Änderungen des EBM zum 01.10.2013
Übersicht über die Änderungen des EBM zum 01.10.2013
Agenda
Neuerungen im EBM -Hausärztlicher Versorgungsbereich Versichertenpauschale Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrags Zuschlag zur Versichertenpauschale für die Behandlung und Betreuung chronisch kranker Patienten Problemorientiertes Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung Hausärztlich geriatrische Versorgung Palliativmedizinische Versorgung Sozialpädiatrie
EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
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EBM-Änderungen ab 01.10.2013
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Änderungen im hausärztlichen Versorgungsbereich
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Versichertenpauschalen
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Versichertenpauschalen GOP 03000/04000 - „Normale“ Versichertenpauschale eigener Patient (Direktinanspruchnahme oder Überweisung von Facharzt) einmal im Behandlungsfall
GOP 03010/04010 - Halbe Versichertenpauschale im Vertretungsfall Überweisung zur Mit-, Weiterbehandlung, Konsiliaruntersuchung durch einen anderen Hausarzt nach Präambel 3.1 Nr. 1 einmal im Behandlungsfall
GOP 03030/04030 - bei unvorhergesehener Inanspruchnahme keine Differenzierung nach Altersklasse maximal zweimal im Behandlungsfall
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Versichertenpauschalen Versichertenpauschalen neue Abgrenzung der Altersklassen – neu 5 Altersklassen bis zum vollendeten 4. Lebensjahr bis zum vollendeten 5. Lebensjahr vom 6. bis zum vollendeten 59. Lebensjahr ab dem 60. Lebensjahr
vom 5. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr vom 19. bis zum vollendeten 54. Lebensjahr vom 55. bis zum vollendeten 75. Lebensjahr ab dem 76. Lebensjahr
Ausgliederung von Leistungen aus der Versichertenpauschale hausärztliches Gespräch (GOP 03230/04230) „Vorhaltepauschale“: Kosten für notwendige Strukturen für hausärztliche Grundversorgung (GOP 03040/04040)
Aufschlag für fachgleiche (Teil-)BAG und Praxen mit angestellten Ärzten: 22,5% (bisher 10%)
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Versichertenpauschalen nach Altersklassen Altersklasse bis zum vollendeten 4. Lebensjahr ab Beginn des 5. bis zum vollendeten 18. Lj. ab Beginn des 19. bis zum vollendeten 54. Lj. ab Beginn des 55. bis zum vollendeten 75. Lj. ab Beginn des 76. Lebensjahres
03000/04000
03010/04010
236 Punkte
118 Punkte
23,60 €
11,80 €
150 Punkte
75 Punkte
15,00 €
7,50 €
122 Punkte
61 Punkte
12,20 €
6,10 €
157 Punkte
79 Punkte
15,70 €
7,90 €
210 Punkte
105 Punkte
21,00 €
10,50 €
Automatische Zuordnung der altersgestaffelten Bewertung erfolgt durch das Praxissoftwaresystem des Arztes
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Versichertenpauschalen für Kinder- und Jugendärzte
Erhöhung des Aufschlags auf Versichertenpauschale bei Tätigkeit im fachärztlichen Versorgungsbereich von bisher 40% auf 60% gilt für Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Schwerpunkt Zusatzweiterbildung
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Vorhaltepauschale
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Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 (140 Punkte) Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages keine Abrechnung – Zusetzung durch KVB einmal im Behandlungsfall Zusatzpauschale zur „normalen“ Versichertenpauschale (03000/04000) und VP bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (03030/04030) von diabetologischen Schwerpunktpraxen auch neben GOP 03010/04010 und bei HIV-Schwerpunktpraxen auch neben GOP 03010 bei Überweisung berechnungsfähig
ausgenommen in Behandlungsfällen, in denen Leistungen abgerechnet werden, die nicht dem grundsätzlich hausärztlichen Versorgungsauftrag zuzurechnen sind
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Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04030 – kein hausärztlicher Versorgungsbereich Abrechnungsausschluss bei Abrechnung folgender GOPen im Behandlungsfall
Leistungen
35111 bis 35113, 35120, 35130, 35131, 35140 bis 35142, 35150
Übende Verfahren, Hypnose, Berichte an den Gutachter, Biographische Anamnese, Probatorische Sitzung
Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2
Phlebologie, Schmerztherapie, Akupunktur, Schlafstörungsdiagnostik, Antragspflichtige Psychotherapie
86510 bis 86518
Onkologie-Vereinbarung
Fachärztliche Leistungen gem. §6, Anlage 5 Bundesmantelvertrag
Ehemalige sogenannte „KO“-Leistungen (z.B. Koloskopie, Bronchoskopie, DuplexSonographie, Strahlendiagnostik, Speziallabor, Dialyse)
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Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 (140 Punkte) Zusatzpauschale für Wahrnehmung des hausärztlichen Versorgungsauftrages In versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten gelten die Abrechnungsausschlüsse nicht Die Abrechnungsausschlüsse zu der Vorhaltepauschale finden keine Anwendung, wenn die ausgeschlossenen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden.
