Garn pen hausen, Staatskirchenrecht (Anm. 8) 53. Ebd., Anm. 5 sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu finden, die diese Auffas- sung beinhalten. Nach der Meinung von Zi ppe I i us besteht kein Zweifel daran, daà die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 ll GG) auf juristische Personen an- wendbar ist.
Grundrechte darstellen. Dieser Argumentation könnte man entgegenstellen, daÃ, auch wenn die Kirchenartikel der WRV nicht zu den Grundrechten gezählt ...
23.08.2017 - I. Entscheidungen der Landessynode, Kirchengesetze, Rechtsverordnungen, Verwaltungs- vorschriften. II. Bekanntmachungen. Verbandssatzung des Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeindeverbandes Eckernförde â. Friedhofswesen. Vom 13. Juni