HERSTELLER EXCLUSIVER AUTOMOBILE
INFORMATION ANMELDUNG
UND
ERLEBEN Sie Ihren BMW ALPINA bei einem Tag voller FAHRGENUSS auf dem BILSTER BERG! Sie wollen Ihren BMW ALPINA auf der Rennstrecke im Grenzbereich erleben, Ihre Fahrfähigkeiten vertiefen und gleichgesinnte ALPINA Fahrer/-innen treffen? Dann ist der ALPINA Drive Day, am 30. Juni 2017 am Bilster Berg in Bad Driburg genau die richtige Veranstaltung für Sie!
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ABLAUF ........................................................................................................................ Bei einem Abendessen am Vorabend der Veranstaltung, Donnerstag, dem 29. Juni 2017, im Hotel Germanenhof in Steinheim-Sandebeck, mit dem ALPINA Team und Ihren Instruktoren, können Sie Benzingespräche führen und sich auf den ALPINA Drive Day einstimmen. Unter Anleitung von unserem Chef-Instruktor Horst von Saurma, dem ehemaligen Chefredakteur der Zeitschrift sport auto, und weiteren erfahrenen Instruktoren, werden Ihnen am Freitag, den 30. Juni 2017, bei geführten Runden die Ideallinie und Bremspunkte der Strecke näher gebracht. So können Sie am Ende des Tages, bei freien Fahrten, die gewonnenen Erfahrungen anwenden. Selbstverständlich werden auch in diesem Jahr ALPINA Mechaniker sowie unser Reifenpartner Michelin mit einem Serviceteam vor Ort sein, um für den technischen Support zu sorgen. Somit steht einem Tag voller Fahrfreude nichts im Wege! Als weiteres Highlight bieten wir Ihnen Taxi-Fahrten im neuen BMW ALPINA B5 Bi-Turbo*, im BMW ALPINA B3 GT3 und voraussichtlich in einem BMW ALPINA Rennfahrzeug an. Selbstverständlich können Sie auch dieses Jahr wieder selbst mit aktuellen BMW ALPINA Modellen Probefahrten auf den Straßen rund um den Bilster Berg machen. Wir freuen uns auf einen Tag voller Fahrfreude mit Ihnen!
*Kraftstoffverbrauch kombiniert: 10,4-10,3 l/100km | CO 2-Emissionen kombiniert: 241-239 g/km | Effizienzklasse: F-E
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PROGRAMM ................................................................................................................. Die Anreise zu Ihrem Hotel, dem Germanenhof in Steinheim-Sandebeck, sollte bereits am Donnerstag, den 29. Juni 2017 erfolgen, damit Sie dort bei einem gemeinsamen Abendessen mit uns in die Veranstaltung starten können. Am Freitag, den 30. Juni 2017, stehen dann geführte Fahrten hinter den Instruktoren im Mittelpunkt der Veranstaltung. In 30 Minuten Sessions werden Sie in kleinen Gruppen zuerst die Strecke kennenlernen und im Anschluss daran Ihre Fahrkunst trainieren und verfeinern. Am Ende des Tages gibt es dann die Möglichkeit, bei freien Fahrten das Gelernte umzusetzen.
ZEITPLAN..................................................................................................................... DONNERSTAG, 29. JUNI 2017 Individuelle Anreise und Check-In im Hotel Germanenhof ab 18.30 Uhr Check-In für den ALPINA Drive Day beim ALPINA Team im Restaurant 19.30 Uhr Begrüßung mit Welcome Drink 20.00 Uhr Abendessen im Kreise des ALPINA Teams und Kennenlernen der Instruktoren FREITAG, 30. JUNI 2017 7.00 Uhr 7.30 Uhr 8.00 Uhr 8.30 Uhr ab 16.00 Uhr 17.00 Uhr
Frühstück im Hotel Individuelle Anreise zum Bilster Berg Drive Resort Begrüßung, Ausgabe der Funkgeräte und Theorieeinweisung* Fahrerlehrgang mit Instruktoren - zwischendurch Mittagspause und Gelegenheit zum Fahrzeugcheck Freies Fahren und Taxi Fahrten Ende des Fahrerlehrgangs
Individuelle Abreise
* Wir bitten um pünktliches Erscheinen auf der Rennstrecke, da die Einweisung zur Theorie zwingend erforderlich ist.
