Kindeswohlgefährdungen – Jugendämter und ... AWS

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Barbara Wunder

Kindeswohlgefährdungen – Jugendämter und Schulen Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle

disserta Verlag

Wunder, Barbara: Kindeswohlgefährdungen – Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle. Hamburg, disserta Verlag, 2015 Buch-ISBN: 978-3-95935-022-8 PDF-eBook-ISBN: 978-3-95935-023-5 Druck/Herstellung: disserta Verlag, Hamburg, 2015 Covermotiv: © laurine45 – Fotolia.com

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Danksagung

An dieser Stelle möchte ich mich bei all denjenigen bedanken, die mich zu dieser Arbeit inspiriert, mich motiviert und unterstützt haben. Ganz gleich in welcher Form. Vor allem bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen des beteiligten Jugendamtes. Ganz besonders bei Anja Wunder und meiner Mutter Edith Wunder.

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Vorwort Kindeswohlgefährdung. Der Umgang mit diesem Bereich der Sozialen Arbeit beschäftigt mich schon seit einiger Zeit. Wie kann den betroffenen Kindern, Jugendlichen und auch deren Familien geholfen werden? Ein schwieriges Thema, dass vor allem durch die mediale Auseinandersetzung ständig im kollektiven Gedächtnis ist. Sei es durch die aktuellen Vorfälle mit der Sekte „die zwölf Stämme“, als 40 Kinder und Jugendliche in einer groß angelegten Polizeiaktion unter staatliche Obhut genommen wurden, oder auch durch zahlreiche andere Fälle in denen Kinder in ganz Deutschland misshandelt und vernachlässigt wurden und immer noch werden. Zusammen mit dem Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamtes XY machte ich mir Gedanken, wie dieser Bereich durch eine wissenschaftliche Arbeit bearbeitet und verbessert werden könnte. Vor allem der praktische Nutzen stand dabei im Vordergrund. Nach einigen Überlegungen wurde klar, dass vor allem die Zusammenarbeit mit den verschiedenen Schulen im Landkreis in Fällen von latenter wie akuter Kindeswohlgefährdung noch nicht zufriedenstellend ist. Diese Kooperation, die zwar in Gesetzen verankert ist, zeichnet sich auf beiden Seiten aber durch Unverständnis, mangelnde Transparenz und Unwissen über die Arbeits- und Vorgehensweisen des jeweils anderen aus. Aber gerade die Zusammenarbeit dieser beiden Stellen ist im Kinderschutz besonders wichtig. LehrerInnen erleben die Kinder und Jugendlichen während der Schulzeit in zahlreichen sozialen, schulischen sowie auch persönlichen Situationen und sind damit häufig die Ersten, die eine Kindeswohlgefährdung entdecken können. Das Jugendamt als Fachstelle für den Kinderschutz ist dabei oftmals auf die kompetente Mitarbeit von LehrerInnen, SchulleiterInnen und pädagogischen MitarbeiterInnen an Schulen angewiesen. Nicht umsonst, ist deren Kooperation im Hinblick auf den Kinderschutz gesetzlich festgeschrieben. Beide Stellen könnten in gemeinsamer Verantwortung viel effizienter dazu beitragen, eine Gefährdungssituation frühzeitig zu beenden und damit die betroffenen Kinder und Jugendlichen schützen. Die Bedeutsamkeit der Zusammenarbeit von Jugendamt und Schule im Kinderschutz und die Tatsache, dass diese aber noch nicht hinreichend ist, führten zur Entscheidung, dieses Thema in meiner Arbeit zu behandeln. Die Aussicht, dass diese Untersuchung einen Nutzen für den aktiven Kinderschutz haben könnte, hat mein Interesse geweckt. Auch das Jugendamt XY zeigte Interesse an diesem Thema. So wurde mir zugesichert, meine Arbeit praxisorientiert in einem Allgemeinen Sozialen Dienst schreiben zu können. 7

