GEMA

die GEMA senden. § 13 UrhWG. Berechnungsgrundlage für den Tarif sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden.
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GEMA – Ein Buch mit 7 Siegeln

Ab heute nicht mehr! Ihr Referent:

Martin Schweda Bezirksdirektor Berlin

Siegel Nr. 1

GEMA – Was heißt das eigentlich? Ausgeschrieben bedeutet GEMA:

Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft der Rechte der Urheber: Komponisten, Bearbeiter, Textdichter, Musikverlage Die GEMA verwaltet als rechtsfähiger, wirtschaftlicher Verein (§ 22 BGB) treuhänderisch die Eigentumsrechte an der Musik.

GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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GEMA Verein – Wie werde ich denn Mitglied? Î Mitglied kann jeder Urheber werden, der im Musikbereich tätig ist. Hierzu zählen Komponisten, Bearbeiter und Textdichter, deren Texte vertont sind. Reine Musikinterpreten können nicht Mitglied der GEMA werden, da sie nicht urheberisch tätig sind. Für sie ist die Gesellschaft für Leistungsschutzrechte (GVL, www.gvl.de) zuständig. Î Angeschlossenes Mitglied = einfachste Form Außerordentliches Mitglied = Vorstufe zur ordentlichen Mitgliedschaft, mind. 5 Veröffentlichungen Ordentliches Mitglied = 5 Jahre Mitgliedschaft, Mindestaufkommen 30.677,51 € in 5 aufeinanderfolgenden Jahren sowie 1.840,65 € p.a. in 4 Folgejahren (E-Musik – 1/3 der Beträge) Anspruch GEMA Sozialkasse nach 5 Jahren Î Aufnahmegebühr = 60,84 € Î Mitgliedsbeitrag z. Zt. p.a. = 25,56 € GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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Formen der Rechtewahrnehmung

Individuelle Wahrnehmung der Rechte

Kollektive Wahrnehmung der Rechte

= durch den Rechte-Inhaber selbst

= durch die GEMA

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Im Einzelnen können die Urheber und Verlage der GEMA mit dem Berechtigungsvertrag folgende Nutzungsrechte übertragen : •das musikalische Aufführungsrecht (Live) •das Senderecht für Hörfunk und Fernsehen •das mechanische Vervielfältigungsrecht und Verbreitungsrecht (Ton-, Bildton- und Multimediaträger)

•das Recht der Wiedergabe von Hörfunk- und Fernsehsendungen •das Recht der öffentlichen Wiedergabe durch Ton- und Bildtonträger •das Filmvorführungsrecht und (eingeschränkt) das Filmherstellungsrecht •die Vergütungsansprüche für das Vermieten/Verleihen von Ton- und Bildtonaufzeichnungen •das Recht, Musik als Ruftontonmelodie zu nutzen •das Recht, Musik in Datenbanken einzubringen •das Recht, Musik in elektronischer oder in ähnlicher Weise zu übermitteln (Online, Download, Streaming)

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Siegel Nr. 2

Wer gibt der GEMA das Recht, vom Musiknutzer Geld zu verlangen? Die GEMA stützt ihre Tätigkeit auf das Urheberrechtsgesetz und das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz Das Urheberrechtsgesetz dient dem Schutz des Urhebers. Dort ist verankert, dass der Urheber das alleinige Recht hat, seine Werke zu verwerten Î § 15 UrhG (Aufführung, Vervielfältigung, Sendung, Wiedergabe etc.) Und das Recht auf eine angemessene Vergütung hat Î § 32 UrhG Das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz bestimmt die Rechte und Pflichten der Verwertungsgesellschaften. So z. B. die Verpflichtung zur Aufstellung von Tarifen, dem Abschluss von Gesamtverträgen etc., aber auch die Verpflichtung des Musiknutzers zur Einholung der Einwilligung vor Stattfinden der Musiknutzung

=> Keine Musik ohne vorherige Anmeldung bei der GEMA Anmeldeformulare gibt es kostenlos bei der GEMA oder im Internet unter www.gema.de und ab 2011 auch online! GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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Lizenzierung nach Tarifen für z. Bsp.: Diskotheken Gastronomie Veranstaltungen live Tonträger E-Musik 10

U-VK

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Lizenzierung von Veranstaltungen ƒ

Aufführung von Live-Musik (Tarif UVK I., Tarifausgabe 2010) o Raumgröße 100 qm, kein Eintritt = 21,60 € o Raumgröße 266 qm, 5 € Eintritt = 190,00 € o Nach der Live-Veranstaltung ausgefülltes Formular mit der jeweiligen Musikfolge an die GEMA senden.