Aktueller Hinweis: Die neuen Beschlussänderungen zum 01.10.2013 zur Vorhaltepauschale sind nicht im Flyer und der Broschüre „Der neue Hausarzt-EBM im Überblick“ enthalten! Sie erhalten/erhielten ein gesondertes Informationsschreiben.
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Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 – Leistungsbewertung mit 50% Bei Abrechnung der Versichertenpauschale bei Überweisungen eines anderen Hausarztes / anderen Kinder- und Jugendarztes (GOP 03010/04010) - durch diabetologische Schwerpunktpraxen - durch HIV-Schwerpunktpraxen (nicht Kinderarzt) Bei Abrechnung der Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme (GOP 03030/04030) - aber: bei zwei unvorhergesehenen Kontakten volle Vergütung
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Vorhaltepauschale GOP 03040/04040 GOP 03040/04040 – Fallzahlabhängiger Ab-/Zuschlag Bei weniger als 400 Behandlungsfällen je Arzt: 10% Abschlag auf Bewertung - 140 Punkte – 10% = 126 Punkte Bei mehr als 1200 Behandlungsfällen je Arzt: 10% Zuschlag auf Bewertung - 140 Punkte + 10% = 154 Punkte
Bei Ermittlung der Anzahl der Ärzte ist der Umfang der Tätigkeit laut Zulassungs- bzw. Genehmigungsbescheid zu berücksichtigen.
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Chronikerpauschale
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Chronikerpauschale Chronikerpauschale bei lebensverändernden chronischen Erkrankungen im Zeitraum: letzte vier Quartale - in mindestens drei Quartalen Arzt-Patienten-Kontakt in derselben Praxis oder Vorgängerpraxis - mindestens ein Arzt-Patientenkontakt pro Quartal wegen derselben gesicherten chronischen Erkrankung(en) - davon in mindestens zwei Quartalen persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt - Ausnahme: bei Neugeborenen und Säuglingen - Ausnahme: bei Wechsel betreuender Hausarzt (Dokumentation durch weiterbehandelnden Arzt: GOPen mit H-Kennzeichnung)
GOP 03220/04220 (130 Punkte) 1 Arzt-Patienten-Kontakt
GOP 03221/04221 (150 Punkte) mindestens 2 Arzt-Patienten-Kontakte
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Chronikerpauschale
Chronikerpauschale einmal im Behandlungsfall entsprechende gesicherte ICD-Codierung notwendig nur bei eigenen Patienten (GOP 03000/04000) oder von diabetologischen Schwerpunktpraxen oder von HIV-Schwerpunktpraxen (nicht Kinderarzt) bei Überweisungen eines anderen Hausarztes / anderen Kinder- und Jugendarztes (GOP 03010/04010) ausgenommen in Behandlungsfällen, die nicht dem hausärztlichen Versorgungsbereich zugerechnet werden => Faustregel: Keine „Vorhaltepauschale“ – kein Chronikerzuschlag
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Chronikerpauschale Abrechnungsausschluss bei Abrechnung folgender GOP im Behandlungsfall
Leistungen
35111 bis 35113, 35120, 35130, 35131, 35140 bis 35142, 35150
Übende Verfahren, Hypnose, Berichte an den Gutachter, Biographische Anamnese, Probatorische Sitzung
Abschnitte 30.5, 30.7, 30.9 und 35.2
Phlebologie, Schmerztherapie, Akupunktur, Schlafstörungsdiagnostik, Antragspflichtige Psychotherapie
86510 bis 86518
Onkologie-Vereinbarung
Fachärztliche Leistungen gem. §6, Anlage 5 Bundesmantelvertrag
Ehemalige sogenannte „KO“-Leistungen (z.B. Koloskopie, Bronchoskopie, DuplexSonographie, Strahlendiagnostik, Speziallabor, Dialyse)
