschalvergütung (ab S. 72)

Unter 1. sind Bildhonorare für eine Reihe von typischen Bildnutzungen aufgeführt. d.h. die Verwendung von Fotos in oder für verschiedene Medien. von A wie Anzeigen bis Z wie Zeitschriften. Derzeit sind dies über 100 Medlenbereiche. Diese Honorarstaffeln verstehen sich für eine einzelne Nutzung eines Fotos. Die Honorarkalkulation für mehrere Fotos bzw. mehrfache Nutzungen sind individuell zu ermitteln. soweit nicht anders angegeben. Die Ermittlung der Vergütung erfolgt in der Regel nach folgenden Grundparametern: • Nutzungsart • Nutzungsumfang • Verbreitung

- Medium. in dem die Bildverwendung stattfindet -Größe/Format. in dem die Abbildung wiedergegeben wird -Auflage. die gedruckte/hergestellte Menge des Mediums und/oder die Dauer der Veröffentlichung (bei Online-Medien)

Bei der Nutzungsart wird nach redaktionellem. werblichem und Handels-Produkt unterschieden. wobei die Vergütungen im werblichen Bereich höher ausfallen. Beim Nutzungsumfang fließt das Ausmaß der Abbildung in die Vergütung ein. womit die höhere oder geringere Präsenz des Fotos im Nutzungszusammenhang berücksichtigt wird. Als Anhaltspunkt für die Verbreitung wird die Druckauflage oder die Anzahl der Vervielfältigungsstücke berücksichtigt. Bei nicht-körperlicher Verwendung (z.B. im Internet) wird die Verbreitung als Reichweite über eine zeitliche Limitierung der Nutzung festgelegt. 1 Neben diesen Grundparametern fließen in die Vergütung noch allgemeine Konditionen (siehe S. 15) und spezifische Konditionen ein. u.a. Zuschläge und Nachlässe. die jeweils den Nutzungsarten bzw. den bestimmten Medien zugeordnet sind. ln den allgemeinen Konditionen werden generelle Zuschläge oder Nachlässe aufgeführt. die auf alle Medien angewendet werden. Die zu jedem Medienbereich gestellten spezifischen Konditionen enthalten Zuschläge oder Nachlässe bei bestimmten Nutzungskonstellationen. Erweiterte Nutzungsrechte sind zu erwerben. wenn zur Erstverwendung eine zusätzliche Nutzung in einem anderen Medium erfolgt. Die Berücksichtigung der Grundparameter. der allgemeinen und spezifischen Konditionen ergibt eine Gesamtvergütung für die Nutzung von bereits produzierten Fotos. Unter 2. sind Pauschalvergütungen ausgewiesen. mit denen mehrfache Bildnutzungen abgegolten werden. bzw. bei denen die Nutzungsart. der Nutzungsumfang und die Verbreitung in einem größeren Rahmen zugelassen sind. Produktionshonorare für die Anfertigung von Fotografien. d.h. Auftragsarbeiten an Fotografen. enthält die Vergütungstabelle Auftragsproduktionen (siehe S. 82). Grundsätzlich nicht berücksichtigt sind in den Honorarstaffeln die fotografische Gestaltungshöhe bzw. die Exklusivität des Bildmaterials oder auch die Prominenz des Fotografen. Solche Besonderheiten der Bildqualität können nur individuell in die Vergütung einfließen.

1

Auflagen für Printmedien sowie Reichweiten für Onllne-Medien (Pageviews) sind u.a. über die Informationsgemeinschaft zur Feststellung der Verbreitung von Werbeträgern und Onllne·Medien IVW (www.ivw.de) ermlttelbar.