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ANMELDUNG .............................................................................................................. TEILNAHMEVORAUSSETZUNG Die Anmeldung ist nur mit BMW ALPINA Automobilen möglich.
TEILNAHMEGEBÜHR • Pro Fahrer:
1.490,- Euro inkl. Mwst, mit Übernachtungskosten, Abendessen und Verpflegung auf der Rennstrecke
• Beifahrer / Zuschauer: 149,- Euro inkl. Mwst, bei Unterbringung im Zimmer des Fahrers, mit Abendessen und Verpflegung auf der Rennstrecke • Beifahrer / Zuschauer: 222,- Euro inkl. Mwst, bei Unterbringung in einem Einzelzimmer, mit Abendessen und Verpflegung auf der Rennstrecke
ANMELDEFORMULAR Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eintreffens berücksichtigt. Bitte senden Sie das beigefügte Anmeldeformular bis spätestens 30. Mai 2017 an Frau Carolin Nägele. • E-Mail: • Tel.: • Fax:
[email protected] + 49 8241- 5005 240 + 49 8241- 5005 80 240
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STRECKENPORTRÄT ................................................................................................ Seine Faszination bezieht der Bilster Berg aus der natürlichen Topografie, in die die Strecke integriert wurde. Steigungen von bis zu 21 %, ein Gefälle von bis zu 26 %, 44 Kuppen und Wannen sowie 19 Kurven verlangen dem Fahrer einiges ab. Es gilt, die Ideallinie zu finden und einen Höhenunterschied von über 200 Meter zu meistern. Die 4,2 Kilometer lange Strecke teilt sich auf in die 1,8 km lange Westschleife und die 2,4 km lange Ostschleife.
STRECKENPROFIL ....................................................................................................
Streckenlänge: Streckenbreite: Anzahl Kurven: Rechtskurven: Linkskurven: Gefälle: Steigung:
4,2 km 10 - 12 m 19 9 10 bis zu 26 % bis zu 21 %
Lautstärkebeschränkung: 98 dB wird streng kontrolliert Fahrtrichtung: Gegen den Uhrzeigersinn
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HOTEL GERMANENHOF ......................................................................................... Seit über 30 Jahren führt die Familie Seidensticker in Steinheim-Sandebeck das charmante Privathotel mit persönlicher Atmosphäre, welches nur 12 km vom Bilster Berg Drive Resort entfernt liegt. Der Germanenhof vereint behagliche westfälische Ursprünglichkeit und moderne Akzente zu einem Spannungsbogen zwischen Tradition und Trend und bietet regionale Köstlichkeiten aus frischen Zutaten der Umgebung.
Teutoburger-Wald-Str. 29 32839 Steinheim-Sandebeck Tel.: +49 5238 9890-0 E-Mail:
[email protected]
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ANMELDEFORMULAR ............................................................................................. Als verbindliche Anmeldung zum Fahrerlehrgang benötigen wir von Ihnen dieses vollständig ausgefüllte Formular. Anmeldeschluss: 30. Mai 2017. Fax-Nummer: +49 8241-5005 80 240 oder per E-Mail an:
[email protected]. PERSÖNLICHE ANGABEN Name, Vorname: Straße: PLZ, Ort, Land: Telefon: Mobil-Telefon
(Erreichbarkeit am Veranstaltungstag) :
E-Mail: Führerschein
Geburtsdatum (MM/TT/JJJJ):
(Nummer, Datum und Ort der Austellung) :
Teilnahme als Fahrer
Teilnahme als Zuschauer
Helm vorhanden
Ich benötige einen Helm in der Größe: XS
Einzelzimmer (inkl. Frühstück)
Doppelzimmer (inkl. Frühstück)
S
M
L
XL
XXL
Teilnahme Warm-up Dinner ( Donnerstag, 20.00 Uhr)
TEILNAHME BEGLEITPERSON Teilnahme mit Begleitperson Helm vorhanden
(Name, Vorname, Geb.-Datum) :
Begleitperson benötigt einen Helm in der Größe: XS
S
M
L
XL
XXL
FAHRKÖNNEN / FAHRZEUG Aktiver Motorsportler / Lizenzfahrer
Sportfahrer
BMW ALPINA Modell:
Normalfahrer
Kennzeichen:
Rennstreckenerfahrung: Fahrertrainings: HINWEIS
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung. Achtung! Bitte klären Sie unmittelbar mit Ihrer Kfz-Versicherung, ob der Versicherungsschutz aus Ihrer KfzVersicherung (Haftpflicht und ggf. Kasko- und Insassenversicherung) im Rahmen der Veranstaltung uneingeschränkt gewährt wird. Seitens ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG besteht für Sie und Ihr Fahrzeug kein gesonderter Kfz-Versicherungsschutz. Ich erkenne die beigefügten allgemeinen Geschäftsbedingungen mit meiner Unterschrift an.
