Insektizide in Raps - Auflagen - Landwirtschaftskammer Schleswig ...

20. 10. 109. -. WW7091 max.1x Frühjahr. Cythrin 250 EC / Cyperkill. Cypermethrin ... beißende Insekten ES 11-69. 1x nz. nz. nz. ... B 2 = Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr B 1 = bienengefährlich. **Proline hat ...
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Insektizide in Raps - Auflagen - Gesamtübersicht

Präparate (Auswahl) Zulass.Nr.

Wirkstoffe u. -gehalte

Wirkort-

in g/ml pro l/kg

Gruppe

Indikationen

max.

max.

Anwendung

Anwendung

in dieser

in der Kultur

Indikation

bzw. je Jahr

3x

Wartezeit in Tagen

IRAC-

max. zugelassene Aufwandmenge in l bzw. kg/ha

Stand: 05.07.2017

solo

+ Azol

dard

50%

75%

90%

(NT-Auflagen)

Hangneigung

56

B2

B2

15

10

5

5

103

-

Bienenschutz

Abstand in m zu

Abstand zu

Randstreifen

sonstige

Oberflächengewässern

Saumbiotopen

in m

Auflagen

bei > 2 %

(fett= bußgeldbewehrt)

Stan- Abdriftminderung

Pyrethroide (Klasse II) - gegen Rapsglanzkäfer weniger wirksam Bulldock

beta-Cyfluthrin 25

Cyperkill Max

Cypermethrin 500

3

3

0,3

0,05

beißende Insekten

3x

Kohlschotenmücke

1x

beißende Insekten ES 10-57

max.1x Herbst

WW765 -

2x

49

B1

B1

nz.

nz.

20

10

109

-

WW7091

2x

49

B1

B1

nz.

nz.

nz.

10

109

-

NW713, NW800, WW7091

max.1x Frühjahr Cythrin 250 EC / Cyperkill

Cypermethrin 250

3

0,1

beißende Insekten ES 10-57

max.1x Herbst max.1x Frühjahr

Orefa Delta M

Deltamethrin 25

3

0,25

(nur in Winterraps)

Decis forte

Fury 10 EW / Minuet 10 EW

Jaguar

zeta-Cypermethrin 100

lambda-Cyhalothrin 100

Kaiso Sorbie / Hunter

Karate Zeon

Nexide

Deltamethrin 100

025631-00/60

lambda-Cyhalothrin 50

lambda-Cyhalothrin 100

gamma-Cyhalothrin 60

3

3

3

3

3

3

Sparviero

lambda-Cyhalothrin 50

lambda-Cyhalothrin 100

3

3

1x

RSR, KTR

1x

bis ES 29

Blattläuse als Virusvektoren bis ES 69

1x

0,075

beißende Insekten ES 11-69

1x

0,05

Kohlrübenblattwespe ES 12-29

1x

0,05

Kohlschotenmücke ES 55-69

0,1

0,075

0,15

0,075

0,08

/Cooper

Shock Down

Rapserdfloh bis ES 29

0,15

0,075

WW7091 1x

F

B2

B2

nz.

nz.

nz.

10

102

-

WW7091

nz.

nz.

nz.

15

nz.

nz.

20

10

1x

nz.

nz.

20

10

beißende Insekten ES 12-16

2x

nz.

nz.

15

10

102

Rapsglanzkäfer

1x

nz.

nz.

15

5

103

RSR, KTR

1x

nz.

nz.

15

5

103

VV 215

Kohlschotenrüssler

1x

nz.

nz.

15

5

103

VV 215

Rapserdfloh Herbst

1x

RGK ab ES 55

1x

nz.

20

10

5

108

Kohlschotenmücke, KSR ab ES 55

1x

Rapserdfloh Frühjahr oder Herbst

1x

RSR, KTR, RGK, KSR

1x

Kohlschotenmücke, Blattläuse (Frühjahr)

1x

beißende Insekten ab ES 11

2x

Kohlschotenmücke ES 55-69

3x

2x

1x

1x

90

56

F

56

B2

B2

B2

B2

B4/

B2

NN 410*

+ Proline B 4**

B4/

B2

NN 410*

+ Proline B 4**

NG405, WW7091 103

-

NG405, Drainauflage NW800 VV215, WW7091, NW800

-

-

VV 215, WW7091

WW7091

VV 603, WW7091 20

10

5

5

108

-

VV 603, WW7091 VV 603

B4/

B2

2x

NN 410*

+ Proline B 4**

beißende Insekten

2x

B4/

B2

Kohlschotenmücke ES 59-69

1x

NN 410*

+ Proline B 4**

Blattläuse (Frühsommer nach d. Blüte)

2x

Rapserdfloh Herbst

1x

RGK ab ES 55

1x

Kohlschotenmücke, KSR ab ES 55

1x

Rapserdfloh Herbst ES 10-19

1x

beißende Insekten ES 21-75, 3. Beh. ab 61

2x

2x

2x

35

28

nz.