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Chronikerpauschale Chronikerpauschale In versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften, Medizinischen Versorgungszentren und Praxen mit angestellten Ärzten gelten die Abrechnungsausschlüsse nicht Die Abrechnungsausschlüsse zu den Chronikerkomplexen finden keine Anwendung, wenn die ausgeschlossenen Leistungen von Vertragsärzten des fachärztlichen Versorgungsbereiches erbracht werden.
Aktueller Hinweis: Die neuen Beschlussänderungen zum 01.10.2013 zu den Chronikerkomplexen sind nicht im Flyer und der Broschüre „Der neue Hausarzt-EBM im Überblick“ enthalten! Sie erhalten/erhielten ein gesondertes Informationsschreiben.
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Hausärztliches Gespräch
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Hausärztliches Gespräch GOP 03230/04230 problemorientiertes ärztliches Gespräch im Zusammenhang mit einer lebensverändernden Erkrankung - mit einem Patienten - mit einer Bezugsperson je vollendete 10 Minuten (90 Punkte) neben Versichertenpauschalen 03000/04000 nur bei Arzt-PatientenKontaktzeit von mindestens 20 Minuten Dauer neben Versichertenpauschalen 03010/04010 nur bei Arzt-PatientenKontaktzeit von mindestens 15 Minuten Dauer neben diagnostischen und therapeutischen GOPen nur bei 10 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit als bei GOP vorgegeben
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Hausärztliches Gespräch Begrenzungsregelungen Begrenzung: Punktzahlvolumen aus Anzahl Behandlungsfälle x 45 Punkte in Berufsausübungsgemeinschaften, MVZ und Praxen mit angestellten Ärzten für jeden Behandlungsfall, bei denen ein Hausarzt vertragsärztliche Leistungen durchführt und berechnet. bestimmte Behandlungsfälle bleiben bei Fallzählung unberücksichtigt – z. B. Notfälle im org. Bereitschaftsdienst, belegärztliche Fälle, Überweisungsfälle zur Befundung von dokumentierten Untersuchungsergebnissen
Keine Abrechnung - neben Palliativmedizin (GOPen 03370/04370, 03372/04372, 03373/04373) - neben Psychosomatik (GOPen 35100 und 35110) - in schmerztherapeutischen Fällen (GOP 30700 im BHF) - im Notfall / organisierten Bereitschaftsdienst
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Fallbeispiel Eine 63jährige Patientin hat Diabetes mellitus Typ 2, arterielle Hypertonie und Koronare Herzkrankheit (KHK). Ihr Hausarzt führt im Quartal ein ausführliches Gespräch (ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, APK) und macht eine Langzeit-Blutdruckmessung. ALT
NEU
Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) 36,07 € GOP 03112
Versichertenpauschale (bis 75. Lj.) GOP 03000
Langzeit-Blutdruckmessung GOP 03324 Summe:
Langzeit-Blutdruckmessung GOP 03324 Vorhaltepauschale GOP 03040 Hausärztliches Gespräch GOP 03230 Chronikerzuschlag für einen APK GOP 03220 Summe:
7,78 €
43,85 €
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15,70 € 7,78 € 14,00 € 9,00 € 13,00 €
59,48 €
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Fallbeispiel Ein 76jähriger Patient mit Diabetes mellitus Typ 2 und KHK wird vertretungsweise von einem Hausarzt behandelt. Er sucht den Hausarzt zweimal im Quartal auf und führt bei jedem Besuch ein problemorientiertes ausführliches Gespräch (Abrechnung auf Vertreterschein Muster 19).
