International Baccalaureate Diploma

dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Vorab-Beratung und Prüfung durch die ... Postfach 11 03 42 · 10833 Berlin. Tel. ... and Management).
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MERKBLATT AUSLÄNDISCHE BILDUNGSNACHWEISE : International Baccalaureate Diploma (IB)

Cornelia Dienlin, Admissions Manager EBS Business School Rheingaustr. 1 65375 Oestrich-Winkel Telefon: +49 611 7102 1566 [email protected] Stand: 04.2016

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Studienbewerber mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen dürfen nach erfolgreichem Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens das Studium der Betriebswirtschaftslehre an der EBS Business School erst aufnehmen, wenn ihr Bildungsnachweis als einer inländischen Hochschulzugangsberechtigung gleichwertig anerkannt ist. Informationen über die Bewertung ausländischer Vorbildungsnachweise für deren Anerkennung in Deutschland bietet die Internetseite http://anabin.kmk.org. Die EBS ist nicht berechtigt Anerkennungen auszusprechen. Es ist in der Verantwortung der Bewerber dafür Sorge zu tragen, dass die Anforderungen zur Anerkennung erfüllt sind. Das erfolgreiche Durchlaufen des EBS Aufnahmeverfahrens ersetzt nicht die Pflicht zur Anerkennung der ausländischen Hochschulzugangsberechtigung! Das International Baccalaureate Diploma (IB) wird von der International Baccalaureate Organization (IBO) in Genf verwaltet. Damit ein IB in den Ländern der Welt zum Hochschulzugang führt, muss es in dem jeweiligen Staat als einer der inländischen Hochschulzugangsberechtigung vergleichbare Schulbildung anerkannt werden. Ob ein im Inoder Ausland erworbenes IB einem hessischen Abitur gleichgestellt werden kann, entscheidet das Hessische Kultusministerium bzw. das gemäß Wohnort jeweils zuständige Zeugnisanerkennungsstelle. Die Anerkennung erfolgt auf der Grundlage einer entsprechenden Vereinbarung der Kultusministerkonferenz. Zuständig für Fragen zur Anerkennung für Inhaber eines IB mit Wohnsitz in Hessen bzw. außerhalb Deutschlands: Hessisches Kultusministerium Luisenplatz 10 65185 Wiesbaden Tel.: 06 11 - 368 - 0 Fax: 06 11 - 368 2099 Internet: www.kultusministerium.hessen.de E-Mail: [email protected] Sobald das IB-Diploma vorliegt, kann es mit den zusätzlich erforderlichen Dokumenten – siehe letzte Seite – an die EBS gesandt werden: EBS Business School Admissions Bachelor Rheingaustraße 1 65375 Oestrich-Winkel Die EBS leitet die Unterlagen an das Hessische Kultusministerium weiter. Die Anerkennung bzw. Bewertung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und wird dem Bewerber direkt zugesandt. Sofern eine Anerkennung des vorgelegten IB nicht möglich ist, führt zur Anerkennung als Hochschulzugangsberechtigung •

das erfolgreiche Ablegen einer zusätzlichen Prüfung gemäß der „Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung“ (Beschluss der KMK vom 15.04.1994 in der jeweils geltenden Fassung).

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Sollten Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Level B1) verfügen, können Sie an dem deutschsprachigen Kurs z.B. an der Universität Frankfurt teilnehmen. Informationen hierzu finden Sie unter http://www.uni-frankfurt.de/43662351/studienkolleg. Bei keinen oder nur sehr geringen Deutschkenntnissen, bietet die Cologne Business School eine entsprechende englischsprachige Vorbereitung und FSP an. Weitergehende Informationen erhalten Sie unter http://www.cbs.de/en/studyprogrammes/international-students/prep4university/ der erfolgreiche Besuch eines Studienjahres an einer anerkannten Hochschule in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen. Entsprechend dem absolvierten Studienjahr ist die Hochschulreife dann fachgebunden. Die Entscheidung hierüber trifft das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK). der Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium ohne Besitz der allgemeinen Hochschulreife (§ 54 Abs. 3 Satz 1 Hessisches Hochschulgesetz).

