Insektizide in Raps - Auflagen - Gesamtübersicht
Präparate (Auswahl) Zulass.Nr.
Wirkstoffe u. -gehalte
Wirkort-
in g/ml pro l/kg
Gruppe
Indikationen
max.
max.
Anwendung
Anwendung
in dieser
in der Kultur
Indikation
bzw. je Jahr
3x
Wartezeit in Tagen
IRAC-
max. zugelassene Aufwandmenge in l bzw. kg/ha
Stand: 05.07.2017
solo
+ Azol
dard
50%
75%
90%
(NT-Auflagen)
Hangneigung
56
B2
B2
15
10
5
5
103
-
Bienenschutz
Abstand in m zu
Abstand zu
Randstreifen
sonstige
Oberflächengewässern
Saumbiotopen
in m
Auflagen
bei > 2 %
(fett= bußgeldbewehrt)
Stan- Abdriftminderung
Pyrethroide (Klasse II) - gegen Rapsglanzkäfer weniger wirksam Bulldock
beta-Cyfluthrin 25
Cyperkill Max
Cypermethrin 500
3
3
0,3
0,05
beißende Insekten
3x
Kohlschotenmücke
1x
beißende Insekten ES 10-57
max.1x Herbst
WW765 -
2x
49
B1
B1
nz.
nz.
20
10
109
-
WW7091
2x
49
B1
B1
nz.
nz.
nz.
10
109
-
NW713, NW800, WW7091
max.1x Frühjahr Cythrin 250 EC / Cyperkill
Cypermethrin 250
3
0,1
beißende Insekten ES 10-57
max.1x Herbst max.1x Frühjahr
Orefa Delta M
Deltamethrin 25
3
0,25
(nur in Winterraps)
Decis forte
Fury 10 EW / Minuet 10 EW
Jaguar
zeta-Cypermethrin 100
lambda-Cyhalothrin 100
Kaiso Sorbie / Hunter
Karate Zeon
Nexide
Deltamethrin 100
025631-00/60
lambda-Cyhalothrin 50
lambda-Cyhalothrin 100
gamma-Cyhalothrin 60
3
3
3
3
3
3
Sparviero
lambda-Cyhalothrin 50
lambda-Cyhalothrin 100
3
3
1x
RSR, KTR
1x
bis ES 29
Blattläuse als Virusvektoren bis ES 69
1x
0,075
beißende Insekten ES 11-69
1x
0,05
Kohlrübenblattwespe ES 12-29
1x
0,05
Kohlschotenmücke ES 55-69
0,1
0,075
0,15
0,075
0,08
/Cooper
Shock Down
Rapserdfloh bis ES 29
0,15
0,075
WW7091 1x
F
B2
B2
nz.
nz.
nz.
10
102
-
WW7091
nz.
nz.
nz.
15
nz.
nz.
20
10
1x
nz.
nz.
20
10
beißende Insekten ES 12-16
2x
nz.
nz.
15
10
102
Rapsglanzkäfer
1x
nz.
nz.
15
5
103
RSR, KTR
1x
nz.
nz.
15
5
103
VV 215
Kohlschotenrüssler
1x
nz.
nz.
15
5
103
VV 215
Rapserdfloh Herbst
1x
RGK ab ES 55
1x
nz.
20
10
5
108
Kohlschotenmücke, KSR ab ES 55
1x
Rapserdfloh Frühjahr oder Herbst
1x
RSR, KTR, RGK, KSR
1x
Kohlschotenmücke, Blattläuse (Frühjahr)
1x
beißende Insekten ab ES 11
2x
Kohlschotenmücke ES 55-69
3x
2x
1x
1x
90
56
F
56
B2
B2
B2
B2
B4/
B2
NN 410*
+ Proline B 4**
B4/
B2
NN 410*
+ Proline B 4**
NG405, WW7091 103
-
NG405, Drainauflage NW800 VV215, WW7091, NW800
-
-
VV 215, WW7091
WW7091
VV 603, WW7091 20
10
5
5
108
-
VV 603, WW7091 VV 603
B4/
B2
2x
NN 410*
+ Proline B 4**
beißende Insekten
2x
B4/
B2
Kohlschotenmücke ES 59-69
1x
NN 410*
+ Proline B 4**
Blattläuse (Frühsommer nach d. Blüte)
2x
Rapserdfloh Herbst
1x
RGK ab ES 55
1x
Kohlschotenmücke, KSR ab ES 55
1x
Rapserdfloh Herbst ES 10-19
1x
beißende Insekten ES 21-75, 3. Beh. ab 61
2x
2x
2x
35
28
nz.
10
5
5
108
-
WW7091 -
nz.
nz.
nz.
20
102
-
WW7091
2x
F
B2
B2
nz.
10
5
5
108
-
WW7091 -
3x
56
B4/
B2
NN 410*
+ Proline B 4**
B2
B2
B4/
B2
NN 410*
+ Proline B 4**
nz.
nz.
nz.
10
108
-
NG405, Drainauflage NG405, Drainauflage,WW7091
(Frühjahr) Sumicidin Alpha EC
Esfenvalerat 50
3
0,25
beißende Insekten
2x
Trafo WG/
lambda-Cyhalothrin 50
3
0,15
beißende Insekten ab ES 11
2x
Kohlschotenmücke ES 55-69
2x
Lambda WG
2x
56
2x
35
nz.
