gerechtigkeit steuern - Industriellenvereinigung

die Transferausgaben – sieht folgendermaßen aus: Teilt man die privaten .... des Finanzvermögens der österreichischen Haushalte besteht aus Aktien –, das.
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GERECHTIGKEIT STEUERN Mehr Fairness, weniger Ideologie

INHALT 2

GERECHTIGKEIT STEUERN

Inhalt Vorwort: Wer hält die Waage der Gerechtigkeit?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������� 5 Politische Denkanstöße: FÜRsorge und VORsorge statt VERsorgung��������������������������������������������������������������������������� 6 Fakten zum Thema Gerechtigkeit und Umverteilung in Österreich Wie gerecht ist Österreich?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������ 9 Wie wird Gerechtigkeit wahrgenommen?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������11 Ist die Gesellschaft gespalten?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������13 Leben wir in einer Transfergesellschaft?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������15 Wie verteilt der Staat um?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������17 Ist die Umverteilung generationengerecht?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������19 Wo sind die Grenzen der Umverteilung?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������21 Wie arm ist Österreich?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������23 Wie reich ist Österreich?���������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������25 Gehen wir mit der Tugend des Sparens gerecht um?��������������������������������������������������������������������������������������������������������27 Haben wir eine „Einkommensschere“ oder eine „Belastungsschere“?��������������������������������������������������������������������������29 Wie gerecht ist das Pensionssystem?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������31 Ist die Lohnentwicklung ungerecht?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������33 Verdienen Managerinnen und Manager zu viel?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������35 Sind Arbeit und Kapital gerecht verteilt?�����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������37 Wie gerecht ist der Föderalismus?����������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������39 Wer sind die Verlierer der Krise?�������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������41 Geht es uns wirklich immer schlechter?������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������������43 GERECHTIGKEIT STEUERN

3

4

GERECHTIGKEIT STEUERN

Wer hält die Waage der Gerechtigkeit? Gerechtigkeit wird oft mit Gleichheit verwechselt. Dabei kann Gleichheit auch ungerecht sein. Der Hunger nach Gleichheit war in Österreich immer stärker ausgeprägt als der Durst nach Freiheit. Allerdings war die Interpretation des Begriffs Gerechtigkeit stets auch ein Ausdruck des „Zeitgeistes“. Vor der Aufklärung stand die „göttliche Gerechtigkeit“ im Mittelpunkt. Die Politik fand „von Gottes Gnaden“ statt, sie war „unfehlbar“ und hat die Menschen dazu aufgefordert, sich ihrem Schicksal zu fügen. Wer Glück hatte, stand in der „Gunst der Götter“. Später wurde die Gerechtigkeit zum „Kampfbegriff“ der Gewerkschaftsbewegung. Die „Ungerechtigkeiten der Natur“ mussten nun von der Politik ausgeglichen werden. Wer Glück und Erfolg hatte, musste für einen „gerechten Ausgleich“ sorgen. Die Gerechtigkeit mutierte von einer Überzeugung des Bewahrens zu einer Aufforderung des Gestaltens. Doch wer hält heute, in einer modernen, weltoffenen Gesellschaft, die „Waage der Gerechtigkeit“? Politik muss gestalten. Allerdings wird der Begriff der Gerechtigkeit in der politischen Diskussion meistens auf die „Verteilungsgerechtigkeit“ reduziert. Dabei umfasst er wesentlich mehr Dimensionen – wie die Ausgestaltung von Bedarfsgerechtigkeit und Chancengerechtigkeit bis hin zur Leistungsgerechtigkeit, Beitragsgerechtigkeit, Regelgerechtigkeit oder Generationengerechtigkeit. Gerechtigkeit als Grundnorm menschlichen Zusammenlebens darf eine Gesellschaft nicht lähmen, sondern muss sie begeistern. Sie darf die Vielfalt nicht beseitigen, sondern muss die Kraft der Vielfalt nutzen. Die Politik kann „GERECHTIGKEIT STEUERN“, indem sie motiviert und zusammenführt und nicht, indem sie provoziert und Feindbilder schafft. In dieser Broschüre finden Sie einige Fakten und Thesen zum Thema Gerechtigkeit und Umverteilung in Österreich.

Mag. Georg Kapsch

Mag. Christoph Neumayer

Präsident der Industriellenvereinigung

Generalsekretär der Industriellenvereinigung GERECHTIGKEIT STEUERN

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POLITISCHE DENKANSTÖSSE 6

GERECHTIGKEIT STEUERN

POLITISCHE DENKANSTÖSSE: FÜRsorge und VORsorge statt VERsorgung Die konkreten Zahlen und Fakten in dieser Broschüre machen deutlich, dass die Frage der Gerechtigkeit in der Gesellschaft vielschichtig beantwortet werden muss. Bei genauer Betrachtung kann eine Gesellschaft nicht nur dann als gerecht empfunden werden, wenn die Ressourcen und Leistungen „gerecht verteilt“ sind. Wenn die Politik „GERECHTIGKEIT STEUERN“ will, dann muss sie auch bei den anderen Gerechtigkeitsdimensionen ansetzen. Wer den sozialen Zusammenhalt einer Gesellschaft ausschließlich mit dem Blick auf die (Um-)verteilungsgerechtigkeit absichern will, der endet schnell in einer reinen Versorgungsgerechtigkeit. Statt der Versorgung von der Wiege bis zur Bahre und der damit einhergehenden indirekten Abhängigkeit von der Gunst der Politik sollte ein Staat aber fürsorgen, um akute Not zu lindern und vorsorgen, um die Menschen vor Lebensrisiken abzusichern. Aber er darf seine Bürgerinnen und Bürger nicht auf Kosten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler versorgen. Ein Appell für mehr Gerechtigkeit bei FÜRsorge und VORsorge und weniger VERsorgung:

Mehr FÜRsorgen

bedeutet, die Hilfe direkt, effizient und treffsicher den wirklich Bedürftigen und in Not Geratenen zukommen zu lassen. Fürsorgen trägt somit zur Bedarfsgerechtigkeit bei.

Mehr VORsorgen bedeutet, die Lebensrisiken der Menschen (z.B. Alter, Arbeitslosigkeit oder Krankheit/Unfall) auf mehrere Schultern zu verteilen und die Risiken für die Einzelne oder den Einzelnen zu minimieren. Vorsorgen führt damit zu mehr Chancen- und Generationengerechtigkeit.

Weniger VERsorgen bedeutet, die Menschen vor einer „Transfer- und Inaktivitätsfalle“ auf Kosten aller Steuerzahlerinnen und -zahler zu bewahren und ihnen stattdessen „Hilfe zur Selbsthilfe“ zukommen zu lassen. Dies trägt zu mehr Leistungs-, Beitrags- und Regelgerechtigkeit bei. In einigen Sozialbereichen kann das Versicherungsprinzip gestärkt werden (z.B. Pensionen), in anderen Sozialbereichen die Steuerfinanzierung (zB. Familienlastenausgleichsfonds).