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung .................................................................................................................. 11 1. Problementwicklung und zentrale These .............................................................. 13 1.1. Themenstellung und Gegenstandsbereich ..................................................... 13 1.2. Erkenntnisinteresse und Ziel .......................................................................... 14 1.3. Lösungsmöglichkeiten .................................................................................... 15 1.4. Zentrale These ............................................................................................... 17 1.5. Methodisches Vorgehen ................................................................................. 18 2. Begriffliche Grundlagen ....................................................................................... 20 2.1. Kindeswohlgefährdung ................................................................................. 20 2.2. Schnittstellenproblematik zwischen Jugendamt und Schule .......................... 23 2.3. Allgemeiner Sozialer Dienst ........................................................................... 25 2.3.1. Entwicklung des Allgemeinen Sozialen Dienstes ..................................... 25 2.3.2. Aufgaben des Allgemeinen Sozialen Dienstes ......................................... 26 2.3.3. Der Allgemeine Soziale Dienst im Jugendamt XY.................................... 27 3. Rechtliche Grundlagen ......................................................................................... 29 3.1. Grundgesetz ................................................................................................... 29 3.2. Bundeskinderschutzgesetz............................................................................. 30 3.3. Kinderschutz in der Schule ............................................................................. 32 3.3.1. Bayerisches Erziehungs- und Unterrichtsgesetz ...................................... 33 3.3.2. Vorgehen gemäß §4 KKG ........................................................................ 36 3.3.3. Insoweit erfahrene Fachkraft .................................................................... 39 3.4. Kinderschutz im Jugendamt ............................................................................. 42 3.4.1. Vorgehen nach §8a SGB VIII ..................................................................... 42 3.4.2. Gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Kindeswohls ............. 46 3.4.3. Zusammenwirken von Jugendamt und Schule bei „§8a- Fällen“ ............. 49

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4. Vorgaben zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für Schulen.......................... 54 4.1. Vorgaben des Bundeslandes Bayern ............................................................. 54 4.2. Vorgaben des Bundeslandes Berlin ............................................................... 57 4.3. Vorgaben des Bundeslandes Sachsen- Anhalt .............................................. 61 5. Gesprächsergebnisse ........................................................................................... 66 5.1. Expertenbefragungen ..................................................................................... 66 5.2. Auswertung .................................................................................................... 77 5.3. Lösungsmöglichkeiten .................................................................................... 84 6. Fazit ...................................................................................................................... 86 Literaturverzeichnis ................................................................................................ 125 Gesetze und Verordnungen.................................................................................... 130 Abbildungsverzeichnis ............................................................................................ 132 Abkürzungsverzeichnis ........................................................................................... 133 Anhang ................................................................................................................... 135 Interviewleitfaden ................................................................................................ 135