Ort/Datum Unterschrift
Ort/Datum
Unterschrift Begleitperson
(Begleitperson erkennt die Teilnahmebedingung an)
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten und Ihr Vertrauen sind uns sehr wichtig. Wir behandeln Ihre Daten mit größter Sorgfalt und verarbeiten diese streng nach den gesetzlichen Richtlinien. Selbstverständlich werden die Angaben nicht ohne Ihre Zustimmung an Dritte weitergegeben.
DATENSCHUTZRECHTLICHE EINWILLIGUNGSERKLÄRUNG Ich bin damit einverstanden, dass die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG meine personenbezogenen Daten zur schriftlichen Kundenbetreuung (z. B. Informationen über Produkte und Dienstleistungen, Versendung von Katalogen, Angeboten, Einladungen zu Veranstaltungen) sowie zu statistischen Zwecken nutzt.
Ich bin ferner damit einverstanden, dass ALPINA meine personenbezogenen Daten an die BMW Konzerngesellschaft und die BMW Handelsorganisation weiter gibt (z. B. zur Information über Produkte, Dienstleistungen, Angebote, zur Fahrzeugfinanzierung oder Gewährleistungsabwicklung).
Ich bin damit einverstanden, zu den oben angegebenen Zwecken auch per Telefon angesprochen zu werden. Ich bin damit einverstanden, zu den oben angegebenen Zwecken auch per E-Mail angesprochen zu werden. Ich kann unter der E-Mail-Adresse
[email protected] oder der Telefonnummer +49 8241 5005 0 jederzeit Auskunft über meine bei der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG gespeicherten personenbezogenen Daten erhalten und jederzeit deren Korrektur, Sperrung oder Löschung verlangen.
Ort/Datum Unterschrift
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN .................................................... 1. Art der Veranstaltungen
des 16. Lebensjahres voraus. Für Begleitpersonen gelten im Übrigen dieselben Bedingungen wie für die sonstigen Teilnehmer, sofern nichts anderes bestimmt ist.
a) Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG bietet den Teilnehmern einen Sicherheitslehrgang auf einem während der Veranstaltung (Event) für den
c) Begleitpersonen ist das eigene Fahren sämtlicher Fahrzeuge untersagt.
gewöhnlichen Individualverkehr gesperrten Gelände an.
d) Begleitpersonen haben keinen Anspruch auf eine Fahrt als Beifahrer.
b) Die Fahrsicherheitslehrgänge der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zielen darauf ab, das Fahrkönnen und die Fahrsicherheit der Teilnehmer zu
6. Haustiere
verbessern, um für mehr Sicherheit im Alltagsverkehr zu sorgen und damit zu einer
Das Mitbringen von Haustieren ist nicht gestattet.
Verbesserung der allgemeinen Unfallbilanz beizutragen.
Der Lehrgang dient nicht der Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten, auch nicht
7. Bezahlung
der Ermittlung der kürzesten Fahrzeit und sollte nicht das Wettbewerbsverhalten
a) Die Preise für die Veranstaltung können dem Informationsflyer entnommen werden
fördern. Die Veranstaltung dient der Verbesserung des Fahrkönnens. Jegliche Art
und verstehen sich in Euro inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Im Teilnahmepreis
von Zeitnahme ist ausdrücklich untersagt.
sind folgende Leistungen abgegolten: Streckenmiete inkl. Streckensicherung, Fahrprogramm und Betreuung durch einen Instruktor pro Gruppe.