GERECHTIGKEIT STEUERN

7

0

8 20

Türkei

Rumänien

Griechenland

Italien

USA

Portugal

Spanien

Ungarn

Slowakei

Polen

Kanada

Australien

Irland

Tschechien

Frankreich

UK

Luxemburg

Slowenien

Neuseeland

Belgien

Niederlande

Deutschland

80

Quelle: IW Köln Gerechtigkeitsmonitor 2015 (Daten aus 2014)

GERECHTIGKEIT STEUERN Schweiz

Österreich

Finnland

Dänemark

Schweden

Norwegen

„ „Gerechtigkeit ist mehr als nur Verteilungsgerechtigkeit.“

Gerechtigkeitsmonitor 2015

Gesamtindex aus sechs Dimensionen

60

40

WIE GERECHT IST ÖSTERREICH? Wenn über „GERECHTIGKEIT STEUERN“ diskutiert wird, müssen alle Dimensionen der Gerechtigkeit beleuchtet werden. Einen möglichen Zugang kann der „Internationale Gerechtigkeitsmonitor“ des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln bieten. Diese regelmäßig erscheinende Studie hat verschiedene ökonomische Gerechtigkeitskriterien definiert: Bedarfs-, Chancen-, Leistungs-, Regel- und Generationengerechtigkeit. Nach einer umfassenden Berücksichtigung dieser Gerechtigkeitsdimensionen in 28 untersuchten Staaten reiht das IW Köln in ihrer jüngsten Ausgabe (2015) Norwegen als das gerechteste Land vor Schweden, Dänemark und Finnland. Österreich liegt noch vor seinen Nachbarn insgesamt an fünfter Stelle. Schlusslichter sind einkommensschwächere Länder wie Rumänien, Griechenland und die Türkei. Interessant ist, dass Österreich bei der Bewertung der Bedarfsgerechtigkeit, also ob die Grundbedürfnisse aller Gesellschaftsmitglieder gedeckt sind, an guter vierter Stelle liegt, bei der Chancengerechtigkeit an fünfter Stelle und bei der Leistungsgerechtigkeit, also inwieweit Leistung honoriert wird, nur an zehnter Stelle.

Gerechtigkeit Bedarfsgerechtigkeit

Leistungsgerechtigkeit

Chancengerechtigkeit

Einkommensgerechtigkeit

Regelgerechtigkeit

Generationengerechtigkeit

GERECHTIGKEIT STEUERN

9



„Der Ruf nach Umverteilung beruht nicht auf objektiven Fakten, sondern auf subjektiven Wahrnehmungen.“ Wahrgenommene und tatsächliche Einkommensverteilung Österreich wahrgenommen

Österreich tatsächlich

Norwegen wahrgenommen

Norwegen tatsächlich

obere mittlere untere

obere mittlere untere

10

GERECHTIGKEIT STEUERN

Quelle: IW Köln

Einkommen

Einkommen

nach Anteil der Bevölkerung

WIE WIRD GERECHTIGKEIT WAHRGENOMMEN? Gerechtigkeit entsteht immer auch im Auge des Betrachters. Daher kommt der Wahrnehmung von Gerechtigkeit eine zentrale Bedeutung zu. Diese Wahrnehmung ist allerdings in vielen Ländern, so auch in Österreich, deutlich verzerrt. Es gibt in vielen Ländern eine nachweisbare Lücke zwischen der realen und der gefühlten Einkommensverteilung. Ein systematischer internationaler Vergleich von Bevölkerungsumfragen und Einkommensstatistiken zeigt, dass die Österreicherinnen und Österreicher ein besonders pessimistisches Bild der Einkommensverteilung in ihrer Gesellschaft haben. Die wahrgenommene Einkommensverteilung ähnelt jener einer Pyramide – viele untere Einkommen, weniger mittlere und wenig obere Einkommen. Doch die Realität ist viel ausgewogener. Es gibt eine breitere Mittelschicht und wesentlich weniger Einkommensschwache. Die irrige Vorstellung einer pyramidenförmigen Gesellschaft dominiert aber nicht in allen Ländern: Die Wahrnehmung der Einkommensverteilung ist in der Schweiz oder in Skandinavien deutlich realistischer. Die meisten Norweger sehen beispielsweise ihre Gesellschaft als idealtypisches Mittelschichtsmodell, was dort auch der Realität entspricht. Die USA hingegen sind das einzige betrachtete Land, in dem die Wahrnehmung zu optimistisch ist und die Ungleichheit daher unterschätzt wird. Wir lernen daraus: Je pessimistischer die Wahrnehmung der Einkommensverteilung, desto kräftiger hallt der Ruf nach dem Staat als Umverteiler. Wenn diese Wahrnehmung allerdings, wie in Österreich, deutlich an der Realität vorbeigeht, dann sollte dieser Ruf, zu dem oft ideologisch motivierte Politik, Interessenvertretungen, NGO oder Medien beitragen, hinterfragt werden.

GERECHTIGKEIT STEUERN

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„Der Schutzschirm des Staates und der oft raue Wind des Marktes wird in der Gerechtigkeitsdebatte gerne vergessen.“

Wer sorgt für den Lebensunterhalt der Menschen in Österreich 2016 (in Tausend)

3,3 Mio. erhalten ihr Geld nicht vom Staat

3,11 Mio. erhalten ihr Geld vom Staat

Beschäftigte im öffentlichen Dienst (inkl. Ausgliederungen)

570

Pensionsbezieher/innen 2.019

Kinderbetreuungsgeldbezieher/innen und Präsenz-/Zivildiener 143

Selbstständige und freie Dienstnehmer Arbeiter und Angestellte 467 in der Privatwirtschaft

2.836

12

GERECHTIGKEIT STEUERN

Empfänger von Arbeitslosengeld und Notstandshilfe 380 Quelle: Statistik Austria (LUK), BKA, IV Illustrationen: Stefan Pommer

IST DIE GESELLSCHAFT GESPALTEN? Ein Aspekt von Gerechtigkeit, der nur sehr selten betrachtet wird, ist jener zwischen dem „geschützten“ und „ungeschützten Bereich“. In der Regel tragen Menschen, die ihr Einkommen im „ungeschützten Bereich“ verdienen, also Arbeiterinnen bzw. Arbeiter und Angestellte in der Privatwirtschaft sowie Unternehmerinnen und Unternehmer, ein erheblich höheres Risiko, ihren Lebensunterhalt zu verlieren als Menschen im „geschützten Bereich“, also Beschäftigte im öffentlichen Dienst und alle Personen, die überwiegend von Transfergeldern des Staates leben. Dabei geht es nicht um die Höhe des Einkommens oder die Deckung des Bedarfs, sondern um das Risiko, den Lebensunterhalt zu verlieren, was vor allem in Krisenzeiten besonders zum Tragen kommt. Bei der Versorgung durch den Staat und den Risiken des Jobverlustes ist die Gesellschaft in Österreich zutiefst gespalten: Den knapp 3,3 Mio. unselbstständig und selbstständig Beschäftigten in der Privatwirtschaft stehen mehr als 3,1 Mio. Menschen gegenüber, die ihren Lebensunterhalt vom Staat erhalten: Beschäftigte im öffentlichen Dienst inklusive dessen ausgegliederte Unternehmen, Pensionistinnen, Pensionisten und andere Personen, die überwiegend von Transfergeldern des Staates leben sowie 1,8 Mio. in Ausbildung stehende Schülerinnen, Schüler, Studentinnen, Studenten und knapp 0,35 Mio. ausschließlich haushaltsführende Personen. Vor 20 Jahren war die Relation zwischen Lebensunterhalt vom Privatsektor und vom Staatssektor noch knapp 3,0 Mio. zu 2,3 Mio. Personen. Ein konkretes Beispiel über den Auswuchs der „staatlichen Versorgungsmentalität“ sind die dienstrechtlichen Relikte aus der verstaatlichten Industrie. Bei ÖBB, Post und Telekom sind noch immer knapp 40.000 Personen nach öffentlichem Dienstrecht beschäftigt. Knapp die Hälfte der Beschäftigten genießt also noch einen absoluten Kündigungs- und Versetzungsschutz, obwohl einige Tausend davon derzeit nicht produktiv – oder unterausgelastet – eingesetzt werden können. Der „Schutzschirm des Staates“ ist ein wesentlicher Aspekt der Gerechtigkeit, der oft unerkannt bleibt. Einkommenssicherheit durch die öffentliche Hand ist ein Privileg, das nur einem Teil der Menschen zugutekommt. Sie hat aber auch einen hohen Preis, der nicht nur in Form von Steuern und Abgaben von allen gezahlt werden muss, sondern auch in entgangenen Wachstumspotenzialen besteht.