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Einleitung Wirksamer Kinderschutz setzt die interdisziplinäre Zusammenarbeit derjenigen Stellen voraus, welche täglich in ihrer professionellen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen, sowie deren Familien zu tun haben. In dieser Arbeit werden konkret die beiden Stellen Jugendamt und Schule im Landkreis XY dahingehend genauer betrachtet und untersucht. Obwohl Kooperation in diesem Bereich so wichtig und unabdingbar ist, bestehen zwischen diesen Institutionen dennoch zahlreiche Problematiken, die einer angemessenen Zusammenarbeit Grenzen setzen. Zudem ist der Umgang der Schulen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung noch nicht hinreichend. Viele Schulen handeln sehr informell, unterschiedlich und ohne standardisiertes Vorgehen, was die Kooperation mit der öffentlichen Jugendhilfe zusätzlich erschwert (vgl. 5.1.). Diese Arbeit hat deshalb das Ziel, die Schulen im Landkreis XY zum adäquaten Vorgehen und korrekten Melden eines „8aFalls“, also eines Falls von Kindeswohlgefährdung, in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt zu befähigen. Der Fokus dieser Arbeit richtet sich also einerseits auf eine gut gelingende Kooperation in Fragen des Kinderschutzes, andererseits auf die Befähigung der Schulen zu einem angemessenen Umgang mit Gefährdungssituationen. Auch zahlreiche empirische Forschungsarbeiten belegen, dass einerseits auf Seiten der LehrerInnen als auch andererseits auf Seiten von SozialarbeiterInnen in Jugendämtern deutliche Informationsdefizite über die Aufgaben, Möglichkeiten und Grenzen des jeweils anderen vorhanden sind (vgl. BEGEMANN 2013, S. 442). Dieser unterschiedliche Informationsstand beider Professionen wirkt sich äußerst kontraproduktiv in der gemeinsam zu leistenden Aufgabe aus. Der Kinderschutz als gemeinsame Aufgabe und Verantwortung sollte aber auf der vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Stellen beruhen (vgl. LANDSCHAFTSVERBAND RHEINLAND 2010). Hier stellt sich also die Frage: „Wie kann die Schnittstelle Jugendamt und Schule in Gefährdungsfällen besser funktionieren und so zum Kinderschutz beitragen?“. Um dies zu erreichen, gibt es in Deutschland von unterschiedlichen Kommunen und Landesregierungen ausgearbeitete Handlungsleitlinien zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung durch die Schule. Vor allem auch deshalb, weil klar geregelte Vorgaben in den Schulgesetzen der jeweiligen Bundesländer fehlen. Einige wenige 11

Länder haben versucht, den Umgang mit gewichtigen Anhaltspunkten in die Schulgesetze mit aufzunehmen. Allerdings waren diese Versuche eher rudimentär (vgl. MEYSEN 2008, S. 43). Die zahlreichen Leitlinienkataloge zeigen, wie wichtig auch hohen Regierungsstellen eine gelingende Kooperation zwischen Jugendämtern und Schulen ist. Im kommunalen Raum des Landkreises XY fehlen etwaige Leitlinien jedoch. In dieser Arbeit soll deshalb ein Handlungsleitfaden entstehen, der wie oben schon genannt, die Kooperation von Jugendamt und Schulen unterstützt, sowie auch den adäquaten Umgang der Schulen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung. Der zu erstellende Handlungsleitfaden kann an den schon bestehenden Leitlinienkatalogen anknüpfen. Jedoch soll er, um weiteren Problematiken zwischen Jugendamt und Schulen vorzubeugen, in Zusammenarbeit mit beiden Stellen entstehen. So werden die AdressatInnen des Handlungsleitfadens, also SchulleiterInnen und MitarbeiterInnen des Jugendamtes im Landkreis XY zum konkreten Inhalt in einem Leitfadeninterview befragt. Auch die Notwendigkeit des zu erstellenden Handlungsleitfadens soll im Interview überprüft werden (vgl. 5.1.). Dies soll ein „realitätsnahes“ Ergebnis fördern, das hilfreich und sinnvoll ist, sowie die Akzeptanz dieser Hilfestellung an Schulen erhöhen. Weitere Stellen, wie etwa freie Träger und die ihnen angehörende Jugendsozialarbeit an Schulen im Landkreis, werden nur am Rande mit in das Thema aufgenommen. Aus Datenschutzgründen wird das beteiligte Jugendamt nicht namentlich erwähnt und daher mit „XY“ ersetzt. Ebenso wie der Allgemeine Soziale Dienst des Jugendamtes und der Landkreis, in welchem ebendiese Stelle angesiedelt ist.

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1. Problementwicklung und zentrale These Im nachfolgenden Kapitel soll die Problementwicklung und die zentrale These der Arbeit erläutert werden. Dabei wird zu Beginn die Themenstellung dargestellt und der Gegenstandsbereich eingegrenzt. Weiterhin werden das Erkenntnisinteresse und das Ziel der Arbeit, sowie die dafür notwendigen Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Zum Schluss wird die zentrale These beschrieben und das methodische Vorgehen zum Erreichen des Ziels und der Lösungsmöglichkeit erklärt. Diese Erläuterung zu Beginn der Arbeit soll ein grundlegendes Verständnis für die vorliegende Problematik schaffen, die in diesem Zusammenhang behandelt wird. Da dieses erste Kapitel die ganze Arbeit kurz darstellt, dient sie zudem der Orientierung der Leser.