Von allen Studienbewerbern, die ihr Hochschulzugangszeugnis nicht an einer deutschsprachigen Schule im Ausland erworben haben, wird ferner der Nachweis hinreichender Deutschkenntnisse erwartet. Dieser Nachweis ist nicht erforderlich bei einem Studium unseres englischsprachigen Bachelor-Programms an der EBS Business School. Nichtdeutschsprachige Bewerber nehmen zu Studienbeginn aber an den entsprechenden Deutschsprachkursen teil. Um spätere Überraschungen auszuschließen, sollte man sich bereits vor einem Schulwechsel ins Ausland unbedingt mit der jeweils zuständigen deutschen Kultusbehörde in Verbindung setzen und prüfen lassen, ob der angestrebte Schulabschluss anerkennungsfähig ist. In Frage kommen dabei vor allem der Status der Schule, die Anzahl der Schuljahre, die gewählte Fächerkombination sowie die zu erzielenden Abschlussnoten. Solche Beratungen im Vorfeld sind, anders als die später vorzunehmende Zeugnisprüfung und -anerkennung, gebührenfrei. Offizielle Informationen seitens der Kultusminister zu den Anforderungen entnehmen Sie bitte der folgenden ‚Vereinbarung über die Anerkennung des International Baccalaureate Diploma‘.

Unsere Informationen bieten Ihnen eine erste Orientierung, können aber, darauf möchten wir an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich hinweisen, die Vorab-Beratung und Prüfung durch die zuständigen Behörden nicht ersetzen. Stand: 24.03.2016

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Anlage

Vereinbarung über die Anerkennung des „International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International“ ___________________________________________________________________

(Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 01.10.2015)

Seite 2 Vereinbarung über die Anerkennung des "International Baccalaureate Diploma/ Diplôme du Baccalauréat International" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 10.03.1986 i.d.F. vom 01.10.2015) 1.

Ein nach den Bestimmungen der/des "International Baccalaureate Organisation/Office du Baccalauréat International" erworbenes "International Baccalaureate Diploma/Di-plôme du Baccalauréat International" wird als Hochschulzugangsqualifikation anerkannt, wenn es nach einem Besuch von mindestens zwölf aufsteigenden Jahrgangsstufen an Schulen mit Vollzeitunterricht erworben worden ist und die nachstehenden Bedingungen erfüllt sind: a)

Unter den sechs Prüfungsfächern des "International Baccalaureate Diploma/Di-plôme du Baccalauréat International" (IB) müssen folgende nach der Terminologie des IB bezeichnete Fächer sein: -

zwei Sprachen auf dem Niveau A oder B (davon mindestens eine fortgesetzte Fremdsprache als "Language A"1 oder „Language B HL“2),

-

ein naturwissenschaftliches Fach (Biology, Chemistry, Physics),

-

Mathematik (Mathematical Methods3 oder Mathematics HL oder Further Mathematics in Verbindung mit Mathematics HL)

-

ein gesellschaftswissenschaftliches Fach (History, Geography, Economics, Psychology, Philosophy, Social Anthropology und Business and Management).

Das sechste verbindliche Fach kann außer den genannten Fächern eines der nachfolgenden nach der Terminologie des IB bezeichneten Fächer sein: -

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Art/Design4, Music, Theatre Arts5; Film, Literature and Performance, eine weitere moderne Fremdsprache, Latin, Classical Greek, Gen-

Ab Prüfung 2013 Language A: Language and Literature oder Language A: Literature. Gilt ab Prüfung 2013. Heißt ab Prüfung 2006 Mathematics SL. Heißt seit Mai 2000 Visual Arts. Heißt ab Prüfung 2009 Theatre. Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Taubenstraße 10 · 10117 Berlin Postfach 11 03 42 · 10833 Berlin Tel.: 030 25418-499

Graurheindorfer Straße 157 · 53117 Bonn Postfach 22 40 · 53012 Bonn Tel.: 0228 501-0

Seite 3 eral Chemistry, Applied Chemistry, Environmental Systems6, Computer Science, Design Technology, World Religions, , Sports exercise and health science. b)

Unter den drei im Rahmen des "International Baccalaureate Diploma/Diplôme du Baccalauréat International" auf dem „Higher Level“ nachzuweisenden Fächern muss entweder Mathematik oder ein naturwissenschaftliches Fach, d. h. Biology, Chemistry oder Physics, sein.

c)

Alle Fächer müssen im „IB-Diploma Programme“ durchgängig, d. h. zweijährig aufsteigend, belegt worden sein.

d)

Die geforderten sechs Fächer müssen mindestens mit der IB-Note 4 benotet sein7. Sofern in nur einem Fach die IB-Note 3 vorliegt, kann diese ausgeglichen werden, wenn in einem weiteren Fach auf mindestens demselben Anspruchsniveau mindestens die IB-Note 5 und insgesamt mindestens 24 Punkte erzielt worden sind.

e)

2.

Deutsche Zeugnisinhaber, die an einer Schule im Ausland mit IBProgramm Deutsch nicht betreiben, müssen vor Aufnahme eines Studiums in Deutschland hinreichende Deutschkenntnisse nachweisen; das Nähere wird durch landesrechtliche Bestimmungen geregelt.