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13

14 Südkorea

Mexiko

Kanada

Chila

Australien

China

USA

Estland

Israel

Neuseeland

Litauen

Türkei

Lettland

Brasilien

Island

Tschechien

Schweiz

Slowakei

Norwegen

Slowenien

Deutschland

Dänemark

Schweden

UK

Spanien

Polen

Irland

Belgien

Ungarn

Niederlande

36,2

Quelle: OECD, IV

GERECHTIGKEIT STEUERN Frankreich

Luxemburg

Finnland

Österreich

Portugal

40

Italien

Griechenland

„ „Nicht nur Griechenland droht die Gefahr einer Transferfalle.“

50

Wieviel Einkommen kommt vom Staat? „Transferquoten“ weltweit: Anteil der Transferleistungen an den verfügbaren Einkommen der Haushalte (2014)

30

20

10

0

LEBEN WIR IN EINER TRANSFERGESELLSCHAFT? Eine der Kernfragen für die Dynamik einer Volkswirtschaft muss lauten: Wieviel tragen die Steuerzahlerinnen und -zahler zum Einkommen der Menschen in Form von Transferleistungen bei und wieviel die eigene Arbeits- bzw. Unternehmerleistung? Im internationalen Vergleicht schlägt hier das Pendel in Österreich deutlich in Richtung Transfereinkommen. Über ein Drittel (über 36 Prozent) der verfügbaren Einkommen eines Durchschnittshaushalts wird heute in Österreich nicht mehr aus Arbeitseinkommen und Eigenleistungen verdient, sondern aus Transferleistungen des Staates. Das ist ein Spitzenwert in der OECD und trägt nicht dazu bei, dass im Zeitalter der Wachstumsschwäche und des demografischen Wandels die Arbeitsanreize erhöht und die Steuerbelastung gesenkt werden. In Österreich werden jedes Jahr staatliche Transferausgaben (offiziell „Sozialschutzausgaben“) in der Höhe von knapp 10.400 Euro pro Kopf ausgegeben. Das sind Ausgaben für Altersversorgung, Krankheit, Invalidität, Familie, Arbeitslosigkeit, Wohnen und soziale Ausgrenzung. Selbst kaufkraftbereinigt liegt Österreich damit auf Platz drei der EU. Der EU-Schnitt liegt um fast 2.500 Euro pro Kopf und Jahr unter dem österreichischen Wert.

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„Ein Nettotransferzahler finanziert drei Nettotransferbezieher.“

Nettotransferzahler und Nettotransferbezieher in Österreich Wieviel verlieren/gewinnen die verschiedenen Haushalte im Umverteilungsprozess? Nach haushaltsbereinigten Einkommensdezilen aller Haushalte in Euro pro Monat

+291 % des Bruttoeinkommens 1.000

849

549

0

-1.000

387

185 -19

-208

-414

-705

-1.067

-3.000

16

GERECHTIGKEIT STEUERN

Unteres Einkommensdezil

Umverteilung

-2.491

-33 % des Bruttoeinkommens Oberes Einkommensdezil

Quelle: WIFO

-2.000

WIE VERTEILT DER STAAT UM? Das große Bild der Umverteilung in Österreich – sowohl direkt über das Steuersystem, als auch indirekt über die Transferausgaben – sieht folgendermaßen aus: Teilt man die privaten Haushalte in Österreich je nach Einkommen in Zehntel („Dezile“) auf, so zahlt das unterste Einkommensdezil nur 1,6 Prozent des Steuerund Abgabenaufkommens (inklusive Verbrauchsabgaben), bekommt dafür jedoch fast 14,7 Prozent der staatlichen Transferleistungen. Das „oberste“ Einkommensdezil leistet 30,6 Prozent aller Steuern und Abgaben und bekommt nur 7,8 Prozent aller staatlichen Transferleistungen (Gesundheits- und Pflegeleistungen, Bildungsleistungen, Familienleistungen, Arbeitslosen-, Notstands- und Sozialhilfe sowie Hinterbliebenen- und Wohnbeihilfen). Pensionen zählen in dieser umfassenden Umverteilungsstudie des WIFO nicht als Transfers, sondern als „Markteinkommen“. Hier wird klar ersichtlich, wer vom Sozialsystem profitiert und wer nicht. Die untersten 40 Prozent (vier Dezile) bis etwa zu einem (haushaltsgewichteten) Bruttomonatseinkommen von 1.700 Euro sind allesamt Nettotransferempfängerinnen und -empfänger. Das fünfte Dezil ist halbwegs ausgeglichen und die Personen in der oberen Hälfte (ab einem Einkommen von ca. 2.200 Euro) sind klare Nettozahlerinnen und -zahler in das Umverteilungssystem. Die Menschen im obersten Dezil verlieren fast ein Drittel (32,5 Prozent oder 2.491 Euro pro Monat) ihres ursprünglichen Markteinkommens. Die Menschen im „untersten“ Dezil gewinnen hingegen fast das Dreifache (291 Prozent) ihres ursprünglichen Markteinkommens (oder 849 Euro pro Monat). Im Jahr 2000 haben die obersten zehn Prozent übrigens „nur“ knapp 1.600 Euro pro Monat an das Transfersystem abgeben müssen, und die unteren zehn Prozent „nur“ 520 Euro pro Monat bekommen. Es wird also stetig immer mehr umverteilt. Insgesamt zahlen heute die Nettotransferzahlerinnen und -zahler bis zu drei Mal mehr in das System ein, als die Nettotransferbezieherinnen und -bezieher bekommen. Das bedeutet, dass eine Nettotransferzahlerin bzw. ein Nettotransferzahler die Transfers von drei Nettotransferbezieherinnen oder -beziehern finanziert bzw. schultert.