1.1. Themenstellung und Gegenstandsbereich Das Thema dieser Arbeit: „Im Fokus der Kindeswohlgefährdungen – Die Schnittstellenproblematik des §8a SGB VIII zwischen Jugendamt und Schulen“, betrachtet die beiden Schnittstellen „öffentliche Jugendhilfe“ und „Schulen“ im Hinblick auf die Problematiken der Zusammenarbeit im Bereich Kindeswohlgefährdung. In der Praxis haben sich hierzu verschiedene Probleme zwischen Jugendamt als öffentliche Jugendhilfe und Schulen im Landkreis XY gezeigt. Die unterschiedlichen Professionen, eine mangelnde Transparenz der Arbeit und eine unzureichende Kenntnis von LehrerInnen über diesen Bereich sind unter anderem Probleme in der Kooperation der beiden Institutionen. Zahlreiche Überlegungen zusammen mit dem Amt für Jugend und Familie des Landkreises XY führten zur Auswahl des Themas. Vor allem der praktische Nutzen der Arbeit für das zukünftige Zusammenwirken der Schnittstellen stand dabei im Vordergrund. Im Amt für Jugend und Familie des Landkreises XY sind die MitarbeiterInnen des Allgemeinen Sozialen Dienstes, kurz ASD genannt, für den Bereich der Kindeswohlgefährdungen nach §8a SGB VIII zuständig. Besteht ein Gefährdungsfall nach §8a SGB VIII für ein Pflegekind, ist der Bereich Pflegekinderwesen im Jugendamt zuständig. Die Aufgaben des ASD sind, ganz kurz vorweg, Vermittlung bei Trennung und Scheidung, wenn Kinder mit betroffen sind, Vermittlung von Hilfen zur Erziehung und Eingliederungshilfen nach dem Achten Buch Sozialgesetzbuch, kurz SGB VIII. 13

Weiterhin sind die Aufgaben des ASD die Mitwirkung bei Familiengerichtlichen Verfahren und der Kinderschutz nach §8a SGB VIII. Der Kinderschutz ist in diesem Kontext von besonderer Bedeutung (vgl. LANDKREIS XY 2009). Die LehrerInnen bzw. Schulen im Landkreis XY haben einen staatlichen Erziehungsund Schutzauftrag gegenüber den Kindern und Jugendlichen die sie unterrichten. Das heißt, dass sie ebenfalls dem Kinderschutz verpflichtet sind und mit dem ASD in Gefährdungsfällen kooperieren sollen (vgl. Art. 31 BayEUG). Sie haben aber, wie bereits genannt, andere Arbeits- und Vorgehensweisen als die MitarbeiterInnen des ASD, unterschiedliche Wissens- und Kenntnisstände, eine andere Profession und es mangelt oftmals an der Transparenz der Arbeit gegenüber anderen Professionen. Dies kann während einer Zusammenarbeit zu Missverständnissen führen und ist unter anderem ein Grund für die Schnittstellenproblematik zwischen Jugendamt und Schulen in diesem Bereich. Alle Schulformen im Landkreis XY sind nahezu flächendeckend mit