0 MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing- Bildhonorare 2012

13

Marktübliche allgemeine Konditionen für die Nutzung von Bildern in den verschiedenen Medienbereichen AGB:

- Vertragsgrundlage sind im Allgemeinen die liefer- und Geschäftsbedingungen der Bildlieferanten. Auflage:

- Die bei Honorarkalkulationen zugrunde gelegte Auftage bezieht sich grundsätzlich auf die gedruckte Auflage. Bildnachweis:

- Der Bildquellennachweis- Urhebervermerk nach §13 UrhG und Agenturvermerk entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen -wird grundsätzlich am jeweiligen Bild verlangt. Rechte Dritter:

- Bei der Nutzung von Bildern, die die Persönlichkeits-, Kunsturheber-, Marken- und andere Rechte Dritter betreffen, müssen diese gesondert eingeholt werden. Bildvortagen:

- Physische Bildvorlagen werden nur leihweise zur Verfügung gestellt und sind rücksendepftichtig. - Digitale Bildvorlagen sind nach der Nutzung zu löschen. Die Speicherung beim Nutzer bedarf der gesonderten Vereinbarung. Honorare, Kosten:

- Die angegebenen Honorare beziehen sich auf das einmalige Nutzungsrecht innerhalb des definierten Nutzungsumfangs. Weitere Nutzungen sind zusätzlich zu honorieren. - Die Honorarangaben sind in Euro, netto ohne Mehrwertsteuer, immer bezogen auf ein einzelnes Bild. - Die Nutzungsrechte werden für Deutschland vergeben, soweit nicht anders angegeben. - Servicekosten sind nicht Bestandteil der Nutzungshonorare. Sie werden gesondert berechnet. Zuschläge/Nachlässe:

- Zuschläge/Nachlässe beziehen sich auf das zum Zeitpunkt der Nutzung aktuelle Grundhonorar des jeweiligen Nutzungszweckes. Die Gesamtsumme ergibt ein neues Grundhonorar. Sollten erweiterte oder zusätzliche Nutzungsrechte berechnet werden müssen, so müssen diese auf das neue Grundhonorar bezogen werden. - Werbliche Nutzung plus 100% Zuschlag, soweit nicht anders angegeben. - Exklusivrechte und Sperrfristen: Aufpreis nach Vereinbarung, soweit nicht anders angegeben. Aufgrund erhöhter Produktionskosten: - Luft- und Unterwasseraufnahmen: plus 100% Zuschlag. - Fotomodell-Aufnahmen: plus 30% Zuschlag, ab 6 Fotomodelle plus 1oo% Zuschlag. - Sonstige außergewöhnliche und/oder kostenintensive Aufnahmen: Aufpreis nach Vereinbarung. Erweiterte Nutzungsrechte/zusätzliche Nutzungsrechte:

- Nutzungsdauerverlängerungen sind erweiterte Nutzungsrechte. - Wiederhalter Abdruck in derselben Ausgabe bzw. wiederholte Verwendung in derselben Produktion (TV, Film, Internet, Multimedia etc.) innerhalb der vereinbarten Nutzungsdauer: minus so% Nachlass auf das niedrigere Honorar. - Gleichzeitiger Erwerb von erweiterten Nutzungsrechten für die Verbreitung in zusätzlichen Ländern, bezogen auf die Gesamtauftage: pro Land plus 35% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar. pro Kontinent plus 100% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar. Weltrechte plus 150% Zuschlag auf das auflagen- und formatbezogene Honorar. Sonstiges:

- Vertragsstrafe bei nicht genehmigter Nutzung: das fünffache Honorar; sofern eine solche Klausel in den AGB des Bitdanbieters enthalten ist (OLG FfM Az 11U 49/96(1/1), (OLG Celle Az 13U 81/96 +13U 139/96). - Unterlassener Bildquellen nachweis: plus 100% Zuschlag. - Abbildungsgrößen, die sich nicht nach Dl N berechnen, beziehen sich auf den Satzspiegel. - Die Abbildungsgröße des Titels (Haupttitelbild) ist formatunabhängig. - KleinformaUge Abbildungen zum Haupttitelbild werden mit einem formatbezogenen Zuschlag berechnet, wie ausgewiesen. - Abbildungen von Produkten, auf. denen sich gelieferte Bildmotive befinden, werden für die Bewerbung desselben Produktes über den vereinbarten Nutzungsumfang hinaus zusätzlich berechnet, wenn die Wiedergabedes Produktes größer als 1:1 ist. 0 MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing- Bildhonorare