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„Die Politik sagt leider nicht die ganze Wahrheit.“

Die Schuldenlast der kommenden Generationen (in % des BIP 2016)

315

350

% des BIP

300 250 200 150

18

% des BIP

50 GERECHTIGKEIT STEUERN offizielle 0

effektive Schuldenquote

Schuldenquote

Quelle: EcoAustria

100

85

IST DIE UMVERTEILUNG GENERATIONENGERECHT? Der Sozialstaat in Österreich wurde in den vergangenen Jahrzehnten zu einem großen Teil auf Pump aufgebaut. Der öffentliche Schuldenrucksack beträgt heute bereits 85 Prozent des BIP und ist mit 33.700 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner der vierthöchste Wert weltweit (noch vor Griechenland). Das ist aber nur eine Seite der Medaille. Die andere ist die Schuldenlast, die aufgrund der demografischen Entwicklung vor uns steht. Eine plastische Zahl für die fehlende Generationengerechtigkeit der Staatsausgaben ist der „Schuldencheck“ des Wirtschaftsforschungsinstituts EcoAustria. Er stellt alle bereits gesetzlich zugesagten Ausgaben-Versprechungen der Politik den zukünftigen Einnahmenprognosen gegenüber. Mit dieser „Generational Accounting“-Methode hat Österreich derzeit einen „impliziten“ Schuldenstand des Staates von 315 Prozent des BIP, statt der derzeitig offiziellen Staatsschuldenquote von 85 Prozent des BIP. Die derzeit geplanten langfristigen Ausgaben werden also bei weitem nicht durch die zu erwartenden Einnahmen gedeckt. Um diese „effektive Staatsschuld“ abzubauen, wäre etwa eine sofortige Verbesserung des strukturellen Budgetdefizits um 2,8 Prozent des BIP notwendig. Wenn nicht unmittelbar die finanzielle Nachhaltigkeit sichergestellt wird, müssen zukünftige Generationen die volle Last der notwendigen Anpassungen tragen.

GERECHTIGKEIT STEUERN

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„Der Preis der (Um-)verteilungsgerechtigkeit ist hoch.“

Die Grenzen der Umverteilung (in % des BIP) 50

10

un Steuer-

40

30

20

29,5

16,2

STEUERN 20 10GERECHTIGKEIT 1954

ilung Umvertee t Sozialquo

43,4

30,2

eal) umre(r t s h c a te Achse ch lw Potenzia

0 2016

Quelle: AMECO, WIFO, IV

d Abg

ote abenqu

WO SIND DIE GRENZEN DER UMVERTEILUNG? Aus historischer Perspektive ist ein Trend unübersehbar: Die Umverteilung zwischen Steuerzahlerinnen, Steuerzahlern und Transferempfängerinnen, Transferempfängern hat rasant zugenommen. Heute beansprucht die öffentliche Hand in Österreich über 43 Prozent der gesamten heimischen Wirtschaftsleistung in Form von Steuern und Abgaben. Im Jahr 1954 waren es noch 29,5 Prozent. Über zwei Drittel der Steuerleistung fließt heute in soziale Transfers. In der Nachkriegszeit war diese Relation noch wesentlich geringer: Die Sozialquote (Sozialausgaben in Prozent des BIP) hat sich seit 1955 von 16,7 auf über 30 Prozent des BIP fast verdoppelt. Das Wirtschaftswachstum hat sich hingegen im selben Zeitraum ständig verringert und liegt heute real nur mehr bei knapp über einem Prozent pro Jahr (reales Potenzialwachstum). Hier stellt sich die berechtigte Frage nach der Grenze der Steuerbelastung bzw. der Umverteilung.

GERECHTIGKEIT STEUERN

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„Die Bekämpfung der Armut ist in Österreich auf dem richtigen Weg.“

5,9 %

Tasächliche Armut in Österreich seit der Krise Anzahl und Anteil der „erheblich materiell Deprivierten“ an der Gesamtbevölkerung

500

400

3,0 %

300

100

22

2008

2009

GERECHTIGKEIT STEUERN 0

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

Quelle: StatistkAustria, EU SILK

200

WIE ARM IST ÖSTERREICH? Die medial bekannteste Definition von Armut ist jene der „Armutsgefährdeten“ nach EU-Definition. Sie umfasst jene Haushalte, deren verfügbares Einkommen unter der Armutsgefährdungsschwelle von 60 Prozent des Medianeinkommens (1.185 Euro pro Monat für einen Einpersonenhaushalt) liegt. Im Jahr 2016 traf diese Definition auf 1,2 Mio. Menschen bzw. 14 Prozent der Bevölkerung zu. Diese „Armutsgefährdungsquote“ zeigt allerdings nur die „relative“ Armut an. Damit würde es aber selbst in einer fiktiven Volkswirtschaft, in der nur Millionäre leben, offiziell noch immer eine Armutsgefährdung geben. Der tatsächliche Indikator für „Armut“ ist weniger bekannt und nennt sich „materielle Deprivation“: Haushalte können in diesem Fall die Bedürfnisse des täglichen Lebens nicht zufriedenstellend decken. Im Jahr 2016 betraf das in Österreich nur 3 Prozent der Gesamtbevölkerung („erheblich materiell depriviert“). Der EU-Durchschnitt liegt bei 8,1 Prozent (2015). Sowohl armutsgefährdet als auch materiell depriviert gelten in Österreich nur 1,1 Prozent der Haushalte. Dass Armutsgefährdung relativ ist, zeigt ein Vergleich der verfügbaren Haushaltseinkommen im EU-Vergleich. Das unterste „Einkommensdezil“ (die untersten 10 Prozent der Einkommen) verfügt in Österreich über knapp 11.600 Euro pro Jahr (nach Steuern und Transfers für einen Einpersonenhaushalt). Das ist, kaufkraftbereinigt, der dritthöchste Wert in der EU (2015). Das unterste „Einkommensquartil“ (untersten 25 Prozent) verfügt mit knapp über 16.000 Euro pro Jahr in Österreich sogar über den zweithöchsten Wert in der EU nach Luxemburg. Wichtig ist aber: Sowohl die Armutsgefährdung als auch die „absolute Armut“ gehen in Österreich beständig – auch seit der Krise – deutlich zurück. Im Jahr 2008 lagen die Werte noch bei 15,2 bzw. 5,9 Prozent der Bevölkerung und im Jahr 2016 nur mehr bei 14 bzw. 3 Prozent. 2008 waren noch 485.000 Menschen in Österreich „erheblich materiell depriviert“ und im Jahr 2016 nur mehr 257.000. Der Anteil und die Anzahl der „tatsächlich Armen“ in Österreich hat sich damit in den vergangenen sechs Jahren fast halbiert.

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„Österreich ist kein Paradies für Privatvermögen, sondern eher für Staatsvermögen.“ Nettogeldvermögen der privaten Haushalte in Euro pro Kopf (2015)