10

5

5

108

-

WW7091 -

nz.

nz.

nz.

20

102

-

WW7091

2x

F

B2

B2

nz.

10

5

5

108

-

WW7091 -

3x

56

B4/

B2

NN 410*

+ Proline B 4**

B2

B2

B4/

B2

NN 410*

+ Proline B 4**

nz.

nz.

nz.

10

108

-

NG405, Drainauflage NG405, Drainauflage,WW7091

(Frühjahr) Sumicidin Alpha EC

Esfenvalerat 50

3

0,25

beißende Insekten

2x

Trafo WG/

lambda-Cyhalothrin 50

3

0,15

beißende Insekten ab ES 11

2x

Kohlschotenmücke ES 55-69

2x

Lambda WG

2x

56

2x

35

nz.

20

10

5

103

NW 706 (20m)

20

10

5

5

108

-

WW765 WW7091 -

Fortsetzung S. 2 x = keine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern.

nz.= nicht zugelassen

In Schleswig-Holstein ist die Länderregelung nach § 38a Landeswassergesetz zu beachten! Es gilt der länderspezifische Mindestabstand von 1m. RGK= Rapsglanzkäfer RSR= Rapsstängelrüssler KTR= Kohltriebrüssler KSR= Kohlschotenrüssler

Raps = Sommer-und Winterraps

Nexide/Cooper 005631 Zulassungsende: 30.09.17 Abverkaufsfrist: 30.03.18 Aufbrauchfrist: 30.03.19 005631 hat in TM mit Azol B1 / NB6612!

*NN 410 = Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. B 4 = nicht bienengefährlich

B 2 = Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr

B 1 = bienengefährlich

**Proline hat eine NB6644 (siehe Erläuterungen).

Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung!

1[3]

Insektizide in Raps - Auflagen - Gesamtübersicht

Präparate

Wirkstoffe u. -gehalte

Wirkort-

(Auswahl)

in g/ml pro l/kg

Gruppe

Indikationen

max.

max.

Anwendung

Anwendung

in dieser

in der Kultur

Indikation

bzw. je Jahr

Wartezeit in Tagen

IRAC-

max. zugelassene Aufwandmenge in l bzw. kg/ha

Stand: 05.07.2017

1x

56

Bienenschutz solo

+ Azol

B4/

B2

NN 410*

+ Proline B 4**

B2

B2

Abstand in m zu

Abstand zu

Randstreifen

sonstige

Oberflächengewässern

Saumbiotopen

in m

Auflagen

bei > 2 %

(fett= bußgeldbewehrt)

Stan- Abdriftminderung dard

50%

75%

90%

(NT-Auflagen)

Hangneigung

15

10

5

5

101

-

Fortsetzung S. 2 Pyrethroide (Klasse I) - gegen Rapsglanzkäfer stärker wirksam Mavrik Vita**

Trebon 30 EC

tau-Fluvalinat 240

Etofenprox 287,5

3

3

0,2

beißende Insekten ausgen. KTR, RSR

1x

Kohlschotenmücke

1x

RSR, KTR, RGK

2x

Kohlschotenrüssler

2x

beißende Insekten ausgen. Erdflöhe

2x

Kohlschotenmücke

2x

Rapsglanzkäfer ES 51 - 69

1x

1x

1x

1x

0,2

2x

F

WW7091 -

nz.

nz.

nz.