2012

15

Online-Nutzungen, Internet, Webdesign, Pop-Ups, Banner, Online-Shops* (Werbung/PR/Corporate Publishing) Deutsch bzw. Nutzungsdauer 1 Woche 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1Jahr 3 Jahre

Unterseite 60 100 1SO 180 310 46S

90 1SO 22S 270 46S 69S

Banner 180 300 4SO S40 930 139S in Euro

Enl!lsch bzw. Nutzungsdauer 1 Woche 1 Monat 3 Monate 6 Monate 1 Jahr 3 Jahre

Unterseite 120 19S 2SS 32S S20 780

180 290 380 490 780 1170

Banner 360 S8S 76S 97S 1S60 2340 in Euro

Gilt für Auflösung s12 Pixellängste Seite und einer Einblendung auf einer Webdomain. Mehr als 1 Webdomain: siehe Zuschläge * Bei Online-Shops: + so% Zuschlag auf das entsprechende Honorar

Allgemeine Konditionen siehe Seite 15 Nachlässe: - Kleinformatige Abbildungen bis 200 Pixellängste Seite: - 30% Nachlass auf das nutzungsbezogene Honorar Zuschläge: - Nutzungsdauer-Verlängerung: plus so% Zuschlag pro zusätzlichem Zeitintervall. - Einblendung in 2-s unterschiedliche Webdomains: + 25% Zuschlag auf das nutzungsbezogene Honorar - Einblendung in 6·10 unterschiedliche Webdomains: + 3S% Zuschlag auf das nutzungsbezogene Honorar - Einblendung in 11-20 unterschiedliche Webdomains: + so% Zuschlag auf das nutzungsbezogene Honorar Sonstiges: - Serienverwendungen sind individuell zu vereinbaren. - Nutzungen von Bildern in Sozialen Netzwerken sind gesondert zu vereinbaren. () MFM Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing- Bildhonorare 2012

69

abstrakte - 1 - 1

Grund Hon

Zeit

11 x

1 Sandstein Tresen - ZP1

2010

1J

Veränderung des Originals

1 Sandstein Tresen - ZP1

465 €

2011

1J

Veränderung des Originals

1 Sandstein Tresen - ZP1

2012

Veränderung des Originals

310 €

1J

Rab %

Rab Betrag

Preis

Gesamt Preis

Shop +50%



310 €

155 €

465,00 €

50% 233 €

233 €

-



232,50 €

Summe

697,50 €

78 €

232,50 €



116,25 €

Summe

348,75 €

78 €

232,50 €



116,25 €

Summe

348,75 €

0% -

310 €

50% 155 €

155 €

233 €

50% 116 €

116 €

310 €

50% 155 €

155 €

233 €

50% 116 €

116 €

-

-

Summe der Nutzungen Unterlassener Bildquellennachweiß 100% Aufschlag

100%

Zwischensummer mit unterlassener Bildquellennachweiß Werbliche Nutzung plus 100% Zuschlag,

100%

Gesamtsumme Bildquellennachweiß - Werbezuschlag

1.395,00 € 1.395,00 €

2.790,00 € 1.395,00 €

4.185,00 €

Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung Firma Kunst der Malerei, Frau Wachsmann Conny, Ostpreußenweg 2, 31224 Peine verpflichtet sich gegenüber dem Urheber Aldo Bachmann, Thumenberger Weg 19, 90491 Nürnberg, es bei Meidung einer für jeden Fall der künftigen Zuwiderhandlung fälligen, an Herrn Aldo Bachmann zu zahlende Vertragsstrafe je Lichtbild/Foto von 5.100,- € zu unterlassen, vom Urheber, Herrn Aldo Bachmann hergestellte und nachfolgend wiedergegeben Fotografie: „Sandstein-Tresen-ZP1“

im Internet öffentlich zugänglich zu machen und/oder öffentlich zugänglich machen zu lassen, ohne hierzu berechtigt zu sein.

_____________________________ Ort, Datum

___________________________ Unterschrift