Reale Rendite des Bruttogeldvermögens Erträge und Wertsteigerungen (2012-2015) 7

6

5

150

4

3

2

1

100

AT

DE

PL

FR

IT

NL

ESP

Irland

Deutschland

Österreich

Italien

Australien

Neuseeland

Israel

Kanada

Singapur

Niederlande

Taiwan

Dänemark

Japan

Belgien

Schweden

Großbrittanien

USA

Schweiz

0 GERECHTIGKEIT STEUERN

Frankreich

51.062

50

24

BE

FIN

Quelle: Allianz Global Wealth-Report 2016

0

WIE REICH IST ÖSTERREICH? Das Geldvermögen der privaten Haushalte in Österreich betrug im Jahr 2016 625 Mrd. Euro. Dem stehen Verpflichtungen (also Schulden) in der Höhe von 181 Mrd. Euro gegenüber. Das Nettovermögen beträgt demnach 444 Mrd. Euro bzw. knapp 51.000 Euro pro Einwohnerin bzw. Einwohner. Das ist im internationalen Vergleich ein sehr geringer Wert. Der geringe Wert der privaten Geldvermögen in Österreich liegt einerseits daran, dass die staatliche Pensionsvorsorge, Krankenversicherung, Bildungsleistungen und die Wohnbauförderung sehr stark ausgebaut sind und die Menschen daher kaum privat vorsorgen müssen. Andererseits sind die Vermögen in Österreich auch besonders konservativ angelegt (Sparbücher statt Aktien) und die geringen (bis sogar negativen) Realzinsen in den vergangenen Jahren kaum einen Vermögenszuwachs zugelassen haben. Laut Global Wealth-Report 2016 betrug die reale Rendite der Geldvermögen in Österreich (Erträge und Wertsteigerungen) in den Jahren 2012 bis 2015 im Durchschnitt nur ein Prozent – einer der geringsten Werte weltweit. Jede Art von Vermögensteuer würde diese geringe Neigung zur Vermögensbildung und das geringe Vermögenswachstum in Österreich noch weiter verringern. Der Grund für die statistisch stärker ausgeprägte Ungleichheit der Vermögen in Österreich liegt vor allem im stark ausgebauten Sozialstaat. Das Pensionssystem macht für den Großteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer das private Alterssparen überflüssig. Eine gut ausgebaute Arbeitslosen-, Kranken-, Unfall- und Invaliditätsversicherung deckt die zentralen Lebensrisiken ab und macht daher privates Vorsorgesparen weitgehend überflüssig. Die Zukunft der Kinder ist über das öffentliche Bildungssystem abgesichert. Selbst das Wohnbedürfnis, einer der Hauptanreize zur Vermögensbildung in anderen Eurostaaten, wird in Österreich über die großzügige Wohnbauförderung stark von der öffentlichen Hand gestillt.

GERECHTIGKEIT STEUERN

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„Das Steuersystem gibt kaum Anreize zum Sparen.“

90

Effektiver KESt-Satz in Österreich

84 %

80

70 %

70

60

56 % 57 %

54 %

49 %

50

53 % 42 %

40

realer Verlust

realer Verlust

2016

2015

2012

2011

2010

2009

2008

2007

2006

2005

0 GERECHTIGKEIT STEUERN

2004

2003

2002

2001

26

2000

10

2014

3-Monats-Euribor minus VPI

2,04

2013

20

-1,15

Quelle: EZB, Thomson Reuters.

30

GEHEN WIR MIT DER TUGEND DES SPARENS GERECHT UM? Österreich braucht privates Vermögen und damit die „Tugend des Sparens“. Nur so können Unternehmen investieren oder der Staat seine Defizite finanzieren, wenn die Volkswirtschaft sich nicht wie in Griechenland oder Spanien übermäßig im Ausland verschulden will. Das Geldvermögen der österreichischen Haushalte ist allerdings aufgrund der üppigen staatlichen Transferleistungen im internationalen Vergleich – wie weiter oben beschrieben – sehr gering. Noch weiter geschwächt wird die Vorsorge- und Sparkultur in Österreich durch die exzessive Geldpolitik – Stichwort „financial repression“ bzw. negative Realzinsen –, das risikoaverse Anlageverhalten der Bevölkerung – nur knapp 4 Prozent des Finanzvermögens der österreichischen Haushalte besteht aus Aktien –, das Anheben vermögensbezogener Steuern oder die ständige Drohung von Vermögenssubstanz- bzw. Vermögensübertragungssteuern. Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen unterliegt eine zu oberflächliche Betrachtungsweise einem gravierenden Fehler: Der scheinbar geringe KESt-Satz von 25 Prozent verdeckt die Tatsache, dass die KESt auf den Nominalzins entrichtet wird und nicht auf den Realzins (nach Abzug der Inflation). Das bedeutet de facto einen Steuersatz von bis zu 80 Prozent (je nach Inflation und Zinssatz) auf den erzielten Mehrwert. Bei Dividendenerträgen ist der KESt-Satz seit 2016 sogar auf 27,5 Prozent angehoben worden. Beispiel für das Jahr 2008: Bei einem damals halbwegs risikolosen nominellen Zinssatz von 4,63 Prozent (3-Monats-Euribor) und einer Inflation von 3,2 Prozent entspricht der reale Ertrag 1,39 Prozent. Der KESt-Satz von 25 Prozent wird jedoch vom nominellen Zinssatz abgezogen, was einem realen Steuersatz von 84 Prozent des realen Ertrags entspricht. In den Jahren 2004, 2005 und ab 2010 gab es sogar negative Realzinsen. Das bedeutet, die KESt wurde auch auf reale Verluste (Scheingewinne) eingehoben. Um die Gerechtigkeit des Steuersystems zu bewerten, müssen jedenfalls alle Fakten auf den Tisch gelegt werden.

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„Es gibt in Österreich keine Einkommensschere, sondern eher eine ‚Belastungsschere’.“

Abgabenbelastung hohes Einkommen

Entwicklung der gesamten Abgabenbelastung seit 1975 in % des Bruttoeinkommens

28

1975

Abgabenbelastung niedriges Einkommen

GERECHTIGKEIT STEUERN

-0,38 2016

Quelle: EcoAustria

10,29

HABEN WIR EINE „EINKOMMENSSCHERE“ ODER EINE „BELASTUNGSSCHERE“? Dass Reiche immer reicher und Ärmere immer ärmer werden, stimmt in der österreichischen Realität ganz und gar nicht. Denn um das zu messen, zählt logischerweise das verfügbare Einkommen der Haushalte – also nach Steuern und Transfers. Hier fällt das Fazit eindeutig aus: Es gibt in Österreich keine „auseinanderklaffende“ Einkommensschere bei den real verfügbaren Einkommen der Haushalte. Das am häufigsten verwendete Maß dafür ist der sogenannte Gini-Koeffizient: je höher der Wert zwischen 0 und 1, desto ungleicher die Einkommensverteilung; ein Wert von 1 bedeutet also, „einer hat alles“ und 0 bedeutet, „alle haben gleich viel“. Dieser Wert ist in Österreich mit 0,272 nicht nur einer der niedrigsten der EU-Mitgliedstaaten, sondern er ist seit dem Jahr 2008 aufgrund der steigenden Transfers sogar gesunken. Es kann also in Österreich keine Rede von einer „auseinandergehenden Einkommensschere“ sein – viel eher von einer „Umverteilungszange“. Eine „aufgehende Schere“ gibt es hingegen bei der Steuer- und Abgabenbelastung. Die gesamte Abgabenlast (Einkommensteuer und SV-Beiträge der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer inklusive Wohnbauförderungsbeitrag und AK-Umlage gemessen am Brutto-Jahreseinkommen) ist bei den hohen Einkommen (ab 4.600 Euro brutto pro Monat) seit 1975 trotz Steuerreformen um beachtliche 10,3 Prozentpunkte (von knapp unter 27 auf knapp über 37 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens) gestiegen. Bei den niedrigen Einkommen (1.190 Euro brutto pro Monat) ist er um 0,38 Prozentpunkte gesunken (von rund 13 auf unter 12,6 Prozent des Brutto-Jahreseinkommens).