Sofern die Bedingungen gemäß Ziffer 1 nicht erfüllt sind, ist zur Anerkennung als Hochschulzugangsqualifikation das erfolgreiche Ablegen einer zusätzlichen Prüfung gemäß der "Rahmenordnung für den Hochschulzugang mit ausländischen Bildungsnachweisen, für die Ausbildung an den Studienkollegs und für die Feststellungsprüfung" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.04.1994 in der jeweils geltenden Fassung) erforderlich. Die Anerkennung als fachgebundene Hochschulzugangsqualifikation wird auch möglich durch ein er-

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Heißt ab Prüfung 2010 Environmental Systems and Societies. (IB-Nichtbestehensnoten: 1 = very poor/très faible 2 = poor/faible 3 = mediocre/médiocre IB-Bestehensnoten: 4 = satisfactory/satisfaisant 5 = good/bon 6 = very good/très bon 7 = excellent/excellent)

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Seite 4 folgreiches Hochschulstudium von einem Jahr in einem Land, dessen Reifezeugnisse in Deutschland den Hochschulzugang direkt oder nach einem einjährigen erfolgreichen Studium eröffnen. 3.

Die Durchschnittsnote für ein "International Baccalaureate Diploma/Diplome du Baccalauréat International" wird in dem Land berechnet, in dem das Zeugnis bewertet wird. Dabei wird das Verfahren gemäß der "Vereinbarung über die Festsetzung der Gesamtnote bei ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen" (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.03.1991 in der jeweils geltenden Fassung) mit der nachstehenden, auf das IB bezogenen spezifischen Regelung zugrundegelegt. Bei der Berechnung der Durchschnittsnote (N) wird von der im "International Baccalaureate Diploma/Diplome du Baccalauréat International" ausgewiesenen Gesamtpunktzahl (P) sowie von 42 Punkten als maximaler Punktzahl (Pmax) und von 24 Punkten als minimaler Punktzahl (Pmin) ausgegangen; dabei werden die ggf. erreichten Zusatzpunkte mitberücksichtigt, Gesamtpunktzahlen zwischen 42 (Pmax) und 45 Punkten (höchstmögliche Punktzahl des IB zuzüglich der maximal erreichbaren 3 Zusatzpunkte) werden der deutschen Durchschnittsnote 1,0 gleichgesetzt. Die Umrechnung erfolgt nach folgender Formel:

N

=

mit N = P = Pmax =

1+3

Pmax - P Pmax-Pmin

gesuchte Note (Durchschnittsnote) im Zeugnis ausgewiesene Gesamtpunktzahl 42 Punkte (IB-Gesamtpunktzahl ohne Zusatzpunkte)

Pmin =

24 Punkte (unterer Eckwert)

N

1,0 (für 42 ≤ P ≤ 45)

=

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4.

Die IBO unterrichtet die Kultusministerkonferenz kontinuierlich über eventuelle Änderungen der Abschlussprüfung (Anforderungen, Inhalte, Organisation) und gibt der deutschen Schulaufsicht Gelegenheit, Einblick in die Arbeit der Schulen zu nehmen. Bei Beratungsbedarf oder auf Wunsch eines Landes prüft der Beirat für die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB), ob die Voraussetzungen für die Anerkennung des IB noch gegeben sind.

5.

Dieser Beschluss tritt am Tage der Verabschiedung durch die Kultusministerkonferenz in Kraft.

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Hessisches Kultusministerium

Folgende Unterlagen sind Ihrem Antrag auf die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres Internationalen Baccalaureats (IB) als Hochschulzugangsqualifikation beizufügen:

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Wohnsitznachweis für Hessen (Gemeindeverwaltung)

-

Das letzte deutsche/ausländische* Abgangszeugnis vor Eintritt in den IB – Kurs

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Lebenslauf, der über den schulischen Werdegang Auskunft gibt

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IB Diplom (bzw. vorläufiges Zertifikat der IBO –Transcript- über den zu erwartenden Abschluss)

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Report (Transcript of records) des IB-Lehrgangs (Aufstellung der belegten Fächer und Noten mit Level nach Semestern seit Beginn des IB-Lehrgangs)

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Vollmacht, wenn Sie volljährig sind und Ihre Eltern das Anerkennungsverfahren abwickeln

WICHTIG:

Da die Unterlagen bei den Behördenakten verbleiben, bitte ich, keine Originale der Unterlagen, sondern statt dessen amtlich beglaubigte Kopien vorzulegen.

* Ausländischen Zeugnissen ist eine Übersetzung beizufügen, welche von einem in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen staatlich vereidigten Dolmetscher/Übersetzer vorzunehmen ist (ausgenommen hiervon sind das IB-Diplom und englischsprachige Zeugnisse). Beachten Sie, dass eine Gebühr erhoben wird (gesonderter Bescheid). Diese beträgt zurzeit 70€.