JugendsozialarbeiterInnen an Schulen ausgestattet. Dies betrifft 20

verschiedene Schulen von insgesamt 23 Schulen im Landkreis. Konkret heißt das, dass das staatlich anerkannte Private Sonderpädagogische Förderzentrum, die Grundschulen, Mittelschulen, Realschulen, Gymnasien und die Berufschulen im betreffenden Landkreis JugendsozialarbeiterInnen an Schulen beschäftigt haben. Die Schnittstellenproblematik wird hier mit den verschiedenen Schulformen und den pädagogischen MitarbeiterInnen an Schulen ebenfalls deutlich. Die JugendsozialarbeiterInnen an Schulen sind im Landkreis XY ausschließlich bei einem freien Träger und nicht beim Träger der öffentlichen Jugendhilfe angestellt. Dies könnte ein Grund dafür sein, dass auch sie unterschiedliche Wissens- und Kenntnisstände über die Problematik der Kindeswohlgefährdung und den korrekten Umgang damit haben, als die MitarbeiterInnen des Jugendamtes bzw. des ASD und die LehrerInnen an Schulen. Aus diesem Grund sind auch die JugendsozialarbeiterInnen an Schulen ein Faktor der Schnittstellenproblematik.

1.2. Erkenntnisinteresse und Ziel Da gemäß §79a SGB VIII die Träger der öffentlichen Jugendhilfe geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung für den Prozess der Gefährdungseinschätzung nach §8a SGB VIII weiterzuentwickeln, anzuwenden und regelmäßig zu überprüfen haben, besteht schon allein rechtlich die Veranlassung zur Schaffung einer geeigne14

ten Maßnahme für Schulen. Da zudem die Zusammenarbeit von öffentlicher Jugendhilfe und den verschiedenen Schulen im Landkreis XY im Hinblick auf das adäquate Vorgehen im Fall eines Verdachts oder einer konkreten Kindeswohlgefährdung noch nicht optimal ausgearbeitet ist, war besonderes Interesse für die Auswahl dieses Themas gegeben. Die Ausarbeitung eines Instruments, das ein dem Kinderschutz dienendes Zusammenwirken in Gefährdungsfällen ermöglicht, würde den beiden Schnittstellen Jugendamt und Schule zu Gute kommen. Ziel der Arbeit ist es, eine bessere Zusammenarbeit von Schule und Jugendamt bzw. Allgemeinem Sozialen Dienst in Fällen des Verdachts oder des konkreten Falls einer Kindeswohlgefährdung zu ermöglichen. Die Frage, die sich hier stellt ist also: „Wie kann die Schnittstelle Jugendamt und Schule in Gefährdungsfällen besser funktionieren und so zum Kinderschutz beitragen?“. Dabei sollen insbesondere die Schulen in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Jugendamt befähigt werden, sich in einem Fall von Kindeswohlgefährdung korrekt zu verhalten. Dazu gehört, die „gewichtigen Anhaltspunkte“, wie im §8a SGB VIII genannt, zu kennen und richtig zu deuten. Auch die Kenntnis über grundlegende Gesetze im Bereich Kinderschutz und das eigene Handlungsfeld der Schulen in „8a- Fällen“ gehört dazu. Zu den Schulen gehören in diesem Zusammenhang auch die JugendsozialarbeiterInnen an Schulen.

1.3. Lösungsmöglichkeiten Eine Lösungsmöglichkeit in diesem speziellen Bereich wäre, einen Handlungsleitfaden für alle Schulformen des Landkreises zu entwickeln. Damit soll die Kooperation von Jugendamt und Schule im Bereich des Kinderschutzes verbessert werden, sowie der selbständige Umgang der Schulen mit Fällen von Kindeswohlgefährdung. Der zu erstellende Handlungsleitfaden enthält grundlegende Begriffe und rechtliche Grundlagen für den Bereich der Gefährdung des Kindeswohls. Diese sollen für LehrerInnen und JugendsozialarbeiterInnen an Schulen erläutert werden. Damit kann eine „gemeinsame Sprache“ entwickelt bzw. ein Unwissen über rechtliche und begriffliche Grundlagen, sowie über Arbeits- und Vorgehensweisen beseitigt werden. Konkret geht es dabei um Begriffe wie „insoweit erfahrene Fachkraft“ und „Kindeswohlgefährdung“. Die „Schnittstellenproblematik zwischen Jugendamt und Schule“ wird zu Beginn als Problemstellung dargestellt. Weiterhin werden die Aufgaben, 15