2. Ziele der Veranstaltungen
b) Der Teilnahmepreis wird nach Erhalt der Rechnung fällig. Zahlungen können per Überweisung auf das angegebene Bankkonto erfolgen.
a) Verbesserung des Fahrkönnens
c) Geht die Zahlung nicht fristgerecht und vollständig bei der ALPINA Burkard
b) Sichere Beherrschung des Fahrzeugs (Zusammenspiel Mensch – Auto – Straße) c) Förderung des Sicherheitsbewusstseins
Bovensiepen GmbH + Co. KG ein und wird auch innerhalb der mit einer Mahnung
d) Erweiterung der technischen Kenntnisse
gesetzten Frist nicht bezahlt, kann die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH
e) Verbesserung der Fahrzeugbeherrschung und des Reaktionsvermögens
+ Co. KG vom Vertrag zurücktreten und die unter 8.c (Stornierung) genannten Ausfallpauschalen geltend machen.
f) frühzeitige Erkennung von Gefahrensituationen (auch im Hinblick auf besondere
d) Weitergehende Ansprüche der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG
Witterungsbedingungen)
bleiben hiervon unberührt.
g) richtiges Reagieren in Gefahrensituationen 3. Anmeldung zur Teilnahme
8. Stornierung
a) Mit der Anmeldung bietet der Teilnehmer der ALPINA Burkard Bovensiepen
a) Vor Beginn der Veranstaltung kann der Teilnehmer jederzeit vom Vertrag
GmbH + Co. KG den Abschluss des Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung
zurücktreten (Stornierung). Die Stornierung der Anmeldung soll schriftlich oder
kann mit dem beigefügten Anmeldeformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der
per Telefax erfolgen. Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren
Annahme durch die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG zustande.
Eingang. Sofern die Stornierung per Telefax erfolgt, soll die Sendung an die auf dem beigefügten Anmeldeformular genannte Faxnummer erfolgen.
Im Falle der Annahme erfolgt diese binnen zwei Wochen durch Zusendung der
b) Sollte der Teilnehmer seine Anmeldung stornieren werden anteilig vom
schriftlichen Teilnahmebestätigung.
Teilnahmepreis folgende Ausfallpauschalen als Entschädigung gem. § 651i Abs. 3 4. Teilnahmevoraussetzungen
BGB erhoben:
a) Die Teilnahme an der Veranstaltung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres
•
Bei Stornierung bis zum 30. Tag vor der Veranstaltung: 25 %
•
Bei Stornierung bis zum 15. Tag vor der Veranstaltung: 50 %
•
Bei Stornierung bis zum 10. Tag vor der Veranstaltung: 75 %
voraus. b) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur Inhabern einer gültigen Fahrerlaubnis
• Bei Stornierung innerhalb der letzten 3 Tage vor der Veranstaltung oder bei
gestattet. Eine Rennlizenz befreit nicht von den vorgenannten Erfordernissen.
Nichtantritt der Veranstaltung: 90 %
c) Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor Beginn der Veranstaltung Einsicht in seine Fahrerlaubnis zu gewähren. Teilnehmer, die keinen EU-Führerschein oder eine
Das Recht des stornierenden Teilnehmers nachzuweisen, dass der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG durch die Stornierung ein Schaden überhaupt nicht
schweizerische Fahrerlaubnis besitzen, haben ihre Fahrerlaubnis durch ihren nationalen Führerschein und einen internationalen Führerschein oder ihren
oder aber ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, bleibt unberührt.
nationalen Führerschein und eine amtliche Übersetzung (deutsch oder englisch)
c) Statt der in 8.b) genannten Pauschalen kann die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nach ihrer Wahl auch den konkret entstandenen Schaden
nachzuweisen.
(Ausfall) verlangen.
d) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nur mit einem BMW ALPINA möglich, der den Vorschriften der StVO und StVZO entspricht und zugelassen ist (Teilnahme mit
d) Wird die Veranstaltung wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt, wird kein Ausfall – weder pauschal (8. b) noch konkret (8. c) geltend
roten Überführungskennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen ist nicht erlaubt).
gemacht. Eventuell geleistete Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
e) Es erfolgen Geräuschmessungen, die Überschreitung der zulässigen Grenzwerte
e) Dem
des Streckenbetreibers kann zur Sperrung des betreffenden Fahrzeuges führen.