§ 13 UrhWG Berechnungsgrundlage für den Tarif sollen in der Regel die geldwerten Vorteile sein, die durch die Verwertung erzielt werden. 17

Lizenz: Online-Musiknutzung

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Siegel Nr. 3

Wer schaut der GEMA eigentlich auf die Finger?

Die Verwertungsgesellschaften, somit auch die GEMA, unterliegen der Aufsicht des Staates. Die Aufsichtsbehörde ist das Deutsche Patent- und Markenamt. Ferner wird die Arbeit der GEMA im Innenbereich durch die Mitgliederversammlung in Verbindung mit dem Aufsichtsrat kontrolliert. Nachdem die GEMA in der Rechtsform eines wirtschaftlichen Vereins geführt wird, bestimmen die Mitglieder (ordentlichen Mitglieder & Delegierte) über die Verteilung der erhobenen Vergütungen usw. Die Mitgliederversammlung ist somit oberster Souverän der GEMA.

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Siegel Nr. 4

Wie viel kommt von den eingenommenen Geldern bei den Urhebern eigentlich an? Die „Bilanz“ der GEMA (Kosten- und Ertragsrechnung) wird alljährlich von einem unabhängigen Wirtschaftsprüfer geprüft. Sofern die vorgelegten Zahlen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung entsprechen und die Verwaltung der GEMA nicht gegen die Satzung sowie die Vorgaben der Mitgliederversammlung und des Aufsichtsrates verstoßen hat, erfährt der Vorstand die Entlastung. Der Kostensatz der GEMA lag dabei in den letzten 20 Jahren regelmäßig bei ca. 15 %. Die GEMA erwirtschaftet keine Gewinne, sondern schüttet alle Einnahmen nach Abzug der Verwaltungskosten an die Berechtigten aus.

Musikfolge GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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Komponisten, Textdichter, Verlage, Bearbeiter, Mitglieder von Schwestergesellschaften, Erben, Rechtsnachfolger

Tantiemen

Einzel- und Nutzungsaufstellung, Kontoauszug 4 Verteilung / Ausschüttung

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Verteilung ƒ

Anteile der am Werk Beteiligten o Beispiele: Komponist

12/12

100 %

Komponist

8/12

66,67 %

Textdichter

4/12

33,33 %

Komponist

8/12

66,67 %

Verlag

4/12

33,33 %

Komponist

5/12

41,67 %

Textdichter

3/12

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Verlag

4/12

33,33 %

%

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Verteilung ƒ

Anteile der am Werk Beteiligten o Beispiele: Komponist (frei)

9/12

75 % *

Bearbeiter

3/12

25 %

Tanz-, Pop-, Rockmusik

sonstige Musik

Komponist (geschützt)

Bearbeiter**

11/12 1/12

91,67 % 8,33 %

10/12

83,34 %

2/12

16,66 %

* Werden über Zuschläge ausgeschüttet. ** Beteiligt nur dann, wenn eine Bearbeitungsgenehmigung vorliegt. 25

Individual- vs. Solidaritätsprinzip ƒ

3 Arten der Verteilung: 1.) Individuelle Verteilung (Direktverrechnung) Lizenzertrag

Berechtigte

Tantiemen

2.) Kollektive Verteilung Lizenzertrag

POOL

Tantiemen

Berechtigte

3.) Verteilung durch Zuschläge Lizenzertrag

Berechtigte 26

Individual- vs. Solidaritätsprinzip ƒ

Nettoeinzelverrechnung im Bereich Unterhaltungsmusik : o 2 Optionen 1.) Nettoeinzelverrechnung (Direktverrechnung) automatisch ab € 750,00 pro Veranstaltung 2.) Nettoeinzelverrechnung (Direktverrechnung) auf Antrag o Keine Nettoeinzelverrechnung (Direktverrechnung) bei Pauschalinkasso!

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Individual- vs. Solidaritätsprinzip

Lizenzen aus U-Veranstaltungen U-Tarif Lizenzertrag

Lizenzen aus E-Veranstaltungen

„U-Topf“

Berechtigte

„E-Topf“

E-Tarif

Lizenzertrag Keine Quersubvention zwischen den Töpfen!