GERECHTIGKEIT STEUERN

29



„Die Reform des Pensionssystems ist vor allem eine Frage der Gerechtigkeit.“

3,5

Wie viel mehr bekommen Pensionisten in Österreich ausgezahlt, als sie ins System eingezahlt haben? (von arm bis vermögend) Wert der Auszahlungen pro Euro Beitragsleistung

3,0

2,5

Quelle: IHS - Müllbacher, Nagl 2015

Umverteilung

1,5

1,0

0,5

30

0,0 GERECHTIGKEIT STEUERN 1 -0,5

2

3

4

5

6 Dezile

7

8

9

10

Quelle: IHS - Müllbacher, Nagl 2015

2,0

WIE GERECHT IST DAS PENSIONSSYSTEM? Die Pensionsversicherung soll den Lebensstandard im Alter absichern, unabhängig vom Einkommen und mit einem direkten Bezug zum Aktiveinkommen. Vom Prinzip her sollte also das Pensionssystem nicht umverteilen, denn Umverteilung fand bereits in der Zeit des Aktivbezuges statt. Dieses Prinzip wird aber in der politischen Realität nicht eingehalten, es findet ein permanenter und schleichender Abschied vom Versicherungsprinzip statt. Zusätzlich zur Umverteilung bei den Arbeitseinkommen durch das progressive Steuersystem und die Transferausgaben geht auch bei den Pensionsbezügen die Umverteilungsschere immer weiter auseinander. Das Pensionssystem ist schon seit Langem keine selbstfinanzierte Versicherung mehr. Die Steuerzahler müssen immer mehr zu den versprochenen Leistungen des Staates dazuzahlen, um die „Zusage-Löcher“ zu stopfen. Aber auch hier hat sich eine deutliche Schieflage zwischen den oberen und unteren Einkommen entwickelt. Über die gesamte Lebenszeit berechnet, beträgt die Abweichung der staatlichen Auszahlungen von den selbst geleisteten Einzahlungen in der untersten Einkommensgruppe (unterste zehn Prozent bzw. unterstes „Dezil“) bereits das 3,4-Fache. Pro Euro Beitragsleistung bekommen also die untersten zehn Prozent der Einkommensbezieherinnen und -bezieher in Österreich 3,4 Euro an Pensionsleistungen ausgezahlt. Die obersten zehn Prozent bekommen um 5 Prozent weniger an staatlichen Pensionsleistungen, als sie über ihre Erwerbskarriere hinweg in das System eingezahlt haben. Zum Vergleich: Diese ungleich verteilten „versteckten Vermögen des Staates“ in Form von Pensionszusagen haben insgesamt sogar ein höheres Volumen als die gesamten privaten Vermögen der Haushalte in Österreich. Selbst bei den jährlichen Pensionsanpassungen hat sich in den vergangenen Jahren noch einmal zusätzlich ein weiterer Umverteilungsprozess eingeschlichen: Seit dem Jahr 2000 wurde die „Mindestpension“, der sogenannte „Ausgleichszulagenrichtsatz“, um 50 Prozent erhöht („inflationsangepasst“), die Höchstpensionen hingegen (teilweise mit Einmalzahlungen) nur um 20 Prozent. Die Inflation stieg seither um rund 30 Prozent. Diese gelebte Praxis hat sich vor allem seit der letzten großen Pensionsreform im Jahr 2004 besonders etabliert.

GERECHTIGKEIT STEUERN

31



„Der Mythos der sinkenden Reallöhne ist zentraler Bestandteil der Gerechtigkeitsdebatte.“

Lohnsteigerungen und Inflation von 2000 bis 2016 (Index: 2000=100)

ter i e rb

ea stri

u Ind

amt s e g ins

e ftigt ä h c ) Bes (VPI x e d eisin r p r uche

150,7 146,7 135,2

32 100

GERECHTIGKEIT STEUERN

Quelle: WIFO

ra Verb

IST DIE LOHNENTWICKLUNG UNGERECHT? Ein gängiger „Ungerechtigkeitsmythos“ ist jener der „sinkenden Reallöhne“. Wenn behauptet wird, dass die „Nettoreallöhne sinken“, dann bezieht man sich nur auf den statistischen Durchschnitts- oder Medianlohn, der u.a. deswegen sinkt, weil sich die Anzahl der Lohneinkommen vergrößert (Beschäftigungszuwachs) und die neuen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eher mit Löhnen unter dem Durchschnitts- bzw. Medianlohn in den Arbeitsmarkt einsteigen. Auch sind die medial kolportierten Zahlen selten teilzeitbereinigt. Man darf nicht vergessen, dass Teilzeit- und geringfügige Einkommen meist zusätzliche Einkommen für Haushalte darstellen („Dazuverdiener“) und damit die Haushaltseinkommen verbessern, obwohl sie statistisch den Durchschnitt der Erwerbseinkommen verschlechtern. Vergleicht man die realen (inflationsbereinigten) Arbeitslöhne pro Stunde, dann sind diese in den vergangenen Jahren ständig und stetig gestiegen – netto wie brutto. Auch die jährlichen Einkommensberichte des Rechnungshofes zeigen bei näherer Betrachtung regelmäßig, dass Beschäftigte, die in jeweils fünf aufeinanderfolgenden Jahren ganzjährig erwerbstätig waren und deren soziale Stellung sich nicht geändert hat, in jedem der angeführten Jahre inflationsbereinigte Nettoeinkommenszuwächse erfahren haben (niedrige Einkommen sogar mehr als höhere Einkommen). Die kollektivvertraglichen Lohnabschlüsse (Mindestlöhne bzw. „Soll-Löhne“) waren jedenfalls, kumuliert betrachtet, immer über der kumulierten Inflationsrate. Mit einer Kollektivvertragsdichte von knapp 95 Prozent (der höchste Wert weltweit), kann daher keinesfalls von Reallohneinbußen für die einzelne Arbeitnehmerin und den einzelnen Arbeitnehmer die Rede sein. Die kumulierten Reallohneinkommen (d.h. die kumulierten Lohneinkommen im Vergleich zum kumulierten Verbraucherpreisindex) sind in Österreich ohne Ausnahme ständig gestiegen. Die Industrie kann sogar auf höhere Lohnabschlüsse verweisen als der Durchschnitt aller Kollektivverträge. Seit 2000 sind die Tariflöhne (Mindestlöhne bzw. „Soll-Löhne“) bei den Industriearbeiterinnen und -arbeitern um 50,7 Prozent gestiegen, während die Mindestlöhne aller Beschäftigten laut Tarif im selben Zeitraum um 46,7 Prozent gestiegen sind. Zum Vergleich: Die Inflation (VPI) ist im gleichen Zeitraum nur um 35,2 Prozent gestiegen.

GERECHTIGKEIT STEUERN

33



„Bei den Managergehältern werden gerne Äpfel mit Birnen verglichen.“

Managergehälter in Österreich Durchschnittliches Jahreseinkommen von Managern im Vergleich zum Medianeinkommen eines ganzjährig Vollzeitbeschäftigten