Reisenden
wird
Reiserücktrittskostenversicherung
f) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner Anmeldung und Unterschrift, dass er für sein
ausdrücklich empfohlen,
der die
Abschluss im
Reisepreis
einer nicht
eingeschlossen ist.
Teilnahmefahrzeug eine gültige KFZ-Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. g) Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Fahrzeuge, die nicht den obigen Anforderungen gemäß Ziffer 4. d-f entsprechen, von der Veranstaltung
9. Leistungen
der
ALPINA
Burkard
Bovensiepen
GmbH
+
Co.
KG
/
Leistungsänderungen
auszuschließen. Ein Anspruch auf Stellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht.
a) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich grundsätzlich aus dem 5. Begleitpersonen
Infoflyer und der Teilnahmebestätigung.
a) Die Kosten für Begleitpersonen können dem Informationsflyer entnommen
b) Änderungen und Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Veranstaltungsvertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und
werden. b) Die Teilnahme als Begleitperson setzt bei allen Veranstaltungen die Vollendung
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die von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nicht wider Treu und
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verlangen. Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG ist verpflichtet, die
Co. KG nur gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich
infolge der Kündigung notwendigen Maßnahmen zu treffen.
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Veranstaltung nicht beeinträchtigen.
Mängelrechte bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln
12. Mängelrechte
behaftet sind.
a) Abhilfe und Mitwirkungspflichten
c) An- und Abreise sind von den Teilnehmern selbst zu organisieren.
Wird die Veranstaltung nicht vertragsgemäß erbracht, so kann der Teilnehmer
d) Der Teilnehmer muss sich selbst um sein eigenes Fahrzeug kümmern. Bei
Abhilfe verlangen. Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG kann die
technischen Problemen oder Schäden am Fahrzeug des Teilnehmers während der
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Der
Veranstaltung kann kein Ersatzfahrzeug durch die ALPINA Burkard Bovensiepen
Teilnehmer ist verpflichtet, alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung
GmbH + Co. KG zur Verfügung gestellt werden. Soweit die ALPINA Burkard
des Mangels beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering
Bovensiepen GmbH + Co. KG auf freiwilliger Basis bei einzelnen Veranstaltungen
zu halten oder ganz zu vermeiden. Er ist insbesondere verpflichtet, Mängel unverzüglich gegen über der Veranstaltungsleitung anzuzeigen.
auch einen technischen Support für das eigene Fahrzeug des Teilnehmers anbietet, wird für die Leistung des Mechatronikers kein gesondertes Entgelt in Rechnung
b) Minderung des Veranstaltungspreises gemäß § 651d BGB
gestellt; etwa verwendete Teile werden gesondert berechnet.
Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Veranstaltung mindert sich der Veranstaltungspreis. Die Minderung tritt nicht ein, soweit der Teilnehmer
10. Sicherheitsvorschriften / Weisungsrechte der Instruktoren / Ausschluss von der
es schuldhaft unterlassen hat, den Mangel unverzüglich anzuzeigen, sofern bei
Teilnahme
einer rechtzeitigen Anzeige Abhilfe möglich gewesen wäre und die Anzeige auch aus sonstigen Gründen nicht entbehrlich war.
a) Das Teilnahmefahrzeug hat frei von technischen Mängeln jeglicher Art zu sein. b) Die Teilnehmer sind verpflichtet, während der Fahrten ständig Sicherheitsgurte und Helme zu tragen. Den Anweisungen der Instruktoren ist unbedingt Folge zu
c) Kündigung des Vertrages gemäß § 651e BGB
Wird die Veranstaltung infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen seine Teilnahme an der
leisten. c) In der Boxengasse gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Veranstaltung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Teilnehmer die Veranstaltung
d) Die Rennstrecke darf nur von der als Fahrer genannten Person selbst befahren
infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist in
werden. e) Der Teilnehmer darf während der Fahrzeiten nicht unter dem Einfluss von
beiden Fällen erst zulässig, wenn die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co.
Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln stehen. Dazu zählen auch
KG innerhalb einer ihr vom Teilnehmer gesetzten angemessenen Frist keine Abhilfe
Medikamente aller Art, die die Fahrtüchtigkeit des Teilnehmers beeinträchtigen
leistet. Einer Fristsetzung bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von der
können. Der Konsum von Alkohol und/oder anderen berauschenden Mitteln ist
ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG verweigert wird oder wenn eine
vor und während der Fahrzeiten untersagt. Teilnehmer, die unter gesundheitlichen
sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt
oder sonstigen Einschränkungen leiden, die im konkreten Fall die Sicherheit
ist. Der Teilnehmer schuldet der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG
der Veranstaltung beeinträchtigen können, sind nicht teilnahmeberechtigt. Der
auch im Falle einer Kündigung den auf die in Anspruch genommenen Leistungen
Gebrauch von Mobilfunkgeräten sowie das Rauchen während der Fahrt sind
entfallenden Teil des Veranstaltungspreises; dies gilt nicht, soweit diese Leistungen infolge der Kündigung des Vertrages für den Teilnehmer kein Interesse haben.
untersagt. f) Die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG behält sich vor, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn diese die
d) Schadensersatz gemäß § 651f BGB
Bei nicht vertragsgemäßer Erbringung der Veranstaltung kann der Teilnehmer
Teilnahmevoraussetzungen gemäß 10. a – e nicht erfüllen, den Anweisungen der
unbeschadet der Minderung (13.b) oder der Kündigung (13.c) Schadensersatz
Instruktoren nicht Folge leisten oder in sonstiger Weise sich selbst oder Dritte
verlangen, es sei denn, der Mangel der Veranstaltung beruht auf einem Umstand, den die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG nicht zu vertreten hat.
gefährden. Eine Rückzahlung des Teilnahmepreises erfolgt in diesen Fällen nicht.
e) Die vertragliche Haftung der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co.
Eventuelle Mehrkosten trägt der ausgeschlossene Teilnehmer selbst.
KG für Schäden, die nicht Personenschäden sind, ist auf den dreifachen 11. Kündigung des Vertrages wegen höherer Gewalt / Kündigung wegen Unzumutbarkeit der Durchführung
Veranstaltungspreis beschränkt aa)
a) Wird die Veranstaltung infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können sowohl die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG als auch der Teilnehmer gemäß §
soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen herbeigeführt worden ist oder
bb) soweit die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens
651j BGB den Vertrag kündigen. b) Im Falle von sonstigen, nicht von der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH +
eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem
Co. KG zu vertretenden Umständen, die eine ordnungsgemäße Durchführung
Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen
der Veranstaltung erheblich erschweren, gefährden oder beeinträchtigen (z.B.
oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein
Witterungsbedingungen), kann sowohl die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH +
Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder
Co. KG als auch der Teilnehmer den Vertrag kündigen.
Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter
c) Erfolgt seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG oder seitens des
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch die
Teilnehmers gemäß 11.a oder 11.b eine Kündigung, so kann die ALPINA Burkard
ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG gegenüber dem Teilnehmer
Bovensiepen GmbH + Co. KG für die bereits erbrachten und zur Beendigung der
hierauf berufen.
Veranstaltung noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung
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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN .................................................... 13. Haftung der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG
17. Gerichtsstand
a) Die Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr, eigenes Risiko
a) Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag ist Buchloe (Firmensitz
und eigene Verantwortung. Die Anerkennung des Haftungsausschlusses gilt
der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG), sofern der Teilnehmer
uneingeschränkt auch für alle Personen, die als Beifahrer genannt sind, sowie für alle
Kaufmann im Sinne des HGB ist, unbeschadet des Rechts der ALPINA Burkard
Mitreisenden und findet volle Anwendung auf alle evtl. Schäden. Der Teilnehmer
Bovensiepen GmbH + Co. KG, auch an anderen Orten Klage zu erheben. Dies gilt
trägt vollumfänglich die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle
auch für die Geltendmachung von außervertraglichen Ansprüchen, sofern diese
von ihm oder dem von ihm benutzten Fahrzeug verursachten Schäden.
zumindest teilidentisch mit den vertraglichen Ansprüchen sind (außer im Falle von vorsätzlichen unerlaubten Handlungen).
b) Der Teilnehmer erklärt mit der Abgabe dieser Anmeldung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art von Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung
b) Für Nichtkaufleute gilt: Gerichtsstand für sämtliche Ansprüche aus diesem Vertrag sowie für sämtliche außervertraglichen Ansprüche ist Buchloe (Firmensitz der
stehen. c) Für vertragliche Schadensersatzansprüche gelten die Regelungen in 12.d und e.
ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG), sofern der Teilnehmer keinen
d) Ausgeschlossen
Vertreter,
allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, nach Vertragsabschluss seinen
Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen der ALPINA Burkard Bovensiepen
Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland (Deutschland)
GmbH + Co. KG für die von ihnen durch einfache Fahrlässigkeit verursachten
verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der
Schäden.
Klageerhebung nicht bekannt ist.
ist
die
persönliche
Haftung
der
gesetzlichen
e) Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Haftungsverzicht auch dann gilt, wenn Instruktoren auf Wunsch von Teilnehmern mit deren Fahrzeugen
18. Unwirksamkeitsklausel
fahren und wenn Teilnehmer sich in Fahrzeugen des Veranstalters oder anderer
Sollte eine Bestimmung des Vertrags einschließlich dieser Teilnahmebedingungen rechtsunwirksam sein oder werden, so wird dadurch der übrige Inhalt des
Clubmitglieder oder Instruktoren mitnehmen lassen.
Vertrages oder der Teilnahmebedingungen nicht berührt. In einem solchen Falle 14. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
verpflichten sich die Vertragsparteien, die unwirksame Bestimmung durch eine der
neue, wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der
Veranstaltung (siehe insb. unter 12.) müssen innerhalb eines Monats nach der
unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren,
vertraglich vorgesehenen Beendigung der Veranstaltung gegenüber der ALPINA
wenn bei der Durchführung des Vertrages eine Lücke offenbar wird.
a) Vertragliche
Ansprüche
wegen
nicht
vertragsgemäßer
Erbringung
Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG geltend gemacht werden, ansonsten sind sie ausgeschlossen. Nach Ablauf der Frist können die vorgenannten Ansprüche
19. Veranstalter
nur dann geltend gemacht werden, wenn der Teilnehmer ohne Verschulden an der
Einhaltung der Frist verhindert war.
ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG Alpenstraße 35-37 | D-86807 Buchloe
Telefon: + 49 8241 5005-0 | Fax: + 49 8241 5005-155
b) Die Mängelrechte und Schadensersatzansprüche sollten – zur Vermeidung von Beweisproblemen – schriftlich oder per Telefax gegenüber der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG geltend gemacht werden. c) Vertragliche sowie außervertragliche Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Dies gilt nicht für Personenschäden, sowie vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführte Schäden. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Veranstaltung dem Vertrag nach enden sollte. 15. Versicherung der Fahrzeuge und Regress a) Teilnahme mit eigenen Fahrzeugen
Der Teilnehmer hat selbst für ausreichenden Versicherungsschutz für sein Fahrzeug zu sorgen. Seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG besteht für die Teilnehmer und deren Fahrzeuge während der Veranstaltung kein gesonderter Kfz-Versicherungsschutz.
16. Anwendbares Recht und Vertragssprache a) Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG findet ausschließlich deutsches materielles Recht Anwendung, insbesondere die §§ 651a ff. BGB. b) Vertragssprache ist die deutsche Sprache. Auch im Falle der Übersetzung des Vertrages bleibt rechtsmaßgeblich allein die deutsche Fassung des Vertrages. Es ist allein Angelegenheit des Teilnehmers, ob er die deutsche Originalfassung eines Vertrages übersetzt. Soweit die ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG dem Teilnehmer eine Übersetzung überlässt, geschieht dies ohne rechtliche Verpflichtung und – mit Ausnahme von Vorsatz – unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG sowie unter Ausschluss jeglicher vertraglicher und außervertraglicher Haftung seitens der ALPINA Burkard Bovensiepen GmbH + Co. KG.
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