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KITESURF
Stand: Juni 2011
ST. BLAISE
PARKPLATZ - Parkplätze befinden sich direkt am Spot (Chemin des Pêcheurs, 2072 St. Blaise)
ZU BEACHTEN - Beste Windrichtung ist Südwest - Sicheres Höhelaufen ist Bedingung - Der Startplatz ist sehr klein und wegen dem Hafen im Lee böig - Im Lee vom Startplatz hat es einen kleinen Stehbereich - Abstand vom Hafen und der Hafeneinfahrt halten - Leinen immer zusammennehmen
GEFAHREN - Direkt hinter dem Startplatz befindet sich eine Autobahn - Westwind ist sehr böig. Vom Kitesurfen wird abgeraten - Auf beiden Seiten vom Startplatz befinden sich Steine und Felsen - Schifffahrtslinie kreuzt Kitezone
Reproduziert mit Bewilligung von swisstopo (BA100763)
STANDORT
NATURSCHUTZGEBIET
NATURSCHUTZGEBIET
KITESURFZONE
NATURSCHUTZGEBIET
NATURSCHUTZGEBIET
NOTAUSSTIEG - Der geeignetste Notausstieg befindet sich zirka 400 Meter östlich vom Startplatz am Ende der Bucht. (Siehe Detailansicht) Für den Ausstieg muss der Kite im Wasser gelandet und zusammengepackt werden KURSSCHIFF
NOTRUFNUMMERN - Polizei - Sanität - REGA
117 144 1414
NATURSCHUTZGEBIET
NATURSCHUTZGEBIET
STARTPLATZ
Grundsätzlich ist Kitesurfen auf allen schweizerischen Seen verboten. Es ist nur innerhalb der behördlich bewilligten Wasserflächen gestattet. Kitesurfer sind gegenüber allen anderen Wasserfahrzeugen ausweichpflichtig. Kiteboards müssen gut sichtbar mit Namen und Adresse des Eigentümers versehen sein. Die maximale Leinenlänge der Front- und Backlines darf 25 Meter nicht überschreiten. Jeder Kitesurfer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung für das Kitesurfen abzuschliessen. Die minimale Deckung muss SFr. 750'000.- / Unfallereignis betragen. Die Versicherung muss bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. (Originaltexte auf admin.ch. Verordnung über die Schifffahrt auf Schweizerischen Gewässern)