2. Führungsebene

€ 116.300 4,1-Fach € 77.200

34

GERECHTIGKEIT STEUERN

2,7-Fach

Quelle: Triconsult, WdF, Statistik Austria (Nettobeträge 2016, in Euro

1. Führungsebene

VERDIENEN MANAGERINNEN UND MANAGER ZU VIEL? Ein gängiger Mythos in der Gesellschaft sind die „überzogenen Managergehälter“, die angelblich jedes Maß an Gerechtigkeit übersteigen. Faktum ist: Exzellente Managementleistung hat ihren Wert. Die Fakten widersprechen zudem den Mythen der „horrenden“ Managerinnen- und Managergehälter. Vorstände, Generaldirektorinnen, Generaldirektoren, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer verdienten 2016 durchschnittlich 196.900 Euro Brutto, was 116.300 netto entspricht (Quelle: Triconsult-Umfrage von über 500 Managerinnen und Manager im Auftrag des WdF). Davon ist im Durchschnitt rund ein Fünftel kein Fixgehalt, sondern wird variabel je nach Erfolg ausgezahlt. Die Reallöhne dieser ersten Führungsebene sind seit gut zehn Jahren stagnierend. Managerinnen und Manager der zweiten Führungsebene (Abteilungs- und Bereichsleiterinnen und -leiter) erhielten im Schnitt 126.000 Euro brutto (77.200 netto) – ein Siebtel davon ist kein Fixgehalt. Damit verdienen die Managerinnen und Manager der obersten Führungsetagen brutto im Schnitt das 4,8-Fache des Medianeinkommens einer bzw. eines ganzjährig Vollzeitbeschäftigten (41.400 Euro brutto bzw. 28.550 netto pro Jahr). Managerinnen und Manager der zweiten Führungsebene verdienen das 3,3-Fache. Der Unterschied beim tatsächlichen Nettoeinkommen ist mit dem 4,1-Fachen (Vorstand) und dem 2,7-Fachen (2. Führungsebene) noch weitaus geringer, da höhere Einkommen auch wesentlich höhere Steuern zahlen. Bei den Managerinnen und Managern gilt das Prinzip: mehr Verantwortung, mehr Gehalt. Bei weniger als 5 Mio. Euro Umsatz liegt die Jahresgage im Schnitt bei 137.900 Euro (75.000 netto), bei über 500 Mio. Euro Umsatz bei 279.300 Euro (160.200 netto) – dem 5,6-Fachen des durchschnittlichen Nettoeinkommens einer bzw. eines Vollzeitbeschäftigten. Headhunter und Personalberater, die weltweit in 50 Ländern tätig sind, haben in einer umfangreichen weltweiten Befragung von Top-Managerinnen und -Managern aus großen Unternehmen ermittelt, dass Managmentgehälter in Österreich im Verhältnis zum Medianeinkommen im Land europaweit im unteren Drittel sind. Länder wie Deutschland, Frankreich, Schweiz, Schweden und Italien liegen vor Österreich.

GERECHTIGKEIT STEUERN

35



„Die Lohnquote als ‚Gerechtigkeitsindikator’ hat wenig Aussagekraft.“

Arbeitnehmerentgelte und Unternehmensgewinne absolut (in Milliarden Euro) und in Form der „Lohnquote“ 180

80

170 160

Lohnquote

150 140 130 120

70

90 80 70 50 40 30 20

Arbeitnehmerentgelte

60

Unternehmens- und Vermögenserträge

10 GERECHTIGKEIT STEUERN 0 1960

2016

50

Quelle: WIFO, StatisticAustria

100

60

36

Lohnquote

Milliarden Euro

110

SIND ARBEIT UND KAPITAL GERECHT VERTEILT? Wenn es um das Thema Gerechtigkeit geht, wird gerne auch die „Arbeit“ und das „Kapital“ gegeneinander ausgespielt. Beide sollen zwar für stetiges Wachstum sorgen, dafür aber auch „gerecht aufgeteilt“ werden. Diese Forderung wird gerne mit dem etwas in die Jahre gekommenen Konstrukt der „Lohnquote“ untermauert, also die Aufteilung des Volkseinkommens („Nettonationaleinkommen zu Faktorkosten“) in Arbeitnehmerentgelte auf der einen Seite und Unternehmensgewinne sowie Vermögenseinkommen auf der anderen Seite. Die Debatte um die „Maschinensteuer“ (oder „Wertschöpfungsabgabe“) verleiht der „Lohnquote“ sogar ein neues, unverhofftes Revival. Diesmal soll sie die Unfinanzierbarkeit des Sozialsystems über die Lohnabgaben beweisen und eine Forderung nach einer Umschichtung der Abgabenstruktur in Richtung Gewinne, Dividenden, Zinsen etc. unterstützen. Das ist allerdings ein Trugschluss, denn eine sinkende Lohnquote bedeutet keinesfalls, dass die Löhne bzw. Arbeitnehmerentgelte zulasten der Unternehmensgewinne sinken. Die Arbeitnehmerentgelte mittels „Lohnquote“ den Kapitaleinkommen gegenüberzustellen vermittelt das einseitige Bild, dass die Arbeitnehmerentgelte sinken würden. Das ist irreführend. Entscheidend für die Finanzierbarkeit der Sozialversicherung ist, dass die Arbeitnehmerentgelte absolut steigen – was sie seit dem Jahr 2000 um über 60 Mrd. Euro getan haben –, genauso wie glücklicherweise die Unternehmensgewinne und Kapitaleinkommen seit 2000 um 23 Mrd. Euro gestiegen sind. Die Wirtschaft ist also kein Nullsummenspiel, in der Unternehmensgewinne zulasten der Arbeitnehmerentgelte generiert werden. Seit 2008 steigt die „Lohnquote“ wegen steigender Arbeitskosten und geringerer Produktivität (und damit auch geringerer Kapitaleinkommen) wieder kontinuierlich. Mittlerweile hat sie erneut die 70 ProzentMarke überschritten, die nur von wenigen OECD-Staaten erreicht wird. In den Jahrzenten vor der Krise ist die Lohnquote aus strukturellen Gründen gesunken, insbesondere da sie zuvor aufgrund von überhöhten Lohnrunden und geringen Unternehmensgewinnen in den 70er-Jahren – v.a. von verstaatlichten Unternehmen – rasant anstieg. Sie hat sich vor der Krise also schlichtweg wieder auf ein Maß normalisiert, das für einen dynamischen Wirtschaftsstandort verträglich ist, liegt aber noch immer deutlich über dem Durchschnitt der EU. Es wird jedenfalls auch im digitalen Zeitalter nicht die Arbeit ausgehen und damit die Bemessungsgrundlage für das Sozialsystem wegschmelzen. Die Angst, dass Innovation Arbeitsplätze abbaut, ist so alt wie die Menschheit und hat sich noch nie bewahrheitet – weder während der industriellen Revolution, noch mit der Einführung der Roboter und Computer in den Arbeitsprozess.

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„Der Gedanke der Leistungsgerechtigkeit muss auch im Föderalismus Einzug finden.“ Effizienzpotenziale für Gesamtösterreich, wenn sich alle Bundesländer am jeweils besten messen würden in % des BIP 2015

0,5

0,4

Bildung (Pflichtschule)

Allgemeine Verwaltung

Pflege

Quelle: EcoAustria

GERECHTIGKEIT STEUERN 0,0

Wohnbauförderung

38

Gesundheit (ambulant)

0,1

Gesundheit (stationär)

0,2

Kinderbetreuung

0,3

WIE GERECHT IST DER FÖDERALISMUS? Der österreichische Föderalismus ist ein gewachsenes Misstrauenssystem zwischen Bund und Ländern, in dem Verantwortung zugeschoben, aber nicht übernommen wird. In Österreich ist jeder für etwas zuständig, aber niemand für etwas verantwortlich. Die Landesbudgets bestehen zum Großteil aus Zuweisungen des Bundes und „gemeinsamen Steuern“, die ebenfalls der Bund einhebt. Für die Länder ist es politisch opportun, ihre Budgets bis aufs Äußerste auszureizen, um danach beim Bund frisches Geld einzufordern. Einnahmenseitiges Sparen ist für sie so gut wie unmöglich („Ausgabenföderalismus“). Die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern entstand nicht durch die Zentralisierung von Aufgaben, die sinnvollerweise gemeinsam erledigt werden, sondern im Festschreiben von Autonomierechten aus Angst vor der Abspaltung der westlichen Länder und wiederum deren Angst vor dem „roten Wien“. Es fußt nicht auf einem ursprünglichen Willen zu einem „Miteinander“, sondern bis heute oft auf einem „Gegeneinander“. Derzeit werden im Finanzausgleich und über die realpolitisch unabwendbare Haftung des Bundes bei größeren Defiziten die effizienten Länder bestraft und die ausgabenfreudigen belohnt. Dieses System widerspricht dem Gedanken der Leistungsgerechtigkeit. Dabei könnte der Föderalismus auch als Mittel für einen gesunden Wettbewerb und eine effiziente Verwaltung dienen. Würden sich alle Bundesländer in den größten Ausgabenbereichen – die allgemeine Verwaltung, stationäre und ambulante Gesundheitsversorgung, stationäre und ambulante Pflege, Pflichtschulwesen, Kinderbetreuung (Krippen und Kindergärten) und die Wohnbauförderung (Bau und Sanierung) – am jeweils effizientesten Bundesland orientieren, könnte der Gesamtstaat rund 4,95 Mrd. Euro an Kosten einsparen – bei gleicher Leistung für die Bürgerinnen und Bürger (Quelle: EcoAustria).