ALT Versichertenpauschale (ab 60 Lj.) GOP 03122 Summe:
NEU 18,92 €
Versichertenpauschale (ab 76. Lj.)
10,50 €
18,92 €
GOP 03010 Hausärztl. Gespräch, zweimal
18,00 €
GOP 03230 (à 9,00 €) Summe:
28,50 €
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Fallbeispiel Eine 63jährige Patientin leidet unter chronischen Schmerzen der Lendenwirbelsäule. Ihr Hausarzt führt im Quartal ein ausführliches Gespräch (ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, APK) und eine Körperakupunktur durch. ALT
NEU
Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) GOP 03112
36,07 €
Körperakupunktur GOP 30791 Summe:
21,22 €
57,29 €
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Versichertenpauschale (bis 75. Lj.) 15,70 € GOP 03000 Körperakupunktur 21,22 € GOP 30791 Hausärztliches Gespräch 9,00 € GOP 03230 Summe: 45,92 €
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Neue hausärztliche Gebührenordnungspositionen
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Neue hausärztliche GOPen
Hausärztlich-geriatrische Versorgung Allgemeine ambulante Palliativversorgung Sozialpädiatrische Versorgung für Kinder- und Jugendärzte
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Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP 03360 und 03362 Geriatrischer Versorgungsbedarf ab vollendetem 70. Lebensjahr und geriatrietypischer Morbidität und/oder Vorliegen einer Pflegestufe z.B. - Mobilitätsstörung mit Fallneigung und Altersschwindel - komplexe Beeinträchtigung kognitiv, emotional, verhaltensbezogen - Frailty-Syndrom (Gebrechlichkeit) - Dysphagie (Schluckstörung) - Inkontinenz - Chronisches Schmerzsyndrom vor vollendetem 70. Lebensjahr bei festgelegten gesicherten Diagnosen: Demenz, Alzheimer, Parkinson mit schwerer Beeinträchtigung entsprechend gesicherter ICD-Code muss vorliegen
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Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP 03360 (122 Punkte) Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment Obligater Leistungsinhalt Erhebung und/oder Monitoring der Funktionseinschränkungen Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeit mittels Testverfahren Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr mittels Testverfahren
Fakultativer Leistungsinhalt Beurteilung der Hirnleistungsstörungen Anleitung zur Anpassung des Umfeldes an die vorhandenen Funktionsstörungen Anleitung zur Anpassung des Wohnraumes Abstimmung mit dem mitbehandelnden Arzt
Einmal im Behandlungsfall Höchstens zweimal im Krankheitsfall Nicht neben Palliativmedizin (GOP 03370 bis 03373) EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
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Hausärztlich-geriatrische Versorgung GOP 03362 (159 Punkte) Hausärztlich-geriatrischer Betreuungskomplex Obligater Leistungsinhalt persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt Einleitung und/oder Koordination der Behandlung, ggf. Durchführung therapeutischer Maßnahmen zur Behandlung von geriatrischen Syndromen Überprüfung, ggf. Priorisierung und Anpassung aller verordneten Arzneimittel und Selbstmedikamentation