20
10
5
103
NW 706 (20m)
20
10
5
5
108
-
WW765 WW7091 -
Fortsetzung S. 2 x = keine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern.
nz.= nicht zugelassen
In Schleswig-Holstein ist die Länderregelung nach § 38a Landeswassergesetz zu beachten! Es gilt der länderspezifische Mindestabstand von 1m. RGK= Rapsglanzkäfer RSR= Rapsstängelrüssler KTR= Kohltriebrüssler KSR= Kohlschotenrüssler
Raps = Sommer-und Winterraps
Nexide/Cooper 005631 Zulassungsende: 30.09.17 Abverkaufsfrist: 30.03.18 Aufbrauchfrist: 30.03.19 005631 hat in TM mit Azol B1 / NB6612!
*NN 410 = Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. B 4 = nicht bienengefährlich
B 2 = Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr
B 1 = bienengefährlich
**Proline hat eine NB6644 (siehe Erläuterungen).
Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung!
1[3]
Insektizide in Raps - Auflagen - Gesamtübersicht
Präparate
Wirkstoffe u. -gehalte
Wirkort-
(Auswahl)
in g/ml pro l/kg
Gruppe
Indikationen
max.
max.
Anwendung
Anwendung
in dieser
in der Kultur
Indikation
bzw. je Jahr
Wartezeit in Tagen
IRAC-
max. zugelassene Aufwandmenge in l bzw. kg/ha
Stand: 05.07.2017
1x
56
Bienenschutz solo
+ Azol
B4/
B2
NN 410*
+ Proline B 4**
B2
B2
Abstand in m zu
Abstand zu
Randstreifen
sonstige
Oberflächengewässern
Saumbiotopen
in m
Auflagen
bei > 2 %
(fett= bußgeldbewehrt)
Stan- Abdriftminderung dard
50%
75%
90%
(NT-Auflagen)
Hangneigung
15
10
5
5
101
-
Fortsetzung S. 2 Pyrethroide (Klasse I) - gegen Rapsglanzkäfer stärker wirksam Mavrik Vita**
Trebon 30 EC
tau-Fluvalinat 240
Etofenprox 287,5
3
3
0,2
beißende Insekten ausgen. KTR, RSR
1x
Kohlschotenmücke
1x
RSR, KTR, RGK
2x
Kohlschotenrüssler
2x
beißende Insekten ausgen. Erdflöhe
2x
Kohlschotenmücke
2x
Rapsglanzkäfer ES 51 - 69
1x
1x
1x
1x
0,2
2x
F
WW7091 -
nz.
nz.
nz.
10
101
NW 701 (10m)
WW7091 -
Neonicotinoide - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Biscaya
Thiacloprid 240
Mospilan SG/ Danjiri Acetamiprid 200
4A
4A
0,3
0,2
B4/
B4/
NN 410*
NN 410*
F
B 4 / NN 410*
1x
F
1x
F
2x
30
5
5
x
x
-
-
-
B 1 / NB6612
5
x
x
x
102
-
-
B1
B1
x
x
x
x
101
-
-
B1
B1
x
x
x
x
101
-
-
Oxiadiazone - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Avaunt
Indoxacarb 150
22 A
0,17
Rapsglanzkäfer bis ES 59
Pyridin-Azomethine - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Plenum 50 WG
Pymetrozin 500
9B
0,15
Rapsglanzkäfer bis ES 59
x = keine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern.
nz.= nicht zugelassen
In Schleswig-Holstein ist die Länderregelung nach § 38a Landeswassergesetz zu beachten! Es gilt der länderspezifische Mindestabstand von 1m. RGK= Rapsglanzkäfer RSR= Rapsstängelrüssler KTR= Kohltriebrüssler KSR= Kohlschotenrüssler
Raps = Sommer-und Winterraps
*NN 410 = Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. B 4 = nicht bienengefährlich
B 2 = Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr
B 1 = bienengefährlich
**Proline hat eine NB6644 (siehe Erläuterungen).
Mavrik Vita** = leicht veränderte Formulierung zu Mavrik (Beistoffe durch moderne ausgetauscht), ersetzt Mavrik-Citro-Pack, Citronensäure jetzt solo vermarktet.
Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung!
2[3]
Erläuterungen zur Tabelle Insektizide in Raps - Auflagen: Bußgeldbewehrte Auflagen: rot / fett NG405
Keine Anwendung auf drainierten Flächen.
NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT102 NT103
.................mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % .............(siehe Text NT 101). .................mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % .............(siehe Text NT 101).
NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT109
……………mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% ………..(siehe Text NT 108).
NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW705 NW706
..........Randstreifen muss eine Mindestbreite von 5m haben.........(siehe Text NW 701) ..........Randstreifen muss eine Mindestbreite von 20m haben.......(siehe Text NW 701)
NW713
Der Zeitraum zwischen den Behandlungen mit diesem Mittel darf 3 Monate nicht unterschreiten.
NW800
Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.
NB6612
Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.
NB6644
Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.
VV215
Behandelten Grünraps nicht verfüttern.
VV603
Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter.
WW765
Regional sind an verschiedenen Stellen in Deutschland beim Rapsglanzkäfer Resistenzen gegen Pyrethroide aufgetreten. Das Mittel daher nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmangements im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz anwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
WW7091
Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.
3[3]