GERECHTIGKEIT STEUERN

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„Für eine Aufbruchsstimmung bedarf es Mut, Zuversicht und vor allem die richtigen Daten und Fakten.“ Einkommen und Gewinne in Österreich vor und nach der Krise 180 Krisenausbruch 2008

Transfers (monetär)

160 Arbeitnehmerentgelte

120

Unternehmensgewinne Netto

Private Vermögenserträge

100

80

60

40

40 GERECHTIGKEIT STEUERN 2002

2017

Quelle: StatistikAustria, IV (nominelle Werte)

140

WER SIND DIE VERLIERER DER KRISE? Oft und gerne wird behauptet, die Krise habe die Ungerechtigkeit in Österreich verschärft. Die sowieso in den Sozialberichten der Bundesregierung oder in den Einkommensberichten der Statistik Austria bereits angeblich prekäre soziale Lage im Land habe sich nach der Krise noch weiter verschlechtert. Die „Einkommensschere“ geht auseinander, sozialer Aufstieg ist kaum noch möglich und die Finanzierung des Sozialstaates lastet zunehmend auf den Schultern der Schwächeren. Kurzum, der „kleine Mann“ ist wie immer der Verlierer der Krise. Damit verbunden ist klarerweise die Forderung nach noch mehr Umverteilung und noch mehr Steuerbelastung für die Nettozahlerinnen und -zahler. Wenn man jedoch, rückblickend, die Fakten objektiv betrachtet, sind keineswegs die „Schwächeren“, also die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und die Transferempfängerinnen und -empfänger die Verlierer der Krise. Das Volumen der Arbeitnehmerentgelte (Löhne und Lohnnebenkosten) ist nach der Krise ebenso wie die monetären Transfers stetig und im gleichen Tempo wie vor der Krise gestiegen. Gesunken bzw. eingebrochen sind lediglich die Nettogewinne der Unternehmen und die Vermögenseinkommen der Haushalte. Das mag vielleicht wenig Mitleid auslösen, aber die Ergebnisse sind nicht von der Hand zu weisen: Da Vermögen bzw. Gewinne neben dem Mut und der Zuversicht der Bevölkerung die Hauptquellen von Investitionen sind, bleiben auch letztere auf der Strecke – zulasten aller.

GERECHTIGKEIT STEUERN

41



„Fortschritt und Wohlstand werden von der Bevölkerung unterschätzt.“

GERECHTIGKEIT STEUERN

202 km

Quelle: IV

42

2015

1995

1985

1970

Wieviele Kilometer kann ein Industriearbeiter in Österreich für eine Arbeitsstunde mit dem PKW zurücklegen?

GEHT ES UNS WIRKLICH IMMER SCHLECHTER? Es ist wohl ein Schicksal der Zeit, dass Fortschritt und Wohlstand von der Bevölkerung nicht so wahrgenommen werden, wie es der Realität eigentlich entspricht. Viele meinen, „es geht uns immer schlechter“. Ein besonders deutliches Beispiel dafür ist die Debatte um den Spritpreis. Hier wird gerne das „Ende des Abendlandes“ herbeigeredet, weil der Preis an der Zapfsäule volatil ist und nach globalen Angebotsund Nachfragekriterien bestimmt wird. Der Benzinpreis ist zwar aufgrund der steigenden Weltnachfrage hoch, aber inflationsbereinigt hat er gerade einmal die Marke der 50er-Jahre wieder erreicht. Außerdem wird geflissentlich übersehen, dass für den Endverbraucher nicht der Preis, sondern die Kaufkraft relevant ist – also wie lange man für einen Liter Benzin tatsächlich arbeiten muss. Ein österreichischer Industriearbeiter konnte sich 1970 für eine Stunde Arbeitszeit gerade einmal 6,5 Liter Normalbenzin leisten. Im Jahr 2015 waren es aufgrund der Lohnsteigerungen bereits 14,5 Liter. Wenn dann noch die Produktverbesserungen miteinbezogen werden (1970 hat ein PKWKleinwagen noch knapp über 10 Liter pro 100 km verbraucht, heute sind es nur mehr knapp 7 Liter), dann ist wohl eindeutig: Unter Einberechnung dieser Faktoren, sieht die Entwicklung äußert positiv aus. Für eine Arbeitsstunde konnte im Jahr 1970 ein österreichischer Industriearbeiter gerade einmal 61 Kilometer mit einem Kleinwagen zurücklegen, im Jahr 1985 bereits 85, zehn Jahre später schon 150 und heute sind es schon über 200 Kilometer. Man hat also deutlich mehr Leistung für die gleiche eingesetzte Arbeitszeit zur Verfügung. Ganz abgesehen davon, dass ein Auto heute eine Massenware und auch immer sicherer geworden ist: Im Jahr 1970 gab es noch 2.500 Verkehrstote bei weniger als einem Viertel des aktuellen PKW-Bestands. Heute sind es „nur“ mehr knapp über 400 Verkehrstote in Österreich. Das ist eine Leistung der Industrie, die oft übersehen wird, aber kaum in Zahlen zu gießen ist.

GERECHTIGKEIT STEUERN

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IMPRESSUM Vereinigung der Österreichischen Industrie (Industriellenvereinigung), Schwarzenbergplatz 4, 1031 Wien, Tel.: +43 1 711 35 - 0, Fax: +43 1 71135 - 2910, [email protected], www.iv.at ZVR.: 806801248, LIVR-N.: 00160, EU-Transparenzregister Nr.: 89093924456-06 Vereinszweck gemäß § 2 Statuten: Die Industriellenvereinigung (IV) bezweckt, in Österreich tätige industrielle und im Zusammenhang mit der Industrie stehende Unternehmen sowie deren Eigentümer und Führungskräfte in freier und demokratischer Form zusammenzufassen, ihre Interessen besonders in beruflicher, betrieblicher und wirtschaftlicher Hinsicht auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene zu vertreten und wahrzunehmen, industrielle Entwicklungen zu fördern, Rahmenbedingungen für Bestand und Entscheidungsfreiheit des Unternehmertums zu sichern und Verständnis für Fragen der Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung zu verbreiten. Die verwendeten Bezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter gleichermaßen. Fotos: IV, istock, Stefan Pommer Für den Inhalt verantwortlich: Industriellenvereinigung, Dr. Clemens Wallner Grafik: Matthias Penz Wien, im Oktober 2017