10

101

NW 701 (10m)

WW7091 -

Neonicotinoide - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Biscaya

Thiacloprid 240

Mospilan SG/ Danjiri Acetamiprid 200

4A

4A

0,3

0,2

B4/

B4/

NN 410*

NN 410*

F

B 4 / NN 410*

1x

F

1x

F

2x

30

5

5

x

x

-

-

-

B 1 / NB6612

5

x

x

x

102

-

-

B1

B1

x

x

x

x

101

-

-

B1

B1

x

x

x

x

101

-

-

Oxiadiazone - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Avaunt

Indoxacarb 150

22 A

0,17

Rapsglanzkäfer bis ES 59

Pyridin-Azomethine - auch gegen pyrethroid-resistente Rapsglanzkäfer Plenum 50 WG

Pymetrozin 500

9B

0,15

Rapsglanzkäfer bis ES 59

x = keine Anwendung in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern.

nz.= nicht zugelassen

In Schleswig-Holstein ist die Länderregelung nach § 38a Landeswassergesetz zu beachten! Es gilt der länderspezifische Mindestabstand von 1m. RGK= Rapsglanzkäfer RSR= Rapsstängelrüssler KTR= Kohltriebrüssler KSR= Kohlschotenrüssler

Raps = Sommer-und Winterraps

*NN 410 = Das Mittel wird als schädigend für Populationen von Bestäuberinsekten eingestuft. Anwendungen des Mittels in die Blüte sollten vermieden werden oder insbesondere zum Schutz von Wildbienen in den Abendstunden erfolgen. B 4 = nicht bienengefährlich

B 2 = Anwendung nur nach Ende des täglichen Bienenfluges bis 23 Uhr

B 1 = bienengefährlich

**Proline hat eine NB6644 (siehe Erläuterungen).

Mavrik Vita** = leicht veränderte Formulierung zu Mavrik (Beistoffe durch moderne ausgetauscht), ersetzt Mavrik-Citro-Pack, Citronensäure jetzt solo vermarktet.

Diese Tabelle ersetzt nicht die genaue Beachtung der Gebrauchsanleitung!

2[3]

Erläuterungen zur Tabelle Insektizide in Raps - Auflagen: Bußgeldbewehrte Auflagen: rot / fett NG405

Keine Anwendung auf drainierten Flächen.

NT101 Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 50 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. NT102 NT103

.................mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % .............(siehe Text NT 101). .................mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90 % .............(siehe Text NT 101).

NT108 Bei der Anwendung des Mittels muss ein Abstand von mindestens 5 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) eingehalten werden. Zusätzlich muss die Anwendung in einer darauf folgenden Breite von mindestens 20 m mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist weder der Einsatz verlustmindernder Technik noch die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind. Bei der Anwendung des Mittels ist ferner die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 5 m nicht erforderlich, wenn die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) nachweislich auf landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzten Flächen angelegt worden sind. NT109

……………mindestens in die Abdriftminderungsklasse 90% ………..(siehe Text NT 108).

NW701 Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. NW705 NW706

..........Randstreifen muss eine Mindestbreite von 5m haben.........(siehe Text NW 701) ..........Randstreifen muss eine Mindestbreite von 20m haben.......(siehe Text NW 701)

NW713

Der Zeitraum zwischen den Behandlungen mit diesem Mittel darf 3 Monate nicht unterschreiten.

NW800

Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 01. November und dem 15. März.

NB6612

Das Mittel darf an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, nicht in Mischung mit Fungiziden aus der Gruppe der Ergosterol-Biosynthese-Hemmer angewendet werden. Mischungen des Mittels mit Ergosterol-Biosynthese-Hemmern müssen so angewendet werden, dass blühende Pflanzen nicht mitgetroffen werden. Bienenschutzverordnung vom 22. Juli 1992, BGBl. I S. 1410, beachten.

NB6644

Die Anwendung in Mischung mit einem als nicht bienengefährlich eingestuften Insektizid aus der Gruppe der Pyrethroide ist auch während des Bienenfluges an blühenden Pflanzen und an Pflanzen, die von Bienen beflogen werden, erlaubt.

VV215

Behandelten Grünraps nicht verfüttern.

VV603

Keine Verwendung behandelter Pflanzen als Grünfutter.

WW765

Regional sind an verschiedenen Stellen in Deutschland beim Rapsglanzkäfer Resistenzen gegen Pyrethroide aufgetreten. Das Mittel daher nur im Rahmen eines geeigneten Resistenzmangements im Wechsel mit Mitteln aus anderen Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz anwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

WW7091

Bei wiederholten Anwendungen des Mittels oder von Mitteln derselben Wirkstoffgruppe oder solcher mit Kreuzresistenz können Wirkungsminderungen eintreten oder eingetreten sein. Um Resistenzbildungen vorzubeugen, das Mittel möglichst im Wechsel mit Mitteln anderer Wirkstoffgruppen ohne Kreuzresistenz verwenden. Im Zweifel einen Beratungsdienst hinzuziehen.

3[3]