sowie ggf. Überprüfung der Arzneimittelhandhabung Erstellung und/oder Aktualisierung eines Medikationsplans Fakultativer Leistungsinhalt Verordnung und/oder Einleitung von physio- und/oder ergotherapeutischen und/oder logopädischen Maßnahmen Koordination der pflegerischen Versorgung Einmal im Behandlungsfall Voraussetzung ist hausärztlich-geriatrisches Basisassessment, welches nicht länger als vier Quartale zurückliegen darf (auch von anderem Arzt) Für Berechnung neben der Versichertenpauschale sind mindestens zwei Arzt-PatientenKontakte im Behandlungsfall erforderlich Nicht neben Palliativmedizin (GOP 03370 bis 03373) EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
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Palliativversorgung GOP 03370/04370 bis 03373/04373 Allgemeine palliativmedizinische Versorgung Für die Behandlung schwerstkranker und sterbender Patienten in jedem Alter, die an einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung leiden Nicht berechnungsfähig neben Chronikerzuschlag, problemorientiertem Gespräch, geriatrischer Versorgung wenn derselbe Arzt SAPV-Leistungen (spezialisierte ambulante Palliativversorgung) erbringt bei Besuchen im Rahmen des organisierten Bereitschaftsdienstes (GOP 03373/04373)
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Palliativversorgung
Leistung Palliativmedizinische Ersterhebung des Patientenstatus inkl. Behandlungsplan - einmal im Krankheitsfall Zuschlag zur Versichertenpauschale 03000/04000 für die palliativmedizinische Betreuung in der Arztpraxis - mindestens 15 Minuten - einmal im Behandlungsfall Zuschlag zu den GOPen 01410 oder 01413 (Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit - mindestens 15 Minuten - je vollendete 15 Minuten Zuschlag zu den GOPen 01411, 01412, 01415 (dringende Besuche) für die palliativmedizinische Betreuung in der Häuslichkeit - je Besuch - nicht im Notfall EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
GOP
Bewertung / Punkte
03370/04370
341
03371/04371
159
03372/04372
124* *Höchstwert am Behandlungstag: 620 Punkte
03373/04373
124
33
Fallbeispiel Eine 77jähriger Patient mit Mobilitätsstörung einschl. Fallneigung, Schwindel, Hypertonie und KHK wird dreimal im Quartal vom Hausarzt behandelt. Beim ersten und dritten persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt wird ein längeres problemorientiertes Gespräch geführt. Der Hausarzt führt ein EKG*), das geriatr. Basisassessment und ein Langzeit-EKG durch.
ALT
NEU
Versichertenpauschale (ab 76. Lj.) GOP 03000 Chronikerzuschlag, zwei APK 17,50 € GOP 03221 Langzeit-EKG 6,72 € GOP 03322 Vorhaltepauschale 13,08 € GOP 03040 Hausärztl. Gespräch, zweimal 10 Min. 73,37 € GOP 03230 (à 9,00 €) Geriatrisches Basisassessment GOP 03360 Geriatrischer Betreuungskomplex GOP 03362 *) Das EKG, GOP 03320, ist in Versichertenpauschale enthalten Summe: Versichertenpauschale (ab 60. Lj.) GOP 03112 Chronikerzuschlag GOP 03212 Langzeit-EKG GOP 03322 Geriatrisches Basisassessment GOP 03240 Summe:
36,07 €
21,00 € 15,00 € 6,72 € 14,00 € 18,00 € 12,20 € 15,90 €
102,82 €
und nicht gesondert berechnungsfähig.
