KIRCHENRECHT

Garn pen hausen, Staatskirchenrecht (Anm. 8) 53. Ebd., Anm. 5 sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu finden, die diese Auffas- sung beinhalten. Nach der Meinung von Zi ppe I i us besteht kein Zweifel daran, daß die Freiheit der Religionsausübung (Art. 4 ll GG) auf juristische Personen an- wendbar ist.
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