Berechtigte

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Individual- vs. Solidaritätsprinzip ƒ

GEMA-Verteilung im Bereich Unterhaltungsmusik o 5 Faktoren: 1.) Summe der Aufführungen pro Jahr 2.) Pro-Faktor 3.) Punktwert 4.) Punktbewertung 5.) Anteil des Berechtigten am Werk Ausschüttungsbetrag (Jahr/Werk) = S x Pro x Pw x Pb x A + ggf. Zuschläge

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Beschluss Mitgliederversammlung 2009 Die Verrechnung innerhalb der einzelnen Sparten d) Die Verrechnung in der Sparte M erfolgt nach den folgenden Bestimmungen: In der Sparte M werden die Aufführungszahlen verrechnet, die in der Abrechnung U im Geschäftsjahr festgestellt worden sind. Neuerung: Die Abrechnungen von mehr als 50 (nach PRO gewichteten) Aufführungen für ein Werk in der Sparte M ist nur möglich, wenn im gleichen oder im vorhergehenden Geschäftsjahr in der Sparte R oder in der Sparte FS für dieses Werk mindestens zwei gemäß Abschnitt V Ziffer 3 gewichtete Minuten abgerechnet worden sind.

Senderliste

Radio Fernsehen 30

Siegel Nr. 5

Kann die GEMA für jedes Musikwerk eine Vergütung verlangen; was ist denn mit der Musik von Komponisten, die längst tot sind? Das Urheberrecht in Deutschland gilt bis zu 70 Jahre nach dem Tode des Urhebers. So lange ist die GEMA auch berechtigt für diese Werke Vergütungen zu verlangen. Nach dem Tode fließen die Ausschüttungen den Rechtsnachfolgern, den Erben, zu.

Achtung: Es besteht die Möglichkeit, dass bereits freie Werke bearbeitet werden; dann besteht an diesen Bearbeitungen ein erneutes Urheberrecht mit der gleichen Schutzfrist.

GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2008

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Siegel Nr. 6

Was ist eigentlich mit dem ausländischem Repertoire? In allen Staaten der Erde gibt es einen Urheberschutz und nahezu alle Staaten der Erde haben auf dem Gebiet der Musik Verwertungsgesellschaften. Mit diesen Verwertungsgesellschaften bestehen Gegenseitigkeitsverträge, die zur gegenseitigen Wahrnehmung im eigenen Land berechtigen. Die aus ausländischem Repertoire eingenommenen Vergütungen werden an die ausländischen Berechtigten entweder ƒ über die Verwertungsgesellschaft des Landes, oder ƒ über einen deutschen Subverlag an die Berechtigten ausgeschüttet. Sofern der Musiknutzer der Ansicht ist, kein durch die GEMA geschütztes Repertoire zu spielen, muss er dieses der GEMA beweisen: GEMA-Vermutung zurückzuführen auf die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofes. GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2010

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Siegel Nr. 7

Woher bekommt die GEMA die Informationen über Musiknutzungen? Aufgabe der GEMA ist nicht nur darauf zu warten, dass ein Musiknutzer zu ihr kommt um seine Musiknutzungen anzumelden und zu bezahlen. Es ist auch Aufgabe der GEMA Urheberrechtsverletzungen aktiv festzustellen. Hierzu werden von der GEMA bzw. eines beauftragten Ausschnittdienstes alle innerhalb einer Bezirksdirektion erscheinenden Printmedien, als auch das Internet ausgewertet. Ferner beschäftigt die GEMA einen Außendienst zur Erfassung sog. Dauernutzungen (Hintergrundmusik in Geschäftsbetrieben), die ebenfalls Informationen derartiger Veröffentlichungen liefern. Die GEMA sorgt so für eine „Wettbewerbsgleichheit“, damit nicht derjenige, der ordnungsgemäß seinen Verpflichtungen nach kommt, irgendwann der „Dumme“ ist.

GEMA – Kein Buch mit sieben Siegeln 2008

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Resümee: Die GEMA ist Vermittlerin

Musiknutzer

GEMA

Komponisten, Textdichter, Musikverlage

zahlen Vergütungen

vermittelt

erhalten Vergütungen

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Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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