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Sozialpädiatrische Versorgung GOP 04355 (145 Punkte) - Sozialpädiatrische Versorgung Für Kinder- und Jugendärzte Einmal im Behandlungsfall Als Einzelsitzung Arzt-Patienten-Kontakt: Dauer mindestens 15 Minuten neben 04000 nur bei Arzt-Patienten-Kontaktzeit von mindestens 25 Minuten Dauer neben diagnostischen und therapeutischen GOP nur bei 15 Minuten längerer Arzt-Patienten-Kontaktzeit, als bei GOP vorgegeben
Nur bei vorgegebenen Erkrankungen (ICD-Codierungen) berechnungsfähig
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Sozialpädiatrische Versorgung
GOP 04355 - Sozialpädiatrische Versorgung Nicht berechnungsfähig Notfalldienst (GOP 01210, 01214, 01216, 01218) Neurophysiologische Übungsbehandlung (Abschnitt 30.3) Neuropsychologische Therapie (Abschnitt 30.11) Psychosomatik / Psychotherapie (Abschnitte 35.1 und 35.2)
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36
Gestrichene Leistungen zum 1. Oktober 2013 Hausärzte GOPen 03110 bis 03112
Versichertenpauschale
GOPen 03120 bis 03122
Versichertenpauschale bei Überweisungen
GOP 03130
Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bei persönlichem A-P-K
GOP 03212
Zuschlag Versichertenpauschalen für Patienten mit schwerwiegender chronischer Krankheit
GOP 03240
Hausärztlich-geriatrisches Basisassessment
GOP 03332
Zuschlag für die Polypenentfernung
GOP 97010
Zuschlag Geriatrie/Palliativ
GOP 97013
Zuschlag chronisch kranke/behinderte Kinder
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Gestrichene Leistungen zum 1. Oktober 2013 Kinder- und Jugendärzte GOPen 04110 bis 04112
Versichertenpauschale
GOPen 04120 bis 04122
Versichertenpauschale bei Überweisungen
GOP 04130
Versichertenpauschale bei unvorhergesehener Inanspruchnahme bei persönlichem A-P-K
GOP 04212
Zuschlag Versichertenpauschalen für Patienten mit schwerwiegender chronischer Krankheit
GOP 04332
Zuschlag für die Polypenentfernung
GOP 97013
Zuschlag chronisch kranke/behinderte Kinder
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38
Änderungen im fachärztlichen Versorgungsbereich
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39
Neue fachärztliche Leistungen ab 01.10.2013
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40
Fachärztliche Grundversorgung
Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) Neuaufnahme der Allgemeinen Bestimmung 4.3.8 EBM Fachärztliche Grundversorgung Unterschiedlicher Zuschlag für fachärztliche Grundversorgung für definierte Fachgruppen Unterschiedliche Bewertung (ggf. quotierte Vergütung) Zusetzung durch KVB nur zu Grundpauschalen
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41
Fachärztliche Grundversorgung - PFG GOP Abrechnungsgebiet Anästhesiologie Augenheilkunde Chirurgie Gynäkologie Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Phoniatrie und Pädaudiologie Hautarzt Innere Medizin, FA ohne Schwerpunkt Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie Neurologie, Nervenheilkunde und Psychiatrie Orthopädie Physikalische und Rehabilitative Medizin Psychosomatik und Psychotherapie, Ärztl. und Nichtärztl. PT, KJP Urologie
05220 06220 07220 08220 09220 20220 10220 13220 14214 16215 21218 18220 27220 22216 23216 26220
Bewertung der PFG in in Euro 1) Punkten 7,00 1,60 2,70 2,50
70 16 27 25
2,20
22
1,30 3,60 8,00
13 36 80
3,50
35
2,60 6,00
26 60
15,90
159
3,00
30
1) Sofern die derzeit für die PFG vorgesehene Vergütung nicht ausreicht, um die vollen Preise der PFG zu honorieren, sieht der HVM eine einheitliche Quotierung bis zu 85% für alle Fachgruppen vor. EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
42
Fachärztliche Grundversorgung – Ausschluss PFG
Pauschalen für die fachärztliche Grundversorgung (PFG) keine Zusetzung - bei bestimmten, im Anhang 3 EBM gekennzeichneten Leistungen („*“-Kennzeichnung in Spalte 1) - Leistungen Abschnitt 32.3 (Speziallabor)
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43
Fachärztliche Grundversorgung – Ausschluss PFG Ausschluss von Kapiteln / Abschnitten aus der Grundversorgung Kapitel
Abschnitte
11 Humangenetik
8.5
Reproduktionsmedizin
12 Labormedizin
30.3
Neurophysiologische Übungsbehandlung
13 Innere Medizin mit Schwerpunkt
30.4
Physikalische Therapie
30.5
Phlebologie
30.6
Proktologie
30.7
Schmerztherapie / Akupunktur
30.8
Soziotherapie
30.9
Schlafstörungsdiagnostik
30.10
HIV-Versorgung
31.2
Ambulantes Operieren
31.3
Überwachungsraum
31.5
Narkosen
32.3
Speziallabor
34.3 – 34.6
CT / MRT
35.2
Richtlinien Psychotherapie
15 Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgie 17 Nuklearmedizin 19 Pathologie 24 Radiologie 25 Strahlentherapie 36 Belegärztliche Leistungen
Abschnitte 1.5 1.7.6 1.7.7 5.3 5.4
Praxisklinische Betreuung Sterilisation Schwangerschaftsabbruch Narkosen Narkosen Geburt
+ weitere GOPen EBM-Änderungen zum 01.10.2013 Mitgliederservice & Beratung / IMA / Stand 04. Oktober .2013
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Bayerische Regelungen Regionale Gebührenordnungspositionen, die zum Ausschluss der PFG führen: Leistungskomplexe der bayerischen Kataraktvereinbarung (GOPen 97442 bis 97445) Grund: nicht regional vereinbarte Leistungen, sondern nur regional vereinbarte Vergütungen
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Änderung EBM-Bewertungen ab 01.10.2013
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Bewertungsänderungen ab 01.10.2013 BA-Beschluss 304. Sitzung:
Angleichung des Orientierungswertes (3,5363 Cent) und des kalkulatorischen Punktwertes (5,1129 Cent) Erhöhung der Werte auf 10,00 Cent aber:
Punktwertanhebung ist nach Beschluss des Bewertungsausschusses für die Krankenkassen ausgabenneutral umzusetzen im Gegenzug: Absenkung der Punktzahlen im EBM Anpassung auch bei MRSA, Höchstwerten und Faktoren zur Umrechnung von Bewertungen in Euro in Punkte in Abschnitt 32.2 und 32.3 keine Änderung bei bereits mit Euro bewerteten Leistungen
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Bewertungsänderung ab 01.10.2013 - Punktzahlen
Ermittlung des Faktors zur Neuberechnung der EBM-Punktzahl
FAKTOR
=
OW alt (1/2013 bis 3/2013) OW neu (ab 4/2013)
=
=
3,5363 Cent 10,0000 Cent
0,35363
„Übergangslösung“ bis Neukalkulation der EBM-Leistungen
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Bewertungsänderung ab 01.10.2013 - Kostenneutralität Beispiel zur kostenneutralen Umrechnung des OW: GOP 31600 (Postoperative Behandlung durch den Hausarzt nach der Erbringung eines Eingriffes des Abschnittes 31.2 EBM bei Überweisung durch den Operateur) Bewertung im Quartal 3/2013:
EBM-Punktzahl 440 Punkte
X
OW 3/2013 3,5363 Cent
=
EBM-Wert in Euro
=
EBM-Wert in Euro
15,56 Euro
Division durch Faktor 0,35363
Multiplikation mit Faktor 0,35363 Bewertung im Quartal 4/2013:
EBM-Punktzahl 156 Punkte
X
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OW 4/2013 10,0000 Cent
15,60 Euro
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Weitere Informationen
Beschlüsse des Bewertungsausschusses https://www.institut-des-bewertungsausschusses.de/ba/beschluesse.html
Praxisinformationen der KBV http://www.kbv.de/43549.html
Bayerische Euro-Gebührenordnung (B€GO) und weitere Informationen zum neuen EBM http://www.kvb.de/praxis/abrechnung/bego-ebm/
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